Verbesserung der politischen Bildung

ShortId
01.3655
Id
20013655
Updated
10.04.2024 12:50
Language
de
Title
Verbesserung der politischen Bildung
AdditionalIndexing
32;04;politische Mitbestimmung;Unterrichtsmaterial;Qualitätsmanagement;politische Bildung
1
  • L04K13020105, politische Bildung
  • L03K130104, Unterrichtsmaterial
  • L04K08020329, politische Mitbestimmung
  • L05K0703050204, Qualitätsmanagement
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Heute delegiert der Bund die politische Bildung an die Kantone. Dies führt zu einem sehr heterogenen und allzu oft ungenügenden Niveau des Staatskundeunterrichts. Der Bund muss daher seiner Pflicht nachkommen, Mindeststandards für die politische Bildung zu definieren. Er fördert zudem gezielt Lehrmittel, welche auf das schweizerische und internationale Staatsgeschehen eingehen. Gerade ein Land der partizipativen Demokratie ist existentiell auf mündige und souveräne Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Seit langem müssten die zahlreichen Umfragen zu Sorge Anlass geben. Immer mehr Stimmberechtigte fühlen sich von Abstimmungsvorlagen und Wahlen überfordert.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht der Motionärin, wonach ein qualitativ hoch stehender Staatskundeunterricht während der Ausbildung für die spätere aktive Beteiligung am politischen Geschehen von entscheidender Bedeutung ist. Er unterstützt deshalb im Rahmen seiner Möglichkeiten auch alle Bestrebungen, die diesem Ziele dienen. Allerdings ist die staatsbürgerliche Bildung nicht das einzige Element, das in diesem Zusammenhang eine Rolle spielt. Ebenso erwähnenswert sind hier beispielsweise auch die wertvollen Aktivitäten im Bereich der freiwilligen ausserschulischen Jugendarbeit.</p><p>Die Frage ist, ob der Bund über eine Rahmengesetzgebung die "Qualität der politischen Bildung in allen Kantonen" sichern und die Erstellung der dafür notwendigen Unterlagen (insbesondere Lehrmittel) finanziell fördern kann.</p><p>Mit Blick auf die obligatorische Schulzeit hält die Motionärin hält fest, dass der Bund die politische Bildung an die Kantone delegiere, was zu einem heterogenen und oft ungenügenden Unterrichtsniveau führe. Eine solche Delegation liegt nicht vor; vielmehr sind die Kantone verfassungsmässig für die Regelung und Durchführung des obligatorischen Unterrichts zuständig. Der Bund hat in diesem Bereich auch keine Förderkompetenz. Daraus ergibt sich, dass hier vonseiten des Bundes weder die Fixierung von Unterrichts-Qualitätsstandards noch die Förderung von Staatskundeunterlagen rechtlich möglich sind.</p><p>Auch wenn die rechtliche Situation so ist, darf daraus nicht geschlossen werden, dass die Kantone hier untätig sind - im Gegenteil: Ein Blick in die Lehrpläne und die Durchsicht der verschiedenen Lehrmittel ergibt ein anderes Bild. Richtig ist, dass kein nationaler Einheitsplan bzw. kein nationales Lehrmittel besteht. Die vielfältige Auseinandersetzung mit der Thematik hat den unbestreitbaren Vorteil, dass alle kantonalen und regionalen Verschiedenheiten in adäquater Weise in den Unterricht einfliessen können.</p><p>Auf der Sekundarstufe II findet die von der Motionärin verlangte Vertiefung der Staatskundekenntnisse statt. Im Bereich der Gymnasien sieht dies der geltende gesamtschweizerische Rahmenlehrplan für alle Maturitätsschulen ausdrücklich so vor. Gleiches kann auch für den Berufsbildungsbereich mit dem Hinweis auf die Bestimmungen über den allgemeinbildenden Unterricht für Lehrlinge sowie auf den geltenden Rahmenlehrplan für die Berufsmaturitätsschulen gesagt werden.</p><p>Die Forderung der Motionärin kann also auf der obligatorischen Schulstufe mangels verfassungsrechtlicher Grundlagen nicht erfüllt werden, und bezüglich der Sekundarstufe II ist sie bereits erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Rahmengesetzgebung zu erlassen, welche die Qualität der politischen Bildung in allen Kantonen sichert. Abgängerinnen und Abgänger der obligatorischen Schule müssen in der Lage sein, als mündige und souveräne Bürgerinnen und Bürger eigenständig wählen und abstimmen zu können und sind über das Staatswesen im Bild. Der entsprechende politische Unterricht wird auf der Sekundarstufe II vertieft. Der Bund fördert die dafür notwendigen Grundlagen. Dazu gehört insbesondere ein entsprechendes Lehrmittel zur politischen Bildung.</p>
