Geistiges Eigentum und Zugang zu Medikamenten
- ShortId
-
01.3580
- Id
-
20013580
- Updated
-
10.04.2024 08:36
- Language
-
de
- Title
-
Geistiges Eigentum und Zugang zu Medikamenten
- AdditionalIndexing
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2841;Entwicklungsland;Arzneimittelrecht;Patentlizenz;Gesundheitszustand;pharmazeutische Industrie;Nord-Süd-Handel;Nord-Süd-Beziehungen;Medikament
- 1
-
- L05K0105030102, Medikament
- L06K160204020203, Patentlizenz
- L05K0704020103, Entwicklungsland
- L04K01050502, Arzneimittelrecht
- L04K01050523, Gesundheitszustand
- L03K010503, pharmazeutische Industrie
- L05K0701020405, Nord-Süd-Handel
- L04K10020110, Nord-Süd-Beziehungen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Trips-Abkommen enthält verschiedene Bestimmungen, die eine flexible Anwendung für die Entwicklungsländer zulassen. Dennoch können diese nur selten von dieser Flexibilität profitieren. Sie stehen unter erheblichem Druck, den Patentschutz einzuhalten. Bekannt ist der Druck, der auf Länder wie Südafrika und Brasilien von amerikanischen und schweizerischen multinationalen Gesellschaften ausgeübt wird. Weniger bekannt ist das Beispiel Thailand (vgl. "Le Monde diplomatique" vom Januar 2000), das die Herstellung eines Medikaments gegen Meningitis, dessen Patent der amerikanische Konzern Pfizer innehat, einstellen musste, weil man ihm drohte, seine Hauptexportgüter (Holz, Schmuck, Mikroprozessoren) mit Zöllen zu belegen.</p><p>Angeblich verzichten die Länder in Schwierigkeiten aus Prestigegründen darauf, den gesundheitspolitischen Notstand zu erklären, der es ihnen ermöglichen würde, von den Ausnahmeregelungen zu profitieren. Wahr ist aber vielmehr, dass sie sich wegen des Drucks, der sie bedroht, zurückhalten. Dies anerkennt sogar die WTO. In ihrem Bulletin vom 22. Juni 2001 stellt sie fest, die Bestimmungen über die Flexibilität würden zu restriktiv gehandhabt. Die Länder, die übermässigem Druck ausgesetzt seien, nähmen die Flexibilität, die ihnen das Abkommen einräumt, zudem nicht voll in Anspruch. Die Entwicklungsländer wollten eine Änderung des Abkommens veranlassen, wenn sie nicht in den Genuss dieser Flexibilität kommen könnten.</p><p>In den internationalen Diskussionen wie auch in den Versammlungen des Trips-Rates nimmt die Schweiz offenbar in der Frage des Patentschutzes zusammen mit den USA regelmässig die restriktivste Haltung ein. Unsere Vertreterinnen und Vertreter geben ihrer Überzeugung Ausdruck, das Trips-Abkommen komme der öffentlichen Gesundheit zugute; es sei nicht Teil des Problems, sondern Teil der Lösung. Diese Ansicht wird von zahlreichen Ländern bestritten. Diese wollen bei der nächsten WTO-Ministerkonferenz entsprechend intervenieren. Seit dem Inkrafttreten im Januar 2000 stiegen die Preise in den Ländern, die ihre Gesetzgebung anpassen mussten, so stark, dass die Medikamente für die Mehrheit der Bevölkerung unerschwinglich wurden. Bisher stellte Brasilien Generika zur Behandlung von Aids zu einem 80 Prozent tieferen Preis her als die Originalpräparate. Dank ihnen senkte sich die Mortalitätsrate um 50 Prozent. Ab 2006 muss Brasilien aber wie alle anderen Entwicklungsländer diese Produktion einstellen.</p><p>Was geschieht, wenn alle Quellen von Medikamenten zu erschwinglichen Preisen versiegt sind? Bereits heute zeigt sich in den Statistiken über den Medikamentenkonsum, dass 88 Prozent der 555 Milliarden, die für Medikamente ausgegeben werden, in den USA, Europa und Japan ausgegeben werden, obwohl diese nur 20 Prozent der Erdbevölkerung ausmachen. Mit einer rigorosen Anwendung des Trips-Abkommens wird sich die Lage verschlimmern. Es gibt Leute, die von einer Apartheid-Politik im Gesundheitswesen sprechen. Aids hat bereits fast gleich viele Opfer gefordert wie die Pest im Europa des 14. Jahrhunderts, mit dem Unterschied allerdings, dass damals im Gegensatz zu heute keine Medikamente zur Verfügung standen.</p><p>Zwar haben die Unternehmen, die gegen Südafrika und Brasilien wegen Verletzung des Patentschutzes einen Prozess führten, ihre Klagen zurückgezogen. Verschiedene gewähren auch substanzielle Rabatte. Diese kurzfristige Grosszügigkeit, die in jedem Einzelfall wieder neu verhandelt werden muss, ist aber keine geeignete Antwort auf die Probleme der öffentlichen Gesundheit.</p><p>Zur Rechtfertigung ihrer strikten Haltung stützt sich die Schweiz immer auf das Argument, der Patentschutz sei für die Forschung und für die Entwicklung neuer Medikamente unabdingbar. Tatsache ist aber, dass die Pharmakonzerne nur wenig Geld in Medikamente gegen Krankheiten, die hauptsächlich in der südlichen Hemisphäre vorkommen, investieren. Von den 1393 zwischen 1975 und 1997 in Verkehr gebrachten neuen Wirkstoffen sind lediglich 13 zur Behandlung von Tropenkrankheiten. Wirksame Medikamente gegen die Schlafkrankheit, die Tuberkulose oder andere parasitäre Krankheiten werden aus Rentabilitätsgründen nicht mehr hergestellt. Seit 30 Jahren wurde keine Forschung mehr betrieben, um neue Medikamente gegen die Tuberkulose oder einen neuen Impfstoff zu entwickeln, obwohl sich jedes Jahr 8 Millionen Menschen infizieren und 2 Millionen daran sterben.</p><p>Die multinationalen Pharmakonzerne machen jedes Jahr grosse Gewinne. Man weiss, dass anteilsmässig weniger Geld in die Forschung als in das Marketing fliesst. Sie hätten also einen gewissen Spielraum, der es ihnen erlauben würde, etwas weniger streng auf dem Patentschutz zu bestehen.