Allfällige Übernahme der Cablecom durch die Swisscom. Auswirkungen

ShortId
01.3671
Id
20013671
Updated
10.04.2024 13:14
Language
de
Title
Allfällige Übernahme der Cablecom durch die Swisscom. Auswirkungen
AdditionalIndexing
34;Übertragungsnetz;Kabelfernsehen;Swisscom;Fusion von Unternehmen;Marktzugang
1
  • L06K120205010104, Kabelfernsehen
  • L05K0701030311, Marktzugang
  • L06K070301020103, Fusion von Unternehmen
  • L05K1202020107, Swisscom
  • L06K120202010203, Übertragungsnetz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 24. September 2001 hat Frau Nationalrätin Leutenegger Oberholzer das Postulat 01.3470, "Cablecom-Übernahme durch Swisscom" eingereicht, mit welchem der Bundesrat eingeladen wird, eine solche Übernahme zu prüfen. Das Postulat ist bis dato vom Bundesrat noch nicht beantwortet und somit vom Parlament weder behandelt noch überwiesen worden.</p><p>Trotzdem ist festzustellen, dass dieses Anliegen nicht nur von der Swisscom aktiv bearbeitet wird, sondern dass sich auch verschiedene Stellen des Bundes intensiv damit auseinandersetzen. Dies führt zu den verschiedenen Fragen an den Bundesrat mit dem Ziel, eine allfällige politische Einflussnahme auf dieses Geschäft rechtzeitig zu ermöglichen und die Öffentlichkeit nicht vor vollendete Tatsachen zu stellen. Aufgrund der komfortablen materiellen Situation der Swisscom, welche offenbar noch im laufenden Jahr Entscheide erfordert, ist eine dringliche Behandlung angezeigt.</p>
  • <p>Im Rahmen der strategischen Vorgaben des Bundesrates und der aktienrechtlichen Zuständigkeitsordnung ist es grundsätzlich Sache des Verwaltungsrates und der Gruppenleitung von Swisscom, die Strategie für die drahtgebundene Breitbandkommunikation festzulegen. Selbstverständlich verfolgt der Bundesrat die Entwicklung aufmerksam und stellt über den Staatsvertreter im Verwaltungsrat von Swisscom sicher, dass die Landesinteressen gewahrt bleiben. Es ist festzuhalten, dass Swisscom vor einigen Tagen öffentlich bestätigt hat, dass sie den Ausbau des eigenen Netzes vorantreiben will und nicht daran interessiert ist, Kabelnetze Dritter zu erwerben.</p><p>Aus diesem Grund erübrigt sich eine Beantwortung des detaillierten Fragenkataloges zu den Auswirkungen einer allfälligen Übernahme der Cablecom durch die Swisscom. Ergänzend sei hier lediglich auf zwei Punkte hingewiesen:</p><p>Erstens betreffen verschiedene der aufgeworfenen Fragen wettbewerbsrechtliche Aspekte, deren Beantwortung im Kompetenzbereich der Wettbewerbskommission liegt.</p><p>Zweitens verfügt Swisscom in der Tat über eine ausgezeichnete Bilanz. Neben anderen Optionen prüft das Unternehmen deshalb auch die Möglichkeit eines Aktienrückkaufes. Über einen solchen Schritt würde der Bundesrat über den Staatsvertreter rechtzeitig Kenntnis erhalten. Der Verwaltungsrat der Swisscom wird einen diesbezüglichen Entscheid spätestens im ersten Halbjahr 2002 treffen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird um die dringliche Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Trifft es zu, dass sich diverse Bundesstellen mit diesem Thema befassen?</p><p>2. Unterstützt er als Vertreter des Mehrheitsaktionärs der Swisscom ein solches Übernahmevorhaben?</p><p>3. Die Swisscom ist derzeit offenbar massiv überkapitalisiert. Die beträchtlichen Mittel wurden nicht betrieblich erwirtschaftet, sondern stammen aus Beteiligungszuflüssen Dritter, dem (überhöhten) Verkauf des früheren Anteils (32 Prozent) an der Cablecom und dem Verkauf von Liegenschaften, welche bei der Gründung der Swisscom AG zu günstigen Bedingungen eingebracht wurden.</p><p>Trifft es zu, dass die Swisscom spätestens mit Abschluss des laufenden Geschäftsjahres Kapitalrückzahlungen an ihre Aktionäre und Aktionärinnen vornehmen muss, wenn nicht vorher grosse Investitionen (Akquisitionen) getätigt werden?