Für ein Institut für Mehrsprachigkeit in Graubünden

ShortId
01.3714
Id
20013714
Updated
25.06.2025 01:55
Language
de
Title
Für ein Institut für Mehrsprachigkeit in Graubünden
AdditionalIndexing
2831;Mehrsprachigkeit;Graubünden;Forschungsstelle;rätoromanische Sprache
1
  • L05K0106010306, Mehrsprachigkeit
  • L04K16020202, Forschungsstelle
  • L05K0106010307, rätoromanische Sprache
  • L05K0301010108, Graubünden
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das erwähnte Institut steht seit etwa zehn Jahren zur Diskussion. Es erweist sich immer mehr als eine dringliche Angelegenheit in einem Land, das vier Sprachen als Landessprachen kennt, vor Schwierigkeiten beim Erlernen einer zweiten oder dritten Landessprache steht und sich mit diversen Problemen im Hinblick auf den zweisprachigen Unterricht in mehrsprachigen Regionen konfrontiert sieht. Die Forderung nach Domizilierung dieses Instituts in Graubünden ist insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig und erwünscht.</p><p>- Graubünden ist der einzige dreisprachige Kanton der Schweiz, der dementsprechend komplexe Fragen der Sprachplanung, -gestaltung und -entwicklung in rechtlicher und praktischer Hinsicht zu lösen hat.</p><p>- Einzig in Graubünden ist die vierte Landessprache, das Rätoromanische, verbreitet. Und diese Sprache ist nicht nur die gefährdetste von allen, sie ist zudem eine bedrohte Landessprache. Zu ihrer Erhaltung braucht es ausserordentliche Massnahmen. Dies hat der Gesetzgeber erkannt und im Artikel 70 der neuen Bundesverfassung und im Entwurf zu einem eidgenössischen Sprachengesetz entsprechende Bestimmungen erlassen. Nun gilt es, solchen Deklarationen auch konkrete Taten folgen zu lassen.</p><p>- Ein wissenschaftliches Institut kann eine unerlässliche Hilfe bei neueren Projekten der Sprachplanung und -erhaltung darstellen, insbesondere betreffend der mehrerenorts bestehenden Tendenzen zur Einführung des zweisprachigen Unterrichts an der Volksschule. Dieses neue System bedarf der Vorgabe klarer Kriterien und der dauernden wissenschaftlichen Begleitung am Ort. Die bestehenden Institutionen im Kanton sind für diese Aufgabe überfordert.</p><p>- Die Dachorganisation der rätoromanischen Sprachgesellschaften, die Lia Rumantscha in Chur, ist angesichts ihrer begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen und der zunehmenden Beanspruchung in ihrer traditionellen Arbeit nicht in der Lage, die spezifischen, mit den neuen Herausforderungen sich stellenden Fragenkomplexe allein zu lösen. Sie ist dringlich auf wissenschaftliche Beratung und Begleitung angewiesen.</p><p>- Der Kanton Graubünden ist die einzige grössere schweizerische Region, die keine Universität besitzt. Von Seiten des Bundes ist sie mit einem einzigen wissenschaftlichen Institut ausgestattet. Wesentliche Teile von Bundesbetrieben sind in Graubünden in den letzten Jahren abgebaut oder wegtransferiert worden. Die Domizilierung des vorgesehenen Instituts für Mehrsprachigkeit in Graubünden ist denn sowohl in sachlicher als auch in staatspolitischer Hinsicht ein Akt der Gerechtigkeit und Billigkeit.</p><p>- Es ist unerlässlich, dass das vorgesehene Institut als eigenständiges öffentlich-rechtliches Gebilde mit seiner gesamten infrastrukturellen und personellen Dotation errichtet wird und nicht lediglich mit einer "Antenne" in Graubünden versehen, sonst aber anderswo an einer Universität angehängt wird. Hingegen soll es durch enge Kontakte mit einer Hochschule verbunden sein. Die Anwesenheit der Wissenschafter vor Ort, dort wo der Existenzkampf einer Kleinsprache tagtäglich miterfahren werden kann, ist denn auch eine Voraussetzung für die Legitimation und den praktischen Nutzen dieser Institution.</p>
