Nachrichtendienst. Kooperation und Professionalität

ShortId
01.3705
Id
20013705
Updated
10.04.2024 13:30
Language
de
Title
Nachrichtendienst. Kooperation und Professionalität
AdditionalIndexing
09;Nachrichtendienst;Staatsschutz;Qualitätsmanagement
1
  • L05K0402031401, Nachrichtendienst
  • L05K0703050204, Qualitätsmanagement
  • L04K04030303, Staatsschutz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit den Ereignissen vom 11. September 2001 hat sich die geopolitische Lage drastisch verändert: Die brutale Realität des Terrors hat die freie Welt eingeholt und ihre Verletzlichkeit demonstriert. Es wurde ein Kampf auf verschiedenen Stufen (militärisch, nachrichtendienstlich, finanztechnisch und humanitär) ausgelöst, der trotz den frühen Erfolgen der Koalition mehrere Monate, wenn nicht Jahre dauern dürfte. Auch im Fall eines militärischen Sieges oder der Ausschaltung der Al Qa'ida werden weitere terroristische Bewegungen eine beträchtliche Gefahr für die freien Gesellschaften darstellen.</p><p>An der Schweiz sind die Ereignisse nicht spurlos vorbeigegangen. Wie andere Länder musste die Schweiz feststellen, dass ihre Frühwarninstrumente und Mittel der präventiven Bekämpfung von terroristischen Aktivitäten nicht ausreichend sind.</p><p>Für die Schweiz stellt diese Krise nicht nur eine Bewährungsprobe dar: Sie bietet uns auch eine Gelegenheit, unsere Verfahren und strategischen Ausrichtungen zu überprüfen. Der Bundesrat hat seit dem 11. September mehrmals betont, dass die Schweiz im Kampf gegen den Terrorismus nicht abseits stehen wird.</p><p>Die CVP Schweiz hat sich schon lange mit Vorschlägen zur Verbesserung des Nachrichtendienstes befasst. So war zum Beispiel der Bundesrat mit der Motion Frick vom 19. Juni 1997 eingeladen worden, die nötigen Abklärungen zu treffen und die gesetzlichen Grundlagen vorzulegen, damit ein zentrales strategisches Nachrichtenorgan des Bundes (Landesnachrichtendienst) eingerichtet werden könne. Es ging darum, der Landesregierung mit der Schaffung eines geeigneten Instrumentes die notwendigen Steuerungsmöglichkeiten zu bieten: Die erste Voraussetzung eines effizienten Nachrichtendienstes ist nämlich die fachliche Führung durch klare, vom politischen Auftraggeber formulierte Nachrichtenbedürfnisse. Deshalb forderte damals die erwähnte Motion, das neue Nachrichtenorgan "solle beim Bundesrat selbst oder möglichst nahe bei ihm angesiedelt sein".</p><p>Mit einem solchen Instrument wäre dem Bundesrat die Möglichkeit eingeräumt worden, einen unmittelbaren Einfluss auf die Qualitätsansprüche an nachrichtendienstliche Produkte auszuüben. Ein hoch angesiedeltes, mit ausreichenden Ressourcen ausgestattetes Synthese- und Steuerungsorgan würde es ausserdem den operationellen Teilen des Nachrichtendienstes erlauben, sich vermehrt auf die Beschaffung nicht öffentlich zugänglicher Informationen zu konzentrieren, indem ein bedeutender Teil der Auswertungsarbeit vom zentralen Organ übernommen werden könnte. Auch im Ausland wurde seit dem 11. September bemängelt, dass sich die Nachrichtendienste zu sehr auf die Auswertung (welche eigentlich von anderen Stellen wahrgenommen werden kann) und zu wenig auf ihre ureigenste Aufgabe der Beschaffung konzentriert hätten.</p><p>Die Synthese des aus öffentlichen Quellen und aus der Bundesverwaltung erhältlichen Wissens kann und darf nicht in einem spezialisierten, departementsabhängigen Dienst vorgenommen werden, sondern sie sollte möglichst umfassend und nahe genug bei den eigentlichen Entscheidungsträgern erfolgen.</p><p>Da sich der Bundesrat aus rechtsstaatlichen Überlegungen gegen die Lösung eines Landesnachrichtendienstes und für die Einsetzung eines Koordinationsorgans entschieden hat, sollten dessen Ressourcen und Kompetenzen so ausgestaltet werden, dass es seinen Auftrag erfüllen kann.