Unsichere Rückkehr nach Sri Lanka
- ShortId
-
01.3591
- Id
-
20013591
- Updated
-
10.04.2024 07:51
- Language
-
de
- Title
-
Unsichere Rückkehr nach Sri Lanka
- AdditionalIndexing
-
2811;Familiennachzug;Asylbewerber/in;Ausschaffung;Rückkehrbeihilfe;Rückwanderung;Menschenrechte;Sri Lanka
- 1
-
- L05K0108010102, Asylbewerber/in
- L04K01080309, Rückwanderung
- L06K010801020102, Ausschaffung
- L04K03030407, Sri Lanka
- L03K050202, Menschenrechte
- L05K0108030603, Rückkehrbeihilfe
- L04K01080304, Familiennachzug
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die politische Situation in Sri Lanka ist seit Jahren angespannt. Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) beobachtet die Entwicklung der Auseinandersetzungen, insbesondere in den Kriegsgebieten im Norden und Osten des Landes, sehr aufmerksam und informiert sich regelmässig über die Menschenrechts- und Sicherheitssituation. Trotz der neuesten Entwicklungen (Auflösung des Parlamentes durch die srilankische Staatspräsidentin) herrscht im Süden des Landes keine Situation allgemeiner Gewalt. Daher erachtet das BFF den Vollzug von Wegweisungen grundsätzlich als zulässig, zumutbar und möglich. Nach konstanter Praxis werden abgewiesene srilankische Asylsuchende nach Colombo und nicht in die umkämpften Gebiete im Norden und Osten zurückgeführt.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Vom 1. November 2000 bis zum 15. Oktober 2001 haben 609 Personen aus Sri Lanka in der Schweiz ein Asylgesuch eingereicht. Davon wurden 34 Gesuche positiv und 314 negativ entschieden. Zurzeit sind noch 261 Gesuche aus dieser Zeitspanne hängig.</p><p>2. Zwischen dem 1. November 2000 und dem 15. Oktober 2001 ergingen insgesamt 160 rechtskräftige Wegweisungsentscheide. In 82 Fällen wurden zudem nach dem Urteil der Schweizerischen Asylrekurskommission neue Ausreisefristen angesetzt. 34 Personen reisten freiwillig aus, und 33 Personen wurden zwangsweise zurückgeführt. Bei 321 Personen ist der Aufenthaltsort nicht bekannt.</p><p>3. Zwischen dem 1. November 2000 (Programmbeginn) und dem 15. Oktober 2001 haben sich insgesamt 38 Personen für die Teilnahme am Rückkehr- und Wiedereingliederungshilfeprogramm Sri Lanka angemeldet (29 Männer und 9 Frauen). Der anwesenheitsrechtliche Status der betreffenden Personen war zum Zeitpunkt der Anmeldung wie folgt: Bei 18 Personen lag eine rechtskräftige Wegweisungsverfügung vor, 11 Personen waren in Besitz einer vorläufigen Aufnahme, und 9 Personen hatten das Asylgesuch zurückgezogen.</p><p>Von den angemeldeten Personen sind im gleichen Zeitraum 15 Personen freiwillig nach Sri Lanka zurückgekehrt (11 Männer und 4 Frauen).</p><p>Seit Unterzeichnung des Notenwechsels zwischen Sri Lanka und der Schweiz im Januar 1994 ist eine verhältnismässig geringe Zahl abgewiesener srilankischer Asylsuchender in den Heimatstaat zurückgekehrt (etwa 1200 Personen). Die schwierige Situation vor Ort und die im Vergleich mit dem Heimatstaat wesentlich vorteilhafteren Arbeits- und Lebensbedingungen in der Schweiz sind massgebliche Gründe für die geringe Rückkehrbereitschaft.</p><p>Obwohl der Verlauf des Rückkehrhilfeprogrammes Sri Lanka bezüglich der Zahl der Anmeldungen bisher hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist, werten das BFF und die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit, welche das Projekt gemeinsam erarbeitet haben, vor diesem Hintergrund das Interesse am Programm und insbesondere die Hilfestellungen vor Ort gesamthaft als positiv.