Klärschlammexport nach Deutschland

ShortId
01.3598
Id
20013598
Updated
10.04.2024 09:27
Language
de
Title
Klärschlammexport nach Deutschland
AdditionalIndexing
52;Ausfuhr von Abfällen;Klärschlamm;Bodendüngung;Abfallwirtschaft
1
  • L05K0601040701, Klärschlamm
  • L05K1401020303, Bodendüngung
  • L03K060102, Abfallwirtschaft
  • L04K06010103, Ausfuhr von Abfällen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Schweiz fallen jährlich rund 200 000 Tonnen Klärschlamm an (sämtliche Mengenangaben mit 100 Prozent Trockensubstanz). Im Jahr 2000 wurden 60 Prozent oder rund 120 000 Tonnen in Zementwerken, Schlammverbrennungsanlagen, Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) und industriellen Feuerungen verbrannt. Die restlichen 40 Prozent fanden als Abfalldünger in der Landwirtschaft Verwendung.</p><p>Klärschlamm enthält Nährstoffe, die durch die landwirtschaftliche Verwertung wieder in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden. Gleichzeitig gelangt auf diesem Wege aber auch eine ganze Reihe von Schadstoffen in die Umwelt und letztlich in die Nahrungskette von Mensch und Tier. Die Nachfrage nach Klärschlamm ist in der Landwirtschaft seit Jahren rückläufig. In den letzten Monaten ist diese Nachfrage noch weiter gesunken, nachdem die Befürchtung laut wurde, durch Abwasser aus Schlachthöfen sei Klärschlamm auch mit BSE-auslösenden Prionen belastet.</p><p>Die Grossverteiler Migros und Coop verlangen mit Blick auf die sensibilisierte Öffentlichkeit seit Herbst 2001 den Verzicht auf die Klärschlammdüngung bei Landwirtschaftsbetrieben, die Labelprodukte herstellen. Während im Biolandbau der Einsatz von Klärschlamm bereits seit einigen Jahren untersagt ist, empfehlen jetzt auch der Schweizerische Bauernverband und die Schweizer Milchproduzenten ein generelles Klärschlamm-Düngeverbot.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Basierend auf einer Risikobeurteilung sind die Bundesämter für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal), Landwirtschaft, Gesundheit und Veterinärwesen übereingekommen, auf den Einsatz von Klärschlamm in der Landwirtschaft mittelfristig zu verzichten. Statt dessen soll Klärschlamm künftig gänzlich verbrannt werden. Der Ausstieg wurde am 14. September 2001 an einer nationalen Tagung mit den betroffenen Kreisen diskutiert. Das geplante Vorgehen der Bundesämter fand dabei Zustimmung. Die Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft soll ab etwa 2003 bis 2005 verboten sein. Die entsprechenden Arbeiten zur Änderung der Stoffverordnung wurden bereits in Angriff genommen.</p><p>2. Klärschlamm soll dem Grundsatz nach im Inland entsorgt werden, damit die Entsorgungssicherheit gewahrt bleiben kann. Die Entsorgung in der Schweiz sichert zudem die Amortisation und den Weiterbestand der inländischen Behandlungsanlagen, für die in den letzten Jahren beträchtliche Mittel aufgewendet wurden.</p><p>Bei einem Klärschlammanfall von 200 000 Tonnen pro Jahr fehlen jedoch gegenwärtig 40 000 Tonnen Verbrennungskapazität, um sämtlichen Klärschlamm im Inland entsorgen zu können. Seit Mitte 2001 bereiten deshalb verschiedene Kantone und Verbände den Export von Klärschlamm zur Verbrennung vor. Erste Exportgesuche hat das Buwal in der Zwischenzeit bereits bewilligt.</p><p>Aufgrund der ungenügenden Kapazitäten müssen die laufenden Anpassungen und Umbauten in KVA und Zementwerken verstärkt vorangetrieben werden. In den nächsten Jahren besteht zudem ein beträchtlicher Koordinationsbedarf zwischen Entsorgungsanlagen und Abwasserverbänden. Das Buwal wird deshalb in einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Kantone, der Entsorgungsanlagen, der Zementwerke sowie mit Fachleuten aus dem Abwasserbereich das weitere Vorgehen absprechen.