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat 18 Monate nach ihrer Einsetzung die neue Organisation der sicherheitspolitischen Führung einer ersten Beurteilung unterzogen. Die Koordination der Nachrichtendienste und die Formulierung der Nachrichtenbedürfnisse der Landesregierung waren auch Teil dieser Evaluation.</p><p>Die Schaffung der neuen sicherheitspolitischen Instrumente (Sicherheitsausschuss des Bundesrates/SiA, Lenkungsgruppe Sicherheit/LGSi, Nachrichtenkoordination, Lage- und Früherkennungsbüro/LFB) war das Ergebnis eines Prozesses, der nach Ansicht des SiA noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Die Krise um die nachrichtenlosen Vermögen zeigte, dass für die Schweiz die Identifizierung zukünftiger Herausforderungen eine Notwendigkeit darstellt. Zudem gab es verschiedene parlamentarische Vorstösse, welche die Schaffung eines nachrichtendienstlichen Führungsorgans verlangten. Der Sicherheitspolitische Bericht 2000 zeichnete erstmals mögliche konkrete Strukturen für die sicherheitspolitische Führung vor. Mit den "Weisungen über die Organisation der Sicherheitspolitischen Führung" vom 3. November 1999 leitete der Bundesrat schliesslich eine erste Versuchsphase ein.</p><p>Der Nachrichtenkoordinator (NDK) ist ein Teil eines Systems zur strategischen Führung, das den SiA und die LGSi umfasst. Der NDK selbst wird von einem kleinen LFB unterstützt. Der SiA hat drei Mitglieder: die Vorsteher des VBS, EJPD und EDA. Thematisch ist seine Arbeit auf Sicherheitsthemen eingegrenzt. Die LGSi arbeitet als vorbereitendes Stabsorgan des SiA und damit auch departements- und themenübergreifend. Ihre Mitglieder sind Vertreter aus den drei Departementen sowie der Bundeskanzlei. Die Chefs der Inland- und Auslandsnachrichtendienste gehören ebenfalls zu LGSi. Der Nachrichtenkoordinator ist direkt den Vorsitzenden des SiA und der LGSi unterstellt. In der LGSi werden die Informationen zu einem Gesamtbild der Lage zusammengefügt und entsprechende politische Handlungsoptionen zugunsten des SiA erarbeitet.</p><p>Nach Ablauf der festgelegten 18-monatigen Frist ist der SiA der Meinung, dass die neuen Instrumente wesentliche Fortschritte gegenüber dem früheren System gebracht haben: Die Weisungen vom 3. November 1999 haben eine flexible und sachdienliche Verwendung der vorgegebenen Instrumente erlaubt. Insbesondere die Beauftragung interdepartementaler Expertengruppen mit der Vorbereitung sicherheitspolitischer Grundlagenanalysen hat gezeigt, wie der Spielraum im Rahmen der Weisungen zur Erzielung positiver Resultate genutzt werden konnte.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Weisungen eine angemessene und kontrollierte Weiterentwicklung der sicherheitspolitischen Instrumente erlauben. Bei der praktischen Anwendung der Weisungen kamen jedoch Auslegungsfragen an den Tag, welche geklärt werden mussten.</p><p>Der Bundesrat hat die folgenden Resultate der Evaluation zur Kenntnis genommen:</p><p>Der SiA unterstreicht die Bedeutung, welche die Formulierung der Nachrichtenbedürfnisse für die strategische Führung spielt. Diese Formulierung wurde laufend verbessert und systematisiert. Der bzw. die Vorsitzende des SiA bringt deshalb die Liste der Nachrichtenbedürfnisse und Prioritäten dem Bundesrat alle sechs Monate zur Kenntnis.</p><p>Der SiA hat im Rahmen der Evaluation Fragen des Informationsflusses und der Koordination der Nachrichtendienste selbst besprochen. Er hat dort für eine Klärung der Funktionsprinzipien und Modalitäten gesorgt, womit eine Verbesserung ihres Funktionierens erzielt werden konnte:</p><p>Die Kompetenzen des NDK sollen präzisiert werden. Die Nachrichtendienstliche Koordinationsstelle trägt in der Regel die Verantwortung für die Erarbeitung der interdepartementalen Analysen und damit auch für deren inhaltliche und formale Qualität. Die Sicherstellung des Informationszugangs ist für die Aufgabenerfüllung des NDK von zentraler Bedeutung, auch im Rahmen der Früherkennung.