</p><p>Gestützt auf die im Sommer 2001 durchgeführte Projektevaluation hat die Interdepartementale Leitungsgruppe Rückkehrhilfe beschlossen, das Rückkehrhilfeprogramm Sri Lanka trotz der geringen Anmeldezahlen fortzusetzen. Damit ist sichergestellt, dass Personen, welche freiwillig zurückkehren, die Hilfestellungen des BFF weiterhin in Anspruch nehmen können.</p><p>4. Das seit 1994 bestehende Red Cross Home in Colombo (RCH), welches im Auftrag des BFF durch das nationale Rote Kreuz Sri Lankas geführt wird, steht grundsätzlich allen aus der Schweiz zurückkehrenden srilankischen Staatsangehörigen offen, und zwar unabhängig davon, ob sie am Rückkehrhilfeprogramm teilnehmen oder nicht.</p><p>Während einer gewissen Übergangszeit werden die Rückkehrenden im RCH beherbergt und können verschiedene Dienstleistungen, wie z. B. die Beratung und die Hilfestellungen bei der Beschaffung von amtlichen Ausweisdokumenten, in Anspruch nehmen.</p><p>Zwischen Anfang November 2000 und Mitte Oktober 2001 wurden insgesamt 20 aus der Schweiz zurückgekehrte Personen während durchschnittlich 60 Tagen im RCH beherbergt.</p><p>Die schweizerische Vertretung in Colombo hat über den Aufenthaltsort dieser Personen, nachdem sie das RCH verlassen haben, nur in Ausnahmefällen Kenntnis. In der Regel beschaffen sich die Rückkehrenden, welche sich in der ersten Phase der Wiedereingliederung im RCH aufhalten, eigene Wohnmöglichkeiten oder solche bei Familienangehörigen oder Bekannten.</p><p>5. Von Anfang November 2000 und bis Mitte Oktober 2001 sind 69 Personen unter dem erwähnten Notenwechsel nach Sri Lanka zurückgekehrt. Davon wurden 42 Personen im Rahmen der geltenden Einreisebestimmungen am internationalen Flughafen von Colombo befragt. Die übrigen 27 Personen passierten die Einreisekontrolle problemlos und konnten den Flughafen sofort verlassen.</p><p>Die Befragungen bei der Einreise dienen ausschliesslich der Abklärung der Identität. Von ernsthaften Problemen, welche die Zumutbarkeit der Rückkehr infrage stellen würden, kann deshalb nicht gesprochen werden (s. hierzu auch die Ausführungen zu den Fragen 8, 9 und 10).</p><p>6. Das BFF ist seit Jahren bestrebt, dass die Rückkehr nach Sri Lanka unter möglichst optimalen Bedingungen erfolgt. Wie erwähnt regelt seit 1994 ein Notenwechsel zwischen der srilankischen Regierung und der Schweiz die Modalitäten einer geordneten Rückkehr sowie die Hilfestellung bei allfälligen Sicherheitsproblemen vor Ort durch das UNHCR und die Schweizer Botschaft.</p><p>Am 1. November 2000 setzte das BFF das Rückkehrhilfeprogramm Sri Lanka in Kraft, welches zusätzlich verschiedene, konkrete Hilfestellungen nach Ankunft vor Ort anbietet, um die Wiedereingliederung der Rückkehrenden zu erleichtern. </p><p>Unter diesen Voraussetzungen lehnt der Bundesrat, insbesondere auch in Einklang mit anderen europäischen Aufnahmestaaten, einen Ausreisestopp für einzelne Personenkategorien ab.</p><p>Stattdessen prüft das BFF in jedem Einzelfall, namentlich bei allein reisenden Frauen, Minderjährigen, Betagten und Personen, die einer medizinischen Versorgung bedürfen, ob Wegweisungshindernisse vorliegen, welche eine individuelle, vorläufige Aufnahme rechtfertigen. Mit dieser sorgfältigen Prüfung kann der besonderen Situation von Kindern und allein stehenden Frauen Rechnung getragen werden und verhindert werden, dass diese einer allfälligen Willkür vonseiten der Regierung oder der LTTE ausgesetzt werden.</p><p>7. Die von der Interpellantin angesprochene Petition wird in einem ersten Schritt in den Staatspolitischen Kommissionen der eidgenössischen Räte behandelt. Erst wenn ein Entscheid beider Räte vorliegt, werden die Petentinnen und Petenten informiert.