</p><p>Auf der einen Seite macht die Pharmalobby Druck für einen maximalen Schutz des geistigen Eigentums. Auf der anderen Seite wollen die Pharmakonzerne breiten und unentgeltlichen Zugang zu den Pflanzen der Entwicklungsländer. Die Kenntnisse des Genoms dieser Pflanzen gehören zu den Schlüsseln der künftigen Medikamente. So eignet man sich das Allgemeingut und das traditionelle Wissen in einem sehr frühen Zeitpunkt an und macht es mit Patentschutz zu Privateigentum. Dadurch verarmt der Staat und verbaut den Bevölkerungen des Südens den Zugang zu ihrem eigenen Wissen und zu ihren eigenen Ressourcen.</p><p>Diese Sachlage behindert auch den Technologietransfer in den Süden, obwohl er in Artikel 66 Absatz 2 des Trips-Abkommens empfohlen wird: "Die Industrieland-Mitglieder sehen für die Unternehmen und Einrichtungen in ihrem Hoheitsgebiet Anreize vor, um den Transfer von Technologie in die am wenigsten entwickelten Mitgliedstaaten zu fördern und zu unterstützen, damit diese in den Stand gesetzt werden, eine gesunde und tragfähige technologische Grundlage zu schaffen."</p><p>Zahlreiche Entwicklungsländer wie auch Organisationen vor Ort verlangen, dass die Übergangsfristen verlängert werden: Für die Entwicklungsländer lief die Übergangsfrist am 1. Januar 2000 ab, für die ärmsten Länder wird sie am 1. Januar 2006 ablaufen. Es ist klar, dass diese Länder mit Sorge dem Zeitpunkt entgegensehen, zu dem sie sich dem Regime der WTO beugen müssen.</p><p>Was für die öffentliche Gesundheit mit dem Trips-Abkommen auf dem Spiel steht, scheint in der Schweiz nur unzureichend bedacht zu werden. Unser Land steht im Ruf, die wirtschaftlichen Interessen unserer Pharmaindustrie allem voran zu stellen. Dies zeigt sich darin, dass in den WTO-Versammlungen immer ein Vertreter der WIPO anwesend ist, während die Vertreterinnen und Vertreter des öffentlichen Gesundheitswesens, der Entwicklungszusammenarbeit und der Hilfswerke nicht beigezogen werden. Im Trips-Rat schafft sich die Schweiz einen schlechten Ruf, der mit der humanitären Tradition, auf die sie sich so gern beruft, nicht im Einklang steht.</p>
- <p>Der Zugang der Entwicklungsländer zu Medikamenten - insbesondere der Zugang der am wenigsten entwickelten Länder - ist eine Frage von grosser Wichtigkeit. Wie bereits in der Antwort auf die Frage Menétrey-Savary vom 1. Oktober 2001 ausgeführt (Frage Menétrey-Savary 01.5142, Trips-Abkommen. Haltung der Schweiz), nimmt sie der Bundesrat sehr ernst. Gewisse Entwicklungsländer, namentlich die am wenigsten entwickelten unter ihnen, sind besonders stark betroffen von Pandemien wie HIV/Aids, Malaria oder Tuberkulose, gegenüber welchen man nicht unbeteiligt bleiben kann. Daher hat sich die Schweiz bei diesen Pandemien immer für einen vereinfachten Medikamentenzugang der Entwicklungsländer und insbesondere der am wenigsten entwickelten unter ihnen eingesetzt. Dies war der Fall anlässlich der Weltgesundheitskonferenzen (d. h. der Generalversammlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), welche jährlich einmal in Genf stattfinden) sowie an der Sondersession der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu HIV/Aids (Ungass Aids), die im Juni 2001 in New York stattgefunden hat. Dies war auch kürzlich der Fall, und zwar sowohl anlässlich der vierten Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO) in Doha/Katar als auch während der gesamten Dauer der vorgängigen Verhandlungen, die zur Annahme einer Deklaration über das Trips-Abkommen und die öffentliche Gesundheit in Doha geführt haben. Diese Deklaration wurde sowohl von den Entwicklungs- als auch von den Industrieländern gut aufgenommen und ebenfalls von den in Doha anwesenden Schweizer NRO sehr begrüsst.</p><p>Die Schweiz hat stets die Ansicht vertreten, dass die Vereinfachung des Medikamentenzugangs für Entwicklungsländer unter Respektierung internationaler Übereinkommen und insbesondere des Trips-Abkommen erfolgen muss. Sie hat auch immer vertreten, dass es den WTO-Mitgliedstaaten möglich sein muss, die gesamte im Trips-Abkommen beinhaltete Flexibilität in diesem Rahmen zu nutzen. Eine Aushöhlung dieses Abkommens läge im Interesse keines WTO-Mitglieds. Wenn auch ein vereinfachter Medikamentenzugang in Entwicklungsländern notwendig ist, so muss er doch unter wirksamem Schutz des geistigen Eigentums und insbesondere von Patenten erfolgen. Ohne einen solchen Schutz gibt es keinen Anreiz für Forschung und Entwicklung neuer Medikamente oder Impfstoffe, die zur Eindämmung jener Pandemien grundlegend sind, mit denen insbesondere Entwicklungsländer kämpfen. Man muss sich bewusst sein, dass es zwar Medikamente zur Bekämpfung der Auswirkungen von HIV-Infektionen gibt, nicht aber Medikamente, welche die Krankheit heilen. Ebenso wenig gibt es einen Impfstoff gegen HIV-Infektionen. Ein wirksamer Schutz des geistigen Eigentums ist daher notwendiger denn je, um die Forschung in diesem Sinn zu fördern.</p><p>Die Deklaration von Doha über das Trips-Abkommen und die öffentliche Gesundheit hat ein Gleichgewicht gefunden zwischen dem Bedürfnis nach vereinfachtem Medikamentenzugang von Entwicklungsländern und der Notwendigkeit, das geistige Eigentum zugunsten von Forschung und Entwicklung pharmazeutischer Produkte zu schützen. Diese Deklaration unterstreicht, unter Betonung der Wichtigkeit des geistigen Eigentums für die Entwicklung neuer Medikamente und unter Bekräftigung der Pflicht der WTO-Mitgliedstaaten zur Respektierung des Trips-Abkommens, die in diesem Abkommen enthaltene Flexibilität. Diese von den WTO-Mitgliedern hervorgehobene Flexibilität erfüllt zu einem grossem Teil die Begehren der Motionärin.