Biogasanlagen zur Reduktion von Methanemissionen. Programm
- ShortId
-
01.3600
- Id
-
20013600
- Updated
-
10.04.2024 13:27
- Language
-
de
- Title
-
Biogasanlagen zur Reduktion von Methanemissionen. Programm
- AdditionalIndexing
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66;52;Kohlenwasserstoff;Klimaveränderung;Biogas;Konvention UNO;Umweltbelastung;Stromerzeugung
- 1
-
- L03K170502, Biogas
- L05K1703030102, Stromerzeugung
- L03K170402, Kohlenwasserstoff
- L03K060203, Umweltbelastung
- L04K06020209, Klimaveränderung
- L06K100202020501, Konvention UNO
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat in seinem Programm Energie Schweiz klare Ziele u. a. für die Steigerung der Beiträge der erneuerbaren Energien zu unserer Energieversorgung festgelegt. Der Anteil der neuen erneuerbaren Energien an der Stromversorgung soll bis 2010 um 1 Prozent und an der Wärmeerzeugung um 3 Prozent gesteigert werden, vor allem durch Unterstützung von Demonstrationsanlagen, Information und Beratung, Ökostrombörsen und kantonale Förderprogramme. Der in Biogasanlagen in der Landwirtschaft erzeugte Strom wird gemäss Energiegesetz bei Bandenergieproduktion mit 15 Rappen pro Kilowattstunde vergütet. Die Gestehungskosten liegen allerdings in der Regel bei 20 bis 30 Rappen pro Kilowattstunde.</p><p>Das Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) sieht bei Gestehungskosten über 15 Rappen pro Kilowattstunde die Gratisdurchleitung von Strom aus erneuerbaren Energien während zehn Jahren vor. Da die Durchleitungskosten einen erheblichen Teil des Elektrizitätspreises ausmachen, ist dies eine wirksame Fördermassnahme. Die entstehenden Mehrkosten werden durch die gemäss EMG zu schaffende schweizerische Netzgesellschaft finanziert und auf die Kosten des Hochspannungsnetzes umgelegt. Im Falle einer Ablehnung des EMG in der Volksabstimmung wären alternative Fördermodelle im Zusammenhang mit der Vergütung der Elektrizitätseinspeisungen aus erneuerbaren Energien (inklusive des deutschen Modells) zu prüfen.</p><p>Ein Programm zur gezielten Förderung landwirtschaftlicher Biogasanlagen würde sowohl zur Methanreduktion als auch zur Substitution fossiler Energie und damit zur CO2-Reduktion beitragen. Damit wäre ein solches Programm ganz im Sinne der energiepolitischen Ziele, die von Energie Schweiz verfolgt werden. Für das ganze Programm Energie Schweiz (rationelle Energieverwendung in allen Verbrauchssektoren und Förderung der erneuerbaren Energien) stehen jährlich rund 55 Millionen Franken zur Verfügung. Für ein Bundesprogramm zur Unterstützung des Baus von landwirtschaftlichen Biogasanlagen müsste mit Aufwendungen von etwa 5 Millionen Franken pro Jahr über einen längeren Zeitraum gerechnet werden. Ein solcher Betrag hat in den zur Verfügung stehenden Bundesmitteln für die Energie- und Abwärmenutzung nicht Platz. Diese fliessen gemäss Energiegesetz zur Hauptsache in Form von Globalbeiträgen an die Kantone. Immerhin bleibt eine indirekte Bundesunterstützung (Information, Beratung Qualitätssicherung inklusive Aus- und Weiterbildung) von Biogasanlagen im Rahmen der verbleibenden Mittel möglich.</p><p>Aus den genannten Gründen kann der Bundesrat den Vorstoss nicht als Motion entgegennehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, ein Programm zum Bau von Biogasanlagen in der Landwirtschaft zu starten. Anlagen zur Aufnahme und Verstromung von Klärgas aus dem Mist und der Jauche in Bauernhöfen reduzieren die Emission von Methan. Dies ist gemäss Kyoto/Bonn-Ausführungsbestimmungen abzugsfähig. In Deutschland werden Biogasanlagen systematisch vom Staat gefördert. Sie haben einen hohen Energieeffekt und eine beachtliche Methangasreduktion zur Folge. Zu diesem Zweck ist zu prüfen, ob die Finanzierung durch die Verankerung einer kostendeckenden Vergütung der Stromeinspeisung im Energiegesetz, analog dem deutschen Modell, sichergestellt werden kann.</p>
