Überarbeitung des Finanzplanes

ShortId
01.3699
Id
20013699
Updated
10.04.2024 10:38
Language
de
Title
Überarbeitung des Finanzplanes
AdditionalIndexing
24;Finanzplanung;Sparmassnahme;Staatsquote;Haushaltsausgabe;Swissair
1
  • L04K11080104, Finanzplanung
  • L03K110203, Haushaltsausgabe
  • L04K11080109, Staatsquote
  • L04K11080108, Sparmassnahme
  • L05K1801021104, Swissair
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Finanzplan 2003-2005 geht trotz der positiv eingeschätzten Wirtschaftsentwicklung von massiven Ausgabenüberschüssen aus. Diese erfreuliche Entwicklung ist darauf zurückzuführen, dass in der Finanzplanperiode 2003-2005 die Ausgaben beschleunigt zunehmen. Die Zunahme der Ausgaben gemäss vorgelegtem Finanzplan 2003-2005 beträgt nominell 4,1 Prozent pro Jahr, obwohl das reale Wachstum nur 1,5 Prozent und die Teuerung 1,8 Prozent beträgt. Dieser Zuwachs von 4,1 Prozent ist höher als das für die gleiche Periode geschätzte nominelle Wirtschaftswachstum von 3,3 Prozent. Dadurch würde die Staatsquote des Bundes von 11,6 Prozent im Jahre 2001 auf 12 Prozent im Jahre 2005 ansteigen. In der Debatte im Ständerat zum Voranschlag 2002 betont Bundesrat Villiger, wenn alles zusammengerechnet wird, was irgendwo in den Kommissionen und in der Verwaltung usw. in der Warteschlange steht, dass sich im Jahre 2002 das geplante Ergebnis um etwa 300 Millionen Franken und im Jahre 2005 um über 3 Milliarden Franken verschlechtert.</p><p>Das zeigt, dass der vorgelegte Finanzplan nicht die vollständig geplanten finanziellen Mittel des Bundes widerspiegelt, sondern bereits veraltet ist. Die finanzielle Misere des Bundes wird zwar bereits im heutigen Finanzplan offensichtlich, aber nicht in seinem vollen Ausmass. Die von der SVP als Postulat überwiesene Motion, die Staatsquote sei auf das Niveau von 1990 (10 Prozent) zu senken, wird mit dem Finanzplan 2003-2005 völlig ausser Acht gelassen. Dies entspricht einer klaren Missachtung des parlamentarischen Willens. Das Ausgabenwachstum ist massiv zu reduzieren. Auch wenn die Schuldenbremse noch nicht greift, ist der Bund durch die Bundesverfassung, Artikel 126, verpflichtet die Aus- und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht zu halten und Fehlbeträge in der Bilanz abzutragen. Spricht das Parlament neue Ausgaben, hat es gleichzeitig vorzulegen, wo anderswo die finanziellen Mittel eingespart werden können. Der Bundesrat hat den Finanzplan entsprechend zu überarbeiten und vorzulegen.</p>
  • <p>Der Finanzplan vermittelt einen Überblick über die sich mittelfristig abzeichnenden Gesamtausgaben und -einnahmen des Bundes und zeigt den bestehenden Handlungsspielraum bzw. Handlungsbedarf über einen Vierjahreshorizont auf. Zusammen mit dem Finanzplan wird auch eine Gesamtschau über anstehende, finanzpolitisch relevante Sachgeschäfte vorgelegt, die aufgrund des ungenügenden Planungsstandes noch nicht in den Finanzplan Eingang gefunden haben. Auch wenn der Finanzplan lediglich eine Momentaufnahme in einem überaus dynamischen politischen Prozess darstellt, ist er für Bundesrat und Parlament im Sinne eines Frühwarnsystems eine unerlässliche Grundlage zur mittelfristigen Steuerung der Bundeshaushaltes.</p><p>Der Finanzplan ist Sache des Bundesrates. Das Parlament nimmt davon Kenntnis; ein direkter Einfluss ist nicht möglich. Es kann Vorstösse formulieren und damit dem Bundesrat zuhanden der nächsten Planungsrunde Aufträge erteilen. Die Finanzplanung des Bundes wird jährlich überarbeitet (rollende Planung). Eine zusätzliche Überarbeitung unter dem Jahr wäre äusserst aufwendig und wenig sinnvoll. So werden die Arbeiten an der neuen Finanzplanung 2004-2006 in diesen Tagen bereits in Angriff genommen.