Verkürzung der Bahn-Reisezeiten Zürich-Stuttgart und Zürich-München. Bericht über Ausbaumassnahmen

ShortId
01.3667
Id
20013667
Updated
14.11.2025 06:57
Language
de
Title
Verkürzung der Bahn-Reisezeiten Zürich-Stuttgart und Zürich-München. Bericht über Ausbaumassnahmen
AdditionalIndexing
48;Eisenbahnbau;Hochgeschwindigkeitsverkehr;Deutschland;Bericht;Fahrplan;Schienenverkehr;internationaler Verkehr;Zürich (Kanton);Schienennetz
1
  • L03K180302, Schienenverkehr
  • L04K18030207, Schienennetz
  • L04K18030204, Eisenbahnbau
  • L04K18010207, Fahrplan
  • L03K020206, Bericht
  • L04K03010105, Deutschland
  • L05K0301010123, Zürich (Kanton)
  • L04K18010105, internationaler Verkehr
  • L04K18010209, Hochgeschwindigkeitsverkehr
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat unterbreitete am 26. Juli 1996 den eidgenössischen Räten die "Botschaft über die Sicherung der Leistungsfähigkeit der nördlichen Zulaufstrecken zur Neat" (Botschaft Nr. 96.061). Die Botschaft bezog sich auf die "Vereinbarung zwischen dem Vorsteher des (damaligen) Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartements und dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Zulaufes zur neuen Eisenbahn-Alpentransversale (Neat) in der Schweiz". Die Vereinbarung wurde am 6. September 1996 von Bundesrat Moritz Leuenberger und Verkehrsminister Matthias Wissmann, dem damaligen deutschen Verkehrsminister, in Lugano unterzeichnet.</p><p>In Artikel 3 wurde folgendes vereinbart: "Die Vertragsparteien wirken im Rahmen ihrer Zuständigkeiten darauf hin, dass Eisenbahngesellschaften aus beiden Staaten Massnahmen zum Zusammenwachsen ihrer benachbarten Netze, insbesondere zur Stärkung der beiden Korridore Stuttgart - Zürich und München - Lindau - Zürich vollziehen. Die Reisezeit soll auf diesen Achsen durch Einsatz von Fahrzeugen mit Neigetechnik und gleichzeitigen punktuellen Linienverbesserungen zwischen Stuttgart und Zürich auf 2 Stunden und 15 Minuten und zwischen München und Zürich auf 3 Stunden und 15 Minuten verkürzt werden, bei angemessener Frequenz der Züge."</p><p>Die Eidgenössischen Räte haben der Vereinbarung am 17. Dezember 1997 (Ständerat) und am 3. März 1998 (Nationalrat) zugestimmt. Unseres Wissens wurden seither weder auf schweizerischer noch auf deutscher Seite Anstrengungen unternommen, um die Massnahmen zu konkretisieren.</p>
  • <p>Die bilaterale Vereinbarung mit Deutschland "zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Zulaufs zur neuen Eisenbahn-Alpentransversale (Neat) in der Schweiz" ist am 2. Juni 1998 in Kraft getreten. In der Zwischenzeit sind etliche Massnahmen gemäss dieser Vereinbarung realisiert, in Angriff genommen oder projektiert worden. Mit Bezug auf den angesprochenen Korridor Zürich - Stuttgart sei auf die in der Zwischenzeit erfolgte Einführung der Neigezüge und den dadurch realisierten Reisezeitgewinn von rund 30 Minuten verwiesen. Auf dem Korridor Zürich - München hat Deutschland in Aussicht gestellt, die Ausbauten für Neigezüge auf dem Abschnitt München - Lindau bis im Jahr 2004 zu realisieren, was eine Reisezeitreduktion von ebenfalls rund 30 Minuten zur Folge haben wird. Weitergehende Massnahmen zwischen Zürich und Singen respektive Zürich und Lindau werden im Rahmen der in Angriff genommenen Planungen über den HGV-Anschluss der Schweiz geprüft.</p><p>Am 17. Oktober 2001 hat der Bundesrat dem UVEK den Auftrag erteilt, die Botschaft über den HGV-Anschluss der Schweiz bis Ende 2002 in die Vernehmlassung zu geben. Die Botschaft wird sich u. a. zu den kurz-, mittel- und langfristigen Massnahmen auf den Korridoren Zürich - Stuttgart und Zürich - München äussern. Damit sind die mit dem Postulat angesprochenen Themen Bestandteil der Botschaft.</p><p>Es erübrigt sich somit, die genannten Fragen in einem separaten Bericht aufzuarbeiten, bevor der Vernehmlassungsentwurf für die HGV-Botschaft vorliegt.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, zusammen mit den Bahnunternehmungen SBB AG und DB AG sowie mit den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern zuhanden der Eidgenössischen Räte einen Bericht auszuarbeiten, in welchem die konkreten Massnahmen aufgezeigt werden, wie die Reisezeiten zwischen Zürich und Stuttgart auf 2 Stunden und 15 Minuten und zwischen Zürich und München auf 3 Stunden und 15 Minuten reduziert werden können.</p><p>Der Bericht soll mindestens folgendes enthalten: Streckenausbauten, Neubaustrecken, Elektrifizierungen, Rollmaterial, inkl. Kosten und zeitliche Realisierung. Er soll rechtzeitig vor der Ausarbeitung der Botschaft zur Anbindung der Ostschweiz an das HGV-Netz vorliegen und nachher Bestandteil dieser Botschaft sein.</p>