  • Verbesserung der politischen Bildung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Heute delegiert der Bund die politische Bildung an die Kantone. Dies führt zu einem sehr heterogenen und allzu oft ungenügenden Niveau des Staatskundeunterrichts. Der Bund muss daher seiner Pflicht nachkommen, Mindeststandards für die politische Bildung zu definieren. Er fördert zudem gezielt Lehrmittel, welche auf das schweizerische und internationale Staatsgeschehen eingehen. Gerade ein Land der partizipativen Demokratie ist existentiell auf mündige und souveräne Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Seit langem müssten die zahlreichen Umfragen zu Sorge Anlass geben. Immer mehr Stimmberechtigte fühlen sich von Abstimmungsvorlagen und Wahlen überfordert.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht der Motionärin, wonach ein qualitativ hoch stehender Staatskundeunterricht während der Ausbildung für die spätere aktive Beteiligung am politischen Geschehen von entscheidender Bedeutung ist. Er unterstützt deshalb im Rahmen seiner Möglichkeiten auch alle Bestrebungen, die diesem Ziele dienen. Allerdings ist die staatsbürgerliche Bildung nicht das einzige Element, das in diesem Zusammenhang eine Rolle spielt. Ebenso erwähnenswert sind hier beispielsweise auch die wertvollen Aktivitäten im Bereich der freiwilligen ausserschulischen Jugendarbeit.</p><p>Die Frage ist, ob der Bund über eine Rahmengesetzgebung die "Qualität der politischen Bildung in allen Kantonen" sichern und die Erstellung der dafür notwendigen Unterlagen (insbesondere Lehrmittel) finanziell fördern kann.</p><p>Mit Blick auf die obligatorische Schulzeit hält die Motionärin hält fest, dass der Bund die politische Bildung an die Kantone delegiere, was zu einem heterogenen und oft ungenügenden Unterrichtsniveau führe. Eine solche Delegation liegt nicht vor; vielmehr sind die Kantone verfassungsmässig für die Regelung und Durchführung des obligatorischen Unterrichts zuständig. Der Bund hat in diesem Bereich auch keine Förderkompetenz. Daraus ergibt sich, dass hier vonseiten des Bundes weder die Fixierung von Unterrichts-Qualitätsstandards noch die Förderung von Staatskundeunterlagen rechtlich möglich sind.</p><p>Auch wenn die rechtliche Situation so ist, darf daraus nicht geschlossen werden, dass die Kantone hier untätig sind - im Gegenteil: Ein Blick in die Lehrpläne und die Durchsicht der verschiedenen Lehrmittel ergibt ein anderes Bild. Richtig ist, dass kein nationaler Einheitsplan bzw. kein nationales Lehrmittel besteht. Die vielfältige Auseinandersetzung mit der Thematik hat den unbestreitbaren Vorteil, dass alle kantonalen und regionalen Verschiedenheiten in adäquater Weise in den Unterricht einfliessen können.</p><p>Auf der Sekundarstufe II findet die von der Motionärin verlangte Vertiefung der Staatskundekenntnisse statt. Im Bereich der Gymnasien sieht dies der geltende gesamtschweizerische Rahmenlehrplan für alle Maturitätsschulen ausdrücklich so vor. Gleiches kann auch für den Berufsbildungsbereich mit dem Hinweis auf die Bestimmungen über den allgemeinbildenden Unterricht für Lehrlinge sowie auf den geltenden Rahmenlehrplan für die Berufsmaturitätsschulen gesagt werden.</p><p>Die Forderung der Motionärin kann also auf der obligatorischen Schulstufe mangels verfassungsrechtlicher Grundlagen nicht erfüllt werden, und bezüglich der Sekundarstufe II ist sie bereits erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Rahmengesetzgebung zu erlassen, welche die Qualität der politischen Bildung in allen Kantonen sichert. Abgängerinnen und Abgänger der obligatorischen Schule müssen in der Lage sein, als mündige und souveräne Bürgerinnen und Bürger eigenständig wählen und abstimmen zu können und sind über das Staatswesen im Bild. Der entsprechende politische Unterricht wird auf der Sekundarstufe II vertieft. Der Bund fördert die dafür notwendigen Grundlagen. Dazu gehört insbesondere ein entsprechendes Lehrmittel zur politischen Bildung.</p>
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