Aufenthaltsregelung für jugendliche "sans-papiers"
- ShortId
-
01.3592
- Id
-
20013592
- Updated
-
14.11.2025 07:23
- Language
-
de
- Title
-
Aufenthaltsregelung für jugendliche "sans-papiers"
- AdditionalIndexing
-
2811;junger Mensch;Mittelschule;Lehre;Aufenthalt von Ausländern/-innen;Papierlose/r;Integration der Zuwanderer
- 1
-
- L05K0506010402, Papierlose/r
- L05K0107010204, junger Mensch
- L04K05060101, Aufenthalt von Ausländern/-innen
- L05K0108030602, Integration der Zuwanderer
- L04K13020204, Lehre
- L04K13020502, Mittelschule
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der Schweiz leben viele papierlose Familien mit Kindern. Die Schweizerische Erziehungsdirektoren- und Erziehungsdirektorinnenkonferenz hat vor einigen Jahren beschlossen, ihren Erziehungsauftrag ernst zu nehmen und auch Kindern papierloser Eltern den Schulbesuch zu ermöglichen. Jugendliche ohne Aufenthaltsbewilligung haben allerdings nach der obligatorischen Schulzeit keine Möglichkeit, eine Lehre zu machen oder weiterführende Schulen zu besuchen. Sie werden im Gegenteil gezwungen, wie ihre Eltern, als Papierlose unterzutauchen und eine schlecht bezahlte Arbeit zu suchen. Damit werden ihre Zukunftschancen geschmälert und eine Entwicklung verunmöglicht. Nur eine Aufenthaltsregelung kann hier Gegensteuer und damit den Jugendlichen das Recht auf berufliche Förderung geben.</p>
- <p>In den Stellungnahmen zur Motion Fankhauser 97.3577, "Amnestie für Papierlose", vom 9. Dezember 1997, zur Interpellation Hubmann 00.3370, "Regularisierung der 'sans-papiers'", vom 23. Juni 2000, und zur Motion Zisyadis 01.3149, "Aufenthaltsbewilligung für Papierlose in der Schweiz", vom 22. März 2001 legte der Bundesrat seine Haltung hinsichtlich der "sans-papiers" ausführlich dar. Er wies insbesondere darauf hin, dass in begründeten Härtefällen im Rahmen des geltenden Rechtes bereits heute Lösungen angeboten werden können. In seiner Stellungnahme anlässlich der Fragestunde vom 1. Oktober 2001 hat der Bundesrat seine Haltung zu den "sans-papiers" bekräftigt. Sie wurde auch anlässlich der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren vom 8. bis 9. November 2001 gutgeheissen.</p><p>Bei der Beurteilung von Härtefällen fällt gerade das Vorhandensein eingeschulter Kinder sehr stark ins Gewicht und ist sogar oft ausschlaggebend für die Anerkennung als Härtefall. Selbstverständlich stehen diesen jungen Ausländerinnen und Ausländern dann alle Ausbildungsmöglichkeiten offen. Es besteht daher kein Grund, spezielle Vorschriften zu erlassen. </p><p>Die schweizerische Asyl- und Ausländerpolitik trägt diesen humanitären Anliegen auch im Vergleich mit anderen europäischen Ländern in hohem Mass Rechnung. Allein im Zeitraum vom Januar 1999 bis Ende August 2001 wurden beispielsweise an 10 449 Personen aus humanitären Gründen Aufenthaltsbewilligungen erteilt, obwohl sie die ordentlichen Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllten. Darunter befinden sich auch viele Kinder und Jugendliche (etwa 20 Prozent der erteilten Bewilligungen).</p><p>Von der Möglichkeit der Regelung von Härtefällen wird somit seit Jahren regelmässig Gebrauch gemacht. Diese ständige humanitäre Praxis garantiert Nachhaltigkeit und Einzelfallgerechtigkeit. Der Bundesrat erachtet es nicht als den richtigen Weg, für eine bestimmte Personengruppe Ausnahmebestimmungen zu erlassen. Dies würde zu einer rechtsungleichen Behandlung führen, die sich nicht rechtfertigen liesse.</p><p>Für die Beurteilung des Einzelfalls sind insbesondere folgende Kriterien massgebend: die Dauer des Aufenthalts, die soziale und berufliche Integration, die familiäre und gesundheitliche Situation sowie die näheren Umstände, die zum illegalen Aufenthalt geführt haben. Die zuständigen Bundesämter (Bundesamt für Ausländerfragen und Bundesamt für Flüchtlinge) haben diese Praxis in einem Schreiben näher erläutert, das den zuständigen kantonalen Behörden und interessierten Dritten zugänglich gemacht wurde. Dabei wurde auch auf das Kriterium des Alters hingewiesen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, den Aufenthalt von jugendlichen "sans-papiers", die ihre obligatorische Schulzeit beendet haben, so zu regeln, dass sie die Möglichkeit haben, eine Lehre zu machen oder weiterführende Schulen zu besuchen.</p>