  • Verkürzung der Bahn-Reisezeiten Zürich-Stuttgart und Zürich-München. Bericht über Ausbaumassnahmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat unterbreitete am 26. Juli 1996 den eidgenössischen Räten die "Botschaft über die Sicherung der Leistungsfähigkeit der nördlichen Zulaufstrecken zur Neat" (Botschaft Nr. 96.061). Die Botschaft bezog sich auf die "Vereinbarung zwischen dem Vorsteher des (damaligen) Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartements und dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Zulaufes zur neuen Eisenbahn-Alpentransversale (Neat) in der Schweiz". Die Vereinbarung wurde am 6. September 1996 von Bundesrat Moritz Leuenberger und Verkehrsminister Matthias Wissmann, dem damaligen deutschen Verkehrsminister, in Lugano unterzeichnet.</p><p>In Artikel 3 wurde folgendes vereinbart: "Die Vertragsparteien wirken im Rahmen ihrer Zuständigkeiten darauf hin, dass Eisenbahngesellschaften aus beiden Staaten Massnahmen zum Zusammenwachsen ihrer benachbarten Netze, insbesondere zur Stärkung der beiden Korridore Stuttgart - Zürich und München - Lindau - Zürich vollziehen. Die Reisezeit soll auf diesen Achsen durch Einsatz von Fahrzeugen mit Neigetechnik und gleichzeitigen punktuellen Linienverbesserungen zwischen Stuttgart und Zürich auf 2 Stunden und 15 Minuten und zwischen München und Zürich auf 3 Stunden und 15 Minuten verkürzt werden, bei angemessener Frequenz der Züge."</p><p>Die Eidgenössischen Räte haben der Vereinbarung am 17. Dezember 1997 (Ständerat) und am 3. März 1998 (Nationalrat) zugestimmt. Unseres Wissens wurden seither weder auf schweizerischer noch auf deutscher Seite Anstrengungen unternommen, um die Massnahmen zu konkretisieren.</p>
    • <p>Die bilaterale Vereinbarung mit Deutschland "zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Zulaufs zur neuen Eisenbahn-Alpentransversale (Neat) in der Schweiz" ist am 2. Juni 1998 in Kraft getreten. In der Zwischenzeit sind etliche Massnahmen gemäss dieser Vereinbarung realisiert, in Angriff genommen oder projektiert worden. Mit Bezug auf den angesprochenen Korridor Zürich - Stuttgart sei auf die in der Zwischenzeit erfolgte Einführung der Neigezüge und den dadurch realisierten Reisezeitgewinn von rund 30 Minuten verwiesen. Auf dem Korridor Zürich - München hat Deutschland in Aussicht gestellt, die Ausbauten für Neigezüge auf dem Abschnitt München - Lindau bis im Jahr 2004 zu realisieren, was eine Reisezeitreduktion von ebenfalls rund 30 Minuten zur Folge haben wird. Weitergehende Massnahmen zwischen Zürich und Singen respektive Zürich und Lindau werden im Rahmen der in Angriff genommenen Planungen über den HGV-Anschluss der Schweiz geprüft.</p><p>Am 17. Oktober 2001 hat der Bundesrat dem UVEK den Auftrag erteilt, die Botschaft über den HGV-Anschluss der Schweiz bis Ende 2002 in die Vernehmlassung zu geben. Die Botschaft wird sich u. a. zu den kurz-, mittel- und langfristigen Massnahmen auf den Korridoren Zürich - Stuttgart und Zürich - München äussern. Damit sind die mit dem Postulat angesprochenen Themen Bestandteil der Botschaft.</p><p>Es erübrigt sich somit, die genannten Fragen in einem separaten Bericht aufzuarbeiten, bevor der Vernehmlassungsentwurf für die HGV-Botschaft vorliegt.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, zusammen mit den Bahnunternehmungen SBB AG und DB AG sowie mit den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern zuhanden der Eidgenössischen Räte einen Bericht auszuarbeiten, in welchem die konkreten Massnahmen aufgezeigt werden, wie die Reisezeiten zwischen Zürich und Stuttgart auf 2 Stunden und 15 Minuten und zwischen Zürich und München auf 3 Stunden und 15 Minuten reduziert werden können.</p><p>Der Bericht soll mindestens folgendes enthalten: Streckenausbauten, Neubaustrecken, Elektrifizierungen, Rollmaterial, inkl. Kosten und zeitliche Realisierung. Er soll rechtzeitig vor der Ausarbeitung der Botschaft zur Anbindung der Ostschweiz an das HGV-Netz vorliegen und nachher Bestandteil dieser Botschaft sein.</p>
    • Verkürzung der Bahn-Reisezeiten Zürich-Stuttgart und Zürich-München. Bericht über Ausbaumassnahmen

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