Resolution Nr. 44 der Interjurassischen Versammlung

ShortId
01.3603
Id
20013603
Updated
10.04.2024 14:10
Language
de
Title
Resolution Nr. 44 der Interjurassischen Versammlung
AdditionalIndexing
04;Kantonszugehörigkeit;Beziehung Bund-Kanton;Südjura-Frage;Bern (Kanton);Jura (Kanton)
1
  • L06K080701020110, Kantonszugehörigkeit
  • L07K08070102011002, Südjura-Frage
  • L05K0301010109, Jura (Kanton)
  • L05K0301010104, Bern (Kanton)
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat engagiert sich im Juradossier in aktiver Weise. Unter seiner Schirmherrschaft wurde am 25. März 1994 das Abkommen über die Institutionalisierung des interjurassischen Dialogs und die Schaffung der Interjurassischen Versammlung (AIJ) unterzeichnet. Der Bundesrat unterhält regelmässige Kontakte mit den Regierungen der Kantone Bern und Jura, insbesondere anlässlich der Tripartite-Konferenzen. Diese Konferenzen werden von der Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes präsidiert.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die drei ihm gestellten Fragen folgendermassen:</p><p>1. Seit ihrer Schaffung hat die AIJ ihre Wirkung unter Beweis gestellt. Der interjurassische Dialog findet statt und in der AIJ herrscht ein sehr gutes Klima. Der Bundesrat verfolgt die Arbeiten der AIJ sehr aufmerksam. Er hat auch die beiden ersten Präsidenten der AIJ ernannt: alt Bundesrat René Felber (1995-1996) und anschliessend, ab 1997, alt Nationalratspräsident Jean-François Leuba.</p><p>2. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Resolution Nr. 44 der Interjurassischen Versammlung (AIJ) über die politische Regelung der Jurafrage einen wichtigen Schritt im Prozess des interjurassischen Dialogs darstellt. Der Bundesrat hat auch Kenntnis von den Antworten der beiden Regierungen auf diese Resolution. Die Antwort der Berner Regierung hatte zu Beginn bei gewissen Kreisen die Befürchtung aufkommen lassen, dass dieser Prozess abgebremst würde oder sogar bedroht wäre.</p><p>Am 5. Oktober dieses Jahres hat jedoch ein Treffen zwischen Delegationen der bernischen und der jurassischen Kantonsregierung sowie dem Ausschuss der AIJ und deren Kommission "Institutionen" stattgefunden. Dieses Treffen hat dazu beigetragen, dass die Positionen harmonisiert und die Situation geklärt worden sind. Beide Kantonsregierungen haben sich mit der Position der AIJ einverstanden erklärt. Unter diesen Umständen und sogar nach dem Wortlaut der gemeinsamen Medienmitteilung der beiden Kantonsregierungen und der AIJ nach diesem Treffen vom 5. Oktober "kann die Resolution Nr. 44 der Interjurassischen Versammlung ihre Wirkung entfalten". Von einer Blockierung zwischen den beiden Kantonen kann folglich keine Rede sein.</p><p>3. Die Tripartite-Konferenz findet regelmässig statt, mindestens einmal im Jahr anlässlich der Unterbreitung des Jahresberichtes der AIJ. Ein weiteres Treffen ist bereits für nächsten Januar vorgesehen. Die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes ist aber jederzeit bereit, auf Ersuchen der Regierungen oder wenn es die Umstände erfordern, eine Tripartite-Konferenz einzuberufen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Mit der Resolution Nr. 44 unterbreitet die Interjurassische Versammlung (AIJ) die erste konkrete Skizze zur Lösung der Jurafrage. Diese Resolution Nr. 44 sieht zwei Phasen vor. In der ersten, die zwei Jahre dauert, sollen Instrumente für die Zusammenarbeit zwischen dem Kanton Jura und dem Berner Jura geschaffen werden. Hierauf würden die beiden Regionen während vier Jahren direkt zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit sollte am Ende für den Berner Jura zu einer weitgehenden Autonomie innerhalb des Kantons Bern führen.</p><p>Indessen hat die Berner Regierung kürzlich ihre Absicht bekräftigt, dem Berner Jura keine solche weitgehende Autonomie zuzugestehen. Es besteht die Gefahr, dass diese Haltung die Jurafrage blockiert und zu neuen Spannungen führt.</p><p>Ich stelle daher die folgenden Fragen:</p><p>1. Wie schätzt der Bundesrat die Entwicklung der Jurafrage seit der Gründung der AIJ ein?</p><p>2. Welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, um eine Blockierung zwischen den Kantonen Bern und Jura zu verhindern?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, es wäre unter diesen Umständen nützlich, eine trilaterale Konferenz Eidgenossenschaft-Bern-Jura einzuberufen, um Wege und Mittel zur Verhinderung einer erneuten Blockierung der Jurafrage zu finden?</p>
