Innere Sicherheit. Neue Kompetenzverteilung

ShortId
01.3706
Id
20013706
Updated
10.04.2024 10:10
Language
de
Title
Innere Sicherheit. Neue Kompetenzverteilung
AdditionalIndexing
09;Armeeeinsatz;Bundespolizei;Beziehung Bund-Kanton;öffentliche Ordnung;Grenzkontrolle;Polizei
1
  • L03K040303, öffentliche Ordnung
  • L04K04030304, Polizei
  • L05K0701040402, Grenzkontrolle
  • L05K0804040501, Bundespolizei
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
  • L04K04020304, Armeeeinsatz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die sicherheitspolizeilichen Aufgaben haben in den letzten Jahren offensichtlich stark zugenommen. Die zur Verfügung stehenden Kräfte der kantonalen und städtischen Polizeikorps stossen dabei immer rascher an ihre Grenzen. Bereits muss schon bei relativ geringem Anstieg der Gefährdungslage auf die Armee bzw. auf das Festungswachtkorps (FWK) zurückgegriffen werden. So wird u. a. die Bewachung der amerikanischen und der britischen Botschaft in Bern bereits vom FWK übernommen.</p><p>Die Terroranschläge vom 11. September 2001 in Amerika haben gezeigt, dass eine verschärfte Sicherheit in den Flugzeugen dringend notwendig ist. An sich müssten die Kantone hierfür geeignetes Sicherheitspersonal zur Verfügung stellen. Da dies aber immer weniger der Fall zu sein scheint, musste im Rahmen von Usis bereits als Sofortmassnahme die Erarbeitung einer gesetzlichen Regelung beschlossen werden, die auch hier den Einsatz von FWK-Leuten ermöglicht.</p><p>Bereits seit längerem muss dem Grenzwachtkorps (GWK) mit Festungswachtangehörigen ausgeholfen werden. Zwar wurde hier in einer Sofortmassnahme von Usis die Aufstockung des GWK um 200 Personen beschlossen. Das GWK nimmt im Bereich der Personenkontrolle aber weitgehend Aufgaben wahr, die de jure bei den Kantonen angesiedelt wäre. Gemäss den Empfehlungen von Usis soll aber die gesamte Grenzkontrolle durch den Bund koordiniert werden.</p><p>Das World Economic Forum 2002 musste u. a. deswegen nach New York verschoben werden, weil offensichtlich die Sicherheit der Teilnehmer nicht gewährleistet werden konnte. Zu diesem Mangel beigetragen hat offenbar auch die mangelnde Bereitschaft seitens einiger Korps, namentlich der Stadtpolizei Zürich, den Bündner Behörden Unterstützung zu liefern.</p><p>All dies zeigt, dass die heutige Organisation für die anstehenden Aufgaben im sicherheitspolizeilichen Bereich nicht mehr genügt. Es ist deshalb an der Zeit, die Aufgaben von Bund und Kantonen auch im Polizeibereich zu entflechten, analog dem Grundsatz des neuen Finanzausgleichs. Dem Bund sind die Mittel zur Erfüllung seiner eigenen sicherheitspolizeilichen Aufgaben, wie er sie bereits heute wahrnimmt (Botschaftsbewachungen, Schutz völkerrechtlich geschützter Teilnehmer an internationalen Konferenzen, sicherheitspolizeiliche Aufgaben an der Grenze usw.), zu geben. Dies auch, damit sich die Kantone auf den Ausbau der kantonalen Polizeikorps für kantonale Aufgaben konzentrieren können. Eine solche Aufgabenteilung entspricht voll und ganz dem schweizerischen Föderalismus, der durch die Entflechtung von Aufgaben und Mitteln gestärkt wird.</p><p>Mit der Verschiebung der Gewichte von der äusseren zur inneren Sicherheit und mit dem Ausbau der Kapazitäten zur Gewährleistung der inneren Sicherheit drängt sich auch eine Verschiebung der Mittel auf. Eine gesamtheitliche Betrachtung der Mittel für den gesamten Sicherheitsbereich drängt sich auf.