</p><p>4. Trifft es zu, dass eine allfällige Übernahme der Cablecom durch die Swisscom nur aufgrund von deren ausgezeichneter und besonderer Finanzsituation dringlich ist?</p><p>5. Wie ist die vorgesehene materielle Relation einer geplanten Übernahme im Vergleich zum damaligen Verkauf des Aktienpaketes der Swisscom an die jetzige Cablecom-Besitzerin?</p><p>6. Wie ist die materielle Relation der geplanten Übernahme im Vergleich zum Investitionsbedarf für den Ausbau des Telefonfestnetzes bei der Swisscom?</p><p>7. Teilt er die Auffassung, dass der Bund die Mittel aus einer Kapitalrückzahlung der Swisscom angesichts der aktuellen finanziellen Zusatzbelastung sinnvoller verwenden könnte?</p><p>8. Wie beurteilt er die wettbewerbsrechtliche Situation bei einer solchen Übernahme?</p><p>9. Befürwortet er einen Wettbewerbsabbau in einem Markt, in welchem sich die Marktöffnung positiv auswirkt? Würde dies dem Volkswillen gemäss Fernmeldegesetz entsprechen?</p><p>10. Ist er der Auffassung, dass mit einer solchen Übernahme das "Unbundling" des "local loop" besser bewerkstelligt werden könnte?</p><p>11. Teilt er die Auffassung, dass eine solche Übernahme einer weitgehenden Verstaatlichung des Festnetzes gleichkommen würde?</p><p>12. Wie beurteilt er die faktischen Auswirkungen auf den Wettbewerb bei den Festnetzen, insbesondere auch angesichts bevorstehender neuer Technologien wie z. B. "powerline"?</p><p>13. Wie beurteilt er die Auswirkungen auf den technologischen Fortschritt im Bereich der Fernmeldefestnetze?</p><p>14. Wie beurteilt er die Auswirkungen einer solchen Übernahme auf die anderen Fernmeldenetzbetreiberinnen und auf die gegen 300 lokalen und regionalen Kabelnetzbetreiberinnen?</p><p>15. Wie beurteilt er die Auswirkungen auf die Arbeitsplätze bei der Cablecom und bei den anderen Netzbetreiberinnen?</p><p>16. Ist er der Auffassung, dass mit einer solchen Übernahme die internationale Marktstellung der Swisscom gestärkt würde?</p>
  • Allfällige Übernahme der Cablecom durch die Swisscom. Auswirkungen
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20013677
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 24. September 2001 hat Frau Nationalrätin Leutenegger Oberholzer das Postulat 01.3470, "Cablecom-Übernahme durch Swisscom" eingereicht, mit welchem der Bundesrat eingeladen wird, eine solche Übernahme zu prüfen. Das Postulat ist bis dato vom Bundesrat noch nicht beantwortet und somit vom Parlament weder behandelt noch überwiesen worden.</p><p>Trotzdem ist festzustellen, dass dieses Anliegen nicht nur von der Swisscom aktiv bearbeitet wird, sondern dass sich auch verschiedene Stellen des Bundes intensiv damit auseinandersetzen. Dies führt zu den verschiedenen Fragen an den Bundesrat mit dem Ziel, eine allfällige politische Einflussnahme auf dieses Geschäft rechtzeitig zu ermöglichen und die Öffentlichkeit nicht vor vollendete Tatsachen zu stellen. Aufgrund der komfortablen materiellen Situation der Swisscom, welche offenbar noch im laufenden Jahr Entscheide erfordert, ist eine dringliche Behandlung angezeigt.</p>
    • <p>Im Rahmen der strategischen Vorgaben des Bundesrates und der aktienrechtlichen Zuständigkeitsordnung ist es grundsätzlich Sache des Verwaltungsrates und der Gruppenleitung von Swisscom, die Strategie für die drahtgebundene Breitbandkommunikation festzulegen. Selbstverständlich verfolgt der Bundesrat die Entwicklung aufmerksam und stellt über den Staatsvertreter im Verwaltungsrat von Swisscom sicher, dass die Landesinteressen gewahrt bleiben. Es ist festzuhalten, dass Swisscom vor einigen Tagen öffentlich bestätigt hat, dass sie den Ausbau des eigenen Netzes vorantreiben will und nicht daran interessiert ist, Kabelnetze Dritter zu erwerben.