Bestehende zonenwidrige Bauten und Anlagen. Revision der Raumplanungsverordnung
- ShortId
-
01.3620
- Id
-
20013620
- Updated
-
14.11.2025 06:45
- Language
-
de
- Title
-
Bestehende zonenwidrige Bauten und Anlagen. Revision der Raumplanungsverordnung
- AdditionalIndexing
-
2846;Zonenplan;Landwirtschaftszone;Raumplanung;Baugenehmigung
- 1
-
- L04K01020401, Zonenplan
- L05K0102040102, Landwirtschaftszone
- L03K010204, Raumplanung
- L05K0102030101, Baugenehmigung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Vollzug des Raumplanungsgesetzes (RPG), insbesondere der Artikel 24a, 24c und 24d RPG, sowie der Artikel 41 und 42 RPV geben vielerorts zu Unverständnis Anlass und wecken ernsthafte Befürchtungen. Baubewilligungen für Erweiterungs- sowie für Ersatzneubauten in der Landwirtschaftszone sind heute nach geltendem Recht fast nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Das entspricht nicht den heutigen Bedürfnissen, die durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft verursacht werden. Es gibt in den Land- und Bergregionen immer mehr kleinere Bauernbetriebe, die ihr Land verpachten und somit erwerbsmässig aus der Landwirtschaft ausscheiden. Somit wird die Nutzung ihres Wohnheims zonenwidrig, was rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.</p><p>Das ändert aber nichts am Willen der Familien, das ehemalige Bauernhaus mit einem angemessenen Standard weiterhin als Wohnhaus zu nutzen. Wird nun dieser Wille durch eine enge und bedürfnisfremde Gesetzgebung behindert, erwachsen den Eigentümerinnen und Eigentümern Probleme. Die betroffenen Familien müssen im Extremfall ausziehen, was für sie oft existenzielle Fragen aufwirft. Mit dem absehbaren Wegzug wird zusätzlich eine Abwanderungstendenz aus den dünn besiedelten Gebieten unterstützt und der Grundsatz der dezentralen Besiedelung des Landes infrage gestellt.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Raumplanungsverordnung (RPV) so abzuändern, dass zonenwidrige Bauten und Anlagen, die im Moment der Rechtsänderung (1. Juli 1972) landwirtschaftlich genutzt wurden und in der Zwischenzeit eine Nutzungsänderung erfahren haben, jenen zonenwidrigen Bauten und Anlagen rechtlich gleichgestellt werden, die bereits vor dem 1. Juli 1972 nicht landwirtschaftlich genutzt worden sind.</p>
- Bestehende zonenwidrige Bauten und Anlagen. Revision der Raumplanungsverordnung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Vollzug des Raumplanungsgesetzes (RPG), insbesondere der Artikel 24a, 24c und 24d RPG, sowie der Artikel 41 und 42 RPV geben vielerorts zu Unverständnis Anlass und wecken ernsthafte Befürchtungen. Baubewilligungen für Erweiterungs- sowie für Ersatzneubauten in der Landwirtschaftszone sind heute nach geltendem Recht fast nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Das entspricht nicht den heutigen Bedürfnissen, die durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft verursacht werden. Es gibt in den Land- und Bergregionen immer mehr kleinere Bauernbetriebe, die ihr Land verpachten und somit erwerbsmässig aus der Landwirtschaft ausscheiden. Somit wird die Nutzung ihres Wohnheims zonenwidrig, was rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.</p><p>Das ändert aber nichts am Willen der Familien, das ehemalige Bauernhaus mit einem angemessenen Standard weiterhin als Wohnhaus zu nutzen. Wird nun dieser Wille durch eine enge und bedürfnisfremde Gesetzgebung behindert, erwachsen den Eigentümerinnen und Eigentümern Probleme. Die betroffenen Familien müssen im Extremfall ausziehen, was für sie oft existenzielle Fragen aufwirft. Mit dem absehbaren Wegzug wird zusätzlich eine Abwanderungstendenz aus den dünn besiedelten Gebieten unterstützt und der Grundsatz der dezentralen Besiedelung des Landes infrage gestellt.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Raumplanungsverordnung (RPV) so abzuändern, dass zonenwidrige Bauten und Anlagen, die im Moment der Rechtsänderung (1. Juli 1972) landwirtschaftlich genutzt wurden und in der Zwischenzeit eine Nutzungsänderung erfahren haben, jenen zonenwidrigen Bauten und Anlagen rechtlich gleichgestellt werden, die bereits vor dem 1. Juli 1972 nicht landwirtschaftlich genutzt worden sind.</p>
- Bestehende zonenwidrige Bauten und Anlagen. Revision der Raumplanungsverordnung
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