Streichung des Rechtes auf Waffenerwerb, Waffenbesitz und Waffentragen

ShortId
01.3619
Id
20013619
Updated
10.04.2024 14:28
Language
de
Title
Streichung des Rechtes auf Waffenerwerb, Waffenbesitz und Waffentragen
AdditionalIndexing
12;Sicherheit;Recht des Einzelnen;Gesetz;Waffenbesitz
1
  • L04K05010209, Waffenbesitz
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L03K050205, Recht des Einzelnen
  • L04K08020225, Sicherheit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement mit Beschluss vom 16. März 2001 beauftragt, eine Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition (WG; SR 514.54) auszuarbeiten. Zu diesem Zweck wurde unter der Leitung des Bundesamtes für Polizei eine Expertenkommission zusammengestellt, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Departemente, der Kantone und verschiedener interessierter Verbände zusammensetzt.</p><p>Die Expertenkommission nahm am 26. April 2001 ihre Arbeit auf. Sie wird auch zu überprüfen haben, ob Artikel 3 WG (Recht auf Waffenerwerb, Waffenbesitz und Waffentragen) heute noch seine Berechtigung hat. Dieser Artikel hat in erster Linie deklaratorischen Charakter. Wie weit das Recht auf Waffenerwerb, Waffenbesitz und Waffentragen effektiv geht, bestimmt sich nach den einschlägigen Bestimmungen über den Erwerb, den Besitz und das Tragen von Waffen. Es ist vorgesehen, das Vernehmlassungsverfahren Anfang nächsten Jahres durchzuführen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Artikel 3 des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition (WG) schreibt ein Recht auf Waffenerwerb, Waffenbesitz und Waffentragen fest. Die schweizerische Gesetzgebung kennt weder ein Recht auf Arbeit noch ein Recht auf eine intakte Umwelt. Diese Rechte würden Geld kosten. Das Recht auf Waffen kostet vordergründig nichts; es kostet aber immer wieder Menschenleben.</p><p>In Anbetracht der zunehmenden Unfälle und Verbrechen mit Waffen und dem grossen gerechtfertigten Bedürfnis nach Sicherheit ist ein Recht auf Waffen in der Gesetzgebung völlig deplaziert. Artikel 3 WG gehört gestrichen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, das WG so zu ändern, dass kein Recht mehr besteht auf Waffenerwerb, Waffenbesitz und Waffentragen.</p>
  • Streichung des Rechtes auf Waffenerwerb, Waffenbesitz und Waffentragen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement mit Beschluss vom 16. März 2001 beauftragt, eine Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition (WG; SR 514.54) auszuarbeiten. Zu diesem Zweck wurde unter der Leitung des Bundesamtes für Polizei eine Expertenkommission zusammengestellt, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Departemente, der Kantone und verschiedener interessierter Verbände zusammensetzt.</p><p>Die Expertenkommission nahm am 26. April 2001 ihre Arbeit auf. Sie wird auch zu überprüfen haben, ob Artikel 3 WG (Recht auf Waffenerwerb, Waffenbesitz und Waffentragen) heute noch seine Berechtigung hat. Dieser Artikel hat in erster Linie deklaratorischen Charakter. Wie weit das Recht auf Waffenerwerb, Waffenbesitz und Waffentragen effektiv geht, bestimmt sich nach den einschlägigen Bestimmungen über den Erwerb, den Besitz und das Tragen von Waffen. Es ist vorgesehen, das Vernehmlassungsverfahren Anfang nächsten Jahres durchzuführen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Artikel 3 des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition (WG) schreibt ein Recht auf Waffenerwerb, Waffenbesitz und Waffentragen fest. Die schweizerische Gesetzgebung kennt weder ein Recht auf Arbeit noch ein Recht auf eine intakte Umwelt. Diese Rechte würden Geld kosten. Das Recht auf Waffen kostet vordergründig nichts; es kostet aber immer wieder Menschenleben.</p><p>In Anbetracht der zunehmenden Unfälle und Verbrechen mit Waffen und dem grossen gerechtfertigten Bedürfnis nach Sicherheit ist ein Recht auf Waffen in der Gesetzgebung völlig deplaziert. Artikel 3 WG gehört gestrichen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, das WG so zu ändern, dass kein Recht mehr besteht auf Waffenerwerb, Waffenbesitz und Waffentragen.</p>
    • Streichung des Rechtes auf Waffenerwerb, Waffenbesitz und Waffentragen

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