</p><p>Die Koordination der Nachrichtendienste selbst soll präziser definiert werden. Es wurde daran festgehalten, dass der NDK keine Linienfunktion hat. Weiter hat der Sicherheitsausschuss vorgezeichnet, in welchen Bereichen zukünftige Koordinationsmassnahmen notwendig sein könnten. </p><p>Die Ressourcen des Lage- und Früherkennungsbüros wurden vom Sicherheitsausschuss als genügend erachtet.</p><p>Aufgrund des Berichtes hat der Bundesrat die Grenzen und den Umfang der vom LFB wahrzunehmenden Frühwarnfunktion definiert:</p><p>Um eine Frühwarnfunktion wahrzunehmen, darf das LFB selbstständig Sicherheitsfragen bearbeiten, die eine potenzielle Gefährdung der Schweiz bedeuten könnten. Aufklärungen und Analysen über den engeren Sicherheitsbereich hinaus bedürfen eines Mandates des SiA mit Information des Bundesrates.</p><p>Der SiA wird dem Bundesrat zu gegebener Zeit Anträge zum weiteren Vorgehen betreffend die Bearbeitung der Grundsatzfragen zur sicherheitspolitischen Organisation (Schnittstellen bei der departementsübergreifenden und nachrichtendienstlichen Koordination und Zusammenarbeit sowie Definition sicherheitspolitisch relevanter Themen) unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion als erfüllt abzuschreiben.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die nachrichtendienstliche Koordination zu verbessern und mit genügend Ressourcen und Kompetenzen auszustatten, damit sie als Steuerungsinstrument des Bundesrates ihre volle Wirkung entfalten kann. Insbesondere sind die Nachrichtenbedürfnisse durch den Bundesrat besser zu formulieren und Instrumente zur Anhebung der Qualität von nachrichtendienstlichen Produkten zu schaffen.</p>
  • Nachrichtendienst. Kooperation und Professionalität
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit den Ereignissen vom 11. September 2001 hat sich die geopolitische Lage drastisch verändert: Die brutale Realität des Terrors hat die freie Welt eingeholt und ihre Verletzlichkeit demonstriert. Es wurde ein Kampf auf verschiedenen Stufen (militärisch, nachrichtendienstlich, finanztechnisch und humanitär) ausgelöst, der trotz den frühen Erfolgen der Koalition mehrere Monate, wenn nicht Jahre dauern dürfte. Auch im Fall eines militärischen Sieges oder der Ausschaltung der Al Qa'ida werden weitere terroristische Bewegungen eine beträchtliche Gefahr für die freien Gesellschaften darstellen.</p><p>An der Schweiz sind die Ereignisse nicht spurlos vorbeigegangen. Wie andere Länder musste die Schweiz feststellen, dass ihre Frühwarninstrumente und Mittel der präventiven Bekämpfung von terroristischen Aktivitäten nicht ausreichend sind.</p><p>Für die Schweiz stellt diese Krise nicht nur eine Bewährungsprobe dar: Sie bietet uns auch eine Gelegenheit, unsere Verfahren und strategischen Ausrichtungen zu überprüfen. Der Bundesrat hat seit dem 11. September mehrmals betont, dass die Schweiz im Kampf gegen den Terrorismus nicht abseits stehen wird.</p><p>Die CVP Schweiz hat sich schon lange mit Vorschlägen zur Verbesserung des Nachrichtendienstes befasst. So war zum Beispiel der Bundesrat mit der Motion Frick vom 19. Juni 1997 eingeladen worden, die nötigen Abklärungen zu treffen und die gesetzlichen Grundlagen vorzulegen, damit ein zentrales strategisches Nachrichtenorgan des Bundes (Landesnachrichtendienst) eingerichtet werden könne. Es ging darum, der Landesregierung mit der Schaffung eines geeigneten Instrumentes die notwendigen Steuerungsmöglichkeiten zu bieten: Die erste Voraussetzung eines effizienten Nachrichtendienstes ist nämlich die fachliche Führung durch klare, vom politischen Auftraggeber formulierte Nachrichtenbedürfnisse. Deshalb forderte damals die erwähnte Motion, das neue Nachrichtenorgan "solle beim Bundesrat selbst oder möglichst nahe bei ihm angesiedelt sein".