Mehr Frauen ins Parlament. Informationskampagne 2003

ShortId
01.3590
Id
20013590
Updated
10.04.2024 18:28
Language
de
Title
Mehr Frauen ins Parlament. Informationskampagne 2003
AdditionalIndexing
421;Parlamentssoziologie;Gliederung nach Geschlecht;Frauenförderung;Informationskampagne;Parlamentswahl
1
  • L04K01070103, Gliederung nach Geschlecht
  • L05K0803030701, Parlamentssoziologie
  • L05K1201020301, Informationskampagne
  • L04K08010301, Parlamentswahl
  • L04K01010401, Frauenförderung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Untervertretung der Frauen im eidgenössischen Parlament nicht im Interesse einer funktionierenden Demokratie ist. Eine interdepartementale Arbeitsgruppe hatte 1999 Vorschläge zu einer Informations- und Sensibilisierungskampagne ausgearbeitet, und der Bundesrat fasste im März 1999 den Beschluss, bei den Nationalratswahlen 1999 eine solche Testkampagne durchzuführen (vgl. Antwort des Bundesrates auf die dringliche Einfache Anfrage 99.1013, National- und Ständeratswahlen 1999. Frauenförderung). Die Kampagne konnte aus verschiedenen Gründen nicht durchgeführt werden. Der Grundkonsens, dass etwas gegen die Untervertretung der Frauen im eidgenössischen Parlament und zur Erhöhung der langjährig rückläufigen Wahlbeteiligung getan werden muss, blieb bestehen. Im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte werden Möglichkeiten zur Anhebung der Wahlbeteiligung und des Frauenanteils im Nationalrat geprüft und auch Kompetenzen festgeschrieben. Ob diese Revision schon für die Wahlen 2003 greifen wird, ist fraglich. Damit für die eidgenössischen Wahlen 2003 eine flächendeckende nationale Informations- und Sensibilisierungskampagne gemacht werden kann, muss der Bundesrat unverzüglich die Vorbereitungen an die Hand nehmen.</p>
  • <p>Die Untervertretung der Frauen in den eidgenössischen Räten beschäftigt den Bundesrat seit vielen Jahren. Die Ablehnung der Volksinitiative "für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden (Initiative 3. März)" am 12. März 2000 hat gezeigt, dass das Problem nicht mit Quotenregelungen gelöst werden kann, die eine ausgeglichene Vertretung von Frauen und Männern im Nationalrat durchzusetzen versuchen oder die sicherstellen wollen, dass die Wahllisten gleich viele Kandidatinnen wie Kandidaten enthalten. Das Parlament hat selbst beschlossen, diesen Weg nicht weiter zu beschreiten, als es 1998 und 1999 zwei diesbezüglichen Parlamentarischen Initiativen der SPK-N nicht Folge gegeben hat. Zudem konnte eine Informationskampagne im Vorfeld der Nationalratswahlen 1999 aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage nicht durchgeführt werden. Der Bundesrat ist sich aber dennoch bewusst, dass der Verfassungsauftrag, der den Gesetzgeber anweist, für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen zu sorgen, fortbesteht. In seinem Kreisschreiben an die Kantonsregierungen über die Gesamterneuerung des Nationalrates 1999 hat er im Übrigen die kantonalen Behörden ausdrücklich auf die Untervertretung der Frauen im Nationalrat hingewiesen. Auf diesen Missstand wurden auch die Wahlberechtigten in der Wahlanleitung der Bundeskanzlei aufmerksam gemacht.</p><p>Im Mai dieses Jahres wurde nun ein weiterer Schritt unternommen. Der Bundesrat hat nämlich die Bundeskanzlei ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte zu eröffnen. Den interessierten Kreisen wurde u. a. ein Vorschlag für einen neuen Artikel 86a zu Informationskampagnen vor Nationalratswahlen unterbreitet. Mit diesen Kampagnen sollen namentlich die Wahlbeteiligung erhöht und Frauen zur Kandidatur ermutigt werden. Die dazugehörige Botschaft wird vom Bundesrat voraussichtlich im Dezember 2001 verabschiedet werden. Anfang nächsten Jahres werden die eidgenössischen Räte die Möglichkeit erhalten, dieses Problem im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte zu behandeln. Der Bundesrat wird sich also auf eine klare gesetzliche Bestimmung stützen können und so das Begehren der Motionärin prüfen können. Ob solche Informationskampagnen schon vor den Nationalratswahlen 2003 durchgeführt werden können, wird schliesslich davon abhängen, wie schnell die beiden Kammern diese Gesetzesrevision behandeln werden. Die dazu erforderlichen finanziellen Mittel müssten gegebenenfalls im Budget 2003 eingestellt werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den zuständigen Stellen den Auftrag für eine flächendeckende nationale Informations- und Sensibilisierungskampagne für die Parlamentswahlen 2003 auszuarbeiten, mit welcher die Stimmberechtigten zu einer aktiven Wahlbeteiligung aufgerufen werden und die Untervertretung der Frauen im eidgenössischen Parlament thematisiert wird. Die nötigen finanziellen Mittel sind in die Budgets 2002 und 2003 aufzunehmen.</p>