</p><p>Die Polizeiaufgaben des Bundes sind durch eine neu zu schaffende zivile sicherheitspolizeiliche Truppe wahr zu nehmen. Die Miliztradition unseres Landes und staatspolitische Überlegungen verbieten es, dass ordentliche Polizeiaufgaben von der Armee wahrgenommen werden. Die Armee ist weiterhin erst dann einzusetzen, wenn die zivilen polizeilichen Mittel nicht mehr ausreichen. Es gilt nach wie vor das bewährte Subsidiaritätsprinzip. Um entstehende Synergien mit der künftigen Militärpolizei auszunutzen, ist jedoch zu überprüfen, ob allenfalls sogar sämtliche sicherheitspolizeilichen Aufgaben des Bundes von einem einzigen Korps wahrgenommen werden können. Die militärischen Bedürfnisse, die heute von der Militärpolizei abgedeckt werden, könnten allenfalls mittels Leistungsvereinbarung zwischen Armee und ziviler Polizei geregelt werden.</p>
  • <p>Im Rahmen des Projekts Usis (Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit der Schweiz) wird seit November 1999 durch Bund und Kantone gemeinsam untersucht, wie in der inneren Sicherheit gute und zukunftsträchtige Modelle gefunden werden können, die es erlauben, die Schwächen des heutigen Systems auszumerzen und gleichzeitig seine Stärken möglichst auszubauen.</p><p>Im Herbst 2001 konnte die Projektorganisation zuhanden des Bundesrates und der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren der Schweiz (KKJPD) den Bericht Usis II mit groben Sollvarianten für die Zukunft und mit Sofortmassnahmen verabschieden. Der Bundesrat hat am 24. Oktober 2001 und die KKJPD am 8. November 2001 Beschlüsse über die weiter zu verfolgenden Varianten und die Sofortmassnahmen gefasst.</p><p>Beim Kernproblem Lücke - dem Mangel an zivilen polizeilichen Kräften bei Bund und Kantonen - haben sich Bundesrat und KKJPD für die Weiterverfolgung von zwei Varianten entschieden.</p><p>- Die eine sieht die Bereitstellung eines zivilen Sicherheitsdetachements des Bundes vor, damit der Bund eigene bestehende sicherheitspolizeiliche Aufgaben in Zukunft auch mit eigenen Kräften gemäss dem Ansatz des neuen Finanzausgleichs wahrnehmen kann, wonach eigene Aufgaben grundsätzlich mit eigenen Mitteln bewältigt werden sollen. Das wäre auch sinnvoll für die Erfüllung sicherheitspolitischer Aufgaben im Ausland (internationale Polizeibeobachter). Diese Variante entspricht der ersten Forderung der Motion. Ein Ausbau der heute bereits bestehenden Bundesaufgaben, namentlich auf den Ordnungsdienst, ist nicht vorgesehen.</p><p>Die Fragen, wie sich dieses zivile Sicherheitsdetachement zusammensetzt, wie es auf Stufe Bund finanziert wird, ob sich allenfalls Mittelumverteilungen aufdrängen und wie die departementale Zuteilung aussehen wird, wird Usis bis Herbst 2002 klären. Die Zusammenlegung der sicherheitspolizeilichen Kräfte auf Stufe Bund - wie sie in der Motion gefordert wird - ist eine Möglichkeit. Sie und auch die Ansiedlung einer solchen Truppe werden mit Usis geprüft.</p><p>- Die andere Variante beim Kernproblem Lücke geht in die Richtung, dass die Kantone rund 800 bis 1000 Polizeikräfte zusätzlich rekrutieren und ausbilden, während der Bund einen Teil davon bezahlt. Für die Aufgaben des Bundes würden dann die Kantone die nötigen Kräfte zur Verfügung stellen.