</p><p>Die Deklaration sieht insbesondere Folgendes vor:</p><p>In Artikel 4 der Deklaration halten die Minister zunächst Folgendes fest: "Wir stimmen darin überein, dass das Trips-Übereinkommen die Mitglieder nicht hindert und nicht hindern soll, Massnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit zu ergreifen. Folglich erklären wir, unter Bestätigung unserer Verpflichtung gegenüber dem Trips-Abkommen, dass das Abkommen in einer Weise ausgelegt und umgesetzt werden kann und soll, welche das Recht der WTO-Mitglieder bekräftigt, die öffentliche Gesundheit zu schützen und insbesondere den Zugang aller zu Medikamenten zu fördern."</p><p>Weiter sieht Artikel 5 Buchstabe a der Deklaration vor, dass die Bestimmungen des Trips-Abkommens im Licht von Gegenstand und Ziel des Abkommens gelesen werden müssen und zwar so, wie sie insbesondere in den Zielen und Grundsätzen des Abkommens festgehalten sind.</p><p>Jeder Mitgliedstaat hat das Recht, Zwangslizenzen zu erteilen und ist frei in der Festlegung der Gründe, unter welchen solche Lizenzen gewährt werden können (Art. 5 Bst. b der Deklaration). Jeder Mitgliedstaat kann auch festlegen, was einen nationalen Notstand oder einen anderen Umstand äusserster Dringlichkeit darstellt. Krisen wie jene von HIV/Aids, Tuberkulose, Malaria oder anderen Epidemien können solche Situationen sein (Art. 5 Bst. c der Deklaration). In einem solchen Fall kann ein Mitgliedstaat eine Zwangslizenz erteilen, ohne vorgängig versucht zu haben, die Genehmigung des Patentinhabers zu erhalten.</p><p>Die Deklaration anerkennt, dass die Mitgliedstaaten das System der Erschöpfung für geistige Eigentumsrechte selbst bestimmen können, und dies, ohne dass sie ein Streitschlichtungsverfahren über das gewählte System befürchten müssen (Art. 5 Bst. d der Deklaration). Es besteht kein Grund, Artikel 31 Buchstabe f des Trips-Abkommens zu streichen, da dieser Artikel nicht die Parallelimporte im technischen Sinn betrifft, sondern verhindern will, dass Zwangslizenzen zweckentfremdet und zu kommerziellen Zielen eingesetzt werden.</p><p>Es trifft allerdings zu, dass jene Länder, die nicht über die Kapazität zur Produktion von Generika verfügen, am Ende der Übergangsperiode, nach deren Ablauf pharmazeutische Produkte in allen Entwicklungsländern patentierbar sein müssen (1. Januar 2005; mit Ausnahme der am wenigsten entwickelten Länder), Schwierigkeiten haben dürften, die Möglichkeit zur Erteilung von Zwangslizenzen zu nutzen. Deshalb ist der Trips-Rat beauftragt worden, für dieses Problem bis Ende 2002 eine Lösung zu finden (Art. 6 der Deklaration). Die Schweiz wird aktiv an der Ausarbeitung einer für alle befriedigenden Lösung mitwirken. Sie wird die Bedürfnisse der betroffenen Entwicklungsländer und insbesondere jene der am wenigsten entwickelten Länder berücksichtigen, allerdings unter Beachtung der Einhaltung des Trips-Abkommens.</p><p>Die Deklaration bekräftigt aufs Neue die Verpflichtung der Industrieländer, für Unternehmen und Institutionen Anreize zu schaffen, um den Technologietransfer in die am wenigsten entwickelten Mitgliedstaaten zu fördern, wie dies in Artikel 66 Absatz 2 des Trips-Abkommens vorgesehen ist. Die Drohung mit Zwangslizenzen gehört nach Ansicht des Bundesrates allerdings nicht zu solchen Anreizen. Vielmehr stellt der Schutz des geistigen Eigentums und die entsprechende Rechtssicherheit eine Voraussetzung für den Technologietransfer dar.</p><p>Schliesslich war die Schweiz innerhalb des Prozesses, der zur Annahme der Deklaration über das Trips-Abkommen und die öffentliche Gesundheit geführt hat, unter den ersten Staaten, welche zugunsten der am wenigsten entwickelten Mitglieder die Erstreckung der im Trips-Abkommen vorgesehenen Übergangsperiode unterstützt haben. Als Ergebnis der Deklaration sind die am wenigsten entwickelten Mitgliedstaaten nun bis im Jahre 2016 der Verpflichtung enthoben, einen Patenschutz auf pharmazeutische Produkte vorzusehen und vertrauliche Informationen zu schützen. Diese Ausweitung der Übergangsperiode für die am wenigsten entwickelten Mitglieder kann sogar erneuert werden.</p><p>Die Deklaration von Doha hat gezeigt, inwieweit das Trips-Abkommen beitragen kann, das Problem des Medikamentenzugangs zu lösen. Dringlich ist nun, sich den anderen Problemen zuzuwenden, wie insbesondere der Prävention, der Ausbildung, der Errichtung medizinischer Infrastrukturen, der Verbesserung der Systeme zur Medikamentenverteilung, der Beachtung der Menschenrechte sowie der Erhöhung der Gesundheitsbudgets und der Reduktion von Importzöllen auf Medikamenten. Darüber hinaus setzt der Medikamentenzugang eine Reduktion bei den Verteilkosten zwischen Entwicklungsländern und die Aufhebung von Zollgebühren voraus. Die Verhandlungsrunde von Doha eröffnet die Möglichkeit, auch in dieser Richtung Fortschritte zu erzielen.</p><p>Angesichts all dieser Ausführungen zur Deklaration über das Trips-Abkommen und die öffentliche Gesundheit geht der Bundesrat davon aus, dass die Erwartungen der Motionärin, welche den Schutz des geistigen Eigentums und den Medikamentenzugang betreffen, eine befriedigende Antwort gefunden haben.