Clustermunition

ShortId
01.3625
Id
20013625
Updated
10.04.2024 14:45
Language
de
Title
Clustermunition
AdditionalIndexing
09;08;Munition;Opfer unter der Zivilbevölkerung;Konvention UNO;konventionelle Waffe
1
  • L04K04020407, Munition
  • L04K04010404, Opfer unter der Zivilbevölkerung
  • L04K04020402, konventionelle Waffe
  • L06K100202020501, Konvention UNO
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Übereinkommen von 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen (CCW) ist ein Rahmenvertrag, der aus der Einsicht abgeschlossen wurde, dass das Recht, dem Gegner zu schaden, nicht unbegrenzt ist und die Zivilbevölkerung unter allen Umständen geschont werden muss. Der Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Bestimmungen für die bestehenden Protokolle und ist gleichzeitig die Grundlage für zukünftige Verbote oder Beschränkungen weiterer militärischer Einsatzmittel in Form neuer Protokolle.</p><p>Die Schweiz hat den CCW-Rahmenvertrag von 1980 sowie sämtliche vier Protokolle und das überarbeitete Minenprotokoll II ratifiziert.</p><p>1. Die Schweiz hat erstmals im Dezember 1999 im Rahmen der ersten Jahreskonferenz des modifizierten Protokolls II (Minenprotokoll) eine stärkere Reglementierung von Submunition gefordert. Am ersten Vorbereitungstreffen für die zweite CCW-Revisionskonferenz 2001 vom 14. Dezember 2000 in Genf bekräftigte sie die Absicht einer stärkeren Reglementierung. Sie schlug eine Regelung der Submunitionsproblematik (Clustermunition) sowie die Ausarbeitung eines Protokolls über die Problematik Kleinkalibermunition vor. Zur letzteren Initiative hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport verschiedene internationale Arbeitstagungen in der Schweiz durchgeführt, welche die Grundlagen für eine zeitgemässe Erneuerung des aus dem Jahr 1899 stammenden Verbotes von Dumdummunition erarbeiteten. Anlässlich des zweiten und dritten Vorbereitungstreffens vom 27. bis zum 31. August 2001 bzw. vom 24. bis zum 28. September 2001 hat die Schweiz ihre zwei Initiativen bekräftigt. Aufgrund der ständig wachsenden Bedeutung der Submunitionstechnologie in den modernen Armeen kann den humanitären Kriterien am erfolgreichsten durch eine wesentliche Steigerung der technischen Zuverlässigkeit Rechnung getragen werden. Die Initiative der Schweiz zur Thematik Clustermunition verlangt deshalb in ihrer Kernbestimmung den Einbau eines zusätzlichen Selbstzerstörungs- bzw. Selbstdeaktivierungsmechanismus in die einzelnen Bomblets mit einer Zuverlässigkeit von mindestens 98 Prozent. Durch diesen Zusatzmechanismus reduziert sich das Risiko von gefährlichen Bomblets auf weniger als ein Promille. Ferner sind Handelsbeschränkungen und eine längerfristige Vernichtungspflicht vorgesehen, wenn diese Munition den Kriterien der Selbstdeaktivierung und Selbstzerstörung nicht entspräche.</p><p>Die Schweiz begrüsst die Initiativen und Vorstösse, welche im Hinblick auf die im kommenden Dezember wieder in Genf stattfindende zweite Überprüfungskonferenz von verschiedenen Vertragsstaaten des CCW und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) unterbreitet wurden. Sie begrüsst und unterstützt namentlich den Vorschlag des IKRK. Dieser ist sehr umfassend und strebt eine erschöpfende Regelung für die Verhinderung und Beseitigung von allen Arten von explosiven Munitions- und Waffenrückständen nach Ende eines Konflikts an. Der Vorschlag schliesst in diesem Sinne die Schweizer Initiative zur Submunition mit ein. Die Ausformulierung des sehr umfassenden IKRK-Vorschlages ist deshalb äusserst anspruchsvoll und könnte die Ausarbeitung verschiedener rechtlicher Instrumente erfordern, darunter auch ein Instrument für die von der Schweiz vorgeschlagene Submunitionsregelung. Bei der Ausformulierung des weit gefassten Vorschlages werden sich nicht zuletzt technische Probleme ergeben, deren Lösungen nur in einem zeitlich ausgedehnten Rahmen möglich sein werden. Die Schweiz unterstützt deshalb die Schaffung einer Expertengruppe, welche Empfehlungen für die Ausarbeitung von internationalen Instrumenten im Zusammenhang mit explosiven Munitionsrückständen verfassen soll. Die Schweizer Initiative findet breite Unterstützung und kann sowohl als Teil des umfassenden IKRK-Vorschlages oder auch als vorgezogene Teilregelung international ausgehandelt werden.