</p><p>Für den Fall eines bundeseigenen Sicherheitsdetachementes ist zu überprüfen, in welchem Departement es anzusiedeln wäre und wie es zu alimentieren sei. Dabei wird Usis insbesondere auch die Zusammenführung von Kräften des Grenzwachtkorps (GWK), des Festungswachtkorps und der Militärpolizeibataillone der "Armee XXI" zu untersuchen haben. Der Bundesrat hat bereits in seiner Stellungnahme auf die Motion Leu 99.3198 vom 22. April 1999 in Aussicht gestellt, die Bildung einer operationellen Sicherheitspolizeitruppe auf Stufe Bund als Variante zu prüfen. Was die Mittel für die Verstärkung der zivilen Sicherheitskräfte betrifft, so hielt der Bundesrat in seinem Bericht über die Sicherheitspolitik der Schweiz (Sipol B 2000) vom 7. Juni 1999 fest, dass auch eine Umverteilung der notwendigen Mittel geprüft werden muss.</p><p>Unabhängig von der zu wählenden Variante vertreten Bundesrat und KKJPD die Meinung, dass die sicherheitspolizeilichen Aufgaben des Bundes in Zukunft primär durch zivile Kräfte wahr genommen werden und diese den Bundesbehörden direkt zur Verfügung stehen müssen. Die Armee muss aber auch in Zukunft zu subsidiären Sicherungseinsätzen fähig sein, um Spitzen zu brechen. Die Armee unterstützt gemäss Artikel 58 Absatz 2 der Bundesverfassung die zivilen Behörden bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und bei der Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen, und sie kann vom Gesetz weitere Aufgaben übertragen erhalten. Gemäss Artikel 67 Absatz 1 des Militärgesetzes können Truppen zivilen Behörden auf deren Verlangen in weiteren Bereichen Hilfe leisten, u. a. zum Schutz von Personen und besonders schutzwürdigen Sachen.</p><p>Beim Kernproblem "Grenze" haben sich Bundesrat und KKJPD für die Weiterverfolgung von drei Varianten (Verbesserung Status Quo, Kantone, Bund) entschieden. Bei der Variante Bund wird im Laufe dieses Jahres geprüft, ob die Aufgaben an der Grenze durch ein Organ des Bundes ausgeübt werden könnten. Die Variante Kantone eruiert, ob diese Tätigkeiten von den Polizeikorps der Kantone wahrgenommen werden könnten. Letzteres könnte eine Auflösung des GWK, verbunden mit einer Aufteilung dieser Kräfte auf die Grenzkantone und auf die Eidgenössische Zollverwaltung (Warenkontrolle), zur Folge haben. Bundesrat und KKJPD haben aber grundsätzlich der These zugestimmt, dass die Wahrnehmung von Polizeiaufgaben an der Landesgrenze der Sicherheit des ganzen Landes dient und einer übergeordneten Koordination bedarf.</p><p>Bis zum Herbst 2002 sollen die von Bundesrat und KKJPD in Auftrag gegebenen Varianten im Detail ausgearbeitet sein. Dieser Bericht (Usis III) wird sich namentlich zu den organisatorischen, finanziellen, juristischen und personellen Konsequenzen der jeweiligen Varianten detailliert äussern. Gestützt darauf können die Entscheidungen getroffen werden, in welche Richtung die Reorganisation der inneren Sicherheit geht. Im Rahmen dieser Entscheidfindung wird der Bundesrat die in der Motion vorgebrachten Argumente aufnehmen.</p><p>Da die Entscheidfindung im Rahmen des Projektes Usis gemeinsam mit der KKJPD erfolgt und verschiedene Forderungen der Motion noch geprüft werden, will der Bundesrat die Anliegen nicht als Motion entgegennehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>- Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine Lösung für die Schliessung der Lücken bei der Polizei zu treffen, bei der jeder Partner (Bund und Kantone) seine sicherheitspolizeiliche Aufgabe durch je eigene Kräfte erfüllen kann.</p><p>- Die Grenzkontrolle ist ganz in die Kompetenz des Bundes zu verschieben.</p><p>- Der Bundesrat soll überprüfen, inwieweit alle sicherheitspolizeilichen Kräfte auf Stufe Bund in einer zivilen Truppe zusammengelegt werden können (vgl. Motion Leu vom 22. April 1999).</p><p>- Mit der Bildung einer eigenen sicherheitspolizeilichen Truppe auf Stufe Bund sind auch die entsprechenden Mittel vom Bereich der äusseren Sicherheit in den Bereich der inneren Sicherheit zu verschieben.</p>
