Bekenntnis zu den Guten Diensten

ShortId
01.3599
Id
20013599
Updated
10.04.2024 13:24
Language
de
Title
Bekenntnis zu den Guten Diensten
AdditionalIndexing
08;Gute Dienste;Beilegung der Streitigkeiten
1
  • L03K100108, Gute Dienste
  • L04K04010301, Beilegung der Streitigkeiten
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Guten Dienste der Schweiz wurden in den letzten Jahren mehr und mehr vernachlässigt und systematisch aus dem Blickfeld gerückt. Dabei braucht es die traditionellen und einst weiltweit in Anspruch genommenen Dienste der Schweiz mehr denn je.</p><p>Die Qualität eines Vermittlers sind Flexibilität, schnelle Reaktionszeit, Unabhängigkeit und Unverdächtigkeit. Die Schweiz bringt all dies mit und kann deshalb zu Recht auf eine lange Tradition der Guten Dienste zurückblicken. Dagegen hat sich gezeigt, dass die Bündnisse und Organisationen eingebundener Länder ebenso wie die Zusammenschlüsse selbst (beispielsweise Uno oder EU) schwerfällig und geradezu hilflos sind gegenüber Konflikten. Sie verlieren damit auch ihre Glaubwürdigkeit als Vermittler. Die jüngsten Ereignisse zeigen dies einmal mehr in aller Deutlichkeit.</p><p>In der gegenwärtigen Lage, in denen sich Konflikte weniger zwischen Staaten als vielmehr zwischen ethnischen, religiösen oder regionalen Gruppen abspielen, braucht es einen Vermittler, der selber vorlebt, was solchen Konfliktparteien als Lösung entgegenkommt: Friedliches Zusammenleben verschiedener Gruppen, Kleinräumigkeit und Unabhängigkeit. Damit ist die Schweiz doppelt prädestiniert für die aktive Vermittlertätigkeit und sollte die Gelegenheit beim Schopf packen und ihre Guten Dienste so aktiv wie möglich anbieten.</p>
  • <p>Im aussenpolitischen Bericht 2000 hat der Bundesrat festgehalten, dass die Guten Dienste seit langer Zeit ein fester Bestandteil der schweizerischen Aussenpolitik sind. Der Bundesrat will das Instrument der Guten Dienste im Rahmen seiner umfassenden Friedenspolitik deshalb auch in Zukunft einsetzen. Er prüft regelmässig, wie er diese Dienste am wirkungsvollsten anbieten kann. Beiträge an Verhandlungsprozesse kommen grundsätzlich aber nur dann in Frage, wenn alle direkt involvierten Konfliktparteien dies wünschen. </p><p></p><p>Im oben erwähnten Bericht hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass sich der Stellenwert der traditionellen Guten Dienste seit dem Ende des Kalten Kriegs verändert hat. Heutige Gewaltkonflikte werden nur noch selten zwischen Staaten ausgetragen; viel häufiger handelt es sich um Auseinandersetzungen zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Konfliktakteuren mit innerstaatlichem oder grenzüberschreitendem Charakter. Die involvierten Staaten betrachten derartige Konflikte als eine innere Angelegenheit und würden Vermittlungstätigkeiten von Drittstaaten als Verletzung ihrer Souveränität verurteilen. Gute Dienste im herkömmlichen Sinne setzen zudem klar definierte Konfliktparteien voraus. Bei Konflikten mit nichtstaatlichen Akteuren ist diese Grundvoraussetzung nicht immer erfüllt. </p><p></p><p>Die Realität der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass Staaten, die sich ausserhalb der wichtigen internationalen Organisationen befinden, nicht häufiger mit Guten Diensten betraut worden sind als integrierte Staaten. Derselbe Befund trifft auch für Kleinstaaten zu. International wenig integrierte oder kleine Staaten waren in ihren Bemühungen, Konfliktparteien zum Abschluss eines Friedensabkommens zu bewegen, auch nicht erfolgreicher als andere Vermittler. Seit dem Ende des Kalten Kriegs ist zudem festzustellen, dass häufig machtpolitische Faktoren den Ausschlag für die Zuweisung von Vermittlungsmandaten geben. Die heutigen internationalen Vermittlungstätigkeiten werden von den politisch und wirtschaftlich einflussreichen Staaten dominiert. Aber auch internationale Organisationen spielen bei der Ausübung von Vermittlungsmandaten und anderen Formen von Guten Diensten eine wichtige Rolle. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine verstärkte Zusammenarbeit mit wichtigen Organisationen wie der UNO oder der OSZE die Chancen für eine erfolgreiche Ausübung seiner Guten Diensten erhöhen kann. Die Erfahrung zeigt, dass es häufig überhaupt nur innerhalb solcher Organisationen möglich ist, die internationale Unterstützung zu mobilisieren, die notwendig ist, um eine friedenspolitische Initiative zum Erfolg zu führen. </p><p></p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Guten Dienste der Schweiz im Rahmen einer aktiven und umfassenden Friedenspolitik eine Zukunft haben. Voraussetzung hierfür ist, dass die Schweiz diese Dienste den veränderten Konfliktformen anpasst und das Vertrauen der heutigen Konfliktakteure zu gewinnen vermag. Dieses Vertrauen lässt sich jedoch nur im Rahmen einer längerfristigen und systematischen Auseinandersetzung mit einem Konflikt gewinnen. Aus dieser Überzeugung heraus hat der Bundesrat in den vergangenen Jahren eine Reihe von Massnahmen ergriffen, um sein friedenspolitisches Instrumentarium auszubauen und zu professionalisieren. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang etwa der Expertenpool für zivile Friedensförderung oder der Sonderbotschafter für Konfliktbearbeitung. Der Bundesrat sieht diese Massnahmen auch als direkte Beiträge zur Erreichung der Ziele, die er sich für die Legislatur 1999-2003 gesetzt hat: eine aktivere Rolle im Bereich der Friedensförderung zu spielen und die hierfür notwendigen Kapazitäten bereit zu stellen. Im kommenden Jahr werden die eidgenössischen Räte über ein neues Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte zu befinden haben. Der Bundesrat wird bei dieser Gelegenheit im Detail darlegen, wie er das Instrument der Guten Dienste im Rahmen seiner Friedenspolitik in Zukunft einsetzen will.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, öffentlich zu erklären, dass er die Guten Dienste der Schweiz künftig aktiver zur Verfügung stellen wird und dabei darzulegen, wie er dies zu tun gedenkt.</p>
  • Bekenntnis zu den Guten Diensten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Guten Dienste der Schweiz wurden in den letzten Jahren mehr und mehr vernachlässigt und systematisch aus dem Blickfeld gerückt. Dabei braucht es die traditionellen und einst weiltweit in Anspruch genommenen Dienste der Schweiz mehr denn je.</p><p>Die Qualität eines Vermittlers sind Flexibilität, schnelle Reaktionszeit, Unabhängigkeit und Unverdächtigkeit. Die Schweiz bringt all dies mit und kann deshalb zu Recht auf eine lange Tradition der Guten Dienste zurückblicken. Dagegen hat sich gezeigt, dass die Bündnisse und Organisationen eingebundener Länder ebenso wie die Zusammenschlüsse selbst (beispielsweise Uno oder EU) schwerfällig und geradezu hilflos sind gegenüber Konflikten. Sie verlieren damit auch ihre Glaubwürdigkeit als Vermittler. Die jüngsten Ereignisse zeigen dies einmal mehr in aller Deutlichkeit.</p><p>In der gegenwärtigen Lage, in denen sich Konflikte weniger zwischen Staaten als vielmehr zwischen ethnischen, religiösen oder regionalen Gruppen abspielen, braucht es einen Vermittler, der selber vorlebt, was solchen Konfliktparteien als Lösung entgegenkommt: Friedliches Zusammenleben verschiedener Gruppen, Kleinräumigkeit und Unabhängigkeit. Damit ist die Schweiz doppelt prädestiniert für die aktive Vermittlertätigkeit und sollte die Gelegenheit beim Schopf packen und ihre Guten Dienste so aktiv wie möglich anbieten.</p>
