Internationale Vergleichbarkeit der Staats-, Fiskal- und Steuerquote
- ShortId
-
01.3689
- Id
-
20013689
- Updated
-
10.04.2024 13:05
- Language
-
de
- Title
-
Internationale Vergleichbarkeit der Staats-, Fiskal- und Steuerquote
- AdditionalIndexing
-
24;Einnahmen der öffentlichen Hand;Staatsquote;statistische Methode;Ländervergleich;OECD;Haushaltsausgabe;Finanzstatistik;Steuerbelastung;öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
- 1
-
- L04K11080109, Staatsquote
- L03K110205, Einnahmen der öffentlichen Hand
- L04K11070308, Steuerbelastung
- L04K11060113, Finanzstatistik
- L03K110203, Haushaltsausgabe
- L02K1108, öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
- L04K02021803, statistische Methode
- L03K150222, OECD
- L04K02022201, Ländervergleich
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Gestützt auf die Beschlüsse der Arbeitsgruppe 2 des Steuerausschusses der OECD hat uns das Sekretariat dieser Organisation gebeten, in der Statistik über die Fiskaleinnahmen der Schweiz die Kirchensteuern nicht mehr mit zu berücksichtigen. Wir hatten die Kirchensteuern den Steuereinnahmen zugerechnet, weil sie in manchen Kantonen, in denen sie auch von den Unternehmen erhoben werden, einen obligatorischen Charakter aufweisen und die Pfarrer und Priester in gewissen Kantonen vom Staat bezahlt werden. Laut Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung gehören die Kirchen nicht zum öffentlichen Sektor, sondern gelten als gemeinnützige Einrichtungen, so genannte Private Organisationen ohne Erwerbscharakter. Ausserdem haben die Kirchensteuern nicht denselben obligatorischen Charakter wie die übrigen Einkommenssteuern, da ja mit der Unterzeichnung einer Kirchenaustrittserklärung die Möglichkeit besteht, sich ihnen zu entziehen.</p><p>Die Statistik der OECD beruht auf den Fiskaldaten, die ihr die Mitgliedstaaten zustellen. Bei der Zustellung der Schweizer Zahlen für den Zeitraum 1985-2000 hatten wir die Angaben über die definitiven Steuereinnahmen 1999 und die provisorischen Steuereinnahmen 2000 entsprechend angepasst. Aus diesem Grund sind die schweizerischen Fiskal- und Steuerquoten um ungefähr ein halbes Prozent gesunken. Die Kirchensteuern beliefen sich im Jahr 2000 auf ungefähr 1,4 Milliarden. Franken Die in den OECD-Statistiken veröffentlichten Daten über die zuletzt verfügbaren Berichtsjahre werden regelmässig revidiert, weil sich die von den einzelnen Ländern angegebenen Steuerbeträge oder ihre Schätzung des Bruttoinlandproduktes (BIP) unterdessen verändert haben.</p><p>2. Die Staatsquote bezieht sich auf die Ausgaben des Sektors der öffentlichen Haushalte (öffentliche Haushalte im engeren Sinne und obligatorische Sozialversicherungen), der die Finanzströme des Bundes, der Kantone und der Gemeinden umfasst; hinzu kommen diejenigen der AHV, der IV, der EO, der Suva und der Arbeitslosenversicherung sowie die Familienzulagen in der Landwirtschaft. Die Ausgaben der öffentlichen Haushalte und Sozialversicherungen, wie sie von der Eidgenössischen Finanzverwaltung definiert werden, umfassen also weder die Ausgaben für die Krankenversicherung noch diejenigen für die berufliche Vorsorge. Nicht enthalten sind ebenfalls die Auszahlungen der Familienausgleichskassen und von obligatorischen Unfallversicherungen, die anstelle der Suva bestehen. Die Subventionen zur Verbilligung der Krankenkassenprämien hingegen sind in den Ausgaben des Bundes und der Kantone aufgeführt.