Geldflüsse in der Agrarpolitik

ShortId
01.3675
Id
20013675
Updated
10.04.2024 09:34
Language
de
Title
Geldflüsse in der Agrarpolitik
AdditionalIndexing
55;Stützungspolitik;Schlachttier;Lenkung der Agrarproduktion;Handel mit Agrarerzeugnissen;Agrarmarkt;Fleisch;Agrarpreisstützung;Agrarpolitik (speziell);Agrarstrukturpolitik
1
  • L04K14010302, Agrarpolitik (speziell)
  • L05K1401030202, Agrarmarkt
  • L04K14020501, Fleisch
  • L04K14010402, Agrarstrukturpolitik
  • L04K14010403, Lenkung der Agrarproduktion
  • L06K140103010102, Agrarpreisstützung
  • L06K070401020801, Stützungspolitik
  • L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
  • L06K140101030401, Schlachttier
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1. Die Lage auf dem Rindfleischmarkt präsentierte sich in der Vergangenheit sehr unterschiedlich. Anfang 1999 waren rund 3300 Tonnen Rindfleisch an Lager; diese Menge wurde bis Ende desselben Jahres vollständig dem Markt zugeführt. Bis im November 2000 wurde kein Fleisch eingelagert, und überdurchschnittlich hohe Importe waren zur Deckung des Bedarfes nötig. Erst seit Beginn der neuerlichen BSE-Diskussionen Ende 2000 wurde wiederum Fleisch eingelagert oder für die Ausfuhr im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe angekauft. Aufgrund dieses Marktverlaufes teilt der Bundesrat die Meinung nicht, dass strukturelle Überschüsse vorliegen. Von solchen könnte gesprochen werden, wenn während einer mehrjährigen Periode eine übermässige Rindfleischproduktion mit Beiträgen eingelagert oder ausgeführt würde. Der Bundesrat verzichtet deshalb nicht auf Marktentlastungsmassnahmen, die gestützt auf die Landwirtschaftsgesetzgebung zum Abbau saisonaler oder anderer vorübergehender Überschüsse ergriffen werden können.</p><p>2. Im Jahre 2001 stützte der Bund den Fleischmarkt mit insgesamt 31,9 Millionen Franken. Davon stammten 8,4 Millionen vom ordentlichen Budget (Fleischfonds) und 23,5 Millionen von drei Nachtragskrediten im ersten Halbjahr. Die Mittel der Nachtragskredite konnten in anderen Bereichen, beispielsweise beim Zucht- und Nutzviehexport, nicht eingesetzt werden und wurden umgelagert. Insgesamt wurden 1901 Tonnen Rindfleisch für die Nahrungsmittelhilfe aus dem Markt genommen, eine Informationskampagne Schweizer Rindfleisch finanziert, Rind- und Kalbfleisch eingelagert und Rindsstotzen zur Trockenfleischfabrikation verbilligt. Dadurch konnten zumindest die Produzentenpreise kurzfristig stabilisiert und ein noch tieferes Sinken verhindert werden. Vor allem infolge des steigenden Konsums erholten sich die Produzentenpreise auf dem Bankfleischmarkt (Muni, Rinder und Ochsen) gegen Ende 2001 und stiegen um rund 20 Prozent gegenüber dem vorangehenden Sommer. </p><p>3. Im Durchschnitt der Jahre 1998/2000 sank der Pro-Kopf-Konsum von Rindfleisch gegenüber 1990/1992 um 19,6 Prozent. Im gleichen Zeitraum ging die inländische Produktion um 19,2 Prozent zurück. Daraus geht hervor, wie sich die Produktion der Nachfrage zumindest über einen längeren Beobachtungszeitraum angepasst hat und keine falschen Produktionsanreize gegeben wurden. Der Bundesrat schätzt die Gefahr falscher Produktionsanreize vor allem hoch ein, wenn permanente staatliche Marktstützungsmassnahmen ergriffen werden, welche die Selbstregulierung der Märkte behindern. Aus diesem Grund wird er wie bisher gestützt auf die Rechtsgrundlagen (Art. 13, 50 und 51 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998, LwG; SR 910.1) bei saisonalen oder anderen vorübergehenden Überschüssen temporäre Markteingriffe zulassen (vgl. Art. 8 der Schlachtviehverordnung vom 7. Dezember 1998, SV; SR 916.341).