  • Mehr Frauen ins Parlament. Informationskampagne 2003
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Untervertretung der Frauen im eidgenössischen Parlament nicht im Interesse einer funktionierenden Demokratie ist. Eine interdepartementale Arbeitsgruppe hatte 1999 Vorschläge zu einer Informations- und Sensibilisierungskampagne ausgearbeitet, und der Bundesrat fasste im März 1999 den Beschluss, bei den Nationalratswahlen 1999 eine solche Testkampagne durchzuführen (vgl. Antwort des Bundesrates auf die dringliche Einfache Anfrage 99.1013, National- und Ständeratswahlen 1999. Frauenförderung). Die Kampagne konnte aus verschiedenen Gründen nicht durchgeführt werden. Der Grundkonsens, dass etwas gegen die Untervertretung der Frauen im eidgenössischen Parlament und zur Erhöhung der langjährig rückläufigen Wahlbeteiligung getan werden muss, blieb bestehen. Im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte werden Möglichkeiten zur Anhebung der Wahlbeteiligung und des Frauenanteils im Nationalrat geprüft und auch Kompetenzen festgeschrieben. Ob diese Revision schon für die Wahlen 2003 greifen wird, ist fraglich. Damit für die eidgenössischen Wahlen 2003 eine flächendeckende nationale Informations- und Sensibilisierungskampagne gemacht werden kann, muss der Bundesrat unverzüglich die Vorbereitungen an die Hand nehmen.</p>
    • <p>Die Untervertretung der Frauen in den eidgenössischen Räten beschäftigt den Bundesrat seit vielen Jahren. Die Ablehnung der Volksinitiative "für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden (Initiative 3. März)" am 12. März 2000 hat gezeigt, dass das Problem nicht mit Quotenregelungen gelöst werden kann, die eine ausgeglichene Vertretung von Frauen und Männern im Nationalrat durchzusetzen versuchen oder die sicherstellen wollen, dass die Wahllisten gleich viele Kandidatinnen wie Kandidaten enthalten. Das Parlament hat selbst beschlossen, diesen Weg nicht weiter zu beschreiten, als es 1998 und 1999 zwei diesbezüglichen Parlamentarischen Initiativen der SPK-N nicht Folge gegeben hat. Zudem konnte eine Informationskampagne im Vorfeld der Nationalratswahlen 1999 aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage nicht durchgeführt werden. Der Bundesrat ist sich aber dennoch bewusst, dass der Verfassungsauftrag, der den Gesetzgeber anweist, für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen zu sorgen, fortbesteht. In seinem Kreisschreiben an die Kantonsregierungen über die Gesamterneuerung des Nationalrates 1999 hat er im Übrigen die kantonalen Behörden ausdrücklich auf die Untervertretung der Frauen im Nationalrat hingewiesen. Auf diesen Missstand wurden auch die Wahlberechtigten in der Wahlanleitung der Bundeskanzlei aufmerksam gemacht.</p><p>Im Mai dieses Jahres wurde nun ein weiterer Schritt unternommen. Der Bundesrat hat nämlich die Bundeskanzlei ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte zu eröffnen. Den interessierten Kreisen wurde u. a. ein Vorschlag für einen neuen Artikel 86a zu Informationskampagnen vor Nationalratswahlen unterbreitet. Mit diesen Kampagnen sollen namentlich die Wahlbeteiligung erhöht und Frauen zur Kandidatur ermutigt werden. Die dazugehörige Botschaft wird vom Bundesrat voraussichtlich im Dezember 2001 verabschiedet werden. Anfang nächsten Jahres werden die eidgenössischen Räte die Möglichkeit erhalten, dieses Problem im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte zu behandeln. Der Bundesrat wird sich also auf eine klare gesetzliche Bestimmung stützen können und so das Begehren der Motionärin prüfen können. Ob solche Informationskampagnen schon vor den Nationalratswahlen 2003 durchgeführt werden können, wird schliesslich davon abhängen, wie schnell die beiden Kammern diese Gesetzesrevision behandeln werden. Die dazu erforderlichen finanziellen Mittel müssten gegebenenfalls im Budget 2003 eingestellt werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den zuständigen Stellen den Auftrag für eine flächendeckende nationale Informations- und Sensibilisierungskampagne für die Parlamentswahlen 2003 auszuarbeiten, mit welcher die Stimmberechtigten zu einer aktiven Wahlbeteiligung aufgerufen werden und die Untervertretung der Frauen im eidgenössischen Parlament thematisiert wird. Die nötigen finanziellen Mittel sind in die Budgets 2002 und 2003 aufzunehmen.</p>
    • Mehr Frauen ins Parlament. Informationskampagne 2003

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