</p><p>3. Die Statistik der öffentlichen Einnahmen, die der Berechnung der Fiskalquoten zugrunde liegt, ist eine Sonderstatistik in der Zuständigkeit des Steuerausschusses der OECD. Die im OECD-Wirtschaftsausblick (Economic Outlook) publizierten Staatsquoten leiten sich hingegen aus der Datenbank zu den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der Mitgliedstaaten ab. Da die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung der Schweiz die entsprechenden OECD-Standards noch nicht erfüllt, wurde sie auch nicht in der geforderten Gliederung in diese Datenbank übernommen. Das erklärt, warum unser Land in den einschlägigen OECD-Statistiken nicht auftaucht.</p><p>4. Die Eidgenössische Finanzverwaltung hat auf der Grundlage der Finanzstatistik und auf der Basis der OECD-Kriterien die schweizerische Staatsquote (= Ausgaben der öffentlichen Haushalte und Sozialversicherungen im Verhältnis zum BIP) seit 1970 berechnet. Die Zahlen (1990: 33,1 Prozent; 1991: 35,1 Prozent; 1992: 37,2 Prozent; 1993: 38,7 Prozent; 1994: 38,6 Prozent; 1995: 38,4 Prozent; 1996: 39,2 Prozent; 1997: 39,4 Prozent; 1998: 39,2 Prozent; 1999: 38,6 Prozent; 2000: 37,8 Prozent) sind weitgehend vergleichbar mit den Quoten, welche die OECD für ihre Mitgliedländer anhand von Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ermittelt.</p><p>5. Die Abgrenzungsprobleme betreffen vor allem die Frage, ob die Sozialversicherungen dem öffentlichen oder dem privaten Sektor zuzuordnen sind. In der Schweiz gilt es insbesondere zu entscheiden, welchem Sektor die Krankenversicherung und die berufliche Vorsorge zugeordnet werden sollen. Im Fall der OECD-Fiskalquote ist die Krankenversicherung aus historischen Gründen und aus Gründen der internationalen Vergleichbarkeit mit sämtlichen Prämien in die betreffenden Finanzströme integriert worden, während die berufliche Vorsorge unberücksichtigt blieb. Bei der Berechnung der Staatsquote hingegen, wie sie die Eidgenössische Finanzverwaltung vornimmt, werden diese beiden Versicherungszweige nicht berücksichtigt.</p><p>Die Definitionen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung sollten im Prinzip die Zuordnung der Wirtschaftseinheiten zu den verschiedenen Wirtschaftssektoren ermöglichen. Die komplexe Organisation der Versicherungseinrichtungen erschwert jedoch diese Zuordnung. Je nachdem wie die Konzepte der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen von einem Land ausgelegt werden, leidet die Zuverlässigkeit internationaler Vergleiche darunter.</p><p>6. Zwei Tabellen (Bezug bei der Dokumentationszentrale, Parlamentsgebäude, 3003 Bern) zeigen die jeweilige Höhe der Quoten, je nach angewandter Definition. In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass auch der Begriff des "verfügbaren Einkommens" unterschiedlich interpretiert werden kann, was insbesondere bei internationalen Vergleichen zu beachten ist.