</p><p>2. Der Bundesrat ist erfreut darüber, dass seine beiden Initiativen Unterstützung anderer Vertragsstaaten des CCW erhalten haben. Seine Initiative zur Submunition wird dabei als zentraler Bestandteil einer umfassenden Regelung von explosiven Munitionsrückständen verstanden. Der vom Bundesrat gewählte Lösungsansatz sieht nicht ein Verbot, sondern eine strenge Reglementierung der Verwendung von Submunition vor, von der er überzeugt ist, dass sie politisch möglich und technisch durchsetzbar ist und eine bedeutende nachhaltige humanitäre Wirkung auf dem Feld haben wird. Damit die neuen Standards möglich schnell greifen, unterstützt er die sofortige Aufnahme von Verhandlungen. Falls die internationale Regelung aller Munitionssorten, wie sie vom IKRK vorgeschlagen wird, wegen den absehbar zahlreichen technischen und politischen Problemen verzögert würde, wäre der Bundesrat bereit, eine vorgezogene Regelung der Submunition anzustreben.</p><p>3. Ein unilaterales Moratorium auf Produktion, Einsatz und Handel von Clustermunition steht dem vom Bundesrat gewählten Lösungsansatz entgegen. Ein solches Moratorium hätte für die Schweiz unerwünschte politische und humanitäre Folgen. Sie müsste nicht nur ihre Initiative zur Submunition zurückziehen, sondern auch für ein solches Verbot eintreten, was international auf wenig Verständnis und Unterstützung stossen würde. Ein einseitiges Moratorium steht den Bemühungen der Schweiz entgegen und würde den gegenwärtigen, humanitär unbefriedigenden Zustand nur verlängern und keinen greifbaren Lösungsansatz bieten. Da es hier um einen möglichen Interessenausgleich zwischen militärischer Notwendigkeit und humanitären Anliegen geht, begrüssen auch einschlägige internationale Nichtregierungsorganisationen - wie beispielsweise die "Vietnam Veterans" und "Human Rights Watch" - die schweizerische Initiative und erachten eine Verbotsstrategie als nicht aussichtsreich. In Übereinstimmung mit der humanitären Tradition der Schweiz wird der Bundesrat an der in Genf stattfindenden Revisionskonferenz die Bedeutung des Rahmenvertrages und seiner Zusatzprotokolle unterstreichen und sich für eine umfassende und nachprüfbare Umsetzung der angenommenen Bestimmungen weiter mit Nachdruck einsetzen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Diverse Nichtregierungsorganisationen der Antiminenbewegung machen seit längerem auf die Gefährlichkeit der nicht detonierten Clustermunition aufmerksam. In Kosovo beispielsweise hinterliess die Clustermunition ein tödliches Erbe: Bis zu 30 Prozent nicht explodierte Minibomben, die die Zivilbevölkerung auch nach dem Krieg weiter gefährdeten und dies teilweise heute noch tun. Die durch Clustermunition verursachte Anzahl der Opfer ist gleich erschreckend hoch wie bei Personenminen. Unter anderem tritt deshalb die Schweizerische Kampagne gegen Personenminen für ein Moratorium auf Einsatz, Produktion und Weitergabe dieser Munitionsform ein. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Welche Position nimmt die Schweiz ein im Revisionsprozess der Uno-Konvention von 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (CCW), und welches ist die Schweizer Position zu einem vom IKRK in diesem Zusammenhang vorgeschlagenen Protokoll zu den "Überresten der Kriege"?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, im Rahmen des CCW-Revisionsprozesses darauf hinzuwirken, dass die Clustermunition und ähnliche Waffensysteme mit Submunition verboten oder deren Verwendung zumindestens sehr stark eingeschränkt werden?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, für die Schweiz ein unilaterales Moratorium auf Produktion, Einsatz und Handel von Clustermunition zu erklären, um den CCW-Revisionsprozess mit einem abrüstungspolitischen und vertrauensbildenden Element zu sekundieren und zudem als Depositärstaat der Genfer Konventionen ein humanitäres Signal auszusenden?</p>