</p><p>8./9./10. Das für die Asyl- und Wegweisungspraxis zuständige BFF informiert sich laufend und gründlich über die Sicherheits- und Menschenrechtssituation vor Ort. Dank umfassender länderspezifischer Kenntnisse, die sich auf verschiedenartige Informationsquellen wie die Medien, die Schweizer Vertretung in Colombo, den Erfahrungsaustausch mit den anderen europäischen Aufnahmestaaten, Berichte von Nichtregierungsorganisationen usw. stützen, ist das BFF in der Lage, die Situation in Sri Lanka fundiert und sorgfältig zu beurteilen. Auch die unabhängige Schweizerische Asylrekurskommission kommt bei ihrer Lagebeurteilung grundsätzlich zur gleichen Einschätzung wie das BFF.</p><p>Srilankische Staatsangehörige, die in der Schweiz ein Asylgesuch stellen, reichen in der Regel keine Reisepapiere ein. Daher müssen abgewiesene Asylsuchende mit einem vom srilankischen Generalkonsulat in Genf ausgestellten Passersatz (so genannter Emergency Passport zur einmaligen Rückkehr in das Heimatland) nach Sri Lanka zurückreisen. Dieses Ersatzdokument wird allein aufgrund von Angaben ausgestellt, welche die betreffende Person gegenüber der Auslandvertretung ihres Heimatstaates macht.</p><p>Vor diesem Hintergrund kommt es bei der Einreise am Flughafen von Colombo relativ häufig zur Überprüfung der angegebenen Personalien, um die Identität zu klären. Im Rahmen dieser Überprüfung wird regelmässig auch nach allfälligen Beziehungen zur LTTE gefragt. In solchen Fällen hat nach der Befragung durch die Immigration Authority, das National Intelligence Bureau und das Criminal Investigation Department der srilankische Staatsangehörige der nationalen Gesetzgebung entsprechend vor der örtlich zuständigen richterlichen Instanz in Negombo (Magistrate Court) zu erscheinen. Die Zuführung hat spätestens innert 24 Stunden zu erfolgen. In der Praxis erfolgt sie indessen bereits innert 6 bis 8 Stunden nach der Ankunft am Flughafen. Die betreffenden Personen werden üblicherweise durch den Magistrate Court gegen eine so genannte "surety bail" unverzüglich wieder auf freien Fuss gesetzt (Kaution, bei der jedoch keine Geldsumme hinterlegt werden muss).</p><p>Dieses Prozedere gilt für alle srilankischen Staatsangehörigen, welche mit einem im Ausland ausgestellten Passersatzdokument einreisen, und ist nicht speziell gegen abgewiesene zurückkehrende Asylsuchende aus der Schweiz gerichtet.</p><p>11. Seit Einführung des Rückkehrhilfeprogrammes Sri Lanka überwacht der Migrationsattaché des BFF bei der schweizerischen Vertretung in Colombo im Einzelfall die Einreisemodalitäten am Flughafen. Es sind keine Fälle aktenkundig, bei welchen srilankische Behörden bei der Einreise am Flughafen Bestechungsgelder verlangt hätten.</p><p>12. Seit dem 1. November 2000 sind keine Fälle bekannt, bei denen rückkehrende srilankische Staatsangehörige - mit Ausnahme der Überprüfung der Personalien - während längerer Zeit festgehalten wurden. Ebenso sind keine Misshandlungen im Rahmen dieser Befragung am Flughafen bekannt.</p><p>In der genannten Zeitspanne sind keine srilankischen Staatsangehörigen wegen geltend gemachter Übergriffe in Zusammenhang mit Befragungen zur Abklärung der Identität in die Schweiz zurückgereist.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Seit dem 1. November 2000 ist ein Rückkehrhilfeprogramm für Sri Lanka in Kraft, das Tamilinnen und Tamilen vermehrt zur Rückkehr bewegen soll. Obwohl sich die politische Situation überhaupt nicht verbessert hat (z. B. der Anschlag auf den Flughafen von Colombo durch die LTTE am 24. Juli 2001), werden seither Tamilinnen und Tamilen nach Sri Lanka zurückgeschickt, selbst wenn sie aus dem Bürgerkriegsgebiet kommen und über kein soziales Netz im Süden verfügen. Gegen den Widerstand von Flüchtlingsorganisationen werden auch Familien, Frauen mit Kindern und allein stehende Frauen durch das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) ausgewiesen. In diesem Sommer wurde daher auch eine breit abgestützte Petition mit dem Titel "Keine Rückkehr nach Sri Lanka ohne Sicherheit und Würde" dem Bundesrat übergeben.