Redimensionierung der Zivilluftfahrt auf eine vernünftige Grösse
- ShortId
-
01.3663
- Id
-
20013663
- Updated
-
10.04.2024 14:20
- Language
-
de
- Title
-
Redimensionierung der Zivilluftfahrt auf eine vernünftige Grösse
- AdditionalIndexing
-
48;gemischtwirtschaftliche Gesellschaft;Zivilluftfahrt;Luftverkehr;Verkehrsunternehmen
- 1
-
- L04K18040105, Zivilluftfahrt
- L04K18040104, Luftverkehr
- L04K18010211, Verkehrsunternehmen
- L04K07030308, gemischtwirtschaftliche Gesellschaft
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Sowohl das Konzept als auch das Ausmass der Redimensionierung der Zivilluftfahrt waren Gegenstand einer vertieften Debatte an der Sondersession der eidgenössischen Räte vom vergangenen 16./17. November. Bezüglich der Formel 26/26/82 hat der Vorsteher des EFD daran erinnert, dass mit jedem Interkontinentalflugzeug in etwa 500 Arbeitsplätze involviert sind. Er hat erklärt, dass das Modell 26/26/82 nicht unantastbar sei, sondern den wirtschaftlichen Umständen angepasst werden müsse. Ein auf 15 Langstreckenflugzeugen basierendes Modell würde aber sicher nicht ausreichen, um die Fixkosten der neuen Fluggesellschaft zu decken, ebenso wenig, um die von den Investoren der neuen Gesellschaft gewünschte Anbindung an das interkontinentale Streckennetz zu gewährleisten.</p><p>Bezüglich der Kapitalbeteiligung an der neuen Gesellschaft hat das Parlament einen eindeutigen Entscheid getroffen. Der Bundesrat hat wiederholt die Absicht des Bundes bekräftigt, seine Kapitalbeteiligung an der Gesellschaft zurückzuziehen, sobald der Zustand des Unternehmens und die Marktverhältnisse es erlauben.</p><p>Es liegt nun am Verwaltungsrat der neuen Gesellschaft, sich definitiv für eines der Modelle zu entscheiden. Der Verwaltungsrat wird seinen Beschluss unabhängig und aufgrund seiner Einschätzung der oben erwähnten Kriterien fällen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, dem Parlament ein neues Finanzierungsprojekt zu unterbreiten, das es erlaubt, die bestmöglichen Rahmenbedingungen für den Start einer neuen, redimensionierten schweizerischen Fluggesellschaft mit höchstens 15/26/82 zu schaffen. Dabei soll die Beteiligung des Bundes am Kapital der neuen Gesellschaft auf das absolute Minimum sowohl bezüglich des Betrages als auch bezüglich der Investitionsdauer begrenzt werden.</p>
- Redimensionierung der Zivilluftfahrt auf eine vernünftige Grösse
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Sowohl das Konzept als auch das Ausmass der Redimensionierung der Zivilluftfahrt waren Gegenstand einer vertieften Debatte an der Sondersession der eidgenössischen Räte vom vergangenen 16./17. November. Bezüglich der Formel 26/26/82 hat der Vorsteher des EFD daran erinnert, dass mit jedem Interkontinentalflugzeug in etwa 500 Arbeitsplätze involviert sind. Er hat erklärt, dass das Modell 26/26/82 nicht unantastbar sei, sondern den wirtschaftlichen Umständen angepasst werden müsse. Ein auf 15 Langstreckenflugzeugen basierendes Modell würde aber sicher nicht ausreichen, um die Fixkosten der neuen Fluggesellschaft zu decken, ebenso wenig, um die von den Investoren der neuen Gesellschaft gewünschte Anbindung an das interkontinentale Streckennetz zu gewährleisten.</p><p>Bezüglich der Kapitalbeteiligung an der neuen Gesellschaft hat das Parlament einen eindeutigen Entscheid getroffen. Der Bundesrat hat wiederholt die Absicht des Bundes bekräftigt, seine Kapitalbeteiligung an der Gesellschaft zurückzuziehen, sobald der Zustand des Unternehmens und die Marktverhältnisse es erlauben.</p><p>Es liegt nun am Verwaltungsrat der neuen Gesellschaft, sich definitiv für eines der Modelle zu entscheiden. Der Verwaltungsrat wird seinen Beschluss unabhängig und aufgrund seiner Einschätzung der oben erwähnten Kriterien fällen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, dem Parlament ein neues Finanzierungsprojekt zu unterbreiten, das es erlaubt, die bestmöglichen Rahmenbedingungen für den Start einer neuen, redimensionierten schweizerischen Fluggesellschaft mit höchstens 15/26/82 zu schaffen. Dabei soll die Beteiligung des Bundes am Kapital der neuen Gesellschaft auf das absolute Minimum sowohl bezüglich des Betrages als auch bezüglich der Investitionsdauer begrenzt werden.</p>
- Redimensionierung der Zivilluftfahrt auf eine vernünftige Grösse
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