</p><p>Der Finanzplan 2003-2005, datiert vom 28. September 2001, gibt die zu diesem Zeitpunkt absehbare Entwicklung im Spätsommer 2001 wieder. Jüngere Ereignisse wie die konjunkturelle Abkühlung, die Terroranschläge vom 11. September 2001 oder die Entscheide über die Swissair-Hilfe konnten im Zahlenwerk nicht mehr umgesetzt, sondern lediglich im Allgemeinen Teil verbal aufgefangen werden.</p><p>Die aktuellen Finanzperspektiven zeigen, dass der Bundeshaushalt auch ohne Swissair-Engagement strukturell überlastet ist. Wegen der Vielzahl der Aufstockungen und wegen dem drohenden Wegfall des Bundesanteils am bestehenden AHV-Mehrwertsteuerprozent ist die Lage der Bundesfinanzen kritisch. Es braucht daher in den nächsten Jahren eine äusserst zurückhaltende, an strengen Prioritäten ausgerichtete Ausgabenpolitik sowie Zurückhaltung bei zusätzlichen Steuersenkungen. So sind namentlich die Steuerausfälle aus dem Steuerpaket 2001 auf die vom Bundesrat beschlossene Vorgabe zu beschränken und der Anteil an den bestehenden und geplanten Mehrwertsteuerfinanzierungen für die AHV und IV dem Bund zu belassen. Das von Volk und Ständen mit deutlichem Mehr angenommene Instrument der Schuldenbremse schafft die Voraussetzungen, dass die bisherigen Sanierungsbemühungen nachhaltig gefestigt werden. Ihre erstmalige Anwendung auf den Voranschlag 2003 wird eine rigorose Überprüfung sämtlicher Ausgabenbegehren zur Folge haben.</p><p>1. Die Swissair-Hilfe schlägt sich im Rechnungsjahr 2001 mit Mehrausgaben von 1243 Millionen (bewilligte Nachtragskredite) und im Budget 2002 von solchen mit 846 Millionen Franken nieder. In dem vom Parlament in der Wintersession 2001 verabschiedeten Voranschlag 2002, abschliessend mit einem Defizit von 294 Millionen Franken, sind die zusätzlichen Ausgaben aus dem Swissair-Engagement enthalten. In den Finanzplanjahren 2003-2005 zeichnen sich gegenüber dem gültigen Finanzplan mit Ausnahme des Zinsendienstes keine Mehrbelastungen aus der Swissair-Hilfe ab.</p><p>2. Hier verlangt die Motionärin explizit die vollständige Kompensation der im Zusammenhang mit der Swissair-Hilfe getätigten Mehrausgaben. Der Bundesrat erachtet eine solche Forderung in zweierlei Hinsicht als äusserst problematisch. Erstens handelt es sich hier um ausserordentliche und einmalige Mehrausgaben. Eine Kompensation bei den ordentlichen, jährlich wiederkehrenden Ausgaben könnte kaum als sinnvoll bezeichnet werden. Zweitens widerspricht die Kompensation der Philosophie der Schuldenbremse: Bei ausserordentlichem Zahlungsbedarf kann der Ausgabenplafonds erhöht werden; der Beschluss erfordert allerdings die Mehrheit der Mitglieder beider Räte. Der Begriff des ausserordentlichen Zahlungsbedarfes wird auf Ausgaben beschränkt, deren Ursache aussergewöhnlich und vom Bund nicht steuerbar ist. Im Falle der Swissair erfüllen die Entwicklungen, die zum Zahlungsbedarf geführt haben, die genannten Kriterien.</p><p>3. Gemäss geltender Praxis werden neue Vorhaben und Geschäfte erst dann in den Finanzplan aufgenommen, wenn ein materieller Entscheid des Bundesrates vorliegt, eine dazugehörende Botschaft verabschiedet ist oder wenn das Parlament entsprechende Beschlüsse gefasst hat. Diese zugegebenermassen restriktive Regelung hat sich insgesamt bewährt. Sie verhindert, dass allein wünschbare Ausgaben in den Finanzplan hineingeschrieben werden.