</p><p>Die Motion fordert den Bundesrat auch auf, die Einführung einer Klausel vorzuschlagen, welche im Rahmen des Trips-Abkommens die "Biopiraterie" bekämpfen hilft. Der Begriff der "Biopiraterie" umfasst einerseits die Erlangung von genetischen Ressourcen oder traditionellem Wissen ohne Genehmigung und andererseits deren Schutz durch geistige Eigentumsrechte ohne Ertragsbeteiligung von Einzelpersonen oder Gemeinschaften jener Gebiete, aus denen sie stammen. Die "Biopiraterie" weist keinen direkten Bezug zum Medikamentenzugang auf. Die "Biopiraterie" wird oft als ein Aspekt der so genannten "access and benefit sharing"-Problematik betrachtet; diese behandelt den Zugang zu genetischen Ressourcen und traditionellem Wissen sowie die Teilung der (wirtschaftlichen) Früchte, die aus deren Nutzung anfallen. Diese Problematik ist Gegenstand des Postulates Sommaruga (01.3596; Biologische Ressourcen des Südens. Recht auf Partizipation), welches den Bundesrat ersucht, im Rahmen der laufenden Revision des Patentgesetzes zu prüfen, in welcher Form die Einhaltung der Bestimmungen des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt (SR 0.451.43) gewährleistet werden kann. Der Bundesrat hat sich schon bereit erklärt, das Postulat Sommaruga entgegenzunehmen. Es kann daher auf die Stellungnahme des Bundesrates zu diesem Postulat verwiesen werden.</p><p>Der Bundesrat anerkennt die Wichtigkeit, einen Anreiz für Forschung und Entwicklung von Medikamente zu finden, welche für die Länder des Südens notwendig sind. Hierzu bedarf es indessen keiner Klausel, welche Patentinhaber verpflichtet, auf ihren Patenteinnahmen eine Abgabe zugunsten eines entsprechenden Fonds zu entrichten. Es ist wenig wahrscheinlich, dass eine solche Massnahme einen wirksamen Anreiz darstellen würde. Es trifft zwar zu, dass für gewisse Krankheiten mehr Forschung betrieben werden sollte, doch gibt es zahlreiche laufende Forschungsprojekte sowohl auf öffentlicher als auch auf privater Ebene. Der Bund etwa hat das "Global Forum for Health Research" und den "Council on Health Research for Development" seit ihrer Gründung unterstützt und plant diese Unterstützung in naher Zukunft noch zu erhöhen. Diese Organisationen haben als erklärtes Ziel, die Forschung im Bereich der Gesundheit in Entwicklungsländern zu fördern und Medikamente für mit der Armut zusammenhängende Krankheiten (wie beispielsweise Malaria, Tuberkulose usw.) zu entwickeln. Zudem hat die Schweiz im Jahre 2001 ihre Beiträge an Unaids verdoppelt, und sie beabsichtigt für das Jahr 2002 eine weitere Erhöhung ihrer Unterstützung im Kampf gegen Aids. Ausserdem unterstützt der Bund das Tropeninstitut in Basel und ein Forschungsinstitut in Tansania in ihrer Malariaforschung; er unterstützt auch ein internationales Forschungsinstitut in Bangladesh in dessen Choleraforschung. Schliesslich betreibt auch die Privatindustrie Forschung, wie vor kurzem ein Schweizer Unternehmen mit der Errichtung eines Zentrums in Singapur zur Erforschung von Tuberkulose und Dengue-Fieber gezeigt hat.</p><p>Die Motionärin ersucht den Bundesrat schliesslich, ein Zusammenarbeitsverfahren mit den NRO und den betroffenen Bundesämtern einzurichten. Ein solches Verfahren existiert bereits. Zunächst organisiert das Seco regelmässig Informationsveranstaltungen über die Aktivitäten der WTO, an welchen zahlreiche NRO sowie die betroffenen Bundesämter teilnehmen. Ferner treffen sich die betroffenen Ämter regelmässig in formellem oder informellem Rahmen, um sich gegenseitig über die Entwicklungen in ihren Kompetenzbereichen zu informieren. Schliesslich werden die Positionen zwischen den verschiedenen Bundesämtern, namentlich zwischen Seco, Deza, IGE und BAG, vor wichtigen internationalen Konferenzen stets abgestimmt.</p><p>Aus all diesen Ausführungen geht hervor, dass die allgemeine Stossrichtung sowie die meisten der in der Motion enthaltenen Begehren bereits erfüllt sind.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Entwicklungsländern den Zugang zu Medikamenten zu erleichtern. Dazu soll er sich für eine Auslegung des WTO-Abkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (Trips) einsetzen, die nicht nur den Patentinhabern, sondern auch den Konsumentinnen und Konsumenten zugute kommt, indem er eine flexible Anwendung dieses Abkommens und/oder dessen Teilrevision empfiehlt.</p><p>Namentlich geht es darum:</p><p>- die Mitgliedländer dazu zu veranlassen, die Umsetzung der Flexibilitätsklauseln zur Anwendung des Abkommens nach Artikel 8 (Möglichkeit der Mitgliedstaaten, die Massnahmen zu ergreifen, die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit notwendig sind), Artikel 30 (erlaubt vom Patentschutz abzuweichen) und Artikel 31b (Abweichungen bei nationalem Notstand oder sonstigen Umständen äusserster Dringlichkeit) zu erleichtern, damit die Entwicklungsländer unter Zwangslizenzen produzieren oder Parallelimporte durchführen können;</p><p>- wenn nötig, Artikel 31 Buchstaben f (Einschränkung der Parallelimporte) und g (Aufhebung der Ausnahmen) aufzuheben;</p><p>- den Technologietransfer mittels Zwangslizenzen zu fördern (namentlich in Anwendung von Art. 66);</p><p>- die Einführung einer Bestimmung zu beantragen, die die Biopiraterie zu bekämpfen erlaubt (z. B in Art. 27 Abs. 3 Bst. b);</p><p>- die Einführung einer Bestimmung zu beantragen, nach der die Patentinhaber zu einer Abgabe auf den Patenteinnahmen verpflichtet werden, die in einen Fonds zur Forschung und Entwicklung von Medikamenten für die Krankheiten des Südens fliessen soll;</p><p>- das Inkrafttreten des Abkommens für die Entwicklungsländer über das Jahr 2006 hinauszuschieben (Moratorium).</p><p>Der Bundesrat wird ebenfalls ersucht, einen Prozess in Gang zu setzen, in dem sich die NRO und die offiziellen Stellen in diesem Bereich (Deza, BAG, Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke, MSF usw.) kontinuierlich mit den Auswirkungen des Trips-Abkommens auf den Zugang zu den Medikamenten auseinandersetzen und darauf hinwirken, dass dieses Abkommen so angewendet wird, dass die Entwicklungsländer den bestmöglichen Zugang haben.</p>