</p><p>Mit einem solchen Instrument wäre dem Bundesrat die Möglichkeit eingeräumt worden, einen unmittelbaren Einfluss auf die Qualitätsansprüche an nachrichtendienstliche Produkte auszuüben. Ein hoch angesiedeltes, mit ausreichenden Ressourcen ausgestattetes Synthese- und Steuerungsorgan würde es ausserdem den operationellen Teilen des Nachrichtendienstes erlauben, sich vermehrt auf die Beschaffung nicht öffentlich zugänglicher Informationen zu konzentrieren, indem ein bedeutender Teil der Auswertungsarbeit vom zentralen Organ übernommen werden könnte. Auch im Ausland wurde seit dem 11. September bemängelt, dass sich die Nachrichtendienste zu sehr auf die Auswertung (welche eigentlich von anderen Stellen wahrgenommen werden kann) und zu wenig auf ihre ureigenste Aufgabe der Beschaffung konzentriert hätten.</p><p>Die Synthese des aus öffentlichen Quellen und aus der Bundesverwaltung erhältlichen Wissens kann und darf nicht in einem spezialisierten, departementsabhängigen Dienst vorgenommen werden, sondern sie sollte möglichst umfassend und nahe genug bei den eigentlichen Entscheidungsträgern erfolgen.</p><p>Da sich der Bundesrat aus rechtsstaatlichen Überlegungen gegen die Lösung eines Landesnachrichtendienstes und für die Einsetzung eines Koordinationsorgans entschieden hat, sollten dessen Ressourcen und Kompetenzen so ausgestaltet werden, dass es seinen Auftrag erfüllen kann.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat 18 Monate nach ihrer Einsetzung die neue Organisation der sicherheitspolitischen Führung einer ersten Beurteilung unterzogen. Die Koordination der Nachrichtendienste und die Formulierung der Nachrichtenbedürfnisse der Landesregierung waren auch Teil dieser Evaluation.</p><p>Die Schaffung der neuen sicherheitspolitischen Instrumente (Sicherheitsausschuss des Bundesrates/SiA, Lenkungsgruppe Sicherheit/LGSi, Nachrichtenkoordination, Lage- und Früherkennungsbüro/LFB) war das Ergebnis eines Prozesses, der nach Ansicht des SiA noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Die Krise um die nachrichtenlosen Vermögen zeigte, dass für die Schweiz die Identifizierung zukünftiger Herausforderungen eine Notwendigkeit darstellt. Zudem gab es verschiedene parlamentarische Vorstösse, welche die Schaffung eines nachrichtendienstlichen Führungsorgans verlangten. Der Sicherheitspolitische Bericht 2000 zeichnete erstmals mögliche konkrete Strukturen für die sicherheitspolitische Führung vor. Mit den "Weisungen über die Organisation der Sicherheitspolitischen Führung" vom 3. November 1999 leitete der Bundesrat schliesslich eine erste Versuchsphase ein.</p><p>Der Nachrichtenkoordinator (NDK) ist ein Teil eines Systems zur strategischen Führung, das den SiA und die LGSi umfasst. Der NDK selbst wird von einem kleinen LFB unterstützt. Der SiA hat drei Mitglieder: die Vorsteher des VBS, EJPD und EDA. Thematisch ist seine Arbeit auf Sicherheitsthemen eingegrenzt. Die LGSi arbeitet als vorbereitendes Stabsorgan des SiA und damit auch departements- und themenübergreifend. Ihre Mitglieder sind Vertreter aus den drei Departementen sowie der Bundeskanzlei. Die Chefs der Inland- und Auslandsnachrichtendienste gehören ebenfalls zu LGSi. Der Nachrichtenkoordinator ist direkt den Vorsitzenden des SiA und der LGSi unterstellt. In der LGSi werden die Informationen zu einem Gesamtbild der Lage zusammengefügt und entsprechende politische Handlungsoptionen zugunsten des SiA erarbeitet.