  • Innere Sicherheit. Neue Kompetenzverteilung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die sicherheitspolizeilichen Aufgaben haben in den letzten Jahren offensichtlich stark zugenommen. Die zur Verfügung stehenden Kräfte der kantonalen und städtischen Polizeikorps stossen dabei immer rascher an ihre Grenzen. Bereits muss schon bei relativ geringem Anstieg der Gefährdungslage auf die Armee bzw. auf das Festungswachtkorps (FWK) zurückgegriffen werden. So wird u. a. die Bewachung der amerikanischen und der britischen Botschaft in Bern bereits vom FWK übernommen.</p><p>Die Terroranschläge vom 11. September 2001 in Amerika haben gezeigt, dass eine verschärfte Sicherheit in den Flugzeugen dringend notwendig ist. An sich müssten die Kantone hierfür geeignetes Sicherheitspersonal zur Verfügung stellen. Da dies aber immer weniger der Fall zu sein scheint, musste im Rahmen von Usis bereits als Sofortmassnahme die Erarbeitung einer gesetzlichen Regelung beschlossen werden, die auch hier den Einsatz von FWK-Leuten ermöglicht.</p><p>Bereits seit längerem muss dem Grenzwachtkorps (GWK) mit Festungswachtangehörigen ausgeholfen werden. Zwar wurde hier in einer Sofortmassnahme von Usis die Aufstockung des GWK um 200 Personen beschlossen. Das GWK nimmt im Bereich der Personenkontrolle aber weitgehend Aufgaben wahr, die de jure bei den Kantonen angesiedelt wäre. Gemäss den Empfehlungen von Usis soll aber die gesamte Grenzkontrolle durch den Bund koordiniert werden.</p><p>Das World Economic Forum 2002 musste u. a. deswegen nach New York verschoben werden, weil offensichtlich die Sicherheit der Teilnehmer nicht gewährleistet werden konnte. Zu diesem Mangel beigetragen hat offenbar auch die mangelnde Bereitschaft seitens einiger Korps, namentlich der Stadtpolizei Zürich, den Bündner Behörden Unterstützung zu liefern.</p><p>All dies zeigt, dass die heutige Organisation für die anstehenden Aufgaben im sicherheitspolizeilichen Bereich nicht mehr genügt. Es ist deshalb an der Zeit, die Aufgaben von Bund und Kantonen auch im Polizeibereich zu entflechten, analog dem Grundsatz des neuen Finanzausgleichs. Dem Bund sind die Mittel zur Erfüllung seiner eigenen sicherheitspolizeilichen Aufgaben, wie er sie bereits heute wahrnimmt (Botschaftsbewachungen, Schutz völkerrechtlich geschützter Teilnehmer an internationalen Konferenzen, sicherheitspolizeiliche Aufgaben an der Grenze usw.), zu geben. Dies auch, damit sich die Kantone auf den Ausbau der kantonalen Polizeikorps für kantonale Aufgaben konzentrieren können. Eine solche Aufgabenteilung entspricht voll und ganz dem schweizerischen Föderalismus, der durch die Entflechtung von Aufgaben und Mitteln gestärkt wird.</p><p>Mit der Verschiebung der Gewichte von der äusseren zur inneren Sicherheit und mit dem Ausbau der Kapazitäten zur Gewährleistung der inneren Sicherheit drängt sich auch eine Verschiebung der Mittel auf. Eine gesamtheitliche Betrachtung der Mittel für den gesamten Sicherheitsbereich drängt sich auf.</p><p>Die Polizeiaufgaben des Bundes sind durch eine neu zu schaffende zivile sicherheitspolizeiliche Truppe wahr zu nehmen. Die Miliztradition unseres Landes und staatspolitische Überlegungen verbieten es, dass ordentliche Polizeiaufgaben von der Armee wahrgenommen werden. Die Armee ist weiterhin erst dann einzusetzen, wenn die zivilen polizeilichen Mittel nicht mehr ausreichen. Es gilt nach wie vor das bewährte Subsidiaritätsprinzip. Um entstehende Synergien mit der künftigen Militärpolizei auszunutzen, ist jedoch zu überprüfen, ob allenfalls sogar sämtliche sicherheitspolizeilichen Aufgaben des Bundes von einem einzigen Korps wahrgenommen werden können. Die militärischen Bedürfnisse, die heute von der Militärpolizei abgedeckt werden, könnten allenfalls mittels Leistungsvereinbarung zwischen Armee und ziviler Polizei geregelt werden.</p>