</p><p>4. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) legt nach Anhörung der interessierten Kreise, vertreten durch die mit den Aufgaben nach Artikel 34 der Schlachtviehverordnung vom 7. Dezember 1998 (SV; SR 916.341) beauftragten privaten Organisationen (Proviande), und unter Berücksichtigung der Marktlage periodisch die einzuführende Menge der Fleisch- und Fleischwarenkategorien fest. Es war auch im Jahre 2001 bestrebt, mit diesen Vorgaben die völkerrechtlichen handelsvertraglichen Verpflichtungen einzuhalten. Das BLW hat beispielsweise sämtliche Anträge der Proviande gutgeheissen und die entsprechenden Einfuhrmengen zum tiefen Kontingentszollansatz mittels Allgemeinverfügung freigegeben. Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Gegenüberstellung der multilateralen Verpflichtungen (Zollkontingente, ZK 05 und 06) und der effektiven Einfuhren im Jahre 2001, wie sie jeweils gegenüber der WTO im Rahmen der Marktzutrittsnotifikation nachgewiesen werden.</p><p>- Verpflichtungen: ZK 05, Fleisch vorwiegend auf Basis von Raufutter produziert; Generaltarif (Tonnen brutto): 22 500; Effektive Einfuhren (Tonnen brutto, provisorische Zahlen): 22 268; Erfüllungsgrad: 99 Prozent.</p><p>- ZK 06, Fleisch vorwiegend auf Basis von Kraftfutter produziert: 54 500; 53 058; 97 Prozent.</p><p>Das ZK 05 wurde lediglich um wenige Tonnen nicht erfüllt, jedoch wurden darin zumindest die Mindestimportmengen Pferde- und Schaffleisch eingehalten. Dasselbe gilt für US-Style-Beef und Rindfleisch der Qualität "high grade" (multilaterale Verpflichtung von zusammen 1200 Tonnen; Einfuhr über 2000 Tonnen). Im Weiteren konnte auch die bilaterale Verpflichtung betreffend 300 Tonnen US Beef gegenüber den USA mit Importen von 391 Tonnen eingehalten werden. Insgesamt ist die leichte Unterschreitung der ZK ohne weiteres vertretbar. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat insbesondere auch, weil im Bereich der ZK 05 und 06 die entsprechenden handelsvertraglichen Verpflichtungen der Schweiz seit 1996 in den weitaus meisten Fällen mehr als erfüllt worden sind (vgl. die Antwort des Bundesrates vom 12. September 2001 auf die Einfache Anfrage Kofmel 01.1055, Marktzutritt für Fleischimporteure).</p><p>5. Um die Ausrichtung der Schlachtvieh- und Fleischproduktion auf die Marktbedürfnisse zu fördern, wird der Bundesrat die ihm gemäss Artikel 50 Absatz 1 Buchstabe a LwG zur Verfügung stehenden Instrumente restriktiv einsetzen. Die beschränkten finanziellen Mittel zugunsten des Fleischmarktes (Budget 2002: 8,4 Millionen Franken) ermöglichen nur Marktentlastungen bei saisonalen oder anderen vorübergehenden Überschüssen. Bei sehr guter Marktlage dürfte auch künftig nicht der gesamte zur Verfügung stehende Kredit benötigt werden. Bereits im Jahre 2000 war dies der Fall, als bloss 5,7 Millionen Franken vom bewilligten Kredit in der Höhe von 8,5 Millionen für Marktentlastungsmassnahmen verwendet wurden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates hat am 3. Juli 2001 den Bericht "Geldflüsse in der Agrarpolitik: Eine empfängerorientierte Analyse der wichtigsten Agrarzahlungen des Bundes" genehmigt und sechs Empfehlungen und drei Postulate eingereicht. Gleichzeitig hat die Geschäftsprüfungskommission den Bundesrat ersucht, bis Ende 2001 mitzuteilen, was er aufgrund dieses Berichtes zu unternehmen und welche Massnahmen er vorzuschlagen gedenkt. Der Bericht hat sich vor allem mit den Zahlungen im Milchsektor, nicht aber mit den Zahlungen betreffend die Fleischproduktion befasst.