</p><p>7. Die aktuellen Daten erlauben noch keine zuverlässige Projektion der Finanzströme der kommenden Jahre. Sie ermöglichen jedoch eine Berechnung der Staatsquote gemäss Voranschlag und Definition der Eidgenössischen Finanzverwaltung für die Jahre 2001 und 2002. Nach Ausschaltung der Doppelzählungen ergibt diese Definition folgende Werte (prozentualer Anteil am BIP):</p><p>- Staatsquote des Bundes: Voranschlag 2001: 11,9; Voranschlag 2002: 12;2;</p><p>- Staatsquote der Kantone: Voranschlag 2001: 14,7: Voranschlag 2002: 15;</p><p>- Staatsquote der Gemeinden: Voranschlag 2001: 10,1; Voranschlag 2002: 10;</p><p>- Staatsquote der öffentlichen Haushalte (i.e.S.): Voranschlag 2001: 30,5; Voranschlag 2002: 31;</p><p>- Staatsquote der obligatorischen Sozialversicherungen: Voranschlag 2001: 11,3; Voranschlag 2002: 11,2;</p><p>- Staatsquote der öffentlichen Haushalte (inklusive Sozialversicherungen): Voranschlag 2001: 38; Voranschlag 2002: 38,4.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Staats-, Fiskal- und Steuerquoten sind wichtige finanzpolitische Kennzahlen. Ihre absolute Höhe sowie insbesondere ihre Veränderung geben Aufschluss über Bedeutung und Entwicklung der Staatsaufgaben und deren Finanzierung. Sie sind aber auch wichtige Indikatoren für die Attraktivität eines Wirtschaftsstandortes. Nach dem Finanzleitbild des Bundesrates vom 4. Oktober 1999 sollen die Staats-, Fiskal- und Steuerquoten zu den tiefsten in der OECD gehören.</p><p>In den letzten Jahren sind hinsichtlich der internationalen Vergleichbarkeit der drei genannten Quoten immer wieder Fragen über deren Abgrenzung aufgeworfen worden, beispielsweise hinsichtlich des Umfangs des zu berücksichtigenden Staatssektors bei der Staatsquote, des Einbezugs privater Kranken- und Vorsorgeeinrichungen bei der Fiskalquote oder der Nichtberücksichtigung des nicht rentenbildenden Teils der AHV bei der Steuerquote.</p><p>Angesichts der politischen Bedeutung dieser Kennzahlen und Bestrebungen, deren Entwicklung oder Höhe festzuschreiben, aber auch zur Vermeidung von Missverständnissen, ersuchen wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Im kürzlich publizierten Voranschlag 2002 (S. 633) sind die Werte der Fiskalquote der Schweiz für die Jahre 1985-1999 im Vergleich zu den Werten für dieselben Jahre in der Staatsrechung 2000 (S. 657) zum Teil nach unten korrigiert worden, dies obwohl dieselbe Quelle angegeben wird (OECD-Statistiken). Wie lässt sich diese Korrektur begründen und weshalb betrifft sie nur die Werte der Schweiz?</p><p>2. In der Staatsrechnung 2000 (S. 657) wird eine Staatsquote für die Schweiz von 38,8 Prozent im Jahre 1999 ausgewiesen. Welche Einzelpositionen (inklusive Zahlen in Nominalwerten) - insbesondere bei den Sozialwerken - wurden berücksichtigt, welche nicht?</p><p>3. Wieso erscheint die Schweiz in den OECD-Statistiken bezüglich der Staatsquote nicht? Unterscheidet sich die schweizerische Definition bezüglich Staats- und Fiskalquoten von derjenigen der OECD oder derjenigen anderer OECD-Staaten? Falls ja, weshalb?</p><p>4. Wie hoch wäre die Staatsquote der Schweiz für die Periode 1990-2000, wenn man die OECD-Kriterien anwenden würde?</p><p>5. In welchen Bereichen ergeben sich bei der Staats-, Fiskal- und Steuerquote besondere Abgrenzungsprobleme und wie werden diese gelöst? Wird die internationale Vergleichbarkeit durch solche Abgrenzungen beeinträchtigt?</p><p>6. Kann der Bundesrat für Vergleichszwecke aufzeigen, wie die Staats-, Steuer- und Fiskalquoten ausfallen würden, wenn wichtige Abgrenzungen anders - insbesondere nach dem Kriterium des "frei verfügbaren Einkommens" - vorgenommen worden wären?</p><p>7. Welche Prognosen für die nächsten Jahre lassen sich aufgrund der vorhandenen Finanzpläne (Bund, Kantone und Gemeinden) sowie der finanziellen Perspektiven der Sozialwerke über die Entwicklung der gesamten öffenlichen Ausgaben in absoluten Beträgen (nominell) machen? Welche Werte würde dabei jeweils die Staatsquote aufgrund der verschiedenen Definitionen annehmen?</p>