    • <p>Im Rahmen des Projekts Usis (Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit der Schweiz) wird seit November 1999 durch Bund und Kantone gemeinsam untersucht, wie in der inneren Sicherheit gute und zukunftsträchtige Modelle gefunden werden können, die es erlauben, die Schwächen des heutigen Systems auszumerzen und gleichzeitig seine Stärken möglichst auszubauen.</p><p>Im Herbst 2001 konnte die Projektorganisation zuhanden des Bundesrates und der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren der Schweiz (KKJPD) den Bericht Usis II mit groben Sollvarianten für die Zukunft und mit Sofortmassnahmen verabschieden. Der Bundesrat hat am 24. Oktober 2001 und die KKJPD am 8. November 2001 Beschlüsse über die weiter zu verfolgenden Varianten und die Sofortmassnahmen gefasst.</p><p>Beim Kernproblem Lücke - dem Mangel an zivilen polizeilichen Kräften bei Bund und Kantonen - haben sich Bundesrat und KKJPD für die Weiterverfolgung von zwei Varianten entschieden.</p><p>- Die eine sieht die Bereitstellung eines zivilen Sicherheitsdetachements des Bundes vor, damit der Bund eigene bestehende sicherheitspolizeiliche Aufgaben in Zukunft auch mit eigenen Kräften gemäss dem Ansatz des neuen Finanzausgleichs wahrnehmen kann, wonach eigene Aufgaben grundsätzlich mit eigenen Mitteln bewältigt werden sollen. Das wäre auch sinnvoll für die Erfüllung sicherheitspolitischer Aufgaben im Ausland (internationale Polizeibeobachter). Diese Variante entspricht der ersten Forderung der Motion. Ein Ausbau der heute bereits bestehenden Bundesaufgaben, namentlich auf den Ordnungsdienst, ist nicht vorgesehen.</p><p>Die Fragen, wie sich dieses zivile Sicherheitsdetachement zusammensetzt, wie es auf Stufe Bund finanziert wird, ob sich allenfalls Mittelumverteilungen aufdrängen und wie die departementale Zuteilung aussehen wird, wird Usis bis Herbst 2002 klären. Die Zusammenlegung der sicherheitspolizeilichen Kräfte auf Stufe Bund - wie sie in der Motion gefordert wird - ist eine Möglichkeit. Sie und auch die Ansiedlung einer solchen Truppe werden mit Usis geprüft.</p><p>- Die andere Variante beim Kernproblem Lücke geht in die Richtung, dass die Kantone rund 800 bis 1000 Polizeikräfte zusätzlich rekrutieren und ausbilden, während der Bund einen Teil davon bezahlt. Für die Aufgaben des Bundes würden dann die Kantone die nötigen Kräfte zur Verfügung stellen.</p><p>Für den Fall eines bundeseigenen Sicherheitsdetachementes ist zu überprüfen, in welchem Departement es anzusiedeln wäre und wie es zu alimentieren sei. Dabei wird Usis insbesondere auch die Zusammenführung von Kräften des Grenzwachtkorps (GWK), des Festungswachtkorps und der Militärpolizeibataillone der "Armee XXI" zu untersuchen haben. Der Bundesrat hat bereits in seiner Stellungnahme auf die Motion Leu 99.3198 vom 22. April 1999 in Aussicht gestellt, die Bildung einer operationellen Sicherheitspolizeitruppe auf Stufe Bund als Variante zu prüfen. Was die Mittel für die Verstärkung der zivilen Sicherheitskräfte betrifft, so hielt der Bundesrat in seinem Bericht über die Sicherheitspolitik der Schweiz (Sipol B 2000) vom 7. Juni 1999 fest, dass auch eine Umverteilung der notwendigen Mittel geprüft werden muss.