Für einen monatlichen "Mindesttaggeldbezug" von 3000 Franken

ShortId
01.3638
Id
20013638
Updated
10.04.2024 12:00
Language
de
Title
Für einen monatlichen "Mindesttaggeldbezug" von 3000 Franken
AdditionalIndexing
28;Taggeld;Arbeitslosenversicherung;Existenzminimum
1
  • L06K111001130401, Taggeld
  • L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
  • L04K01040204, Existenzminimum
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Arbeitslosenversicherung richtet den versicherten Personen Taggelder basierend auf dem letzten erzielten Lohn aus. Ziel der Arbeitslosenentschädigung ist, den durch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Schlechtwetter oder Insolvenz des Arbeitgebers erlittenen Verdienstausfall angemessen zu ersetzen. Die Arbeitslosenentschädigung wird für Tage ausgerichtet, an welchen die versicherte Person sämtliche Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, namentlich sich aktiv um den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt bemüht (Art. 8 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes).</p><p>Das Postulat fordert die Einführung eines monatlichen Minimaleinkommens für Ganzarbeitslose. Dies würde aber bedeuten, dass die Arbeitslosenversicherung nicht mehr Taggelder ausrichten und auf die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen während den geltend gemachten Tagen verzichten würde. Die Arbeitslosenentschädigung würde somit unabhängig der Bemühungen durch die versicherte Person, sich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, ausgerichtet. Dies käme einer Ungleichbehandlung gegenüber jenen Versicherten gleich, deren Netto-Arbeitslosenentschädigung 3000 Franken pro Monat übersteigt und die somit den üblichen Anspruchsvoraussetzungen unterworfen blieben.</p><p>Die Einführung eines Minimaleinkommens für arbeitslose Personen hätte ferner zur Folge, dass sich einerseits vermehrt Personen mit niedrigem Einkommen bei der Arbeitslosenversicherung melden würden und andererseits würden viele Branchen, in welchen Löhne von weniger als 3000 Franken bezahlt werden (Hotelbetriebe, Verkauf usw.), mittels Zwischenverdienst subventioniert.</p><p>Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich das Postulat nicht mit dem Ziel des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vereinbaren lässt. Sollte dessen Inhalt übernommen werden, hätte dies unerwünschte Auswirkungen auf das System als solches und auf die Schweizer Wirtschaft im Besonderen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Einführung eines monatlichen "Mindesttaggeldbezuges" von 3000 Franken netto bei hundertprozentiger Erwerbslosigkeit für alle Arbeitslosen zu prüfen.</p>
  • Für einen monatlichen "Mindesttaggeldbezug" von 3000 Franken
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20012007
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Arbeitslosenversicherung richtet den versicherten Personen Taggelder basierend auf dem letzten erzielten Lohn aus. Ziel der Arbeitslosenentschädigung ist, den durch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Schlechtwetter oder Insolvenz des Arbeitgebers erlittenen Verdienstausfall angemessen zu ersetzen. Die Arbeitslosenentschädigung wird für Tage ausgerichtet, an welchen die versicherte Person sämtliche Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, namentlich sich aktiv um den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt bemüht (Art. 8 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes).</p><p>Das Postulat fordert die Einführung eines monatlichen Minimaleinkommens für Ganzarbeitslose. Dies würde aber bedeuten, dass die Arbeitslosenversicherung nicht mehr Taggelder ausrichten und auf die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen während den geltend gemachten Tagen verzichten würde. Die Arbeitslosenentschädigung würde somit unabhängig der Bemühungen durch die versicherte Person, sich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, ausgerichtet. Dies käme einer Ungleichbehandlung gegenüber jenen Versicherten gleich, deren Netto-Arbeitslosenentschädigung 3000 Franken pro Monat übersteigt und die somit den üblichen Anspruchsvoraussetzungen unterworfen blieben.</p><p>Die Einführung eines Minimaleinkommens für arbeitslose Personen hätte ferner zur Folge, dass sich einerseits vermehrt Personen mit niedrigem Einkommen bei der Arbeitslosenversicherung melden würden und andererseits würden viele Branchen, in welchen Löhne von weniger als 3000 Franken bezahlt werden (Hotelbetriebe, Verkauf usw.), mittels Zwischenverdienst subventioniert.</p><p>Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich das Postulat nicht mit dem Ziel des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vereinbaren lässt. Sollte dessen Inhalt übernommen werden, hätte dies unerwünschte Auswirkungen auf das System als solches und auf die Schweizer Wirtschaft im Besonderen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Einführung eines monatlichen "Mindesttaggeldbezuges" von 3000 Franken netto bei hundertprozentiger Erwerbslosigkeit für alle Arbeitslosen zu prüfen.</p>
    • Für einen monatlichen "Mindesttaggeldbezug" von 3000 Franken

Back to List