</p><p>3. Nachdem der Markt für die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung zusammengebrochen ist, besteht zur Verbrennung keine Alternative. Weil die Verbrennungskapazitäten in der Schweiz zurzeit nicht ausreichen, wird ein Export der Überschussmengen in den nächsten Jahren unumgänglich sein. Exportlösungen werden zurzeit durch relativ günstige Preise der Braunkohlekraftwerke bei der Übernahme von entwässertem Schlamm begünstigt. Die Entsorgungskosten inklusive Transport ab Schweizer Grenze sind in der Regel sogar niedriger als bei einer Trocknung und Verbrennung des Klärschlamms in einem Zementwerk in der Schweiz. Der Export kann auch kostendämpfend wirken, indem er unerwünschten Kostensteigerungen im Inland entgegenwirkt, die durch Kapazitätsengpässe entstehen könnten.</p><p>Der Export hat allerdings den Nachteil, dass Klärschlamm, ein Produkt, das zu fast drei Vierteln aus Wasser besteht, über weite Strecken transportiert werden muss. Um die Umweltbelastung zu minimieren, sollte deshalb der Transport wenn immer möglich mit der Bahn erfolgen. Da der Klärschlamm in den Braunkohlekraftwerken fossile Energieträger ersetzt, lässt sich der Export aber zumindest für eine Übergangsfrist durchaus auch unter ökologischen Gesichtspunkten vertreten.</p><p>4. Exporte von Klärschlamm zur Verbrennung müssen nach den geltenden Vorschriften beim Buwal angemeldet und von diesem bewilligt werden. Das Buwal stimmt einem Klärschlammexportgesuch nur dann zu, wenn die kantonale Behörde ihrerseits den Export befürwortet und nachweist, dass der fragliche Klärschlamm nicht anders entsorgt werden kann. Zudem muss die Verbrennungsanlage im Ausland dem Stand der Technik entsprechen und die Zustimmung der ausländischen Behörden vorliegen.</p><p>Die Berechtigung zur Ausfuhr gilt für maximal ein Jahr. Nach Ablauf der in der Exportbewilligung festgesetzten Frist muss beim Buwal ein neues Gesuch eingereicht werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>"Klärschlamm hat bald ausgedüngt", titelte das Magazin "Umwelt" 3/2001 des Buwal. Denn auch wenn der Klärschlamm ein wertvoller Dünger ist, ist sein Einsatz in der Landwirtschaft durch die von den Grossverteilern diktierten Bedingungen ernsthaft gefährdet. Zudem hat die "NZZ" am 25. September 2001 gemeldet, dass das BLW, das Buwal, das BAG und das BVET dem Bundesrat beantragen werden, die Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft zu verbieten. Es ist deshalb absehbar, dass eine Menge Klärschlamm, die ungefähr 100 000 Tonnen Trockensubstanz entspricht, anstatt wie heute in der Landwirtschaft verwendet zu werden, auf eine andere Weise beseitigt werden muss.</p><p>Dieser Klärschlamm könnte entweder zuerst getrocknet und in einer Zementfabrik verbrannt oder entwässert und in einer Kehrichtverbrennungsanlage entsorgt werden. Mangels Voraussicht und weil die Betreiber der Abwasserreinigungsanlagen nicht aufgefordert wurden, Trocken- und Entwässerungsanlagen zu bauen, fordern einige kantonale Ämter die Verantwortlichen der Kläranlagen dazu auf, ihren überschüssigen Schlamm, zudem mit einem Anteil von nur 30 Prozent Trockensubstanz, nach Deutschland zu exportieren. Wenn der Schlamm exportiert wird, müssen natürlich keine Trocken- und Verbrennungsanlagen gebaut werden.</p><p>Andererseits ist es nicht sicher, dass der Schlamm auch langfristig exportiert werden kann. Welche Sicherheit haben wir denn, dass das Importland die Einfuhr nicht plötzlich einschränkt oder verbietet? Zudem ist der Export des Klärschlamms auch ökologisch problematisch. Es ist mit Schäden für die Umwelt zu rechnen.</p><p>Angesichts dieser Lage und der Besorgnis der Verantwortlichen der Kläranlagen stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Beabsichtigt er, den Einsatz von Klärschlamm in der Landwirtschaft völlig zu verbieten? Wenn ja, ab wann?</p><p>2. Gedenkt er, die Beseitigung des Klärschlamms in Zementfabriken und Kehrichtverbrennungsanlagen zu fördern, damit die Abfälle in dem Land entsorgt werden, in dem sie entstanden sind?</p><p>3. Hat er die Ausfuhr von Hundertausenden von Tonnen Klärschlamm mit kaum 30 Prozent Trockensubstanz erlaubt oder gedenkt er dies zu tun? Sind solche Exporte gerechtfertigt, wenn man die Transportkosten bedenkt und die Problematik des Abfalltourismus berücksichtigt?</p><p>4. Wird eine allfällige Ausfuhrbewilligung Einschränkungen unterworfen sein? Wäre eine solche Lösung definitiv oder provisorisch?</p>