</p><p>Unabhängig von der zu wählenden Variante vertreten Bundesrat und KKJPD die Meinung, dass die sicherheitspolizeilichen Aufgaben des Bundes in Zukunft primär durch zivile Kräfte wahr genommen werden und diese den Bundesbehörden direkt zur Verfügung stehen müssen. Die Armee muss aber auch in Zukunft zu subsidiären Sicherungseinsätzen fähig sein, um Spitzen zu brechen. Die Armee unterstützt gemäss Artikel 58 Absatz 2 der Bundesverfassung die zivilen Behörden bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und bei der Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen, und sie kann vom Gesetz weitere Aufgaben übertragen erhalten. Gemäss Artikel 67 Absatz 1 des Militärgesetzes können Truppen zivilen Behörden auf deren Verlangen in weiteren Bereichen Hilfe leisten, u. a. zum Schutz von Personen und besonders schutzwürdigen Sachen.</p><p>Beim Kernproblem "Grenze" haben sich Bundesrat und KKJPD für die Weiterverfolgung von drei Varianten (Verbesserung Status Quo, Kantone, Bund) entschieden. Bei der Variante Bund wird im Laufe dieses Jahres geprüft, ob die Aufgaben an der Grenze durch ein Organ des Bundes ausgeübt werden könnten. Die Variante Kantone eruiert, ob diese Tätigkeiten von den Polizeikorps der Kantone wahrgenommen werden könnten. Letzteres könnte eine Auflösung des GWK, verbunden mit einer Aufteilung dieser Kräfte auf die Grenzkantone und auf die Eidgenössische Zollverwaltung (Warenkontrolle), zur Folge haben. Bundesrat und KKJPD haben aber grundsätzlich der These zugestimmt, dass die Wahrnehmung von Polizeiaufgaben an der Landesgrenze der Sicherheit des ganzen Landes dient und einer übergeordneten Koordination bedarf.</p><p>Bis zum Herbst 2002 sollen die von Bundesrat und KKJPD in Auftrag gegebenen Varianten im Detail ausgearbeitet sein. Dieser Bericht (Usis III) wird sich namentlich zu den organisatorischen, finanziellen, juristischen und personellen Konsequenzen der jeweiligen Varianten detailliert äussern. Gestützt darauf können die Entscheidungen getroffen werden, in welche Richtung die Reorganisation der inneren Sicherheit geht. Im Rahmen dieser Entscheidfindung wird der Bundesrat die in der Motion vorgebrachten Argumente aufnehmen.</p><p>Da die Entscheidfindung im Rahmen des Projektes Usis gemeinsam mit der KKJPD erfolgt und verschiedene Forderungen der Motion noch geprüft werden, will der Bundesrat die Anliegen nicht als Motion entgegennehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>- Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine Lösung für die Schliessung der Lücken bei der Polizei zu treffen, bei der jeder Partner (Bund und Kantone) seine sicherheitspolizeiliche Aufgabe durch je eigene Kräfte erfüllen kann.</p><p>- Die Grenzkontrolle ist ganz in die Kompetenz des Bundes zu verschieben.</p><p>- Der Bundesrat soll überprüfen, inwieweit alle sicherheitspolizeilichen Kräfte auf Stufe Bund in einer zivilen Truppe zusammengelegt werden können (vgl. Motion Leu vom 22. April 1999).</p><p>- Mit der Bildung einer eigenen sicherheitspolizeilichen Truppe auf Stufe Bund sind auch die entsprechenden Mittel vom Bereich der äusseren Sicherheit in den Bereich der inneren Sicherheit zu verschieben.</p>
    • Innere Sicherheit. Neue Kompetenzverteilung

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