Verkehrsverhältnisse in mittleren und kleineren Agglomerationen und kleinstädtischen Verhältnissen. Bereitstellung von Bundesmitteln

ShortId
01.3621
Id
20013621
Updated
10.04.2024 14:26
Language
de
Title
Verkehrsverhältnisse in mittleren und kleineren Agglomerationen und kleinstädtischen Verhältnissen. Bereitstellung von Bundesmitteln
AdditionalIndexing
48;Agglomeration;öffentliche Finanzierung;Kleinstadt;Strassenbau;regionaler Verkehr
1
  • L04K18010107, regionaler Verkehr
  • L05K0705030104, Strassenbau
  • L04K11090209, öffentliche Finanzierung
  • L06K010202010203, Kleinstadt
  • L04K01020201, Agglomeration
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat sich am 22. August 2001 eingehend mit den Vorschlägen der Expertengruppe "Finanzierung des Agglomerationsverkehrs" befasst und ist bereit, deren Empfehlungen zu vertiefen, auch die Empfehlung betreffend Beiträge an "schwer finanzierbare Strassenprojekte in Agglomerationen". </p><p>Die Arbeiten und Empfehlungen der Expertengruppe zeigen auf, dass die Probleme des Agglomerationsverkehrs eine Dimension von nationaler Bedeutung angenommen haben und dass für die Bewältigung der zukünftigen Probleme des Agglomerationsverkehrs grosse Investitionen in die Schienen- und in die Strasseninfrastruktur nötig sind. Es ist unbestritten, dass die Gemeinden und Kantone nicht in der Lage sind, diese Investitionen ohne Unterstützung durch den Bund zu finanzieren. Der Bundesrat teilt auch die Auffassung der Expertengruppe, dass der Bund sich nur subsidiär an der Finanzierung der Infrastruktur für den Agglomerationsverkehr beteiligen soll.</p><p>1. Der Bundesrat teilt die Auffassung des Interpellanten, wonach grundsätzlich auch schwer finanzierbare Strassenprojekte in kleinen und mittleren Agglomerationen sowie in kleinstädtischen Verhältnissen aus den Einnahmen der Mineralölsteuer mitfinanziert werden sollen. Nach heutiger Verfassungsgrundlage kann aber der Bund an Strassen, die nicht zum Nationalstrassen- oder Hauptstrassennetz gehören, nur unter dem Titel "Umwelt- und Landschaftsschutz" werkgebundene Beiträge ausrichten. Für die in der Interpellation erwähnten Projekte ist dies keine genügende Grundlage. Die Expertengruppe "Finanzierung des Agglomerationsverkehrs" hat subsidiär vorgeschlagen, eine neue Subventionskategorie für "schwer finanzierbare Strassenprojekte in Agglomerationen" zu schaffen. Dabei wurde auch an Investitionen in mittleren und kleineren Agglomerationen und in isolierten Städten gedacht. Diese Kategorie kann aber nur eingeführt werden, wenn die Verfassungsänderung, auf die unter Frage 2 eingegangen wird, angenommen worden ist. Die konkrete Regelung der beitragsberechtigten Investitionen und der Beitragshöhe müsste später auf Gesetzesstufe erfolgen.</p><p>2. Der Bundesrat beantragt in der Botschaft vom 14. November 2001 zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben eine Verfassungsänderung, die es erlauben soll, an Strassen- und Schieneninvestitionen des Agglomerationsverkehrs Beiträge aus zweckgebundenen Mineralölsteuererträgen auszurichten. Die Expertengruppe "Finanzierung des Agglomerationsverkehrs" hat eine ähnliche Verfassungsänderung vorgeschlagen. Für weitere Einzelheiten kann auf die Ausführungen in der Botschaft, Ziffer 6.1.4.4.3, den Entwurf für Artikel 86 Absatz 3 Buchstabe bbis (neu) BV und die Erläuterungen dazu verwiesen werden.</p><p>Nach Annahme dieser Verfassungsbestimmung durch Volk und Stände müsste die neue Subventionskategorie für schwer finanzierbare Strassenprojekte in Agglomerationen auf Stufe Gesetz geregelt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Mit dem Bericht der Expertenkommission "Agglomerationsverkehr" wurden auf nationaler Ebene erstmals Empfehlungen für kurz-, mittel- und langfristige Aktivitäten des Bundes in diesem Bereich ausgearbeitet.</p><p>Es darf als positiv vermerkt werden, dass der Bundesrat offenbar bereit ist, zumindest die lang- und mittelfristigen Empfehlungen eingehend zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen.</p><p>In der Praxis zeichnet sich die Tendenz ab, dass in grossen Agglomerationen vornehmlich Projekte des öffentlichen Verkehrs und in kleinen und mittleren Agglomerationen eher Projekte des Individualverkehrs anstehen. Diese Strassenprojekte sind oft schwer finanzierbar und weisen eine hohe Dringlichkeit auf.</p><p>Der Begriff Agglomeration darf dabei nicht zu eng verstanden werden: Kleinstädtische Verhältnisse mit regional grosser Bedeutung sind wie Agglomerationen zu verstehen und zu behandeln.</p><p>1. Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass für schwer finanzierbare Strassenprojekte des Agglomerationsverkehrs, wie z. B. die Anbindung von Langenthal an die A1 oder die Aarequerung Thun auch auf Bundesebene entsprechende Mittel bereit gestellt werden müssen?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, die entsprechenden Gesetzgebungsarbeiten einzuleiten, damit auch schwer finanzierbare Strassenprojekte in kleinen und mittleren Agglomerationen sowie kleinstädtischen Verhältnissen aus den Einnahmen der Mineralölsteuer mitfinanziert werden können?</p>