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie viele Asylgesuche von Tamilinnen und Tamilen wurden seit dem 1. November 2000 eingereicht? Wie viele davon wurden bereits wieder abgelehnt?</p><p>2. Wie viele Tamilinnen und Tamilen erhielten in dieser Zeitspanne die Ausreisefrist, und wie viele davon sind tatsächlich zurückgeschafft worden? Wie viele sind "verschwunden"?</p><p>3. Wie viele Personen (nach Geschlecht und Aufenthaltsbewilligung) haben sich für das Rückkehrhilfeprogramm angemeldet und es auch genutzt? Wie beurteilt der Bundesrat die Bilanz dieses Programmes nach einem Jahr?</p><p>4. Zum Rückkehrhilfeprogramm gehört das Red Cross Home in Colombo. Wie viele Personen haben seit dem 1. November 2000 dort gewohnt? Was ist nachher mit ihnen geschehen?</p><p>5. Laut BFF habe ein Drittel der Rückkehrer, die in die Versuchsphase des Rückkehrhilfeprogrammes einbezogen worden waren, bei der Rückkehr mit den srilankischen Sicherheitskräften ernsthafte Probleme bekommen. Trotzdem ist für das BFF die Rückkehr immer noch zumutbar. Wie stellt sich der Bundesrat dazu?</p><p>6. Die Rückschaffung von Familien, Frauen mit Kindern und allein stehenden Frauen ist besonders unverständlich; sind sie doch der Willkür beider Seiten (Regierung und LTTE) ausgeliefert. Besonders tragisch ist auch die Ausweisung von unbegleiteten Tamilinnen und Tamilen wie auch zum Teil von Jugendlichen bei Erlangung der Volljährigkeit, deren Familien in der Schweiz leben. Könnte sich der Bundesrat wenigstens hier einen Ausreisestopp vorstellen, solange der Bürgerkrieg in Sri Lanka tobt?</p><p>7. Im Sommer dieses Jahres wurde eine Petition mit 2366 Unterschriften und der Unterstützung vieler Flüchtlingsorganisationen beim Bundesrat und der Bundesversammlung eingereicht. Sie verlangen eine Rückkehr nach Sri Lanka in Sicherheit und Würde. Hat der Bundesrat diese Petition schon behandelt? Wie stellt er sich dazu?</p><p>8. Die Korruption in Sri Lanka ist gross, es herrscht oft Willkür. Die NGO Peace Brigades International hat letztes Jahr nach langjähriger Tätigkeit (Wahlbeobachtung/Überwachung der Menschenrechte) das Land verlassen. Man stellte sie vor die Alternative, das Land zu verlassen oder zu schweigen. Woher nimmt der Bundesrat die Informationen bezüglich Menschenrechte und Einhaltung der Sicherheit von Minderheiten?</p><p>9. Die Einreise über den Flughafen Colombo ist für rückkehrende Tamilinnen und Tamilen heikel, da sie für die srilankischen Behörden als potenzielle LTTE-Anhänger, die im Ausland tätig sind, gelten. Der Migrationsattaché der Schweizer Botschaft, ein Abgeordneter des BFF, hole darum alle Rückkehrer am Flughafen ab. Warum werden die Tamilen und Tamilinnen nach der Ankunft in Sri Lanka noch einmal überprüft, und warum wird eine Vorladung vor das Gericht in Negombo angeordnet, nachdem sie in der Schweiz von Mitarbeitern vom Konsulat im BFF befragt wurden?</p><p>10. Wie stellt sich der Bundesrat zur Tatsache, dass zahlreiche Rückkehrer und Rückkehrerinnen stundenlang befragt werden?</p><p>11. Hat er davon Kenntnis, ob die Rückkehrer und Rückkehrerinnen ihr für die Rückkehr bestimmtes Geld schon an dieser Stelle als Schmiergeld einsetzen müssen?</p><p>12. Hat er Kenntnisse über spätere Verhaftungen und Misshandlungen von Rückkehrer und Rückkehrerinnen? Wie viele Tamilinnen und Tamilen kommen aus diesen Gründen wieder zurück in die Schweiz?</p>