- Internationale Vergleichbarkeit der Staats-, Fiskal- und Steuerquote
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Gestützt auf die Beschlüsse der Arbeitsgruppe 2 des Steuerausschusses der OECD hat uns das Sekretariat dieser Organisation gebeten, in der Statistik über die Fiskaleinnahmen der Schweiz die Kirchensteuern nicht mehr mit zu berücksichtigen. Wir hatten die Kirchensteuern den Steuereinnahmen zugerechnet, weil sie in manchen Kantonen, in denen sie auch von den Unternehmen erhoben werden, einen obligatorischen Charakter aufweisen und die Pfarrer und Priester in gewissen Kantonen vom Staat bezahlt werden. Laut Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung gehören die Kirchen nicht zum öffentlichen Sektor, sondern gelten als gemeinnützige Einrichtungen, so genannte Private Organisationen ohne Erwerbscharakter. Ausserdem haben die Kirchensteuern nicht denselben obligatorischen Charakter wie die übrigen Einkommenssteuern, da ja mit der Unterzeichnung einer Kirchenaustrittserklärung die Möglichkeit besteht, sich ihnen zu entziehen.</p><p>Die Statistik der OECD beruht auf den Fiskaldaten, die ihr die Mitgliedstaaten zustellen. Bei der Zustellung der Schweizer Zahlen für den Zeitraum 1985-2000 hatten wir die Angaben über die definitiven Steuereinnahmen 1999 und die provisorischen Steuereinnahmen 2000 entsprechend angepasst. Aus diesem Grund sind die schweizerischen Fiskal- und Steuerquoten um ungefähr ein halbes Prozent gesunken. Die Kirchensteuern beliefen sich im Jahr 2000 auf ungefähr 1,4 Milliarden. Franken Die in den OECD-Statistiken veröffentlichten Daten über die zuletzt verfügbaren Berichtsjahre werden regelmässig revidiert, weil sich die von den einzelnen Ländern angegebenen Steuerbeträge oder ihre Schätzung des Bruttoinlandproduktes (BIP) unterdessen verändert haben.</p><p>2. Die Staatsquote bezieht sich auf die Ausgaben des Sektors der öffentlichen Haushalte (öffentliche Haushalte im engeren Sinne und obligatorische Sozialversicherungen), der die Finanzströme des Bundes, der Kantone und der Gemeinden umfasst; hinzu kommen diejenigen der AHV, der IV, der EO, der Suva und der Arbeitslosenversicherung sowie die Familienzulagen in der Landwirtschaft. Die Ausgaben der öffentlichen Haushalte und Sozialversicherungen, wie sie von der Eidgenössischen Finanzverwaltung definiert werden, umfassen also weder die Ausgaben für die Krankenversicherung noch diejenigen für die berufliche Vorsorge. Nicht enthalten sind ebenfalls die Auszahlungen der Familienausgleichskassen und von obligatorischen Unfallversicherungen, die anstelle der Suva bestehen. Die Subventionen zur Verbilligung der Krankenkassenprämien hingegen sind in den Ausgaben des Bundes und der Kantone aufgeführt.