Zusätzliche Massnahmen für das Swissair-Personal
- ShortId
-
01.3613
- Id
-
20013613
- Updated
-
25.06.2025 01:53
- Language
-
de
- Title
-
Zusätzliche Massnahmen für das Swissair-Personal
- AdditionalIndexing
-
48;15;berufliche Umschulung;Personal;Entlassung;Weiterbildung;Arbeitsrecht;Arbeitszeitmodell;Entlassung aus wirtschaftlichem Grund;Swissair
- 1
-
- L05K1801021104, Swissair
- L05K0702030103, Entlassung
- L04K13030203, Weiterbildung
- L05K0702030304, berufliche Umschulung
- L06K070205030201, Arbeitszeitmodell
- L06K070203010301, Entlassung aus wirtschaftlichem Grund
- L05K0702010207, Personal
- L04K07020402, Arbeitsrecht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Das Nachlassverfahren der SAir Group ist die für das Personal einschneidendste und schmerzlichste Variante des Sanierungsverfahrens. Die SAir Group ist zwar an gesamtarbeitsvertragliche Verpflichtungen gebunden, sie ist aber gleichzeitig mit der Nachlassstundung eingedeckt. Es ist deshalb in dieser ausserordentlichen Situation dringend, dass sich der Bund und der Kanton Zürich einschalten und personalbezogene Massnahmen mittragen oder erweitern.</p><p>2. Es ist in Erinnerung zu rufen, dass rund die Hälfte des Swissair-Personals in Monopolberufen arbeitet, also ähnlich wie früher bei der Bahn oder der Post die auf den Flugbetrieb zugeschnittenen Spezialisierungen kennt. Auch aus diesem Grund drängt sich eine Hilfe der öffentlichen Hand auf. Als Zusatzmassnahmen zugunsten des Personals kommen in Frage: Weiterbildungs- und Umschulungsanstrengungen bis zu zwei Jahren, neu jobsichernde Arbeitszeitmodelle, Qualifikationsmassnahmen sowie das Angebot einer Transferorganisation im Betrieb.</p><p>3. Rechtlich sind die Zusatzmassnahmen sowohl mit einem Bundesbeschluss (analog des ICT-Umschulungsgesetzes) als auch aufgrund des Pilotartikels 110a im Avig möglich und finanzierbar.</p>
- <p>Die Finanzierung der vorgeschlagenen Massnahmen wird über die bestehenden gesetzlichen Grundlagen sichergestellt.</p> Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Zuge des Nachlassverfahrens der SAir Group weitergehende Massnahmen zugunsten des von Entlassungen bedrohten Swissair-Personals zu prüfen, die über die Sozialpläne hinausgehen. Namentlich vorzusehen sind die Bereitstellung eines Rahmenkredites des Bundes für Umschulungen, Weiterbildung und neu Arbeitszeitmodelle oder Zusatzmassnahmen aufgrund des Pilotartikels im Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig).</p>
- Zusätzliche Massnahmen für das Swissair-Personal
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Das Nachlassverfahren der SAir Group ist die für das Personal einschneidendste und schmerzlichste Variante des Sanierungsverfahrens. Die SAir Group ist zwar an gesamtarbeitsvertragliche Verpflichtungen gebunden, sie ist aber gleichzeitig mit der Nachlassstundung eingedeckt. Es ist deshalb in dieser ausserordentlichen Situation dringend, dass sich der Bund und der Kanton Zürich einschalten und personalbezogene Massnahmen mittragen oder erweitern.</p><p>2. Es ist in Erinnerung zu rufen, dass rund die Hälfte des Swissair-Personals in Monopolberufen arbeitet, also ähnlich wie früher bei der Bahn oder der Post die auf den Flugbetrieb zugeschnittenen Spezialisierungen kennt. Auch aus diesem Grund drängt sich eine Hilfe der öffentlichen Hand auf. Als Zusatzmassnahmen zugunsten des Personals kommen in Frage: Weiterbildungs- und Umschulungsanstrengungen bis zu zwei Jahren, neu jobsichernde Arbeitszeitmodelle, Qualifikationsmassnahmen sowie das Angebot einer Transferorganisation im Betrieb.</p><p>3. Rechtlich sind die Zusatzmassnahmen sowohl mit einem Bundesbeschluss (analog des ICT-Umschulungsgesetzes) als auch aufgrund des Pilotartikels 110a im Avig möglich und finanzierbar.</p>
- <p>Die Finanzierung der vorgeschlagenen Massnahmen wird über die bestehenden gesetzlichen Grundlagen sichergestellt.</p> Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Zuge des Nachlassverfahrens der SAir Group weitergehende Massnahmen zugunsten des von Entlassungen bedrohten Swissair-Personals zu prüfen, die über die Sozialpläne hinausgehen. Namentlich vorzusehen sind die Bereitstellung eines Rahmenkredites des Bundes für Umschulungen, Weiterbildung und neu Arbeitszeitmodelle oder Zusatzmassnahmen aufgrund des Pilotartikels im Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig).</p>
- Zusätzliche Massnahmen für das Swissair-Personal
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