Einführung einer monistischen Spitalfinanzierung. Bericht

ShortId
01.3604
Id
20013604
Updated
25.06.2025 01:50
Language
de
Title
Einführung einer monistischen Spitalfinanzierung. Bericht
AdditionalIndexing
2841;Spitalkosten;Spital;Kosten des Gesundheitswesens;Finanzierungsart
1
  • L05K0105051101, Spital
  • L05K0105050102, Spitalkosten
  • L04K01050501, Kosten des Gesundheitswesens
  • L05K1109020102, Finanzierungsart
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Debatte über die Revision der Spitalfinanzierung (00.079) im Ständerat hat die Wichtigkeit eines Systemwechsels von der dualen Spitalfinanzierung durch die Kantone und die Krankenkassen, hin zu einer monistischen Finanzierung durch einen einzigen Bezahler deutlich gezeigt. Wenn die Spitäler nur noch seitens der Kassen bezahlt werden, ergeben sich neue wirtschaftliche Anreize, die zur Senkung der Kosten im Gesundheitswesen beitragen können. Auch der Bundesrat ist der Auffassung, dass mit einem Systemwechsel Anreizverzerrungen vermieden werden könnten, weist aber darauf hin, dass die Rahmenbedingungen für eine tatsächliche Kostendämpfung im Gesundheitswesen entscheidend sind (Antwort des Bundesrates auf die Einfache Anfrage Zäch 01.1005). Es bestehen noch zahlreiche Ungewissheiten betreffend die tatsächlichen Auswirkungen und die mögliche Umsetzung im schweizerischen Gesundheitswesen. Die heute von den Kantonen an stationäre Leistungen bezahlten Gelder werden in einem monistischen System nicht einfach wegfallen, sondern anders verteilt werden. Mögliche Empfänger sind z. B. die Kassen, der Ausgleichsfonds des Risikoausgleiches oder auch direkt die Prämienzahlenden in Form einer stark ausgebauten Prämienverbilligung.</p><p>Die möglichen Verteilungsformen, die dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten, die nötigen Rahmenbedingungen, die rechtlichen Aspekte eines Systemwechsels, eventuell nötige Übergangsregelungen und diesbezügliche Fristen, Folgekosten und mögliche flankierende Massnahmen können und sollen schon heute vertieft untersucht werden. Nur so kann die Politik entscheiden, ob und wie ein Systemwechsel ein gangbarer Weg zu einem kostengünstigeren Gesundheitswesen wäre. Eine Expertenkommission kann sich diesen Fragen annehmen. Auch die Kantone und die verschiedenen Interessengruppen sind in die Arbeit am Bericht einzubeziehen.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, einen Bericht über eine monistische Spitalfinanzierung im schweizerischen Gesundheitswesen zu verfassen und zu veröffentlichen.</p><p>Der Bericht geht insbesondere auf die möglichen Auswirkungen eines Systemwechsels auf die Kosten im Gesundheitswesen, auf mögliche Modelle der Umsetzung und auf notwendige Vorbereitungen und Übergangsregelungen bei der Einführung einer monistischen Spitalfinanzierung ein. Im Weiteren beleuchtet der Bericht rechtliche Aspekte eines Systemwechsels und mögliche flankierende Massnahmen sowie für den Bund entstehende Kosten.</p>
  • Einführung einer monistischen Spitalfinanzierung. Bericht
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Debatte über die Revision der Spitalfinanzierung (00.079) im Ständerat hat die Wichtigkeit eines Systemwechsels von der dualen Spitalfinanzierung durch die Kantone und die Krankenkassen, hin zu einer monistischen Finanzierung durch einen einzigen Bezahler deutlich gezeigt. Wenn die Spitäler nur noch seitens der Kassen bezahlt werden, ergeben sich neue wirtschaftliche Anreize, die zur Senkung der Kosten im Gesundheitswesen beitragen können. Auch der Bundesrat ist der Auffassung, dass mit einem Systemwechsel Anreizverzerrungen vermieden werden könnten, weist aber darauf hin, dass die Rahmenbedingungen für eine tatsächliche Kostendämpfung im Gesundheitswesen entscheidend sind (Antwort des Bundesrates auf die Einfache Anfrage Zäch 01.1005). Es bestehen noch zahlreiche Ungewissheiten betreffend die tatsächlichen Auswirkungen und die mögliche Umsetzung im schweizerischen Gesundheitswesen. Die heute von den Kantonen an stationäre Leistungen bezahlten Gelder werden in einem monistischen System nicht einfach wegfallen, sondern anders verteilt werden. Mögliche Empfänger sind z. B. die Kassen, der Ausgleichsfonds des Risikoausgleiches oder auch direkt die Prämienzahlenden in Form einer stark ausgebauten Prämienverbilligung.</p><p>Die möglichen Verteilungsformen, die dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten, die nötigen Rahmenbedingungen, die rechtlichen Aspekte eines Systemwechsels, eventuell nötige Übergangsregelungen und diesbezügliche Fristen, Folgekosten und mögliche flankierende Massnahmen können und sollen schon heute vertieft untersucht werden. Nur so kann die Politik entscheiden, ob und wie ein Systemwechsel ein gangbarer Weg zu einem kostengünstigeren Gesundheitswesen wäre. Eine Expertenkommission kann sich diesen Fragen annehmen. Auch die Kantone und die verschiedenen Interessengruppen sind in die Arbeit am Bericht einzubeziehen.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, einen Bericht über eine monistische Spitalfinanzierung im schweizerischen Gesundheitswesen zu verfassen und zu veröffentlichen.</p><p>Der Bericht geht insbesondere auf die möglichen Auswirkungen eines Systemwechsels auf die Kosten im Gesundheitswesen, auf mögliche Modelle der Umsetzung und auf notwendige Vorbereitungen und Übergangsregelungen bei der Einführung einer monistischen Spitalfinanzierung ein. Im Weiteren beleuchtet der Bericht rechtliche Aspekte eines Systemwechsels und mögliche flankierende Massnahmen sowie für den Bund entstehende Kosten.</p>
    • Einführung einer monistischen Spitalfinanzierung. Bericht

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