- Unsichere Rückkehr nach Sri Lanka
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die politische Situation in Sri Lanka ist seit Jahren angespannt. Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) beobachtet die Entwicklung der Auseinandersetzungen, insbesondere in den Kriegsgebieten im Norden und Osten des Landes, sehr aufmerksam und informiert sich regelmässig über die Menschenrechts- und Sicherheitssituation. Trotz der neuesten Entwicklungen (Auflösung des Parlamentes durch die srilankische Staatspräsidentin) herrscht im Süden des Landes keine Situation allgemeiner Gewalt. Daher erachtet das BFF den Vollzug von Wegweisungen grundsätzlich als zulässig, zumutbar und möglich. Nach konstanter Praxis werden abgewiesene srilankische Asylsuchende nach Colombo und nicht in die umkämpften Gebiete im Norden und Osten zurückgeführt.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Vom 1. November 2000 bis zum 15. Oktober 2001 haben 609 Personen aus Sri Lanka in der Schweiz ein Asylgesuch eingereicht. Davon wurden 34 Gesuche positiv und 314 negativ entschieden. Zurzeit sind noch 261 Gesuche aus dieser Zeitspanne hängig.</p><p>2. Zwischen dem 1. November 2000 und dem 15. Oktober 2001 ergingen insgesamt 160 rechtskräftige Wegweisungsentscheide. In 82 Fällen wurden zudem nach dem Urteil der Schweizerischen Asylrekurskommission neue Ausreisefristen angesetzt. 34 Personen reisten freiwillig aus, und 33 Personen wurden zwangsweise zurückgeführt. Bei 321 Personen ist der Aufenthaltsort nicht bekannt.</p><p>3. Zwischen dem 1. November 2000 (Programmbeginn) und dem 15. Oktober 2001 haben sich insgesamt 38 Personen für die Teilnahme am Rückkehr- und Wiedereingliederungshilfeprogramm Sri Lanka angemeldet (29 Männer und 9 Frauen). Der anwesenheitsrechtliche Status der betreffenden Personen war zum Zeitpunkt der Anmeldung wie folgt: Bei 18 Personen lag eine rechtskräftige Wegweisungsverfügung vor, 11 Personen waren in Besitz einer vorläufigen Aufnahme, und 9 Personen hatten das Asylgesuch zurückgezogen.</p><p>Von den angemeldeten Personen sind im gleichen Zeitraum 15 Personen freiwillig nach Sri Lanka zurückgekehrt (11 Männer und 4 Frauen).</p><p>Seit Unterzeichnung des Notenwechsels zwischen Sri Lanka und der Schweiz im Januar 1994 ist eine verhältnismässig geringe Zahl abgewiesener srilankischer Asylsuchender in den Heimatstaat zurückgekehrt (etwa 1200 Personen). Die schwierige Situation vor Ort und die im Vergleich mit dem Heimatstaat wesentlich vorteilhafteren Arbeits- und Lebensbedingungen in der Schweiz sind massgebliche Gründe für die geringe Rückkehrbereitschaft.</p><p>Obwohl der Verlauf des Rückkehrhilfeprogrammes Sri Lanka bezüglich der Zahl der Anmeldungen bisher hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist, werten das BFF und die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit, welche das Projekt gemeinsam erarbeitet haben, vor diesem Hintergrund das Interesse am Programm und insbesondere die Hilfestellungen vor Ort gesamthaft als positiv.</p><p>Gestützt auf die im Sommer 2001 durchgeführte Projektevaluation hat die Interdepartementale Leitungsgruppe Rückkehrhilfe beschlossen, das Rückkehrhilfeprogramm Sri Lanka trotz der geringen Anmeldezahlen fortzusetzen. Damit ist sichergestellt, dass Personen, welche freiwillig zurückkehren, die Hilfestellungen des BFF weiterhin in Anspruch nehmen können.