  • Clustermunition
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Übereinkommen von 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen (CCW) ist ein Rahmenvertrag, der aus der Einsicht abgeschlossen wurde, dass das Recht, dem Gegner zu schaden, nicht unbegrenzt ist und die Zivilbevölkerung unter allen Umständen geschont werden muss. Der Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Bestimmungen für die bestehenden Protokolle und ist gleichzeitig die Grundlage für zukünftige Verbote oder Beschränkungen weiterer militärischer Einsatzmittel in Form neuer Protokolle.</p><p>Die Schweiz hat den CCW-Rahmenvertrag von 1980 sowie sämtliche vier Protokolle und das überarbeitete Minenprotokoll II ratifiziert.</p><p>1. Die Schweiz hat erstmals im Dezember 1999 im Rahmen der ersten Jahreskonferenz des modifizierten Protokolls II (Minenprotokoll) eine stärkere Reglementierung von Submunition gefordert. Am ersten Vorbereitungstreffen für die zweite CCW-Revisionskonferenz 2001 vom 14. Dezember 2000 in Genf bekräftigte sie die Absicht einer stärkeren Reglementierung. Sie schlug eine Regelung der Submunitionsproblematik (Clustermunition) sowie die Ausarbeitung eines Protokolls über die Problematik Kleinkalibermunition vor. Zur letzteren Initiative hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport verschiedene internationale Arbeitstagungen in der Schweiz durchgeführt, welche die Grundlagen für eine zeitgemässe Erneuerung des aus dem Jahr 1899 stammenden Verbotes von Dumdummunition erarbeiteten. Anlässlich des zweiten und dritten Vorbereitungstreffens vom 27. bis zum 31. August 2001 bzw. vom 24. bis zum 28. September 2001 hat die Schweiz ihre zwei Initiativen bekräftigt. Aufgrund der ständig wachsenden Bedeutung der Submunitionstechnologie in den modernen Armeen kann den humanitären Kriterien am erfolgreichsten durch eine wesentliche Steigerung der technischen Zuverlässigkeit Rechnung getragen werden. Die Initiative der Schweiz zur Thematik Clustermunition verlangt deshalb in ihrer Kernbestimmung den Einbau eines zusätzlichen Selbstzerstörungs- bzw. Selbstdeaktivierungsmechanismus in die einzelnen Bomblets mit einer Zuverlässigkeit von mindestens 98 Prozent. Durch diesen Zusatzmechanismus reduziert sich das Risiko von gefährlichen Bomblets auf weniger als ein Promille. Ferner sind Handelsbeschränkungen und eine längerfristige Vernichtungspflicht vorgesehen, wenn diese Munition den Kriterien der Selbstdeaktivierung und Selbstzerstörung nicht entspräche.</p><p>Die Schweiz begrüsst die Initiativen und Vorstösse, welche im Hinblick auf die im kommenden Dezember wieder in Genf stattfindende zweite Überprüfungskonferenz von verschiedenen Vertragsstaaten des CCW und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) unterbreitet wurden. Sie begrüsst und unterstützt namentlich den Vorschlag des IKRK. Dieser ist sehr umfassend und strebt eine erschöpfende Regelung für die Verhinderung und Beseitigung von allen Arten von explosiven Munitions- und Waffenrückständen nach Ende eines Konflikts an. Der Vorschlag schliesst in diesem Sinne die Schweizer Initiative zur Submunition mit ein. Die Ausformulierung des sehr umfassenden IKRK-Vorschlages ist deshalb äusserst anspruchsvoll und könnte die Ausarbeitung verschiedener rechtlicher Instrumente erfordern, darunter auch ein Instrument für die von der Schweiz vorgeschlagene Submunitionsregelung. Bei der Ausformulierung des weit gefassten Vorschlages werden sich nicht zuletzt technische Probleme ergeben, deren Lösungen nur in einem zeitlich ausgedehnten Rahmen möglich sein werden. Die Schweiz unterstützt deshalb die Schaffung einer Expertengruppe, welche Empfehlungen für die Ausarbeitung von internationalen Instrumenten im Zusammenhang mit explosiven Munitionsrückständen verfassen soll. Die Schweizer Initiative findet breite Unterstützung und kann sowohl als Teil des umfassenden IKRK-Vorschlages oder auch als vorgezogene Teilregelung international ausgehandelt werden.