Bedrohungsgerechter Nachrichtendienst

ShortId
01.3609
Id
20013609
Updated
10.04.2024 10:31
Language
de
Title
Bedrohungsgerechter Nachrichtendienst
AdditionalIndexing
09;Terrorismus;VBS;Nachrichtendienst;Untergruppe Nachrichtendienst
1
  • L05K0402031401, Nachrichtendienst
  • L03K080403, VBS
  • L06K080403020101, Untergruppe Nachrichtendienst
  • L04K04030108, Terrorismus
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im modernen Krieg dominieren zunehmend Methoden der sog. asymmetrischen Kriegsführung. Technologisch und materiell unterlegene Kräfte schlagen oft unter Anwendung terroristischer Methoden punktuell irgendwo auf der Welt massiv zu, um einen materiell weit überlegenen Gegner oder eine diesem überlegenen Gegner subjektiv zugeordnete Stelle entscheidend zu treffen.</p><p>Bei Vorbeugung und Abwehr solcher, die Zivilbevölkerung massiv gefährdender Schläge der asymmetrischen Kriegsführung kommt dem Nachrichtendienst zunehmende Bedeutung zu. Die Zusammenführung des strategischen Nachrichtendienstes mit dem militärischen Nachrichtendienst und die Unterstellung dieses einzigen Nachrichtendienstes unter den für die Verteidigung des Landes primär verantwortlichen VBS-Chef drängt sich deshalb auf.</p><p>Die als Reaktion auf aufgebauschte Skandale seinerzeit überstürzt angeordnete Aufsplitterung des Nachrichtendienstes in einen militärischen und einen strategischen Nachrichtendienst geht von einem veralteten, zu stark an konventionellen Kriegen orientierten Kriegsbild aus. Indem das für die Verteidigung des Landes primär zuständige Mitglied der Landesregierung die unmittelbare Verantwortung für den in seiner Bedeutung eminent gewachsenen Nachrichtendienst ohne Zwischenschaltung eines "Koordinators" mit unklarer Funktion übernimmt, wird der Öffentlichkeit signalisiert, dass die Landesregierung die Bedeutung und Gefahr der asymmetrischen Kriegsführung erkannt hat und bedrohungsgerechte Abwehrmassnahmen vorbereitet sind.</p>
  • <p>Der Bundesrat geht mit dem Motionär einig, dass dem Nachrichtendienst in der heutigen Sicherheitslage eine zunehmende Bedeutung beizumessen ist. Noch vor den Terroranschlägen auf die USA vom 11. September 2001 sind verschiedene Umstrukturierungen vorgenommen worden, um dieses wichtige Instrument effizienter und moderner zu gestalten. Dabei hat sich gezeigt, dass die vom Bundesrat 1998 geschaffte Stelle des Nachrichtenkoordinators sehr wertvolle nachrichtendienstliche Lagebeurteilungen als Entscheidgrundlage für den Sicherheitsausschuss des Bundesrates und die Lenkungsgruppe Sicherheit erbracht hat.</p><p>Die Auflösung der Untergruppe Nachrichtendienst mit der Neuunterstellung des Strategischen Nachrichtendienstes (SND) als zivile Organisation ausserhalb des Verteidigungs-Teils (unter den Generalsekretär VBS) sowie die Schaffung eines Militärischen Nachrichtendienstes (MND) wurde mit Bundesratsbeschluss vom 6. September 2000 auf den 1. Januar 2001 realisiert.</p><p>Es entsprach also dem Willen des Bundesrates, den SND vom rein militärischen Teil zu trennen, damit er sich von den klassischen Bedrohungsanalysen aus der Zeit des Kalten Krieges lösen kann. Dadurch kann sich aber der MND auch besser auf seine ureigenste Aufgabe, nämlich auf die operativ-taktische Beschaffung und Auswertung operationeller Nachrichten ("Battlefield Intelligence"), konzentrieren.</p><p>Im Rahmen der Bearbeitung laufender Projekte und Vorhaben (VBS XXI, Evaluation der sicherheitspolitischen Instrumente usw.) wird u. a. die Optimierung der Nachrichtendienste angestrebt und in diesem Zusammenhang auch die Unterstellung des SND überprüft. Eine erneute Zusammenführung von SND und MND ist nicht beabsichtigt.</p><p>Auf Grund des Dargelegten und aus formellen Gründen - gemäss Artikel 8 Absatz 1 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 (RVOG; SR 172.010) ist es alleinige Sache des Bundesrates, die zweckmässige Organisation der Bundesverwaltung zu bestimmen und sie den jeweiligen Verhältnissen anzupassen - beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, den strategischen Nachrichtendienst zusammen mit dem militärischen Nachrichtendienst direkt dem Vorsteher des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport zu unterstellen.</p>