</p><p>Wie erstmals mit dem Finanzplanbericht vom 28. September 2001 wird der Bundesrat auch inskünftig mit jeder Finanzplanung eine Gesamtschau über anstehende, finanzpolitisch relevante Sachgeschäfte vorlegen, die aufgrund ihres ungenügenden Planungsstandes in den Planungszahlen noch keinen Eingang gefunden haben. Zusammen mit den Budgetweisungen wird den Finanzkommissionen jeweils eine Aktualisierung dieser Gesamtschau unterbreitet. Damit werden die Finanzkommissionen inskünftig zweimal pro Jahr über eine umfassende finanzpolitische Standortbestimmung verfügen. Der Bundesrat sieht deshalb keine Notwendigkeit, diese stark verbesserte finanzpolitische Information bereits wieder zu überprüfen.</p><p>4. Der Bundesrat befürwortet das Bestreben, die Staatsquote durch ein begrenztes Ausgabenwachstum zu senken. Mit der Schuldenbremse werden inskünftig die Ausgaben an die von konjunkturellen Einflüssen bereinigten Einnahmen gekoppelt und damit die Bundesstaatsquote gemäss Finanzleitbild stabilisiert. Eine Senkung der Staatsquote bis zum Jahre 2005 auf 10 Prozent muss jedoch als unrealistisch bezeichnet werden. Würde der Motion stattgegeben, wären beispielsweise im Jahre 2005 aufgrund des heutigen Planungsstandes Einsparungen in der Grössenordnung von 10 Milliarden Franken erforderlich. Aufgrund früherer Sanierungspakete und der mit dem Stabilisierungsprogramm 1998 gemachten Erfahrungen muss eine solche Vorgabe als nicht umsetzbar betrachtet werden. Eine gegenüber dem Stabilisierungsprogramm 1998 fünfmal grössere Kürzungsrunde, die naturgemäss in den wichtigsten Aufgabengebieten Soziale Wohlfahrt, Verkehr, Landesverteidigung und Landwirtschaft ansetzen müsste, käme einem eigentlichen Kahlschlag der staatlichen Aufgabenerfüllung gleich und würde nach Ansicht des Bundesrates von der schweizerischen Bevölkerung keinesfalls akzeptiert.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, den Finanzplan 2003-2005 dahingehend zu überarbeiten, dass:</p><p>1. die Ausgabenpositionen für die Swissair integriert werden;</p><p>2. die Ausgaben für die SR-Line ohne weitere Verschuldung kompensiert werden;</p><p>3. alle bereits beschlossenen Massnahmen (Ausgabenpositionen) mit einbezogen werden;</p><p>4. die Staatsquote der Schweiz bis zum Jahr 2005 auf 10 Prozent gesenkt wird.</p>
  • Überarbeitung des Finanzplanes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Finanzplan 2003-2005 geht trotz der positiv eingeschätzten Wirtschaftsentwicklung von massiven Ausgabenüberschüssen aus. Diese erfreuliche Entwicklung ist darauf zurückzuführen, dass in der Finanzplanperiode 2003-2005 die Ausgaben beschleunigt zunehmen. Die Zunahme der Ausgaben gemäss vorgelegtem Finanzplan 2003-2005 beträgt nominell 4,1 Prozent pro Jahr, obwohl das reale Wachstum nur 1,5 Prozent und die Teuerung 1,8 Prozent beträgt. Dieser Zuwachs von 4,1 Prozent ist höher als das für die gleiche Periode geschätzte nominelle Wirtschaftswachstum von 3,3 Prozent. Dadurch würde die Staatsquote des Bundes von 11,6 Prozent im Jahre 2001 auf 12 Prozent im Jahre 2005 ansteigen. In der Debatte im Ständerat zum Voranschlag 2002 betont Bundesrat Villiger, wenn alles zusammengerechnet wird, was irgendwo in den Kommissionen und in der Verwaltung usw. in der Warteschlange steht, dass sich im Jahre 2002 das geplante Ergebnis um etwa 300 Millionen Franken und im Jahre 2005 um über 3 Milliarden Franken verschlechtert.</p><p>Das zeigt, dass der vorgelegte Finanzplan nicht die vollständig geplanten finanziellen Mittel des Bundes widerspiegelt, sondern bereits veraltet ist. Die finanzielle Misere des Bundes wird zwar bereits im heutigen Finanzplan offensichtlich, aber nicht in seinem vollen Ausmass. Die von der SVP als Postulat überwiesene Motion, die Staatsquote sei auf das Niveau von 1990 (10 Prozent) zu senken, wird mit dem Finanzplan 2003-2005 völlig ausser Acht gelassen. Dies entspricht einer klaren Missachtung des parlamentarischen Willens. Das Ausgabenwachstum ist massiv zu reduzieren. Auch wenn die Schuldenbremse noch nicht greift, ist der Bund durch die Bundesverfassung, Artikel 126, verpflichtet die Aus- und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht zu halten und Fehlbeträge in der Bilanz abzutragen. Spricht das Parlament neue Ausgaben, hat es gleichzeitig vorzulegen, wo anderswo die finanziellen Mittel eingespart werden können. Der Bundesrat hat den Finanzplan entsprechend zu überarbeiten und vorzulegen.</p>