</p><p>3. Die Statistik der öffentlichen Einnahmen, die der Berechnung der Fiskalquoten zugrunde liegt, ist eine Sonderstatistik in der Zuständigkeit des Steuerausschusses der OECD. Die im OECD-Wirtschaftsausblick (Economic Outlook) publizierten Staatsquoten leiten sich hingegen aus der Datenbank zu den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der Mitgliedstaaten ab. Da die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung der Schweiz die entsprechenden OECD-Standards noch nicht erfüllt, wurde sie auch nicht in der geforderten Gliederung in diese Datenbank übernommen. Das erklärt, warum unser Land in den einschlägigen OECD-Statistiken nicht auftaucht.</p><p>4. Die Eidgenössische Finanzverwaltung hat auf der Grundlage der Finanzstatistik und auf der Basis der OECD-Kriterien die schweizerische Staatsquote (= Ausgaben der öffentlichen Haushalte und Sozialversicherungen im Verhältnis zum BIP) seit 1970 berechnet. Die Zahlen (1990: 33,1 Prozent; 1991: 35,1 Prozent; 1992: 37,2 Prozent; 1993: 38,7 Prozent; 1994: 38,6 Prozent; 1995: 38,4 Prozent; 1996: 39,2 Prozent; 1997: 39,4 Prozent; 1998: 39,2 Prozent; 1999: 38,6 Prozent; 2000: 37,8 Prozent) sind weitgehend vergleichbar mit den Quoten, welche die OECD für ihre Mitgliedländer anhand von Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ermittelt.</p><p>5. Die Abgrenzungsprobleme betreffen vor allem die Frage, ob die Sozialversicherungen dem öffentlichen oder dem privaten Sektor zuzuordnen sind. In der Schweiz gilt es insbesondere zu entscheiden, welchem Sektor die Krankenversicherung und die berufliche Vorsorge zugeordnet werden sollen. Im Fall der OECD-Fiskalquote ist die Krankenversicherung aus historischen Gründen und aus Gründen der internationalen Vergleichbarkeit mit sämtlichen Prämien in die betreffenden Finanzströme integriert worden, während die berufliche Vorsorge unberücksichtigt blieb. Bei der Berechnung der Staatsquote hingegen, wie sie die Eidgenössische Finanzverwaltung vornimmt, werden diese beiden Versicherungszweige nicht berücksichtigt.</p><p>Die Definitionen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung sollten im Prinzip die Zuordnung der Wirtschaftseinheiten zu den verschiedenen Wirtschaftssektoren ermöglichen. Die komplexe Organisation der Versicherungseinrichtungen erschwert jedoch diese Zuordnung. Je nachdem wie die Konzepte der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen von einem Land ausgelegt werden, leidet die Zuverlässigkeit internationaler Vergleiche darunter.</p><p>6. Zwei Tabellen (Bezug bei der Dokumentationszentrale, Parlamentsgebäude, 3003 Bern) zeigen die jeweilige Höhe der Quoten, je nach angewandter Definition. In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass auch der Begriff des "verfügbaren Einkommens" unterschiedlich interpretiert werden kann, was insbesondere bei internationalen Vergleichen zu beachten ist.</p><p>7. Die aktuellen Daten erlauben noch keine zuverlässige Projektion der Finanzströme der kommenden Jahre. Sie ermöglichen jedoch eine Berechnung der Staatsquote gemäss Voranschlag und Definition der Eidgenössischen Finanzverwaltung für die Jahre 2001 und 2002. Nach Ausschaltung der Doppelzählungen ergibt diese Definition folgende Werte (prozentualer Anteil am BIP):</p><p>- Staatsquote des Bundes: Voranschlag 2001: 11,9; Voranschlag 2002: 12;2;</p><p>- Staatsquote der Kantone: Voranschlag 2001: 14,7: Voranschlag 2002: 15;</p><p>- Staatsquote der Gemeinden: Voranschlag 2001: 10,1; Voranschlag 2002: 10;</p><p>- Staatsquote der öffentlichen Haushalte (i.e.S.): Voranschlag 2001: 30,5; Voranschlag 2002: 31;</p><p>- Staatsquote der obligatorischen Sozialversicherungen: Voranschlag 2001: 11,3; Voranschlag 2002: 11,2;</p><p>- Staatsquote der öffentlichen Haushalte (inklusive Sozialversicherungen): Voranschlag 2001: 38; Voranschlag 2002: 38,4.