- Aufenthaltsregelung für jugendliche "sans-papiers"
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In der Schweiz leben viele papierlose Familien mit Kindern. Die Schweizerische Erziehungsdirektoren- und Erziehungsdirektorinnenkonferenz hat vor einigen Jahren beschlossen, ihren Erziehungsauftrag ernst zu nehmen und auch Kindern papierloser Eltern den Schulbesuch zu ermöglichen. Jugendliche ohne Aufenthaltsbewilligung haben allerdings nach der obligatorischen Schulzeit keine Möglichkeit, eine Lehre zu machen oder weiterführende Schulen zu besuchen. Sie werden im Gegenteil gezwungen, wie ihre Eltern, als Papierlose unterzutauchen und eine schlecht bezahlte Arbeit zu suchen. Damit werden ihre Zukunftschancen geschmälert und eine Entwicklung verunmöglicht. Nur eine Aufenthaltsregelung kann hier Gegensteuer und damit den Jugendlichen das Recht auf berufliche Förderung geben.</p>
- <p>In den Stellungnahmen zur Motion Fankhauser 97.3577, "Amnestie für Papierlose", vom 9. Dezember 1997, zur Interpellation Hubmann 00.3370, "Regularisierung der 'sans-papiers'", vom 23. Juni 2000, und zur Motion Zisyadis 01.3149, "Aufenthaltsbewilligung für Papierlose in der Schweiz", vom 22. März 2001 legte der Bundesrat seine Haltung hinsichtlich der "sans-papiers" ausführlich dar. Er wies insbesondere darauf hin, dass in begründeten Härtefällen im Rahmen des geltenden Rechtes bereits heute Lösungen angeboten werden können. In seiner Stellungnahme anlässlich der Fragestunde vom 1. Oktober 2001 hat der Bundesrat seine Haltung zu den "sans-papiers" bekräftigt. Sie wurde auch anlässlich der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren vom 8. bis 9. November 2001 gutgeheissen.</p><p>Bei der Beurteilung von Härtefällen fällt gerade das Vorhandensein eingeschulter Kinder sehr stark ins Gewicht und ist sogar oft ausschlaggebend für die Anerkennung als Härtefall. Selbstverständlich stehen diesen jungen Ausländerinnen und Ausländern dann alle Ausbildungsmöglichkeiten offen. Es besteht daher kein Grund, spezielle Vorschriften zu erlassen. </p><p>Die schweizerische Asyl- und Ausländerpolitik trägt diesen humanitären Anliegen auch im Vergleich mit anderen europäischen Ländern in hohem Mass Rechnung. Allein im Zeitraum vom Januar 1999 bis Ende August 2001 wurden beispielsweise an 10 449 Personen aus humanitären Gründen Aufenthaltsbewilligungen erteilt, obwohl sie die ordentlichen Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllten. Darunter befinden sich auch viele Kinder und Jugendliche (etwa 20 Prozent der erteilten Bewilligungen).</p><p>Von der Möglichkeit der Regelung von Härtefällen wird somit seit Jahren regelmässig Gebrauch gemacht. Diese ständige humanitäre Praxis garantiert Nachhaltigkeit und Einzelfallgerechtigkeit. Der Bundesrat erachtet es nicht als den richtigen Weg, für eine bestimmte Personengruppe Ausnahmebestimmungen zu erlassen. Dies würde zu einer rechtsungleichen Behandlung führen, die sich nicht rechtfertigen liesse.</p><p>Für die Beurteilung des Einzelfalls sind insbesondere folgende Kriterien massgebend: die Dauer des Aufenthalts, die soziale und berufliche Integration, die familiäre und gesundheitliche Situation sowie die näheren Umstände, die zum illegalen Aufenthalt geführt haben. Die zuständigen Bundesämter (Bundesamt für Ausländerfragen und Bundesamt für Flüchtlinge) haben diese Praxis in einem Schreiben näher erläutert, das den zuständigen kantonalen Behörden und interessierten Dritten zugänglich gemacht wurde. Dabei wurde auch auf das Kriterium des Alters hingewiesen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, den Aufenthalt von jugendlichen "sans-papiers", die ihre obligatorische Schulzeit beendet haben, so zu regeln, dass sie die Möglichkeit haben, eine Lehre zu machen oder weiterführende Schulen zu besuchen.</p>
- Aufenthaltsregelung für jugendliche "sans-papiers"
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