- Geistiges Eigentum und Zugang zu Medikamenten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Trips-Abkommen enthält verschiedene Bestimmungen, die eine flexible Anwendung für die Entwicklungsländer zulassen. Dennoch können diese nur selten von dieser Flexibilität profitieren. Sie stehen unter erheblichem Druck, den Patentschutz einzuhalten. Bekannt ist der Druck, der auf Länder wie Südafrika und Brasilien von amerikanischen und schweizerischen multinationalen Gesellschaften ausgeübt wird. Weniger bekannt ist das Beispiel Thailand (vgl. "Le Monde diplomatique" vom Januar 2000), das die Herstellung eines Medikaments gegen Meningitis, dessen Patent der amerikanische Konzern Pfizer innehat, einstellen musste, weil man ihm drohte, seine Hauptexportgüter (Holz, Schmuck, Mikroprozessoren) mit Zöllen zu belegen.</p><p>Angeblich verzichten die Länder in Schwierigkeiten aus Prestigegründen darauf, den gesundheitspolitischen Notstand zu erklären, der es ihnen ermöglichen würde, von den Ausnahmeregelungen zu profitieren. Wahr ist aber vielmehr, dass sie sich wegen des Drucks, der sie bedroht, zurückhalten. Dies anerkennt sogar die WTO. In ihrem Bulletin vom 22. Juni 2001 stellt sie fest, die Bestimmungen über die Flexibilität würden zu restriktiv gehandhabt. Die Länder, die übermässigem Druck ausgesetzt seien, nähmen die Flexibilität, die ihnen das Abkommen einräumt, zudem nicht voll in Anspruch. Die Entwicklungsländer wollten eine Änderung des Abkommens veranlassen, wenn sie nicht in den Genuss dieser Flexibilität kommen könnten.</p><p>In den internationalen Diskussionen wie auch in den Versammlungen des Trips-Rates nimmt die Schweiz offenbar in der Frage des Patentschutzes zusammen mit den USA regelmässig die restriktivste Haltung ein. Unsere Vertreterinnen und Vertreter geben ihrer Überzeugung Ausdruck, das Trips-Abkommen komme der öffentlichen Gesundheit zugute; es sei nicht Teil des Problems, sondern Teil der Lösung. Diese Ansicht wird von zahlreichen Ländern bestritten. Diese wollen bei der nächsten WTO-Ministerkonferenz entsprechend intervenieren. Seit dem Inkrafttreten im Januar 2000 stiegen die Preise in den Ländern, die ihre Gesetzgebung anpassen mussten, so stark, dass die Medikamente für die Mehrheit der Bevölkerung unerschwinglich wurden. Bisher stellte Brasilien Generika zur Behandlung von Aids zu einem 80 Prozent tieferen Preis her als die Originalpräparate. Dank ihnen senkte sich die Mortalitätsrate um 50 Prozent. Ab 2006 muss Brasilien aber wie alle anderen Entwicklungsländer diese Produktion einstellen.</p><p>Was geschieht, wenn alle Quellen von Medikamenten zu erschwinglichen Preisen versiegt sind? Bereits heute zeigt sich in den Statistiken über den Medikamentenkonsum, dass 88 Prozent der 555 Milliarden, die für Medikamente ausgegeben werden, in den USA, Europa und Japan ausgegeben werden, obwohl diese nur 20 Prozent der Erdbevölkerung ausmachen. Mit einer rigorosen Anwendung des Trips-Abkommens wird sich die Lage verschlimmern. Es gibt Leute, die von einer Apartheid-Politik im Gesundheitswesen sprechen. Aids hat bereits fast gleich viele Opfer gefordert wie die Pest im Europa des 14. Jahrhunderts, mit dem Unterschied allerdings, dass damals im Gegensatz zu heute keine Medikamente zur Verfügung standen.</p><p>Zwar haben die Unternehmen, die gegen Südafrika und Brasilien wegen Verletzung des Patentschutzes einen Prozess führten, ihre Klagen zurückgezogen. Verschiedene gewähren auch substanzielle Rabatte. Diese kurzfristige Grosszügigkeit, die in jedem Einzelfall wieder neu verhandelt werden muss, ist aber keine geeignete Antwort auf die Probleme der öffentlichen Gesundheit.</p><p>Zur Rechtfertigung ihrer strikten Haltung stützt sich die Schweiz immer auf das Argument, der Patentschutz sei für die Forschung und für die Entwicklung neuer Medikamente unabdingbar. Tatsache ist aber, dass die Pharmakonzerne nur wenig Geld in Medikamente gegen Krankheiten, die hauptsächlich in der südlichen Hemisphäre vorkommen, investieren. Von den 1393 zwischen 1975 und 1997 in Verkehr gebrachten neuen Wirkstoffen sind lediglich 13 zur Behandlung von Tropenkrankheiten. Wirksame Medikamente gegen die Schlafkrankheit, die Tuberkulose oder andere parasitäre Krankheiten werden aus Rentabilitätsgründen nicht mehr hergestellt. Seit 30 Jahren wurde keine Forschung mehr betrieben, um neue Medikamente gegen die Tuberkulose oder einen neuen Impfstoff zu entwickeln, obwohl sich jedes Jahr 8 Millionen Menschen infizieren und 2 Millionen daran sterben.</p><p>Die multinationalen Pharmakonzerne machen jedes Jahr grosse Gewinne. Man weiss, dass anteilsmässig weniger Geld in die Forschung als in das Marketing fliesst. Sie hätten also einen gewissen Spielraum, der es ihnen erlauben würde, etwas weniger streng auf dem Patentschutz zu bestehen.</p><p>Auf der einen Seite macht die Pharmalobby Druck für einen maximalen Schutz des geistigen Eigentums. Auf der anderen Seite wollen die Pharmakonzerne breiten und unentgeltlichen Zugang zu den Pflanzen der Entwicklungsländer. Die Kenntnisse des Genoms dieser Pflanzen gehören zu den Schlüsseln der künftigen Medikamente. So eignet man sich das Allgemeingut und das traditionelle Wissen in einem sehr frühen Zeitpunkt an und macht es mit Patentschutz zu Privateigentum. Dadurch verarmt der Staat und verbaut den Bevölkerungen des Südens den Zugang zu ihrem eigenen Wissen und zu ihren eigenen Ressourcen.