  • <p>Das Projekt einer Institution zur Förderung der Mehrsprachigkeit (IFM) geht auf eine Initiative der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) aus dem Jahre 1990 zurück. Die Schaffung und Führung dieser Institution wurde von Anfang an als gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen konzipiert und mit der Umsetzung der damals noch laufenden Arbeiten zur Revision des Sprachenartikels in der Bundesverfassung verknüpft. </p><p>Im Rahmen des Vorentwurfs für ein Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz, SpG), das von der "Paritätischen Arbeitsgruppe Sprachengesetz" (PAS) mit Vertretungen von Bund und Kantonen erarbeitet wurde, ist nun die Realisierung der IFM vorgesehen. Diese entspricht einem grossen Bedarf bei den Kantonen im Bereich der Bildungsforschung, insbesondere im Hinblick auf die anstehenden Reformen im Sprachunterricht. </p><p>Die PAS hat in den Erläuterungen zum SpG einige Umrisse für die zu schaffende IFM vorgezeichnet, wobei keine neue Institution vorgesehen ist. Ein Zentrum mit Spezialaufgabe soll einem im Wettbewerb zu bestimmenden universitären Institut angegliedert werden, welches mit bestehenden Institutionen (Universitäten, Fachhochschulen, kantonalen Instituten) in den verschiedenen Sprachregionen vernetzt wird. Dadurch soll die IFM den verschiedenen Bedürfnissen in allen Sprachregionen des Landes, namentlich auch jenen der zweisprachigen Kantone und des dreisprachigen Kantons Graubünden, Rechnung tragen können. </p><p>Der Bundesrat hat das EDI beauftragt, gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Vorentwurf SpG, in der ersten Jahreshälfte 2002 eine Botschaft auszuarbeiten. Im Hinblick darauf werden die Vertretungen von Bund und Kantonen das Konzept für die Schaffung der IFM konkretisieren. Das Ergebnis der Vernehmlassung zum SpG wird möglicherweise neue Anhaltspunkte liefern. Dieses Vorgehen lässt auch weitere Optionen offen, sowohl was das Konzept wie auch den möglichen Standort der zu schaffenden Institution betrifft. Der Bundesrat wird im Rahmen der Behandlung der Botschaft zum SpG und in Kenntnis der Fakten und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel zur IFM Stellung nehmen können.</p><p>Aufgrund dieser Aussagen kann festgehalten werden, dass bei der Realisierung der IFM in erster Linie die landesweiten Bedürfnisse im Vordergrund stehen und dass die Vorarbeiten eine mögliche Standortwahl für die Institution nicht präjudizieren.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das von der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz seit Jahren diskutierte und im Entwurf zum neuen Sprachengesetz des Bundes vorgesehene Institut zur Förderung der Mehrsprachigkeit im Kanton Graubünden domiziliert wird; er soll insbesondere dahin wirken, dass bereits laufende Vorarbeiten keine diesen Standort präjudizierende Wirkungen zeitigen.</p>
  • Für ein Institut für Mehrsprachigkeit in Graubünden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das erwähnte Institut steht seit etwa zehn Jahren zur Diskussion. Es erweist sich immer mehr als eine dringliche Angelegenheit in einem Land, das vier Sprachen als Landessprachen kennt, vor Schwierigkeiten beim Erlernen einer zweiten oder dritten Landessprache steht und sich mit diversen Problemen im Hinblick auf den zweisprachigen Unterricht in mehrsprachigen Regionen konfrontiert sieht. Die Forderung nach Domizilierung dieses Instituts in Graubünden ist insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig und erwünscht.