Neat-Linienführung im Kanton Uri. Unverzügliche Planung der "Bergvariante lang" oder "Bergvariante lang offen"

ShortId
01.3685
Id
20013685
Updated
25.06.2025 01:50
Language
de
Title
Neat-Linienführung im Kanton Uri. Unverzügliche Planung der "Bergvariante lang" oder "Bergvariante lang offen"
AdditionalIndexing
48;Eisenbahnbau;Uri;Eisenbahntunnel;Kunstbauwerk;Landschaftsschutz;NEAT
1
  • L05K1803020701, NEAT
  • L04K18030204, Eisenbahnbau
  • L07K18020202010101, Eisenbahntunnel
  • L05K1802020201, Kunstbauwerk
  • L05K0301010119, Uri
  • L04K06010409, Landschaftsschutz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bau der Neat in der heute geplanten Form quer durch das Talgebiet des Kantons Uri würde das kleinräumige Urner Hauptsiedlungsgebiet stark beeinträchtigen. Die Talvariante bringt unverantwortbare Eingriffe in die Landschaft mit sich und ist deshalb der Bevölkerung des bereits heute stark verkehrsgeplagten Tals nicht zuzumuten. Aus Respekt vor dem Willen des Urner Volkes, der anlässlich mehrerer Volksabstimmungen, durch Petitionen und Resolutionen unmissverständlich zum Ausdruck gebracht wurde, ist auf die Talvariante in ihrer heutigen Form zu verzichten.</p><p>Es geht nicht an, dass wegen der Verzettelung der Neat auf die zwei Linien Gotthard und Lötschberg-Simplon die Projekte dermassen stark gestutzt werden, dass die Anwohner übermässigen Belastungen ausgesetzt werden. Deshalb ist für den Endausbau der Neat die "Bergvariante lang" oder "Bergvariante lang offen" zu realisieren und für den heute zu bauenden Anschluss des Gotthard-Basistunnels an die Stammlinie ein akzeptables Auflageprojekt auszuarbeiten. Damit der Basistunnel beim Bau der Bergvariante nicht längere Zeit geschlossen werden muss, sind eventuell sogar Vorinvestitionen in ein Verzweigungsbauwerk zu tätigen. Aus Landschafts- und Lärmschutzgründen ist zudem die Dammhöhe von 6 Meter markant zu reduzieren und eine Unterquerung des Schächens vorzusehen.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Er wird die Anliegen im Rahmen des laufenden Plangenehmigungsverfahrens prüfen.</p> Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie für die Neat-Linienführung im Kanton Uri die "Bergvariante lang" oder "Bergvariante lang offen" im Sachplan AlpTransit festzusetzen sei. Für deren spätere Realisierung sind allfällig notwendige Vorinvestitionen so weit zu tätigen, um einen Bau unter Betrieb zu ermöglichen. Um die Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels aufgrund des heftigen Widerstands im Kanton Uri nicht zu verzögern, ist beim Anschluss des Gotthard-Basistunnels an die Stammlinie die Dammhöhe des aktuellen Auflageprojekts markant zu reduzieren sowie die Unterquerung des Schächens aufzunehmen.</p>
  • Neat-Linienführung im Kanton Uri. Unverzügliche Planung der "Bergvariante lang" oder "Bergvariante lang offen"
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bau der Neat in der heute geplanten Form quer durch das Talgebiet des Kantons Uri würde das kleinräumige Urner Hauptsiedlungsgebiet stark beeinträchtigen. Die Talvariante bringt unverantwortbare Eingriffe in die Landschaft mit sich und ist deshalb der Bevölkerung des bereits heute stark verkehrsgeplagten Tals nicht zuzumuten. Aus Respekt vor dem Willen des Urner Volkes, der anlässlich mehrerer Volksabstimmungen, durch Petitionen und Resolutionen unmissverständlich zum Ausdruck gebracht wurde, ist auf die Talvariante in ihrer heutigen Form zu verzichten.</p><p>Es geht nicht an, dass wegen der Verzettelung der Neat auf die zwei Linien Gotthard und Lötschberg-Simplon die Projekte dermassen stark gestutzt werden, dass die Anwohner übermässigen Belastungen ausgesetzt werden. Deshalb ist für den Endausbau der Neat die "Bergvariante lang" oder "Bergvariante lang offen" zu realisieren und für den heute zu bauenden Anschluss des Gotthard-Basistunnels an die Stammlinie ein akzeptables Auflageprojekt auszuarbeiten. Damit der Basistunnel beim Bau der Bergvariante nicht längere Zeit geschlossen werden muss, sind eventuell sogar Vorinvestitionen in ein Verzweigungsbauwerk zu tätigen. Aus Landschafts- und Lärmschutzgründen ist zudem die Dammhöhe von 6 Meter markant zu reduzieren und eine Unterquerung des Schächens vorzusehen.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Er wird die Anliegen im Rahmen des laufenden Plangenehmigungsverfahrens prüfen.</p> Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie für die Neat-Linienführung im Kanton Uri die "Bergvariante lang" oder "Bergvariante lang offen" im Sachplan AlpTransit festzusetzen sei. Für deren spätere Realisierung sind allfällig notwendige Vorinvestitionen so weit zu tätigen, um einen Bau unter Betrieb zu ermöglichen. Um die Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels aufgrund des heftigen Widerstands im Kanton Uri nicht zu verzögern, ist beim Anschluss des Gotthard-Basistunnels an die Stammlinie die Dammhöhe des aktuellen Auflageprojekts markant zu reduzieren sowie die Unterquerung des Schächens aufzunehmen.</p>
    • Neat-Linienführung im Kanton Uri. Unverzügliche Planung der "Bergvariante lang" oder "Bergvariante lang offen"

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