  • Resolution Nr. 44 der Interjurassischen Versammlung
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20013574
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat engagiert sich im Juradossier in aktiver Weise. Unter seiner Schirmherrschaft wurde am 25. März 1994 das Abkommen über die Institutionalisierung des interjurassischen Dialogs und die Schaffung der Interjurassischen Versammlung (AIJ) unterzeichnet. Der Bundesrat unterhält regelmässige Kontakte mit den Regierungen der Kantone Bern und Jura, insbesondere anlässlich der Tripartite-Konferenzen. Diese Konferenzen werden von der Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes präsidiert.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die drei ihm gestellten Fragen folgendermassen:</p><p>1. Seit ihrer Schaffung hat die AIJ ihre Wirkung unter Beweis gestellt. Der interjurassische Dialog findet statt und in der AIJ herrscht ein sehr gutes Klima. Der Bundesrat verfolgt die Arbeiten der AIJ sehr aufmerksam. Er hat auch die beiden ersten Präsidenten der AIJ ernannt: alt Bundesrat René Felber (1995-1996) und anschliessend, ab 1997, alt Nationalratspräsident Jean-François Leuba.</p><p>2. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Resolution Nr. 44 der Interjurassischen Versammlung (AIJ) über die politische Regelung der Jurafrage einen wichtigen Schritt im Prozess des interjurassischen Dialogs darstellt. Der Bundesrat hat auch Kenntnis von den Antworten der beiden Regierungen auf diese Resolution. Die Antwort der Berner Regierung hatte zu Beginn bei gewissen Kreisen die Befürchtung aufkommen lassen, dass dieser Prozess abgebremst würde oder sogar bedroht wäre.</p><p>Am 5. Oktober dieses Jahres hat jedoch ein Treffen zwischen Delegationen der bernischen und der jurassischen Kantonsregierung sowie dem Ausschuss der AIJ und deren Kommission "Institutionen" stattgefunden. Dieses Treffen hat dazu beigetragen, dass die Positionen harmonisiert und die Situation geklärt worden sind. Beide Kantonsregierungen haben sich mit der Position der AIJ einverstanden erklärt. Unter diesen Umständen und sogar nach dem Wortlaut der gemeinsamen Medienmitteilung der beiden Kantonsregierungen und der AIJ nach diesem Treffen vom 5. Oktober "kann die Resolution Nr. 44 der Interjurassischen Versammlung ihre Wirkung entfalten". Von einer Blockierung zwischen den beiden Kantonen kann folglich keine Rede sein.</p><p>3. Die Tripartite-Konferenz findet regelmässig statt, mindestens einmal im Jahr anlässlich der Unterbreitung des Jahresberichtes der AIJ. Ein weiteres Treffen ist bereits für nächsten Januar vorgesehen. Die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes ist aber jederzeit bereit, auf Ersuchen der Regierungen oder wenn es die Umstände erfordern, eine Tripartite-Konferenz einzuberufen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Mit der Resolution Nr. 44 unterbreitet die Interjurassische Versammlung (AIJ) die erste konkrete Skizze zur Lösung der Jurafrage. Diese Resolution Nr. 44 sieht zwei Phasen vor. In der ersten, die zwei Jahre dauert, sollen Instrumente für die Zusammenarbeit zwischen dem Kanton Jura und dem Berner Jura geschaffen werden. Hierauf würden die beiden Regionen während vier Jahren direkt zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit sollte am Ende für den Berner Jura zu einer weitgehenden Autonomie innerhalb des Kantons Bern führen.</p><p>Indessen hat die Berner Regierung kürzlich ihre Absicht bekräftigt, dem Berner Jura keine solche weitgehende Autonomie zuzugestehen. Es besteht die Gefahr, dass diese Haltung die Jurafrage blockiert und zu neuen Spannungen führt.</p><p>Ich stelle daher die folgenden Fragen:</p><p>1. Wie schätzt der Bundesrat die Entwicklung der Jurafrage seit der Gründung der AIJ ein?</p><p>2. Welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, um eine Blockierung zwischen den Kantonen Bern und Jura zu verhindern?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, es wäre unter diesen Umständen nützlich, eine trilaterale Konferenz Eidgenossenschaft-Bern-Jura einzuberufen, um Wege und Mittel zur Verhinderung einer erneuten Blockierung der Jurafrage zu finden?</p>
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