</p><p>Diese Sachlage behindert auch den Technologietransfer in den Süden, obwohl er in Artikel 66 Absatz 2 des Trips-Abkommens empfohlen wird: "Die Industrieland-Mitglieder sehen für die Unternehmen und Einrichtungen in ihrem Hoheitsgebiet Anreize vor, um den Transfer von Technologie in die am wenigsten entwickelten Mitgliedstaaten zu fördern und zu unterstützen, damit diese in den Stand gesetzt werden, eine gesunde und tragfähige technologische Grundlage zu schaffen."</p><p>Zahlreiche Entwicklungsländer wie auch Organisationen vor Ort verlangen, dass die Übergangsfristen verlängert werden: Für die Entwicklungsländer lief die Übergangsfrist am 1. Januar 2000 ab, für die ärmsten Länder wird sie am 1. Januar 2006 ablaufen. Es ist klar, dass diese Länder mit Sorge dem Zeitpunkt entgegensehen, zu dem sie sich dem Regime der WTO beugen müssen.</p><p>Was für die öffentliche Gesundheit mit dem Trips-Abkommen auf dem Spiel steht, scheint in der Schweiz nur unzureichend bedacht zu werden. Unser Land steht im Ruf, die wirtschaftlichen Interessen unserer Pharmaindustrie allem voran zu stellen. Dies zeigt sich darin, dass in den WTO-Versammlungen immer ein Vertreter der WIPO anwesend ist, während die Vertreterinnen und Vertreter des öffentlichen Gesundheitswesens, der Entwicklungszusammenarbeit und der Hilfswerke nicht beigezogen werden. Im Trips-Rat schafft sich die Schweiz einen schlechten Ruf, der mit der humanitären Tradition, auf die sie sich so gern beruft, nicht im Einklang steht.</p>
- <p>Der Zugang der Entwicklungsländer zu Medikamenten - insbesondere der Zugang der am wenigsten entwickelten Länder - ist eine Frage von grosser Wichtigkeit. Wie bereits in der Antwort auf die Frage Menétrey-Savary vom 1. Oktober 2001 ausgeführt (Frage Menétrey-Savary 01.5142, Trips-Abkommen. Haltung der Schweiz), nimmt sie der Bundesrat sehr ernst. Gewisse Entwicklungsländer, namentlich die am wenigsten entwickelten unter ihnen, sind besonders stark betroffen von Pandemien wie HIV/Aids, Malaria oder Tuberkulose, gegenüber welchen man nicht unbeteiligt bleiben kann. Daher hat sich die Schweiz bei diesen Pandemien immer für einen vereinfachten Medikamentenzugang der Entwicklungsländer und insbesondere der am wenigsten entwickelten unter ihnen eingesetzt. Dies war der Fall anlässlich der Weltgesundheitskonferenzen (d. h. der Generalversammlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), welche jährlich einmal in Genf stattfinden) sowie an der Sondersession der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu HIV/Aids (Ungass Aids), die im Juni 2001 in New York stattgefunden hat. Dies war auch kürzlich der Fall, und zwar sowohl anlässlich der vierten Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO) in Doha/Katar als auch während der gesamten Dauer der vorgängigen Verhandlungen, die zur Annahme einer Deklaration über das Trips-Abkommen und die öffentliche Gesundheit in Doha geführt haben. Diese Deklaration wurde sowohl von den Entwicklungs- als auch von den Industrieländern gut aufgenommen und ebenfalls von den in Doha anwesenden Schweizer NRO sehr begrüsst.</p><p>Die Schweiz hat stets die Ansicht vertreten, dass die Vereinfachung des Medikamentenzugangs für Entwicklungsländer unter Respektierung internationaler Übereinkommen und insbesondere des Trips-Abkommen erfolgen muss. Sie hat auch immer vertreten, dass es den WTO-Mitgliedstaaten möglich sein muss, die gesamte im Trips-Abkommen beinhaltete Flexibilität in diesem Rahmen zu nutzen. Eine Aushöhlung dieses Abkommens läge im Interesse keines WTO-Mitglieds. Wenn auch ein vereinfachter Medikamentenzugang in Entwicklungsländern notwendig ist, so muss er doch unter wirksamem Schutz des geistigen Eigentums und insbesondere von Patenten erfolgen. Ohne einen solchen Schutz gibt es keinen Anreiz für Forschung und Entwicklung neuer Medikamente oder Impfstoffe, die zur Eindämmung jener Pandemien grundlegend sind, mit denen insbesondere Entwicklungsländer kämpfen. Man muss sich bewusst sein, dass es zwar Medikamente zur Bekämpfung der Auswirkungen von HIV-Infektionen gibt, nicht aber Medikamente, welche die Krankheit heilen. Ebenso wenig gibt es einen Impfstoff gegen HIV-Infektionen. Ein wirksamer Schutz des geistigen Eigentums ist daher notwendiger denn je, um die Forschung in diesem Sinn zu fördern.</p><p>Die Deklaration von Doha über das Trips-Abkommen und die öffentliche Gesundheit hat ein Gleichgewicht gefunden zwischen dem Bedürfnis nach vereinfachtem Medikamentenzugang von Entwicklungsländern und der Notwendigkeit, das geistige Eigentum zugunsten von Forschung und Entwicklung pharmazeutischer Produkte zu schützen. Diese Deklaration unterstreicht, unter Betonung der Wichtigkeit des geistigen Eigentums für die Entwicklung neuer Medikamente und unter Bekräftigung der Pflicht der WTO-Mitgliedstaaten zur Respektierung des Trips-Abkommens, die in diesem Abkommen enthaltene Flexibilität. Diese von den WTO-Mitgliedern hervorgehobene Flexibilität erfüllt zu einem grossem Teil die Begehren der Motionärin.