Kontrolle der Schusswaffen
- ShortId
-
01.3606
- Id
-
20013606
- Updated
-
10.04.2024 13:15
- Language
-
de
- Title
-
Kontrolle der Schusswaffen
- AdditionalIndexing
-
12;Eindämmung der Kriminalität;Feuerwaffe;Waffenbesitz
- 1
-
- L04K05010209, Waffenbesitz
- L05K0402040202, Feuerwaffe
- L04K01040202, Eindämmung der Kriminalität
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die schrecklichen Ereignisse vom 27. September 2001 in Zug stellen einmal mehr die schweizerische Gesetzgebung infrage, die den persönlichen Besitz von Feuerwaffen begünstigt. Gemäss dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport befinden sich heute in schweizerischen Haushalten mehr als 420 000 Sturmgewehre sowie 75 000 Pistolen. Nach Auskunft des Informationschefs des Generalstabs ist die genaue Zahl kaum zu ermitteln. Man weiss nicht, wie viele Private Sturmgewehre besitzen, insbesondere nachdem alte Sturmgewehre nach der Einführung des Modells 90 unentgeltlich abgegeben worden sind.</p><p>Das Arsenal des Zuger Amokschützen umfasste neben anderen ebenso gefährlichen Waffen namentlich eine zivile Variante des Sturmgewehrs 90 und eine Militärpistole.</p><p>Aus diesen Gründen ersuche ich den Bundesrat auf dem Wege der Motion, die Massnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um den Besitz von Feuerwaffen und insbesondere von militärischen Waffen, selbst wenn diese "zivilisiert" sind, einzuschränken und zu kontrollieren.</p><p>Bekanntlich sind die Sturmgewehre, die den aus der Dienstpflicht Entlassenen abgegeben oder im Handel verkauft werden, so abgeändert, dass Seriefeuer verunmöglicht ist. Diese Funktion kann aber den abgeänderten Waffen auf verhältnismässig einfache Weise wiedergegeben werden, mitsamt dem damit verbundenen Gefährdungspotenzial.</p><p>Als eine der Massnahmen sollte man vorschreiben, dass die persönlichen Waffen zwischen den Wiederholungskursen an die Zeughäuser zurückzugeben sind, zumindest wenn die internationale Lage es nicht erfordert, bewaffnete Truppen innerhalb sehr kurzer Fristen mobilisieren zu können. Für die obligatorischen Schiessübungen würden die Waffen den Schiesspflichtigen über die Schiessvereine zur Verfügung gestellt.</p>
- <p>Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement mit Beschluss vom 16. März 2001 beauftragt, eine Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition (SR 514.54) auszuarbeiten. Zu diesem Zweck wurde unter der Leitung des Bundesamtes für Polizei eine Expertenkommission zusammengestellt, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Departemente, der Kantone und verschiedener interessierter Verbände zusammensetzt.</p><p>Die Expertenkommission nahm am 26. April 2001 ihre Arbeit auf. Sie wird auch die rechtliche Regelung des Waffenbesitzes sowie des privaten Waffenhandels allgemein zu überprüfen haben. Es ist vorgesehen, das Vernehmlassungsverfahren Anfang nächsten Jahres durchzuführen. Zudem prüft das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport auch die Bestimmungen über die Abgabe der persönlichen Waffen sowie über die Hinterlegung von Armeewaffen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Massnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um alle Waffen in Privatbesitz und insbesondere Kriegswaffen zu erfassen, deren Erwerb, Besitz und Verwendung zu kontrollieren und einen Gebrauch zu kriminellen Zwecken zu vermeiden.</p>
- Kontrolle der Schusswaffen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die schrecklichen Ereignisse vom 27. September 2001 in Zug stellen einmal mehr die schweizerische Gesetzgebung infrage, die den persönlichen Besitz von Feuerwaffen begünstigt. Gemäss dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport befinden sich heute in schweizerischen Haushalten mehr als 420 000 Sturmgewehre sowie 75 000 Pistolen. Nach Auskunft des Informationschefs des Generalstabs ist die genaue Zahl kaum zu ermitteln. Man weiss nicht, wie viele Private Sturmgewehre besitzen, insbesondere nachdem alte Sturmgewehre nach der Einführung des Modells 90 unentgeltlich abgegeben worden sind.</p><p>Das Arsenal des Zuger Amokschützen umfasste neben anderen ebenso gefährlichen Waffen namentlich eine zivile Variante des Sturmgewehrs 90 und eine Militärpistole.</p><p>Aus diesen Gründen ersuche ich den Bundesrat auf dem Wege der Motion, die Massnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um den Besitz von Feuerwaffen und insbesondere von militärischen Waffen, selbst wenn diese "zivilisiert" sind, einzuschränken und zu kontrollieren.</p><p>Bekanntlich sind die Sturmgewehre, die den aus der Dienstpflicht Entlassenen abgegeben oder im Handel verkauft werden, so abgeändert, dass Seriefeuer verunmöglicht ist. Diese Funktion kann aber den abgeänderten Waffen auf verhältnismässig einfache Weise wiedergegeben werden, mitsamt dem damit verbundenen Gefährdungspotenzial.</p><p>Als eine der Massnahmen sollte man vorschreiben, dass die persönlichen Waffen zwischen den Wiederholungskursen an die Zeughäuser zurückzugeben sind, zumindest wenn die internationale Lage es nicht erfordert, bewaffnete Truppen innerhalb sehr kurzer Fristen mobilisieren zu können. Für die obligatorischen Schiessübungen würden die Waffen den Schiesspflichtigen über die Schiessvereine zur Verfügung gestellt.</p>
- <p>Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement mit Beschluss vom 16. März 2001 beauftragt, eine Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition (SR 514.54) auszuarbeiten. Zu diesem Zweck wurde unter der Leitung des Bundesamtes für Polizei eine Expertenkommission zusammengestellt, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Departemente, der Kantone und verschiedener interessierter Verbände zusammensetzt.</p><p>Die Expertenkommission nahm am 26. April 2001 ihre Arbeit auf. Sie wird auch die rechtliche Regelung des Waffenbesitzes sowie des privaten Waffenhandels allgemein zu überprüfen haben. Es ist vorgesehen, das Vernehmlassungsverfahren Anfang nächsten Jahres durchzuführen. Zudem prüft das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport auch die Bestimmungen über die Abgabe der persönlichen Waffen sowie über die Hinterlegung von Armeewaffen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Massnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um alle Waffen in Privatbesitz und insbesondere Kriegswaffen zu erfassen, deren Erwerb, Besitz und Verwendung zu kontrollieren und einen Gebrauch zu kriminellen Zwecken zu vermeiden.</p>
- Kontrolle der Schusswaffen
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