    • <p>Der Finanzplan vermittelt einen Überblick über die sich mittelfristig abzeichnenden Gesamtausgaben und -einnahmen des Bundes und zeigt den bestehenden Handlungsspielraum bzw. Handlungsbedarf über einen Vierjahreshorizont auf. Zusammen mit dem Finanzplan wird auch eine Gesamtschau über anstehende, finanzpolitisch relevante Sachgeschäfte vorgelegt, die aufgrund des ungenügenden Planungsstandes noch nicht in den Finanzplan Eingang gefunden haben. Auch wenn der Finanzplan lediglich eine Momentaufnahme in einem überaus dynamischen politischen Prozess darstellt, ist er für Bundesrat und Parlament im Sinne eines Frühwarnsystems eine unerlässliche Grundlage zur mittelfristigen Steuerung der Bundeshaushaltes.</p><p>Der Finanzplan ist Sache des Bundesrates. Das Parlament nimmt davon Kenntnis; ein direkter Einfluss ist nicht möglich. Es kann Vorstösse formulieren und damit dem Bundesrat zuhanden der nächsten Planungsrunde Aufträge erteilen. Die Finanzplanung des Bundes wird jährlich überarbeitet (rollende Planung). Eine zusätzliche Überarbeitung unter dem Jahr wäre äusserst aufwendig und wenig sinnvoll. So werden die Arbeiten an der neuen Finanzplanung 2004-2006 in diesen Tagen bereits in Angriff genommen.</p><p>Der Finanzplan 2003-2005, datiert vom 28. September 2001, gibt die zu diesem Zeitpunkt absehbare Entwicklung im Spätsommer 2001 wieder. Jüngere Ereignisse wie die konjunkturelle Abkühlung, die Terroranschläge vom 11. September 2001 oder die Entscheide über die Swissair-Hilfe konnten im Zahlenwerk nicht mehr umgesetzt, sondern lediglich im Allgemeinen Teil verbal aufgefangen werden.</p><p>Die aktuellen Finanzperspektiven zeigen, dass der Bundeshaushalt auch ohne Swissair-Engagement strukturell überlastet ist. Wegen der Vielzahl der Aufstockungen und wegen dem drohenden Wegfall des Bundesanteils am bestehenden AHV-Mehrwertsteuerprozent ist die Lage der Bundesfinanzen kritisch. Es braucht daher in den nächsten Jahren eine äusserst zurückhaltende, an strengen Prioritäten ausgerichtete Ausgabenpolitik sowie Zurückhaltung bei zusätzlichen Steuersenkungen. So sind namentlich die Steuerausfälle aus dem Steuerpaket 2001 auf die vom Bundesrat beschlossene Vorgabe zu beschränken und der Anteil an den bestehenden und geplanten Mehrwertsteuerfinanzierungen für die AHV und IV dem Bund zu belassen. Das von Volk und Ständen mit deutlichem Mehr angenommene Instrument der Schuldenbremse schafft die Voraussetzungen, dass die bisherigen Sanierungsbemühungen nachhaltig gefestigt werden. Ihre erstmalige Anwendung auf den Voranschlag 2003 wird eine rigorose Überprüfung sämtlicher Ausgabenbegehren zur Folge haben.</p><p>1. Die Swissair-Hilfe schlägt sich im Rechnungsjahr 2001 mit Mehrausgaben von 1243 Millionen (bewilligte Nachtragskredite) und im Budget 2002 von solchen mit 846 Millionen Franken nieder. In dem vom Parlament in der Wintersession 2001 verabschiedeten Voranschlag 2002, abschliessend mit einem Defizit von 294 Millionen Franken, sind die zusätzlichen Ausgaben aus dem Swissair-Engagement enthalten. In den Finanzplanjahren 2003-2005 zeichnen sich gegenüber dem gültigen Finanzplan mit Ausnahme des Zinsendienstes keine Mehrbelastungen aus der Swissair-Hilfe ab.