Atomanlagen. Sicherheitsbericht

ShortId
01.3588
Id
20013588
Updated
25.06.2025 01:54
Language
de
Title
Atomanlagen. Sicherheitsbericht
AdditionalIndexing
66;Terrorismus;nuklearer Unfall;sanfte Energie;Bevölkerungsschutz;nukleare Sicherheit;Piraterie;Kernkraftwerk
1
  • L04K17030106, nukleare Sicherheit
  • L05K1703010601, nuklearer Unfall
  • L04K17030201, Kernkraftwerk
  • L04K04030108, Terrorismus
  • L03K040302, Bevölkerungsschutz
  • L06K050102010204, Piraterie
  • L02K1705, sanfte Energie
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Aus Pietätsgründen thematisierte die Antiatombewegung in der Schweiz nach den Ereignissen in den USA die Problematik eines Flugzeugabsturzes als Terrorakt auf ein AKW nicht. In der "Rundschau" vom 12. September 2001 des Schweizer Fernsehens behauptete der Direktor der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK), Wolfgang Jeschki, allerdings, sämtliche Schweizer AKW seien gegen Flugzeugabsturz gesichert. Diese Aussage ist falsch und wiegt schwer, weil sie von einem Mitglied der Überwachungsbehörde gemacht wurde.</p><p>Die "Aktion Mühleberg stilllegen" macht seit Jahren darauf aufmerksam, dass das AKW Mühleberg und weitere Atomanlagen in der Schweiz nicht gegen Flugzeugabsturz gesichert sind. Die Schweizer Bevölkerung hat ein Recht zu erfahren, wie es mit der Sicherheit der AKW in der Schweiz bei einem Flugzeugabsturz und bei einem Terroranschlag steht. Der Bundesrat ist daher gefordert und muss eine Neubeurteilung der Sicherheit der schweizerischen Atomanlagen vornehmen.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht zur Sicherheit der Atomanlagen in der Schweiz vorzulegen. Darin soll der Bundesrat zu folgenden Fragen Stellung nehmen:</p><p>1. Wie ist die Sicherheit der schweizerischen Atomkraftwerke bei Terroranschlägen zu beurteilen, insbesondere bei Flugzeugabstürzen auf ein Atomkraftwerk?</p><p>2. Wie werden die Explosionswirkungen und die Feuerwehrmöglichkeiten beim Vorhandensein grosser Mengen Kerosen beurteilt?</p><p>3. Welches sind die Unterschiede der Auswirkungen, wenn ein Flugzeug abstürzt oder wenn ein Flugzeug willentlich zum Absturz und Einsturz auf ein AKW gebracht wird?</p><p>4. Wie werden die Schadenswirkungen eines Terroranschlages auf die Schweizer Atomanlagen beurteilt?</p><p>5. Ist die HSK-Richtlinie R-11 noch erfüllt, wonach "bei einem Unfall nach konservativer Berechnung für Einzelpersonen der Bevölkerung in der Umgebung keine höhere Dosis als 100 Millisievert erwartet wird"?</p><p>6. Welche Schlussfolgerungen zieht der Bundesrat, wenn das Schutzziel von 1980 nicht mehr als erfüllt gelten kann?</p><p>7. Welche Möglichkeiten hat die Schweiz zur Beschaffung von umweltfreundlichen AKW-Ersatzkapazitäten im In- und Ausland?</p>
  • Atomanlagen. Sicherheitsbericht
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aus Pietätsgründen thematisierte die Antiatombewegung in der Schweiz nach den Ereignissen in den USA die Problematik eines Flugzeugabsturzes als Terrorakt auf ein AKW nicht. In der "Rundschau" vom 12. September 2001 des Schweizer Fernsehens behauptete der Direktor der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK), Wolfgang Jeschki, allerdings, sämtliche Schweizer AKW seien gegen Flugzeugabsturz gesichert. Diese Aussage ist falsch und wiegt schwer, weil sie von einem Mitglied der Überwachungsbehörde gemacht wurde.</p><p>Die "Aktion Mühleberg stilllegen" macht seit Jahren darauf aufmerksam, dass das AKW Mühleberg und weitere Atomanlagen in der Schweiz nicht gegen Flugzeugabsturz gesichert sind. Die Schweizer Bevölkerung hat ein Recht zu erfahren, wie es mit der Sicherheit der AKW in der Schweiz bei einem Flugzeugabsturz und bei einem Terroranschlag steht. Der Bundesrat ist daher gefordert und muss eine Neubeurteilung der Sicherheit der schweizerischen Atomanlagen vornehmen.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht zur Sicherheit der Atomanlagen in der Schweiz vorzulegen. Darin soll der Bundesrat zu folgenden Fragen Stellung nehmen:</p><p>1. Wie ist die Sicherheit der schweizerischen Atomkraftwerke bei Terroranschlägen zu beurteilen, insbesondere bei Flugzeugabstürzen auf ein Atomkraftwerk?</p><p>2. Wie werden die Explosionswirkungen und die Feuerwehrmöglichkeiten beim Vorhandensein grosser Mengen Kerosen beurteilt?</p><p>3. Welches sind die Unterschiede der Auswirkungen, wenn ein Flugzeug abstürzt oder wenn ein Flugzeug willentlich zum Absturz und Einsturz auf ein AKW gebracht wird?</p><p>4. Wie werden die Schadenswirkungen eines Terroranschlages auf die Schweizer Atomanlagen beurteilt?</p><p>5. Ist die HSK-Richtlinie R-11 noch erfüllt, wonach "bei einem Unfall nach konservativer Berechnung für Einzelpersonen der Bevölkerung in der Umgebung keine höhere Dosis als 100 Millisievert erwartet wird"?</p><p>6. Welche Schlussfolgerungen zieht der Bundesrat, wenn das Schutzziel von 1980 nicht mehr als erfüllt gelten kann?</p><p>7. Welche Möglichkeiten hat die Schweiz zur Beschaffung von umweltfreundlichen AKW-Ersatzkapazitäten im In- und Ausland?</p>
    • Atomanlagen. Sicherheitsbericht

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