</p><p>Zeitungsberichten zufolge hat der Bundesrat im Jahre 2001 über 30 Millionen Franken zur Preisstützung auf dem Schlachtviehmarkt aufgewendet, da die Fleischproduktion im Jahre 2001 deutlich angestiegen ist und sich die Viehbestände stark erhöht haben. Gleichzeitig wurden die Importe von Rind- und Schweinefleisch drastisch gedrosselt, und die mit dem Ausland vereinbarten Abnahmeverpflichtungen wurden nicht mehr eingehalten. </p><p>Gemäss Artikel 1 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz) vom 29. April 1998 sorgt der Bund dafür, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen Beitrag an unsere Volkswirtschaft leistet. Mit einer nicht saisonal bedingten Überproduktion im Fleischsektor und den damit verbundenen Stützungskäufen besteht die Gefahr, dass die Produktion nicht mehr auf den Markt ausgerichtet, sondern auf die in Aussicht stehenden Stützungskäufe erfolgt.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb angefragt:</p><p>1. Muss angesichts der offensichtlich strukturellen Überschüsse nicht auf Marktstützungsmassnahmen verzichtet werden?</p><p>2. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die beträchtlichen Bundesmittel weitgehend wirkungslos geblieben sind?</p><p>3. Ist er nicht auch der Meinung, dass der Markt einen gewissen Abbau der Fleischproduktion und Viehbestände erfordert und die Stützungsmassnahmen falsche Produktionsanreize bilden?</p><p>4. Weshalb akzeptiert er, dass das Bundesamt für Landwirtschaft die Importe derart einschränkt, dass die Erfüllung der handelsvertraglichen Verpflichtungen gefährdet ist und die Vorgaben nach schweizerischem Recht verletzt werden?</p><p>5. Was gedenkt er zu tun, um eine auf den Markt ausgerichtete Schlachtvieh- und Fleischproduktion zu fördern und Stützungsmassnahmen auf strikte saisonale Überschüsse zu beschränken?</p>
  • Geldflüsse in der Agrarpolitik
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Lage auf dem Rindfleischmarkt präsentierte sich in der Vergangenheit sehr unterschiedlich. Anfang 1999 waren rund 3300 Tonnen Rindfleisch an Lager; diese Menge wurde bis Ende desselben Jahres vollständig dem Markt zugeführt. Bis im November 2000 wurde kein Fleisch eingelagert, und überdurchschnittlich hohe Importe waren zur Deckung des Bedarfes nötig. Erst seit Beginn der neuerlichen BSE-Diskussionen Ende 2000 wurde wiederum Fleisch eingelagert oder für die Ausfuhr im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe angekauft. Aufgrund dieses Marktverlaufes teilt der Bundesrat die Meinung nicht, dass strukturelle Überschüsse vorliegen. Von solchen könnte gesprochen werden, wenn während einer mehrjährigen Periode eine übermässige Rindfleischproduktion mit Beiträgen eingelagert oder ausgeführt würde. Der Bundesrat verzichtet deshalb nicht auf Marktentlastungsmassnahmen, die gestützt auf die Landwirtschaftsgesetzgebung zum Abbau saisonaler oder anderer vorübergehender Überschüsse ergriffen werden können.