  • Bedrohungsgerechter Nachrichtendienst
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im modernen Krieg dominieren zunehmend Methoden der sog. asymmetrischen Kriegsführung. Technologisch und materiell unterlegene Kräfte schlagen oft unter Anwendung terroristischer Methoden punktuell irgendwo auf der Welt massiv zu, um einen materiell weit überlegenen Gegner oder eine diesem überlegenen Gegner subjektiv zugeordnete Stelle entscheidend zu treffen.</p><p>Bei Vorbeugung und Abwehr solcher, die Zivilbevölkerung massiv gefährdender Schläge der asymmetrischen Kriegsführung kommt dem Nachrichtendienst zunehmende Bedeutung zu. Die Zusammenführung des strategischen Nachrichtendienstes mit dem militärischen Nachrichtendienst und die Unterstellung dieses einzigen Nachrichtendienstes unter den für die Verteidigung des Landes primär verantwortlichen VBS-Chef drängt sich deshalb auf.</p><p>Die als Reaktion auf aufgebauschte Skandale seinerzeit überstürzt angeordnete Aufsplitterung des Nachrichtendienstes in einen militärischen und einen strategischen Nachrichtendienst geht von einem veralteten, zu stark an konventionellen Kriegen orientierten Kriegsbild aus. Indem das für die Verteidigung des Landes primär zuständige Mitglied der Landesregierung die unmittelbare Verantwortung für den in seiner Bedeutung eminent gewachsenen Nachrichtendienst ohne Zwischenschaltung eines "Koordinators" mit unklarer Funktion übernimmt, wird der Öffentlichkeit signalisiert, dass die Landesregierung die Bedeutung und Gefahr der asymmetrischen Kriegsführung erkannt hat und bedrohungsgerechte Abwehrmassnahmen vorbereitet sind.</p>
    • <p>Der Bundesrat geht mit dem Motionär einig, dass dem Nachrichtendienst in der heutigen Sicherheitslage eine zunehmende Bedeutung beizumessen ist. Noch vor den Terroranschlägen auf die USA vom 11. September 2001 sind verschiedene Umstrukturierungen vorgenommen worden, um dieses wichtige Instrument effizienter und moderner zu gestalten. Dabei hat sich gezeigt, dass die vom Bundesrat 1998 geschaffte Stelle des Nachrichtenkoordinators sehr wertvolle nachrichtendienstliche Lagebeurteilungen als Entscheidgrundlage für den Sicherheitsausschuss des Bundesrates und die Lenkungsgruppe Sicherheit erbracht hat.</p><p>Die Auflösung der Untergruppe Nachrichtendienst mit der Neuunterstellung des Strategischen Nachrichtendienstes (SND) als zivile Organisation ausserhalb des Verteidigungs-Teils (unter den Generalsekretär VBS) sowie die Schaffung eines Militärischen Nachrichtendienstes (MND) wurde mit Bundesratsbeschluss vom 6. September 2000 auf den 1. Januar 2001 realisiert.</p><p>Es entsprach also dem Willen des Bundesrates, den SND vom rein militärischen Teil zu trennen, damit er sich von den klassischen Bedrohungsanalysen aus der Zeit des Kalten Krieges lösen kann. Dadurch kann sich aber der MND auch besser auf seine ureigenste Aufgabe, nämlich auf die operativ-taktische Beschaffung und Auswertung operationeller Nachrichten ("Battlefield Intelligence"), konzentrieren.</p><p>Im Rahmen der Bearbeitung laufender Projekte und Vorhaben (VBS XXI, Evaluation der sicherheitspolitischen Instrumente usw.) wird u. a. die Optimierung der Nachrichtendienste angestrebt und in diesem Zusammenhang auch die Unterstellung des SND überprüft. Eine erneute Zusammenführung von SND und MND ist nicht beabsichtigt.</p><p>Auf Grund des Dargelegten und aus formellen Gründen - gemäss Artikel 8 Absatz 1 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 (RVOG; SR 172.010) ist es alleinige Sache des Bundesrates, die zweckmässige Organisation der Bundesverwaltung zu bestimmen und sie den jeweiligen Verhältnissen anzupassen - beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, den strategischen Nachrichtendienst zusammen mit dem militärischen Nachrichtendienst direkt dem Vorsteher des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport zu unterstellen.</p>
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