</p><p>Die Deklaration sieht insbesondere Folgendes vor:</p><p>In Artikel 4 der Deklaration halten die Minister zunächst Folgendes fest: "Wir stimmen darin überein, dass das Trips-Übereinkommen die Mitglieder nicht hindert und nicht hindern soll, Massnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit zu ergreifen. Folglich erklären wir, unter Bestätigung unserer Verpflichtung gegenüber dem Trips-Abkommen, dass das Abkommen in einer Weise ausgelegt und umgesetzt werden kann und soll, welche das Recht der WTO-Mitglieder bekräftigt, die öffentliche Gesundheit zu schützen und insbesondere den Zugang aller zu Medikamenten zu fördern."</p><p>Weiter sieht Artikel 5 Buchstabe a der Deklaration vor, dass die Bestimmungen des Trips-Abkommens im Licht von Gegenstand und Ziel des Abkommens gelesen werden müssen und zwar so, wie sie insbesondere in den Zielen und Grundsätzen des Abkommens festgehalten sind.</p><p>Jeder Mitgliedstaat hat das Recht, Zwangslizenzen zu erteilen und ist frei in der Festlegung der Gründe, unter welchen solche Lizenzen gewährt werden können (Art. 5 Bst. b der Deklaration). Jeder Mitgliedstaat kann auch festlegen, was einen nationalen Notstand oder einen anderen Umstand äusserster Dringlichkeit darstellt. Krisen wie jene von HIV/Aids, Tuberkulose, Malaria oder anderen Epidemien können solche Situationen sein (Art. 5 Bst. c der Deklaration). In einem solchen Fall kann ein Mitgliedstaat eine Zwangslizenz erteilen, ohne vorgängig versucht zu haben, die Genehmigung des Patentinhabers zu erhalten.</p><p>Die Deklaration anerkennt, dass die Mitgliedstaaten das System der Erschöpfung für geistige Eigentumsrechte selbst bestimmen können, und dies, ohne dass sie ein Streitschlichtungsverfahren über das gewählte System befürchten müssen (Art. 5 Bst. d der Deklaration). Es besteht kein Grund, Artikel 31 Buchstabe f des Trips-Abkommens zu streichen, da dieser Artikel nicht die Parallelimporte im technischen Sinn betrifft, sondern verhindern will, dass Zwangslizenzen zweckentfremdet und zu kommerziellen Zielen eingesetzt werden.</p><p>Es trifft allerdings zu, dass jene Länder, die nicht über die Kapazität zur Produktion von Generika verfügen, am Ende der Übergangsperiode, nach deren Ablauf pharmazeutische Produkte in allen Entwicklungsländern patentierbar sein müssen (1. Januar 2005; mit Ausnahme der am wenigsten entwickelten Länder), Schwierigkeiten haben dürften, die Möglichkeit zur Erteilung von Zwangslizenzen zu nutzen. Deshalb ist der Trips-Rat beauftragt worden, für dieses Problem bis Ende 2002 eine Lösung zu finden (Art. 6 der Deklaration). Die Schweiz wird aktiv an der Ausarbeitung einer für alle befriedigenden Lösung mitwirken. Sie wird die Bedürfnisse der betroffenen Entwicklungsländer und insbesondere jene der am wenigsten entwickelten Länder berücksichtigen, allerdings unter Beachtung der Einhaltung des Trips-Abkommens.</p><p>Die Deklaration bekräftigt aufs Neue die Verpflichtung der Industrieländer, für Unternehmen und Institutionen Anreize zu schaffen, um den Technologietransfer in die am wenigsten entwickelten Mitgliedstaaten zu fördern, wie dies in Artikel 66 Absatz 2 des Trips-Abkommens vorgesehen ist. Die Drohung mit Zwangslizenzen gehört nach Ansicht des Bundesrates allerdings nicht zu solchen Anreizen. Vielmehr stellt der Schutz des geistigen Eigentums und die entsprechende Rechtssicherheit eine Voraussetzung für den Technologietransfer dar.</p><p>Schliesslich war die Schweiz innerhalb des Prozesses, der zur Annahme der Deklaration über das Trips-Abkommen und die öffentliche Gesundheit geführt hat, unter den ersten Staaten, welche zugunsten der am wenigsten entwickelten Mitglieder die Erstreckung der im Trips-Abkommen vorgesehenen Übergangsperiode unterstützt haben. Als Ergebnis der Deklaration sind die am wenigsten entwickelten Mitgliedstaaten nun bis im Jahre 2016 der Verpflichtung enthoben, einen Patenschutz auf pharmazeutische Produkte vorzusehen und vertrauliche Informationen zu schützen. Diese Ausweitung der Übergangsperiode für die am wenigsten entwickelten Mitglieder kann sogar erneuert werden.</p><p>Die Deklaration von Doha hat gezeigt, inwieweit das Trips-Abkommen beitragen kann, das Problem des Medikamentenzugangs zu lösen. Dringlich ist nun, sich den anderen Problemen zuzuwenden, wie insbesondere der Prävention, der Ausbildung, der Errichtung medizinischer Infrastrukturen, der Verbesserung der Systeme zur Medikamentenverteilung, der Beachtung der Menschenrechte sowie der Erhöhung der Gesundheitsbudgets und der Reduktion von Importzöllen auf Medikamenten. Darüber hinaus setzt der Medikamentenzugang eine Reduktion bei den Verteilkosten zwischen Entwicklungsländern und die Aufhebung von Zollgebühren voraus. Die Verhandlungsrunde von Doha eröffnet die Möglichkeit, auch in dieser Richtung Fortschritte zu erzielen.</p><p>Angesichts all dieser Ausführungen zur Deklaration über das Trips-Abkommen und die öffentliche Gesundheit geht der Bundesrat davon aus, dass die Erwartungen der Motionärin, welche den Schutz des geistigen Eigentums und den Medikamentenzugang betreffen, eine befriedigende Antwort gefunden haben.</p><p>Die Motion fordert den Bundesrat auch auf, die Einführung einer Klausel vorzuschlagen, welche im Rahmen des Trips-Abkommens die "Biopiraterie" bekämpfen hilft. Der Begriff der "Biopiraterie" umfasst einerseits die Erlangung von genetischen Ressourcen oder traditionellem Wissen ohne Genehmigung und andererseits deren Schutz durch geistige Eigentumsrechte ohne Ertragsbeteiligung von Einzelpersonen oder Gemeinschaften jener Gebiete, aus denen sie stammen. Die "Biopiraterie" weist keinen direkten Bezug zum Medikamentenzugang auf. Die "Biopiraterie" wird oft als ein Aspekt der so genannten "access and benefit sharing"-Problematik betrachtet; diese behandelt den Zugang zu genetischen Ressourcen und traditionellem Wissen sowie die Teilung der (wirtschaftlichen) Früchte, die aus deren Nutzung anfallen. Diese Problematik ist Gegenstand des Postulates Sommaruga (01.3596; Biologische Ressourcen des Südens. Recht auf Partizipation), welches den Bundesrat ersucht, im Rahmen der laufenden Revision des Patentgesetzes zu prüfen, in welcher Form die Einhaltung der Bestimmungen des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt (SR 0.451.43) gewährleistet werden kann. Der Bundesrat hat sich schon bereit erklärt, das Postulat Sommaruga entgegenzunehmen. Es kann daher auf die Stellungnahme des Bundesrates zu diesem Postulat verwiesen werden.