  • Verkehrsverhältnisse in mittleren und kleineren Agglomerationen und kleinstädtischen Verhältnissen. Bereitstellung von Bundesmitteln
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat sich am 22. August 2001 eingehend mit den Vorschlägen der Expertengruppe "Finanzierung des Agglomerationsverkehrs" befasst und ist bereit, deren Empfehlungen zu vertiefen, auch die Empfehlung betreffend Beiträge an "schwer finanzierbare Strassenprojekte in Agglomerationen". </p><p>Die Arbeiten und Empfehlungen der Expertengruppe zeigen auf, dass die Probleme des Agglomerationsverkehrs eine Dimension von nationaler Bedeutung angenommen haben und dass für die Bewältigung der zukünftigen Probleme des Agglomerationsverkehrs grosse Investitionen in die Schienen- und in die Strasseninfrastruktur nötig sind. Es ist unbestritten, dass die Gemeinden und Kantone nicht in der Lage sind, diese Investitionen ohne Unterstützung durch den Bund zu finanzieren. Der Bundesrat teilt auch die Auffassung der Expertengruppe, dass der Bund sich nur subsidiär an der Finanzierung der Infrastruktur für den Agglomerationsverkehr beteiligen soll.</p><p>1. Der Bundesrat teilt die Auffassung des Interpellanten, wonach grundsätzlich auch schwer finanzierbare Strassenprojekte in kleinen und mittleren Agglomerationen sowie in kleinstädtischen Verhältnissen aus den Einnahmen der Mineralölsteuer mitfinanziert werden sollen. Nach heutiger Verfassungsgrundlage kann aber der Bund an Strassen, die nicht zum Nationalstrassen- oder Hauptstrassennetz gehören, nur unter dem Titel "Umwelt- und Landschaftsschutz" werkgebundene Beiträge ausrichten. Für die in der Interpellation erwähnten Projekte ist dies keine genügende Grundlage. Die Expertengruppe "Finanzierung des Agglomerationsverkehrs" hat subsidiär vorgeschlagen, eine neue Subventionskategorie für "schwer finanzierbare Strassenprojekte in Agglomerationen" zu schaffen. Dabei wurde auch an Investitionen in mittleren und kleineren Agglomerationen und in isolierten Städten gedacht. Diese Kategorie kann aber nur eingeführt werden, wenn die Verfassungsänderung, auf die unter Frage 2 eingegangen wird, angenommen worden ist. Die konkrete Regelung der beitragsberechtigten Investitionen und der Beitragshöhe müsste später auf Gesetzesstufe erfolgen.</p><p>2. Der Bundesrat beantragt in der Botschaft vom 14. November 2001 zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben eine Verfassungsänderung, die es erlauben soll, an Strassen- und Schieneninvestitionen des Agglomerationsverkehrs Beiträge aus zweckgebundenen Mineralölsteuererträgen auszurichten. Die Expertengruppe "Finanzierung des Agglomerationsverkehrs" hat eine ähnliche Verfassungsänderung vorgeschlagen. Für weitere Einzelheiten kann auf die Ausführungen in der Botschaft, Ziffer 6.1.4.4.3, den Entwurf für Artikel 86 Absatz 3 Buchstabe bbis (neu) BV und die Erläuterungen dazu verwiesen werden.</p><p>Nach Annahme dieser Verfassungsbestimmung durch Volk und Stände müsste die neue Subventionskategorie für schwer finanzierbare Strassenprojekte in Agglomerationen auf Stufe Gesetz geregelt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Mit dem Bericht der Expertenkommission "Agglomerationsverkehr" wurden auf nationaler Ebene erstmals Empfehlungen für kurz-, mittel- und langfristige Aktivitäten des Bundes in diesem Bereich ausgearbeitet.</p><p>Es darf als positiv vermerkt werden, dass der Bundesrat offenbar bereit ist, zumindest die lang- und mittelfristigen Empfehlungen eingehend zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen.</p><p>In der Praxis zeichnet sich die Tendenz ab, dass in grossen Agglomerationen vornehmlich Projekte des öffentlichen Verkehrs und in kleinen und mittleren Agglomerationen eher Projekte des Individualverkehrs anstehen. Diese Strassenprojekte sind oft schwer finanzierbar und weisen eine hohe Dringlichkeit auf.</p><p>Der Begriff Agglomeration darf dabei nicht zu eng verstanden werden: Kleinstädtische Verhältnisse mit regional grosser Bedeutung sind wie Agglomerationen zu verstehen und zu behandeln.</p><p>1. Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass für schwer finanzierbare Strassenprojekte des Agglomerationsverkehrs, wie z. B. die Anbindung von Langenthal an die A1 oder die Aarequerung Thun auch auf Bundesebene entsprechende Mittel bereit gestellt werden müssen?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, die entsprechenden Gesetzgebungsarbeiten einzuleiten, damit auch schwer finanzierbare Strassenprojekte in kleinen und mittleren Agglomerationen sowie kleinstädtischen Verhältnissen aus den Einnahmen der Mineralölsteuer mitfinanziert werden können?</p>
    • Verkehrsverhältnisse in mittleren und kleineren Agglomerationen und kleinstädtischen Verhältnissen. Bereitstellung von Bundesmitteln

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