</p><p>Aus diesem Grund erübrigt sich eine Beantwortung des detaillierten Fragenkataloges zu den Auswirkungen einer allfälligen Übernahme der Cablecom durch die Swisscom. Ergänzend sei hier lediglich auf zwei Punkte hingewiesen:</p><p>Erstens betreffen verschiedene der aufgeworfenen Fragen wettbewerbsrechtliche Aspekte, deren Beantwortung im Kompetenzbereich der Wettbewerbskommission liegt.</p><p>Zweitens verfügt Swisscom in der Tat über eine ausgezeichnete Bilanz. Neben anderen Optionen prüft das Unternehmen deshalb auch die Möglichkeit eines Aktienrückkaufes. Über einen solchen Schritt würde der Bundesrat über den Staatsvertreter rechtzeitig Kenntnis erhalten. Der Verwaltungsrat der Swisscom wird einen diesbezüglichen Entscheid spätestens im ersten Halbjahr 2002 treffen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird um die dringliche Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Trifft es zu, dass sich diverse Bundesstellen mit diesem Thema befassen?</p><p>2. Unterstützt er als Vertreter des Mehrheitsaktionärs der Swisscom ein solches Übernahmevorhaben?</p><p>3. Die Swisscom ist derzeit offenbar massiv überkapitalisiert. Die beträchtlichen Mittel wurden nicht betrieblich erwirtschaftet, sondern stammen aus Beteiligungszuflüssen Dritter, dem (überhöhten) Verkauf des früheren Anteils (32 Prozent) an der Cablecom und dem Verkauf von Liegenschaften, welche bei der Gründung der Swisscom AG zu günstigen Bedingungen eingebracht wurden.</p><p>Trifft es zu, dass die Swisscom spätestens mit Abschluss des laufenden Geschäftsjahres Kapitalrückzahlungen an ihre Aktionäre und Aktionärinnen vornehmen muss, wenn nicht vorher grosse Investitionen (Akquisitionen) getätigt werden?</p><p>4. Trifft es zu, dass eine allfällige Übernahme der Cablecom durch die Swisscom nur aufgrund von deren ausgezeichneter und besonderer Finanzsituation dringlich ist?</p><p>5. Wie ist die vorgesehene materielle Relation einer geplanten Übernahme im Vergleich zum damaligen Verkauf des Aktienpaketes der Swisscom an die jetzige Cablecom-Besitzerin?</p><p>6. Wie ist die materielle Relation der geplanten Übernahme im Vergleich zum Investitionsbedarf für den Ausbau des Telefonfestnetzes bei der Swisscom?</p><p>7. Teilt er die Auffassung, dass der Bund die Mittel aus einer Kapitalrückzahlung der Swisscom angesichts der aktuellen finanziellen Zusatzbelastung sinnvoller verwenden könnte?</p><p>8. Wie beurteilt er die wettbewerbsrechtliche Situation bei einer solchen Übernahme?</p><p>9. Befürwortet er einen Wettbewerbsabbau in einem Markt, in welchem sich die Marktöffnung positiv auswirkt? Würde dies dem Volkswillen gemäss Fernmeldegesetz entsprechen?</p><p>10. Ist er der Auffassung, dass mit einer solchen Übernahme das "Unbundling" des "local loop" besser bewerkstelligt werden könnte?</p><p>11. Teilt er die Auffassung, dass eine solche Übernahme einer weitgehenden Verstaatlichung des Festnetzes gleichkommen würde?</p><p>12. Wie beurteilt er die faktischen Auswirkungen auf den Wettbewerb bei den Festnetzen, insbesondere auch angesichts bevorstehender neuer Technologien wie z. B. "powerline"?</p><p>13. Wie beurteilt er die Auswirkungen auf den technologischen Fortschritt im Bereich der Fernmeldefestnetze?</p><p>14. Wie beurteilt er die Auswirkungen einer solchen Übernahme auf die anderen Fernmeldenetzbetreiberinnen und auf die gegen 300 lokalen und regionalen Kabelnetzbetreiberinnen?</p><p>15. Wie beurteilt er die Auswirkungen auf die Arbeitsplätze bei der Cablecom und bei den anderen Netzbetreiberinnen?</p><p>16. Ist er der Auffassung, dass mit einer solchen Übernahme die internationale Marktstellung der Swisscom gestärkt würde?</p>
    • Allfällige Übernahme der Cablecom durch die Swisscom. Auswirkungen

Back to List