</p><p>Nach Ablauf der festgelegten 18-monatigen Frist ist der SiA der Meinung, dass die neuen Instrumente wesentliche Fortschritte gegenüber dem früheren System gebracht haben: Die Weisungen vom 3. November 1999 haben eine flexible und sachdienliche Verwendung der vorgegebenen Instrumente erlaubt. Insbesondere die Beauftragung interdepartementaler Expertengruppen mit der Vorbereitung sicherheitspolitischer Grundlagenanalysen hat gezeigt, wie der Spielraum im Rahmen der Weisungen zur Erzielung positiver Resultate genutzt werden konnte.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Weisungen eine angemessene und kontrollierte Weiterentwicklung der sicherheitspolitischen Instrumente erlauben. Bei der praktischen Anwendung der Weisungen kamen jedoch Auslegungsfragen an den Tag, welche geklärt werden mussten.</p><p>Der Bundesrat hat die folgenden Resultate der Evaluation zur Kenntnis genommen:</p><p>Der SiA unterstreicht die Bedeutung, welche die Formulierung der Nachrichtenbedürfnisse für die strategische Führung spielt. Diese Formulierung wurde laufend verbessert und systematisiert. Der bzw. die Vorsitzende des SiA bringt deshalb die Liste der Nachrichtenbedürfnisse und Prioritäten dem Bundesrat alle sechs Monate zur Kenntnis.</p><p>Der SiA hat im Rahmen der Evaluation Fragen des Informationsflusses und der Koordination der Nachrichtendienste selbst besprochen. Er hat dort für eine Klärung der Funktionsprinzipien und Modalitäten gesorgt, womit eine Verbesserung ihres Funktionierens erzielt werden konnte:</p><p>Die Kompetenzen des NDK sollen präzisiert werden. Die Nachrichtendienstliche Koordinationsstelle trägt in der Regel die Verantwortung für die Erarbeitung der interdepartementalen Analysen und damit auch für deren inhaltliche und formale Qualität. Die Sicherstellung des Informationszugangs ist für die Aufgabenerfüllung des NDK von zentraler Bedeutung, auch im Rahmen der Früherkennung.</p><p>Die Koordination der Nachrichtendienste selbst soll präziser definiert werden. Es wurde daran festgehalten, dass der NDK keine Linienfunktion hat. Weiter hat der Sicherheitsausschuss vorgezeichnet, in welchen Bereichen zukünftige Koordinationsmassnahmen notwendig sein könnten. </p><p>Die Ressourcen des Lage- und Früherkennungsbüros wurden vom Sicherheitsausschuss als genügend erachtet.</p><p>Aufgrund des Berichtes hat der Bundesrat die Grenzen und den Umfang der vom LFB wahrzunehmenden Frühwarnfunktion definiert:</p><p>Um eine Frühwarnfunktion wahrzunehmen, darf das LFB selbstständig Sicherheitsfragen bearbeiten, die eine potenzielle Gefährdung der Schweiz bedeuten könnten. Aufklärungen und Analysen über den engeren Sicherheitsbereich hinaus bedürfen eines Mandates des SiA mit Information des Bundesrates.</p><p>Der SiA wird dem Bundesrat zu gegebener Zeit Anträge zum weiteren Vorgehen betreffend die Bearbeitung der Grundsatzfragen zur sicherheitspolitischen Organisation (Schnittstellen bei der departementsübergreifenden und nachrichtendienstlichen Koordination und Zusammenarbeit sowie Definition sicherheitspolitisch relevanter Themen) unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion als erfüllt abzuschreiben.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die nachrichtendienstliche Koordination zu verbessern und mit genügend Ressourcen und Kompetenzen auszustatten, damit sie als Steuerungsinstrument des Bundesrates ihre volle Wirkung entfalten kann. Insbesondere sind die Nachrichtenbedürfnisse durch den Bundesrat besser zu formulieren und Instrumente zur Anhebung der Qualität von nachrichtendienstlichen Produkten zu schaffen.</p>
    • Nachrichtendienst. Kooperation und Professionalität

Back to List