</p><p>2. Hier verlangt die Motionärin explizit die vollständige Kompensation der im Zusammenhang mit der Swissair-Hilfe getätigten Mehrausgaben. Der Bundesrat erachtet eine solche Forderung in zweierlei Hinsicht als äusserst problematisch. Erstens handelt es sich hier um ausserordentliche und einmalige Mehrausgaben. Eine Kompensation bei den ordentlichen, jährlich wiederkehrenden Ausgaben könnte kaum als sinnvoll bezeichnet werden. Zweitens widerspricht die Kompensation der Philosophie der Schuldenbremse: Bei ausserordentlichem Zahlungsbedarf kann der Ausgabenplafonds erhöht werden; der Beschluss erfordert allerdings die Mehrheit der Mitglieder beider Räte. Der Begriff des ausserordentlichen Zahlungsbedarfes wird auf Ausgaben beschränkt, deren Ursache aussergewöhnlich und vom Bund nicht steuerbar ist. Im Falle der Swissair erfüllen die Entwicklungen, die zum Zahlungsbedarf geführt haben, die genannten Kriterien.</p><p>3. Gemäss geltender Praxis werden neue Vorhaben und Geschäfte erst dann in den Finanzplan aufgenommen, wenn ein materieller Entscheid des Bundesrates vorliegt, eine dazugehörende Botschaft verabschiedet ist oder wenn das Parlament entsprechende Beschlüsse gefasst hat. Diese zugegebenermassen restriktive Regelung hat sich insgesamt bewährt. Sie verhindert, dass allein wünschbare Ausgaben in den Finanzplan hineingeschrieben werden.</p><p>Wie erstmals mit dem Finanzplanbericht vom 28. September 2001 wird der Bundesrat auch inskünftig mit jeder Finanzplanung eine Gesamtschau über anstehende, finanzpolitisch relevante Sachgeschäfte vorlegen, die aufgrund ihres ungenügenden Planungsstandes in den Planungszahlen noch keinen Eingang gefunden haben. Zusammen mit den Budgetweisungen wird den Finanzkommissionen jeweils eine Aktualisierung dieser Gesamtschau unterbreitet. Damit werden die Finanzkommissionen inskünftig zweimal pro Jahr über eine umfassende finanzpolitische Standortbestimmung verfügen. Der Bundesrat sieht deshalb keine Notwendigkeit, diese stark verbesserte finanzpolitische Information bereits wieder zu überprüfen.</p><p>4. Der Bundesrat befürwortet das Bestreben, die Staatsquote durch ein begrenztes Ausgabenwachstum zu senken. Mit der Schuldenbremse werden inskünftig die Ausgaben an die von konjunkturellen Einflüssen bereinigten Einnahmen gekoppelt und damit die Bundesstaatsquote gemäss Finanzleitbild stabilisiert. Eine Senkung der Staatsquote bis zum Jahre 2005 auf 10 Prozent muss jedoch als unrealistisch bezeichnet werden. Würde der Motion stattgegeben, wären beispielsweise im Jahre 2005 aufgrund des heutigen Planungsstandes Einsparungen in der Grössenordnung von 10 Milliarden Franken erforderlich. Aufgrund früherer Sanierungspakete und der mit dem Stabilisierungsprogramm 1998 gemachten Erfahrungen muss eine solche Vorgabe als nicht umsetzbar betrachtet werden. Eine gegenüber dem Stabilisierungsprogramm 1998 fünfmal grössere Kürzungsrunde, die naturgemäss in den wichtigsten Aufgabengebieten Soziale Wohlfahrt, Verkehr, Landesverteidigung und Landwirtschaft ansetzen müsste, käme einem eigentlichen Kahlschlag der staatlichen Aufgabenerfüllung gleich und würde nach Ansicht des Bundesrates von der schweizerischen Bevölkerung keinesfalls akzeptiert.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, den Finanzplan 2003-2005 dahingehend zu überarbeiten, dass:</p><p>1. die Ausgabenpositionen für die Swissair integriert werden;</p><p>2. die Ausgaben für die SR-Line ohne weitere Verschuldung kompensiert werden;</p><p>3. alle bereits beschlossenen Massnahmen (Ausgabenpositionen) mit einbezogen werden;</p><p>4. die Staatsquote der Schweiz bis zum Jahr 2005 auf 10 Prozent gesenkt wird.</p>
    • Überarbeitung des Finanzplanes

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