</p><p>4. Das seit 1994 bestehende Red Cross Home in Colombo (RCH), welches im Auftrag des BFF durch das nationale Rote Kreuz Sri Lankas geführt wird, steht grundsätzlich allen aus der Schweiz zurückkehrenden srilankischen Staatsangehörigen offen, und zwar unabhängig davon, ob sie am Rückkehrhilfeprogramm teilnehmen oder nicht.</p><p>Während einer gewissen Übergangszeit werden die Rückkehrenden im RCH beherbergt und können verschiedene Dienstleistungen, wie z. B. die Beratung und die Hilfestellungen bei der Beschaffung von amtlichen Ausweisdokumenten, in Anspruch nehmen.</p><p>Zwischen Anfang November 2000 und Mitte Oktober 2001 wurden insgesamt 20 aus der Schweiz zurückgekehrte Personen während durchschnittlich 60 Tagen im RCH beherbergt.</p><p>Die schweizerische Vertretung in Colombo hat über den Aufenthaltsort dieser Personen, nachdem sie das RCH verlassen haben, nur in Ausnahmefällen Kenntnis. In der Regel beschaffen sich die Rückkehrenden, welche sich in der ersten Phase der Wiedereingliederung im RCH aufhalten, eigene Wohnmöglichkeiten oder solche bei Familienangehörigen oder Bekannten.</p><p>5. Von Anfang November 2000 und bis Mitte Oktober 2001 sind 69 Personen unter dem erwähnten Notenwechsel nach Sri Lanka zurückgekehrt. Davon wurden 42 Personen im Rahmen der geltenden Einreisebestimmungen am internationalen Flughafen von Colombo befragt. Die übrigen 27 Personen passierten die Einreisekontrolle problemlos und konnten den Flughafen sofort verlassen.</p><p>Die Befragungen bei der Einreise dienen ausschliesslich der Abklärung der Identität. Von ernsthaften Problemen, welche die Zumutbarkeit der Rückkehr infrage stellen würden, kann deshalb nicht gesprochen werden (s. hierzu auch die Ausführungen zu den Fragen 8, 9 und 10).</p><p>6. Das BFF ist seit Jahren bestrebt, dass die Rückkehr nach Sri Lanka unter möglichst optimalen Bedingungen erfolgt. Wie erwähnt regelt seit 1994 ein Notenwechsel zwischen der srilankischen Regierung und der Schweiz die Modalitäten einer geordneten Rückkehr sowie die Hilfestellung bei allfälligen Sicherheitsproblemen vor Ort durch das UNHCR und die Schweizer Botschaft.</p><p>Am 1. November 2000 setzte das BFF das Rückkehrhilfeprogramm Sri Lanka in Kraft, welches zusätzlich verschiedene, konkrete Hilfestellungen nach Ankunft vor Ort anbietet, um die Wiedereingliederung der Rückkehrenden zu erleichtern. </p><p>Unter diesen Voraussetzungen lehnt der Bundesrat, insbesondere auch in Einklang mit anderen europäischen Aufnahmestaaten, einen Ausreisestopp für einzelne Personenkategorien ab.</p><p>Stattdessen prüft das BFF in jedem Einzelfall, namentlich bei allein reisenden Frauen, Minderjährigen, Betagten und Personen, die einer medizinischen Versorgung bedürfen, ob Wegweisungshindernisse vorliegen, welche eine individuelle, vorläufige Aufnahme rechtfertigen. Mit dieser sorgfältigen Prüfung kann der besonderen Situation von Kindern und allein stehenden Frauen Rechnung getragen werden und verhindert werden, dass diese einer allfälligen Willkür vonseiten der Regierung oder der LTTE ausgesetzt werden.</p><p>7. Die von der Interpellantin angesprochene Petition wird in einem ersten Schritt in den Staatspolitischen Kommissionen der eidgenössischen Räte behandelt. Erst wenn ein Entscheid beider Räte vorliegt, werden die Petentinnen und Petenten informiert.