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Staats-, Fiskal- und Steuerquoten sind wichtige finanzpolitische Kennzahlen. Ihre absolute Höhe sowie insbesondere ihre Veränderung geben Aufschluss über Bedeutung und Entwicklung der Staatsaufgaben und deren Finanzierung. Sie sind aber auch wichtige Indikatoren für die Attraktivität eines Wirtschaftsstandortes. Nach dem Finanzleitbild des Bundesrates vom 4. Oktober 1999 sollen die Staats-, Fiskal- und Steuerquoten zu den tiefsten in der OECD gehören.</p><p>In den letzten Jahren sind hinsichtlich der internationalen Vergleichbarkeit der drei genannten Quoten immer wieder Fragen über deren Abgrenzung aufgeworfen worden, beispielsweise hinsichtlich des Umfangs des zu berücksichtigenden Staatssektors bei der Staatsquote, des Einbezugs privater Kranken- und Vorsorgeeinrichungen bei der Fiskalquote oder der Nichtberücksichtigung des nicht rentenbildenden Teils der AHV bei der Steuerquote.</p><p>Angesichts der politischen Bedeutung dieser Kennzahlen und Bestrebungen, deren Entwicklung oder Höhe festzuschreiben, aber auch zur Vermeidung von Missverständnissen, ersuchen wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Im kürzlich publizierten Voranschlag 2002 (S. 633) sind die Werte der Fiskalquote der Schweiz für die Jahre 1985-1999 im Vergleich zu den Werten für dieselben Jahre in der Staatsrechung 2000 (S. 657) zum Teil nach unten korrigiert worden, dies obwohl dieselbe Quelle angegeben wird (OECD-Statistiken). Wie lässt sich diese Korrektur begründen und weshalb betrifft sie nur die Werte der Schweiz?</p><p>2. In der Staatsrechnung 2000 (S. 657) wird eine Staatsquote für die Schweiz von 38,8 Prozent im Jahre 1999 ausgewiesen. Welche Einzelpositionen (inklusive Zahlen in Nominalwerten) - insbesondere bei den Sozialwerken - wurden berücksichtigt, welche nicht?</p><p>3. Wieso erscheint die Schweiz in den OECD-Statistiken bezüglich der Staatsquote nicht? Unterscheidet sich die schweizerische Definition bezüglich Staats- und Fiskalquoten von derjenigen der OECD oder derjenigen anderer OECD-Staaten? Falls ja, weshalb?</p><p>4. Wie hoch wäre die Staatsquote der Schweiz für die Periode 1990-2000, wenn man die OECD-Kriterien anwenden würde?</p><p>5. In welchen Bereichen ergeben sich bei der Staats-, Fiskal- und Steuerquote besondere Abgrenzungsprobleme und wie werden diese gelöst? Wird die internationale Vergleichbarkeit durch solche Abgrenzungen beeinträchtigt?</p><p>6. Kann der Bundesrat für Vergleichszwecke aufzeigen, wie die Staats-, Steuer- und Fiskalquoten ausfallen würden, wenn wichtige Abgrenzungen anders - insbesondere nach dem Kriterium des "frei verfügbaren Einkommens" - vorgenommen worden wären?</p><p>7. Welche Prognosen für die nächsten Jahre lassen sich aufgrund der vorhandenen Finanzpläne (Bund, Kantone und Gemeinden) sowie der finanziellen Perspektiven der Sozialwerke über die Entwicklung der gesamten öffenlichen Ausgaben in absoluten Beträgen (nominell) machen? Welche Werte würde dabei jeweils die Staatsquote aufgrund der verschiedenen Definitionen annehmen?</p>
- Internationale Vergleichbarkeit der Staats-, Fiskal- und Steuerquote
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