</p><p>2. Im Jahre 2001 stützte der Bund den Fleischmarkt mit insgesamt 31,9 Millionen Franken. Davon stammten 8,4 Millionen vom ordentlichen Budget (Fleischfonds) und 23,5 Millionen von drei Nachtragskrediten im ersten Halbjahr. Die Mittel der Nachtragskredite konnten in anderen Bereichen, beispielsweise beim Zucht- und Nutzviehexport, nicht eingesetzt werden und wurden umgelagert. Insgesamt wurden 1901 Tonnen Rindfleisch für die Nahrungsmittelhilfe aus dem Markt genommen, eine Informationskampagne Schweizer Rindfleisch finanziert, Rind- und Kalbfleisch eingelagert und Rindsstotzen zur Trockenfleischfabrikation verbilligt. Dadurch konnten zumindest die Produzentenpreise kurzfristig stabilisiert und ein noch tieferes Sinken verhindert werden. Vor allem infolge des steigenden Konsums erholten sich die Produzentenpreise auf dem Bankfleischmarkt (Muni, Rinder und Ochsen) gegen Ende 2001 und stiegen um rund 20 Prozent gegenüber dem vorangehenden Sommer. </p><p>3. Im Durchschnitt der Jahre 1998/2000 sank der Pro-Kopf-Konsum von Rindfleisch gegenüber 1990/1992 um 19,6 Prozent. Im gleichen Zeitraum ging die inländische Produktion um 19,2 Prozent zurück. Daraus geht hervor, wie sich die Produktion der Nachfrage zumindest über einen längeren Beobachtungszeitraum angepasst hat und keine falschen Produktionsanreize gegeben wurden. Der Bundesrat schätzt die Gefahr falscher Produktionsanreize vor allem hoch ein, wenn permanente staatliche Marktstützungsmassnahmen ergriffen werden, welche die Selbstregulierung der Märkte behindern. Aus diesem Grund wird er wie bisher gestützt auf die Rechtsgrundlagen (Art. 13, 50 und 51 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998, LwG; SR 910.1) bei saisonalen oder anderen vorübergehenden Überschüssen temporäre Markteingriffe zulassen (vgl. Art. 8 der Schlachtviehverordnung vom 7. Dezember 1998, SV; SR 916.341).</p><p>4. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) legt nach Anhörung der interessierten Kreise, vertreten durch die mit den Aufgaben nach Artikel 34 der Schlachtviehverordnung vom 7. Dezember 1998 (SV; SR 916.341) beauftragten privaten Organisationen (Proviande), und unter Berücksichtigung der Marktlage periodisch die einzuführende Menge der Fleisch- und Fleischwarenkategorien fest. Es war auch im Jahre 2001 bestrebt, mit diesen Vorgaben die völkerrechtlichen handelsvertraglichen Verpflichtungen einzuhalten. Das BLW hat beispielsweise sämtliche Anträge der Proviande gutgeheissen und die entsprechenden Einfuhrmengen zum tiefen Kontingentszollansatz mittels Allgemeinverfügung freigegeben. Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Gegenüberstellung der multilateralen Verpflichtungen (Zollkontingente, ZK 05 und 06) und der effektiven Einfuhren im Jahre 2001, wie sie jeweils gegenüber der WTO im Rahmen der Marktzutrittsnotifikation nachgewiesen werden.</p><p>- Verpflichtungen: ZK 05, Fleisch vorwiegend auf Basis von Raufutter produziert; Generaltarif (Tonnen brutto): 22 500; Effektive Einfuhren (Tonnen brutto, provisorische Zahlen): 22 268; Erfüllungsgrad: 99 Prozent.</p><p>- ZK 06, Fleisch vorwiegend auf Basis von Kraftfutter produziert: 54 500; 53 058; 97 Prozent.</p><p>Das ZK 05 wurde lediglich um wenige Tonnen nicht erfüllt, jedoch wurden darin zumindest die Mindestimportmengen Pferde- und Schaffleisch eingehalten. Dasselbe gilt für US-Style-Beef und Rindfleisch der Qualität "high grade" (multilaterale Verpflichtung von zusammen 1200 Tonnen; Einfuhr über 2000 Tonnen). Im Weiteren konnte auch die bilaterale Verpflichtung betreffend 300 Tonnen US Beef gegenüber den USA mit Importen von 391 Tonnen eingehalten werden. Insgesamt ist die leichte Unterschreitung der ZK ohne weiteres vertretbar. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat insbesondere auch, weil im Bereich der ZK 05 und 06 die entsprechenden handelsvertraglichen Verpflichtungen der Schweiz seit 1996 in den weitaus meisten Fällen mehr als erfüllt worden sind (vgl. die Antwort des Bundesrates vom 12. September 2001 auf die Einfache Anfrage Kofmel 01.1055, Marktzutritt für Fleischimporteure).</p><p>5. Um die Ausrichtung der Schlachtvieh- und Fleischproduktion auf die Marktbedürfnisse zu fördern, wird der Bundesrat die ihm gemäss Artikel 50 Absatz 1 Buchstabe a LwG zur Verfügung stehenden Instrumente restriktiv einsetzen. Die beschränkten finanziellen Mittel zugunsten des Fleischmarktes (Budget 2002: 8,4 Millionen Franken) ermöglichen nur Marktentlastungen bei saisonalen oder anderen vorübergehenden Überschüssen. Bei sehr guter Marktlage dürfte auch künftig nicht der gesamte zur Verfügung stehende Kredit benötigt werden. Bereits im Jahre 2000 war dies der Fall, als bloss 5,7 Millionen Franken vom bewilligten Kredit in der Höhe von 8,5 Millionen für Marktentlastungsmassnahmen verwendet wurden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates hat am 3. Juli 2001 den Bericht "Geldflüsse in der Agrarpolitik: Eine empfängerorientierte Analyse der wichtigsten Agrarzahlungen des Bundes" genehmigt und sechs Empfehlungen und drei Postulate eingereicht. Gleichzeitig hat die Geschäftsprüfungskommission den Bundesrat ersucht, bis Ende 2001 mitzuteilen, was er aufgrund dieses Berichtes zu unternehmen und welche Massnahmen er vorzuschlagen gedenkt. Der Bericht hat sich vor allem mit den Zahlungen im Milchsektor, nicht aber mit den Zahlungen betreffend die Fleischproduktion befasst.</p><p>Zeitungsberichten zufolge hat der Bundesrat im Jahre 2001 über 30 Millionen Franken zur Preisstützung auf dem Schlachtviehmarkt aufgewendet, da die Fleischproduktion im Jahre 2001 deutlich angestiegen ist und sich die Viehbestände stark erhöht haben. Gleichzeitig wurden die Importe von Rind- und Schweinefleisch drastisch gedrosselt, und die mit dem Ausland vereinbarten Abnahmeverpflichtungen wurden nicht mehr eingehalten. </p><p>Gemäss Artikel 1 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz) vom 29. April 1998 sorgt der Bund dafür, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen Beitrag an unsere Volkswirtschaft leistet. Mit einer nicht saisonal bedingten Überproduktion im Fleischsektor und den damit verbundenen Stützungskäufen besteht die Gefahr, dass die Produktion nicht mehr auf den Markt ausgerichtet, sondern auf die in Aussicht stehenden Stützungskäufe erfolgt.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb angefragt:</p><p>1. Muss angesichts der offensichtlich strukturellen Überschüsse nicht auf Marktstützungsmassnahmen verzichtet werden?</p><p>2. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die beträchtlichen Bundesmittel weitgehend wirkungslos geblieben sind?</p><p>3. Ist er nicht auch der Meinung, dass der Markt einen gewissen Abbau der Fleischproduktion und Viehbestände erfordert und die Stützungsmassnahmen falsche Produktionsanreize bilden?</p><p>4. Weshalb akzeptiert er, dass das Bundesamt für Landwirtschaft die Importe derart einschränkt, dass die Erfüllung der handelsvertraglichen Verpflichtungen gefährdet ist und die Vorgaben nach schweizerischem Recht verletzt werden?</p><p>5. Was gedenkt er zu tun, um eine auf den Markt ausgerichtete Schlachtvieh- und Fleischproduktion zu fördern und Stützungsmassnahmen auf strikte saisonale Überschüsse zu beschränken?</p>
    • Geldflüsse in der Agrarpolitik

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