    • <p>Im aussenpolitischen Bericht 2000 hat der Bundesrat festgehalten, dass die Guten Dienste seit langer Zeit ein fester Bestandteil der schweizerischen Aussenpolitik sind. Der Bundesrat will das Instrument der Guten Dienste im Rahmen seiner umfassenden Friedenspolitik deshalb auch in Zukunft einsetzen. Er prüft regelmässig, wie er diese Dienste am wirkungsvollsten anbieten kann. Beiträge an Verhandlungsprozesse kommen grundsätzlich aber nur dann in Frage, wenn alle direkt involvierten Konfliktparteien dies wünschen. </p><p></p><p>Im oben erwähnten Bericht hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass sich der Stellenwert der traditionellen Guten Dienste seit dem Ende des Kalten Kriegs verändert hat. Heutige Gewaltkonflikte werden nur noch selten zwischen Staaten ausgetragen; viel häufiger handelt es sich um Auseinandersetzungen zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Konfliktakteuren mit innerstaatlichem oder grenzüberschreitendem Charakter. Die involvierten Staaten betrachten derartige Konflikte als eine innere Angelegenheit und würden Vermittlungstätigkeiten von Drittstaaten als Verletzung ihrer Souveränität verurteilen. Gute Dienste im herkömmlichen Sinne setzen zudem klar definierte Konfliktparteien voraus. Bei Konflikten mit nichtstaatlichen Akteuren ist diese Grundvoraussetzung nicht immer erfüllt. </p><p></p><p>Die Realität der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass Staaten, die sich ausserhalb der wichtigen internationalen Organisationen befinden, nicht häufiger mit Guten Diensten betraut worden sind als integrierte Staaten. Derselbe Befund trifft auch für Kleinstaaten zu. International wenig integrierte oder kleine Staaten waren in ihren Bemühungen, Konfliktparteien zum Abschluss eines Friedensabkommens zu bewegen, auch nicht erfolgreicher als andere Vermittler. Seit dem Ende des Kalten Kriegs ist zudem festzustellen, dass häufig machtpolitische Faktoren den Ausschlag für die Zuweisung von Vermittlungsmandaten geben. Die heutigen internationalen Vermittlungstätigkeiten werden von den politisch und wirtschaftlich einflussreichen Staaten dominiert. Aber auch internationale Organisationen spielen bei der Ausübung von Vermittlungsmandaten und anderen Formen von Guten Diensten eine wichtige Rolle. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine verstärkte Zusammenarbeit mit wichtigen Organisationen wie der UNO oder der OSZE die Chancen für eine erfolgreiche Ausübung seiner Guten Diensten erhöhen kann. Die Erfahrung zeigt, dass es häufig überhaupt nur innerhalb solcher Organisationen möglich ist, die internationale Unterstützung zu mobilisieren, die notwendig ist, um eine friedenspolitische Initiative zum Erfolg zu führen. </p><p></p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Guten Dienste der Schweiz im Rahmen einer aktiven und umfassenden Friedenspolitik eine Zukunft haben. Voraussetzung hierfür ist, dass die Schweiz diese Dienste den veränderten Konfliktformen anpasst und das Vertrauen der heutigen Konfliktakteure zu gewinnen vermag. Dieses Vertrauen lässt sich jedoch nur im Rahmen einer längerfristigen und systematischen Auseinandersetzung mit einem Konflikt gewinnen. Aus dieser Überzeugung heraus hat der Bundesrat in den vergangenen Jahren eine Reihe von Massnahmen ergriffen, um sein friedenspolitisches Instrumentarium auszubauen und zu professionalisieren. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang etwa der Expertenpool für zivile Friedensförderung oder der Sonderbotschafter für Konfliktbearbeitung. Der Bundesrat sieht diese Massnahmen auch als direkte Beiträge zur Erreichung der Ziele, die er sich für die Legislatur 1999-2003 gesetzt hat: eine aktivere Rolle im Bereich der Friedensförderung zu spielen und die hierfür notwendigen Kapazitäten bereit zu stellen. Im kommenden Jahr werden die eidgenössischen Räte über ein neues Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte zu befinden haben. Der Bundesrat wird bei dieser Gelegenheit im Detail darlegen, wie er das Instrument der Guten Dienste im Rahmen seiner Friedenspolitik in Zukunft einsetzen will.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, öffentlich zu erklären, dass er die Guten Dienste der Schweiz künftig aktiver zur Verfügung stellen wird und dabei darzulegen, wie er dies zu tun gedenkt.</p>
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