</p><p>Der Bundesrat anerkennt die Wichtigkeit, einen Anreiz für Forschung und Entwicklung von Medikamente zu finden, welche für die Länder des Südens notwendig sind. Hierzu bedarf es indessen keiner Klausel, welche Patentinhaber verpflichtet, auf ihren Patenteinnahmen eine Abgabe zugunsten eines entsprechenden Fonds zu entrichten. Es ist wenig wahrscheinlich, dass eine solche Massnahme einen wirksamen Anreiz darstellen würde. Es trifft zwar zu, dass für gewisse Krankheiten mehr Forschung betrieben werden sollte, doch gibt es zahlreiche laufende Forschungsprojekte sowohl auf öffentlicher als auch auf privater Ebene. Der Bund etwa hat das "Global Forum for Health Research" und den "Council on Health Research for Development" seit ihrer Gründung unterstützt und plant diese Unterstützung in naher Zukunft noch zu erhöhen. Diese Organisationen haben als erklärtes Ziel, die Forschung im Bereich der Gesundheit in Entwicklungsländern zu fördern und Medikamente für mit der Armut zusammenhängende Krankheiten (wie beispielsweise Malaria, Tuberkulose usw.) zu entwickeln. Zudem hat die Schweiz im Jahre 2001 ihre Beiträge an Unaids verdoppelt, und sie beabsichtigt für das Jahr 2002 eine weitere Erhöhung ihrer Unterstützung im Kampf gegen Aids. Ausserdem unterstützt der Bund das Tropeninstitut in Basel und ein Forschungsinstitut in Tansania in ihrer Malariaforschung; er unterstützt auch ein internationales Forschungsinstitut in Bangladesh in dessen Choleraforschung. Schliesslich betreibt auch die Privatindustrie Forschung, wie vor kurzem ein Schweizer Unternehmen mit der Errichtung eines Zentrums in Singapur zur Erforschung von Tuberkulose und Dengue-Fieber gezeigt hat.</p><p>Die Motionärin ersucht den Bundesrat schliesslich, ein Zusammenarbeitsverfahren mit den NRO und den betroffenen Bundesämtern einzurichten. Ein solches Verfahren existiert bereits. Zunächst organisiert das Seco regelmässig Informationsveranstaltungen über die Aktivitäten der WTO, an welchen zahlreiche NRO sowie die betroffenen Bundesämter teilnehmen. Ferner treffen sich die betroffenen Ämter regelmässig in formellem oder informellem Rahmen, um sich gegenseitig über die Entwicklungen in ihren Kompetenzbereichen zu informieren. Schliesslich werden die Positionen zwischen den verschiedenen Bundesämtern, namentlich zwischen Seco, Deza, IGE und BAG, vor wichtigen internationalen Konferenzen stets abgestimmt.</p><p>Aus all diesen Ausführungen geht hervor, dass die allgemeine Stossrichtung sowie die meisten der in der Motion enthaltenen Begehren bereits erfüllt sind.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Entwicklungsländern den Zugang zu Medikamenten zu erleichtern. Dazu soll er sich für eine Auslegung des WTO-Abkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (Trips) einsetzen, die nicht nur den Patentinhabern, sondern auch den Konsumentinnen und Konsumenten zugute kommt, indem er eine flexible Anwendung dieses Abkommens und/oder dessen Teilrevision empfiehlt.</p><p>Namentlich geht es darum:</p><p>- die Mitgliedländer dazu zu veranlassen, die Umsetzung der Flexibilitätsklauseln zur Anwendung des Abkommens nach Artikel 8 (Möglichkeit der Mitgliedstaaten, die Massnahmen zu ergreifen, die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit notwendig sind), Artikel 30 (erlaubt vom Patentschutz abzuweichen) und Artikel 31b (Abweichungen bei nationalem Notstand oder sonstigen Umständen äusserster Dringlichkeit) zu erleichtern, damit die Entwicklungsländer unter Zwangslizenzen produzieren oder Parallelimporte durchführen können;</p><p>- wenn nötig, Artikel 31 Buchstaben f (Einschränkung der Parallelimporte) und g (Aufhebung der Ausnahmen) aufzuheben;</p><p>- den Technologietransfer mittels Zwangslizenzen zu fördern (namentlich in Anwendung von Art. 66);</p><p>- die Einführung einer Bestimmung zu beantragen, die die Biopiraterie zu bekämpfen erlaubt (z. B in Art. 27 Abs. 3 Bst. b);</p><p>- die Einführung einer Bestimmung zu beantragen, nach der die Patentinhaber zu einer Abgabe auf den Patenteinnahmen verpflichtet werden, die in einen Fonds zur Forschung und Entwicklung von Medikamenten für die Krankheiten des Südens fliessen soll;</p><p>- das Inkrafttreten des Abkommens für die Entwicklungsländer über das Jahr 2006 hinauszuschieben (Moratorium).</p><p>Der Bundesrat wird ebenfalls ersucht, einen Prozess in Gang zu setzen, in dem sich die NRO und die offiziellen Stellen in diesem Bereich (Deza, BAG, Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke, MSF usw.) kontinuierlich mit den Auswirkungen des Trips-Abkommens auf den Zugang zu den Medikamenten auseinandersetzen und darauf hinwirken, dass dieses Abkommen so angewendet wird, dass die Entwicklungsländer den bestmöglichen Zugang haben.</p>
- Geistiges Eigentum und Zugang zu Medikamenten
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