</p><p>8./9./10. Das für die Asyl- und Wegweisungspraxis zuständige BFF informiert sich laufend und gründlich über die Sicherheits- und Menschenrechtssituation vor Ort. Dank umfassender länderspezifischer Kenntnisse, die sich auf verschiedenartige Informationsquellen wie die Medien, die Schweizer Vertretung in Colombo, den Erfahrungsaustausch mit den anderen europäischen Aufnahmestaaten, Berichte von Nichtregierungsorganisationen usw. stützen, ist das BFF in der Lage, die Situation in Sri Lanka fundiert und sorgfältig zu beurteilen. Auch die unabhängige Schweizerische Asylrekurskommission kommt bei ihrer Lagebeurteilung grundsätzlich zur gleichen Einschätzung wie das BFF.</p><p>Srilankische Staatsangehörige, die in der Schweiz ein Asylgesuch stellen, reichen in der Regel keine Reisepapiere ein. Daher müssen abgewiesene Asylsuchende mit einem vom srilankischen Generalkonsulat in Genf ausgestellten Passersatz (so genannter Emergency Passport zur einmaligen Rückkehr in das Heimatland) nach Sri Lanka zurückreisen. Dieses Ersatzdokument wird allein aufgrund von Angaben ausgestellt, welche die betreffende Person gegenüber der Auslandvertretung ihres Heimatstaates macht.</p><p>Vor diesem Hintergrund kommt es bei der Einreise am Flughafen von Colombo relativ häufig zur Überprüfung der angegebenen Personalien, um die Identität zu klären. Im Rahmen dieser Überprüfung wird regelmässig auch nach allfälligen Beziehungen zur LTTE gefragt. In solchen Fällen hat nach der Befragung durch die Immigration Authority, das National Intelligence Bureau und das Criminal Investigation Department der srilankische Staatsangehörige der nationalen Gesetzgebung entsprechend vor der örtlich zuständigen richterlichen Instanz in Negombo (Magistrate Court) zu erscheinen. Die Zuführung hat spätestens innert 24 Stunden zu erfolgen. In der Praxis erfolgt sie indessen bereits innert 6 bis 8 Stunden nach der Ankunft am Flughafen. Die betreffenden Personen werden üblicherweise durch den Magistrate Court gegen eine so genannte "surety bail" unverzüglich wieder auf freien Fuss gesetzt (Kaution, bei der jedoch keine Geldsumme hinterlegt werden muss).</p><p>Dieses Prozedere gilt für alle srilankischen Staatsangehörigen, welche mit einem im Ausland ausgestellten Passersatzdokument einreisen, und ist nicht speziell gegen abgewiesene zurückkehrende Asylsuchende aus der Schweiz gerichtet.</p><p>11. Seit Einführung des Rückkehrhilfeprogrammes Sri Lanka überwacht der Migrationsattaché des BFF bei der schweizerischen Vertretung in Colombo im Einzelfall die Einreisemodalitäten am Flughafen. Es sind keine Fälle aktenkundig, bei welchen srilankische Behörden bei der Einreise am Flughafen Bestechungsgelder verlangt hätten.</p><p>12. Seit dem 1. November 2000 sind keine Fälle bekannt, bei denen rückkehrende srilankische Staatsangehörige - mit Ausnahme der Überprüfung der Personalien - während längerer Zeit festgehalten wurden. Ebenso sind keine Misshandlungen im Rahmen dieser Befragung am Flughafen bekannt.</p><p>In der genannten Zeitspanne sind keine srilankischen Staatsangehörigen wegen geltend gemachter Übergriffe in Zusammenhang mit Befragungen zur Abklärung der Identität in die Schweiz zurückgereist.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Seit dem 1. November 2000 ist ein Rückkehrhilfeprogramm für Sri Lanka in Kraft, das Tamilinnen und Tamilen vermehrt zur Rückkehr bewegen soll. Obwohl sich die politische Situation überhaupt nicht verbessert hat (z. B. der Anschlag auf den Flughafen von Colombo durch die LTTE am 24. Juli 2001), werden seither Tamilinnen und Tamilen nach Sri Lanka zurückgeschickt, selbst wenn sie aus dem Bürgerkriegsgebiet kommen und über kein soziales Netz im Süden verfügen. Gegen den Widerstand von Flüchtlingsorganisationen werden auch Familien, Frauen mit Kindern und allein stehende Frauen durch das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) ausgewiesen. In diesem Sommer wurde daher auch eine breit abgestützte Petition mit dem Titel "Keine Rückkehr nach Sri Lanka ohne Sicherheit und Würde" dem Bundesrat übergeben.