  • Klärschlammexport nach Deutschland
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Schweiz fallen jährlich rund 200 000 Tonnen Klärschlamm an (sämtliche Mengenangaben mit 100 Prozent Trockensubstanz). Im Jahr 2000 wurden 60 Prozent oder rund 120 000 Tonnen in Zementwerken, Schlammverbrennungsanlagen, Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) und industriellen Feuerungen verbrannt. Die restlichen 40 Prozent fanden als Abfalldünger in der Landwirtschaft Verwendung.</p><p>Klärschlamm enthält Nährstoffe, die durch die landwirtschaftliche Verwertung wieder in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden. Gleichzeitig gelangt auf diesem Wege aber auch eine ganze Reihe von Schadstoffen in die Umwelt und letztlich in die Nahrungskette von Mensch und Tier. Die Nachfrage nach Klärschlamm ist in der Landwirtschaft seit Jahren rückläufig. In den letzten Monaten ist diese Nachfrage noch weiter gesunken, nachdem die Befürchtung laut wurde, durch Abwasser aus Schlachthöfen sei Klärschlamm auch mit BSE-auslösenden Prionen belastet.</p><p>Die Grossverteiler Migros und Coop verlangen mit Blick auf die sensibilisierte Öffentlichkeit seit Herbst 2001 den Verzicht auf die Klärschlammdüngung bei Landwirtschaftsbetrieben, die Labelprodukte herstellen. Während im Biolandbau der Einsatz von Klärschlamm bereits seit einigen Jahren untersagt ist, empfehlen jetzt auch der Schweizerische Bauernverband und die Schweizer Milchproduzenten ein generelles Klärschlamm-Düngeverbot.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Basierend auf einer Risikobeurteilung sind die Bundesämter für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal), Landwirtschaft, Gesundheit und Veterinärwesen übereingekommen, auf den Einsatz von Klärschlamm in der Landwirtschaft mittelfristig zu verzichten. Statt dessen soll Klärschlamm künftig gänzlich verbrannt werden. Der Ausstieg wurde am 14. September 2001 an einer nationalen Tagung mit den betroffenen Kreisen diskutiert. Das geplante Vorgehen der Bundesämter fand dabei Zustimmung. Die Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft soll ab etwa 2003 bis 2005 verboten sein. Die entsprechenden Arbeiten zur Änderung der Stoffverordnung wurden bereits in Angriff genommen.</p><p>2. Klärschlamm soll dem Grundsatz nach im Inland entsorgt werden, damit die Entsorgungssicherheit gewahrt bleiben kann. Die Entsorgung in der Schweiz sichert zudem die Amortisation und den Weiterbestand der inländischen Behandlungsanlagen, für die in den letzten Jahren beträchtliche Mittel aufgewendet wurden.</p><p>Bei einem Klärschlammanfall von 200 000 Tonnen pro Jahr fehlen jedoch gegenwärtig 40 000 Tonnen Verbrennungskapazität, um sämtlichen Klärschlamm im Inland entsorgen zu können. Seit Mitte 2001 bereiten deshalb verschiedene Kantone und Verbände den Export von Klärschlamm zur Verbrennung vor. Erste Exportgesuche hat das Buwal in der Zwischenzeit bereits bewilligt.</p><p>Aufgrund der ungenügenden Kapazitäten müssen die laufenden Anpassungen und Umbauten in KVA und Zementwerken verstärkt vorangetrieben werden. In den nächsten Jahren besteht zudem ein beträchtlicher Koordinationsbedarf zwischen Entsorgungsanlagen und Abwasserverbänden. Das Buwal wird deshalb in einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Kantone, der Entsorgungsanlagen, der Zementwerke sowie mit Fachleuten aus dem Abwasserbereich das weitere Vorgehen absprechen.</p><p>3. Nachdem der Markt für die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung zusammengebrochen ist, besteht zur Verbrennung keine Alternative. Weil die Verbrennungskapazitäten in der Schweiz zurzeit nicht ausreichen, wird ein Export der Überschussmengen in den nächsten Jahren unumgänglich sein. Exportlösungen werden zurzeit durch relativ günstige Preise der Braunkohlekraftwerke bei der Übernahme von entwässertem Schlamm begünstigt. Die Entsorgungskosten inklusive Transport ab Schweizer Grenze sind in der Regel sogar niedriger als bei einer Trocknung und Verbrennung des Klärschlamms in einem Zementwerk in der Schweiz. Der Export kann auch kostendämpfend wirken, indem er unerwünschten Kostensteigerungen im Inland entgegenwirkt, die durch Kapazitätsengpässe entstehen könnten.