- Biogasanlagen zur Reduktion von Methanemissionen. Programm
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat hat in seinem Programm Energie Schweiz klare Ziele u. a. für die Steigerung der Beiträge der erneuerbaren Energien zu unserer Energieversorgung festgelegt. Der Anteil der neuen erneuerbaren Energien an der Stromversorgung soll bis 2010 um 1 Prozent und an der Wärmeerzeugung um 3 Prozent gesteigert werden, vor allem durch Unterstützung von Demonstrationsanlagen, Information und Beratung, Ökostrombörsen und kantonale Förderprogramme. Der in Biogasanlagen in der Landwirtschaft erzeugte Strom wird gemäss Energiegesetz bei Bandenergieproduktion mit 15 Rappen pro Kilowattstunde vergütet. Die Gestehungskosten liegen allerdings in der Regel bei 20 bis 30 Rappen pro Kilowattstunde.</p><p>Das Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) sieht bei Gestehungskosten über 15 Rappen pro Kilowattstunde die Gratisdurchleitung von Strom aus erneuerbaren Energien während zehn Jahren vor. Da die Durchleitungskosten einen erheblichen Teil des Elektrizitätspreises ausmachen, ist dies eine wirksame Fördermassnahme. Die entstehenden Mehrkosten werden durch die gemäss EMG zu schaffende schweizerische Netzgesellschaft finanziert und auf die Kosten des Hochspannungsnetzes umgelegt. Im Falle einer Ablehnung des EMG in der Volksabstimmung wären alternative Fördermodelle im Zusammenhang mit der Vergütung der Elektrizitätseinspeisungen aus erneuerbaren Energien (inklusive des deutschen Modells) zu prüfen.</p><p>Ein Programm zur gezielten Förderung landwirtschaftlicher Biogasanlagen würde sowohl zur Methanreduktion als auch zur Substitution fossiler Energie und damit zur CO2-Reduktion beitragen. Damit wäre ein solches Programm ganz im Sinne der energiepolitischen Ziele, die von Energie Schweiz verfolgt werden. Für das ganze Programm Energie Schweiz (rationelle Energieverwendung in allen Verbrauchssektoren und Förderung der erneuerbaren Energien) stehen jährlich rund 55 Millionen Franken zur Verfügung. Für ein Bundesprogramm zur Unterstützung des Baus von landwirtschaftlichen Biogasanlagen müsste mit Aufwendungen von etwa 5 Millionen Franken pro Jahr über einen längeren Zeitraum gerechnet werden. Ein solcher Betrag hat in den zur Verfügung stehenden Bundesmitteln für die Energie- und Abwärmenutzung nicht Platz. Diese fliessen gemäss Energiegesetz zur Hauptsache in Form von Globalbeiträgen an die Kantone. Immerhin bleibt eine indirekte Bundesunterstützung (Information, Beratung Qualitätssicherung inklusive Aus- und Weiterbildung) von Biogasanlagen im Rahmen der verbleibenden Mittel möglich.</p><p>Aus den genannten Gründen kann der Bundesrat den Vorstoss nicht als Motion entgegennehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, ein Programm zum Bau von Biogasanlagen in der Landwirtschaft zu starten. Anlagen zur Aufnahme und Verstromung von Klärgas aus dem Mist und der Jauche in Bauernhöfen reduzieren die Emission von Methan. Dies ist gemäss Kyoto/Bonn-Ausführungsbestimmungen abzugsfähig. In Deutschland werden Biogasanlagen systematisch vom Staat gefördert. Sie haben einen hohen Energieeffekt und eine beachtliche Methangasreduktion zur Folge. Zu diesem Zweck ist zu prüfen, ob die Finanzierung durch die Verankerung einer kostendeckenden Vergütung der Stromeinspeisung im Energiegesetz, analog dem deutschen Modell, sichergestellt werden kann.</p>
- Biogasanlagen zur Reduktion von Methanemissionen. Programm
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