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie viele Asylgesuche von Tamilinnen und Tamilen wurden seit dem 1. November 2000 eingereicht? Wie viele davon wurden bereits wieder abgelehnt?</p><p>2. Wie viele Tamilinnen und Tamilen erhielten in dieser Zeitspanne die Ausreisefrist, und wie viele davon sind tatsächlich zurückgeschafft worden? Wie viele sind "verschwunden"?</p><p>3. Wie viele Personen (nach Geschlecht und Aufenthaltsbewilligung) haben sich für das Rückkehrhilfeprogramm angemeldet und es auch genutzt? Wie beurteilt der Bundesrat die Bilanz dieses Programmes nach einem Jahr?</p><p>4. Zum Rückkehrhilfeprogramm gehört das Red Cross Home in Colombo. Wie viele Personen haben seit dem 1. November 2000 dort gewohnt? Was ist nachher mit ihnen geschehen?</p><p>5. Laut BFF habe ein Drittel der Rückkehrer, die in die Versuchsphase des Rückkehrhilfeprogrammes einbezogen worden waren, bei der Rückkehr mit den srilankischen Sicherheitskräften ernsthafte Probleme bekommen. Trotzdem ist für das BFF die Rückkehr immer noch zumutbar. Wie stellt sich der Bundesrat dazu?</p><p>6. Die Rückschaffung von Familien, Frauen mit Kindern und allein stehenden Frauen ist besonders unverständlich; sind sie doch der Willkür beider Seiten (Regierung und LTTE) ausgeliefert. Besonders tragisch ist auch die Ausweisung von unbegleiteten Tamilinnen und Tamilen wie auch zum Teil von Jugendlichen bei Erlangung der Volljährigkeit, deren Familien in der Schweiz leben. Könnte sich der Bundesrat wenigstens hier einen Ausreisestopp vorstellen, solange der Bürgerkrieg in Sri Lanka tobt?</p><p>7. Im Sommer dieses Jahres wurde eine Petition mit 2366 Unterschriften und der Unterstützung vieler Flüchtlingsorganisationen beim Bundesrat und der Bundesversammlung eingereicht. Sie verlangen eine Rückkehr nach Sri Lanka in Sicherheit und Würde. Hat der Bundesrat diese Petition schon behandelt? Wie stellt er sich dazu?</p><p>8. Die Korruption in Sri Lanka ist gross, es herrscht oft Willkür. Die NGO Peace Brigades International hat letztes Jahr nach langjähriger Tätigkeit (Wahlbeobachtung/Überwachung der Menschenrechte) das Land verlassen. Man stellte sie vor die Alternative, das Land zu verlassen oder zu schweigen. Woher nimmt der Bundesrat die Informationen bezüglich Menschenrechte und Einhaltung der Sicherheit von Minderheiten?</p><p>9. Die Einreise über den Flughafen Colombo ist für rückkehrende Tamilinnen und Tamilen heikel, da sie für die srilankischen Behörden als potenzielle LTTE-Anhänger, die im Ausland tätig sind, gelten. Der Migrationsattaché der Schweizer Botschaft, ein Abgeordneter des BFF, hole darum alle Rückkehrer am Flughafen ab. Warum werden die Tamilen und Tamilinnen nach der Ankunft in Sri Lanka noch einmal überprüft, und warum wird eine Vorladung vor das Gericht in Negombo angeordnet, nachdem sie in der Schweiz von Mitarbeitern vom Konsulat im BFF befragt wurden?</p><p>10. Wie stellt sich der Bundesrat zur Tatsache, dass zahlreiche Rückkehrer und Rückkehrerinnen stundenlang befragt werden?</p><p>11. Hat er davon Kenntnis, ob die Rückkehrer und Rückkehrerinnen ihr für die Rückkehr bestimmtes Geld schon an dieser Stelle als Schmiergeld einsetzen müssen?</p><p>12. Hat er Kenntnisse über spätere Verhaftungen und Misshandlungen von Rückkehrer und Rückkehrerinnen? Wie viele Tamilinnen und Tamilen kommen aus diesen Gründen wieder zurück in die Schweiz?</p>
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