</p><p>Der Export hat allerdings den Nachteil, dass Klärschlamm, ein Produkt, das zu fast drei Vierteln aus Wasser besteht, über weite Strecken transportiert werden muss. Um die Umweltbelastung zu minimieren, sollte deshalb der Transport wenn immer möglich mit der Bahn erfolgen. Da der Klärschlamm in den Braunkohlekraftwerken fossile Energieträger ersetzt, lässt sich der Export aber zumindest für eine Übergangsfrist durchaus auch unter ökologischen Gesichtspunkten vertreten.</p><p>4. Exporte von Klärschlamm zur Verbrennung müssen nach den geltenden Vorschriften beim Buwal angemeldet und von diesem bewilligt werden. Das Buwal stimmt einem Klärschlammexportgesuch nur dann zu, wenn die kantonale Behörde ihrerseits den Export befürwortet und nachweist, dass der fragliche Klärschlamm nicht anders entsorgt werden kann. Zudem muss die Verbrennungsanlage im Ausland dem Stand der Technik entsprechen und die Zustimmung der ausländischen Behörden vorliegen.</p><p>Die Berechtigung zur Ausfuhr gilt für maximal ein Jahr. Nach Ablauf der in der Exportbewilligung festgesetzten Frist muss beim Buwal ein neues Gesuch eingereicht werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>"Klärschlamm hat bald ausgedüngt", titelte das Magazin "Umwelt" 3/2001 des Buwal. Denn auch wenn der Klärschlamm ein wertvoller Dünger ist, ist sein Einsatz in der Landwirtschaft durch die von den Grossverteilern diktierten Bedingungen ernsthaft gefährdet. Zudem hat die "NZZ" am 25. September 2001 gemeldet, dass das BLW, das Buwal, das BAG und das BVET dem Bundesrat beantragen werden, die Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft zu verbieten. Es ist deshalb absehbar, dass eine Menge Klärschlamm, die ungefähr 100 000 Tonnen Trockensubstanz entspricht, anstatt wie heute in der Landwirtschaft verwendet zu werden, auf eine andere Weise beseitigt werden muss.</p><p>Dieser Klärschlamm könnte entweder zuerst getrocknet und in einer Zementfabrik verbrannt oder entwässert und in einer Kehrichtverbrennungsanlage entsorgt werden. Mangels Voraussicht und weil die Betreiber der Abwasserreinigungsanlagen nicht aufgefordert wurden, Trocken- und Entwässerungsanlagen zu bauen, fordern einige kantonale Ämter die Verantwortlichen der Kläranlagen dazu auf, ihren überschüssigen Schlamm, zudem mit einem Anteil von nur 30 Prozent Trockensubstanz, nach Deutschland zu exportieren. Wenn der Schlamm exportiert wird, müssen natürlich keine Trocken- und Verbrennungsanlagen gebaut werden.</p><p>Andererseits ist es nicht sicher, dass der Schlamm auch langfristig exportiert werden kann. Welche Sicherheit haben wir denn, dass das Importland die Einfuhr nicht plötzlich einschränkt oder verbietet? Zudem ist der Export des Klärschlamms auch ökologisch problematisch. Es ist mit Schäden für die Umwelt zu rechnen.</p><p>Angesichts dieser Lage und der Besorgnis der Verantwortlichen der Kläranlagen stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Beabsichtigt er, den Einsatz von Klärschlamm in der Landwirtschaft völlig zu verbieten? Wenn ja, ab wann?</p><p>2. Gedenkt er, die Beseitigung des Klärschlamms in Zementfabriken und Kehrichtverbrennungsanlagen zu fördern, damit die Abfälle in dem Land entsorgt werden, in dem sie entstanden sind?</p><p>3. Hat er die Ausfuhr von Hundertausenden von Tonnen Klärschlamm mit kaum 30 Prozent Trockensubstanz erlaubt oder gedenkt er dies zu tun? Sind solche Exporte gerechtfertigt, wenn man die Transportkosten bedenkt und die Problematik des Abfalltourismus berücksichtigt?</p><p>4. Wird eine allfällige Ausfuhrbewilligung Einschränkungen unterworfen sein? Wäre eine solche Lösung definitiv oder provisorisch?</p>
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