</p><p>2. Der Bundesrat ist erfreut darüber, dass seine beiden Initiativen Unterstützung anderer Vertragsstaaten des CCW erhalten haben. Seine Initiative zur Submunition wird dabei als zentraler Bestandteil einer umfassenden Regelung von explosiven Munitionsrückständen verstanden. Der vom Bundesrat gewählte Lösungsansatz sieht nicht ein Verbot, sondern eine strenge Reglementierung der Verwendung von Submunition vor, von der er überzeugt ist, dass sie politisch möglich und technisch durchsetzbar ist und eine bedeutende nachhaltige humanitäre Wirkung auf dem Feld haben wird. Damit die neuen Standards möglich schnell greifen, unterstützt er die sofortige Aufnahme von Verhandlungen. Falls die internationale Regelung aller Munitionssorten, wie sie vom IKRK vorgeschlagen wird, wegen den absehbar zahlreichen technischen und politischen Problemen verzögert würde, wäre der Bundesrat bereit, eine vorgezogene Regelung der Submunition anzustreben.</p><p>3. Ein unilaterales Moratorium auf Produktion, Einsatz und Handel von Clustermunition steht dem vom Bundesrat gewählten Lösungsansatz entgegen. Ein solches Moratorium hätte für die Schweiz unerwünschte politische und humanitäre Folgen. Sie müsste nicht nur ihre Initiative zur Submunition zurückziehen, sondern auch für ein solches Verbot eintreten, was international auf wenig Verständnis und Unterstützung stossen würde. Ein einseitiges Moratorium steht den Bemühungen der Schweiz entgegen und würde den gegenwärtigen, humanitär unbefriedigenden Zustand nur verlängern und keinen greifbaren Lösungsansatz bieten. Da es hier um einen möglichen Interessenausgleich zwischen militärischer Notwendigkeit und humanitären Anliegen geht, begrüssen auch einschlägige internationale Nichtregierungsorganisationen - wie beispielsweise die "Vietnam Veterans" und "Human Rights Watch" - die schweizerische Initiative und erachten eine Verbotsstrategie als nicht aussichtsreich. In Übereinstimmung mit der humanitären Tradition der Schweiz wird der Bundesrat an der in Genf stattfindenden Revisionskonferenz die Bedeutung des Rahmenvertrages und seiner Zusatzprotokolle unterstreichen und sich für eine umfassende und nachprüfbare Umsetzung der angenommenen Bestimmungen weiter mit Nachdruck einsetzen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Diverse Nichtregierungsorganisationen der Antiminenbewegung machen seit längerem auf die Gefährlichkeit der nicht detonierten Clustermunition aufmerksam. In Kosovo beispielsweise hinterliess die Clustermunition ein tödliches Erbe: Bis zu 30 Prozent nicht explodierte Minibomben, die die Zivilbevölkerung auch nach dem Krieg weiter gefährdeten und dies teilweise heute noch tun. Die durch Clustermunition verursachte Anzahl der Opfer ist gleich erschreckend hoch wie bei Personenminen. Unter anderem tritt deshalb die Schweizerische Kampagne gegen Personenminen für ein Moratorium auf Einsatz, Produktion und Weitergabe dieser Munitionsform ein. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Welche Position nimmt die Schweiz ein im Revisionsprozess der Uno-Konvention von 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (CCW), und welches ist die Schweizer Position zu einem vom IKRK in diesem Zusammenhang vorgeschlagenen Protokoll zu den "Überresten der Kriege"?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, im Rahmen des CCW-Revisionsprozesses darauf hinzuwirken, dass die Clustermunition und ähnliche Waffensysteme mit Submunition verboten oder deren Verwendung zumindestens sehr stark eingeschränkt werden?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, für die Schweiz ein unilaterales Moratorium auf Produktion, Einsatz und Handel von Clustermunition zu erklären, um den CCW-Revisionsprozess mit einem abrüstungspolitischen und vertrauensbildenden Element zu sekundieren und zudem als Depositärstaat der Genfer Konventionen ein humanitäres Signal auszusenden?</p>
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