</p><p>- Graubünden ist der einzige dreisprachige Kanton der Schweiz, der dementsprechend komplexe Fragen der Sprachplanung, -gestaltung und -entwicklung in rechtlicher und praktischer Hinsicht zu lösen hat.</p><p>- Einzig in Graubünden ist die vierte Landessprache, das Rätoromanische, verbreitet. Und diese Sprache ist nicht nur die gefährdetste von allen, sie ist zudem eine bedrohte Landessprache. Zu ihrer Erhaltung braucht es ausserordentliche Massnahmen. Dies hat der Gesetzgeber erkannt und im Artikel 70 der neuen Bundesverfassung und im Entwurf zu einem eidgenössischen Sprachengesetz entsprechende Bestimmungen erlassen. Nun gilt es, solchen Deklarationen auch konkrete Taten folgen zu lassen.</p><p>- Ein wissenschaftliches Institut kann eine unerlässliche Hilfe bei neueren Projekten der Sprachplanung und -erhaltung darstellen, insbesondere betreffend der mehrerenorts bestehenden Tendenzen zur Einführung des zweisprachigen Unterrichts an der Volksschule. Dieses neue System bedarf der Vorgabe klarer Kriterien und der dauernden wissenschaftlichen Begleitung am Ort. Die bestehenden Institutionen im Kanton sind für diese Aufgabe überfordert.</p><p>- Die Dachorganisation der rätoromanischen Sprachgesellschaften, die Lia Rumantscha in Chur, ist angesichts ihrer begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen und der zunehmenden Beanspruchung in ihrer traditionellen Arbeit nicht in der Lage, die spezifischen, mit den neuen Herausforderungen sich stellenden Fragenkomplexe allein zu lösen. Sie ist dringlich auf wissenschaftliche Beratung und Begleitung angewiesen.</p><p>- Der Kanton Graubünden ist die einzige grössere schweizerische Region, die keine Universität besitzt. Von Seiten des Bundes ist sie mit einem einzigen wissenschaftlichen Institut ausgestattet. Wesentliche Teile von Bundesbetrieben sind in Graubünden in den letzten Jahren abgebaut oder wegtransferiert worden. Die Domizilierung des vorgesehenen Instituts für Mehrsprachigkeit in Graubünden ist denn sowohl in sachlicher als auch in staatspolitischer Hinsicht ein Akt der Gerechtigkeit und Billigkeit.</p><p>- Es ist unerlässlich, dass das vorgesehene Institut als eigenständiges öffentlich-rechtliches Gebilde mit seiner gesamten infrastrukturellen und personellen Dotation errichtet wird und nicht lediglich mit einer "Antenne" in Graubünden versehen, sonst aber anderswo an einer Universität angehängt wird. Hingegen soll es durch enge Kontakte mit einer Hochschule verbunden sein. Die Anwesenheit der Wissenschafter vor Ort, dort wo der Existenzkampf einer Kleinsprache tagtäglich miterfahren werden kann, ist denn auch eine Voraussetzung für die Legitimation und den praktischen Nutzen dieser Institution.</p>
    • <p>Das Projekt einer Institution zur Förderung der Mehrsprachigkeit (IFM) geht auf eine Initiative der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) aus dem Jahre 1990 zurück. Die Schaffung und Führung dieser Institution wurde von Anfang an als gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen konzipiert und mit der Umsetzung der damals noch laufenden Arbeiten zur Revision des Sprachenartikels in der Bundesverfassung verknüpft. </p><p>Im Rahmen des Vorentwurfs für ein Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz, SpG), das von der "Paritätischen Arbeitsgruppe Sprachengesetz" (PAS) mit Vertretungen von Bund und Kantonen erarbeitet wurde, ist nun die Realisierung der IFM vorgesehen. Diese entspricht einem grossen Bedarf bei den Kantonen im Bereich der Bildungsforschung, insbesondere im Hinblick auf die anstehenden Reformen im Sprachunterricht. </p><p>Die PAS hat in den Erläuterungen zum SpG einige Umrisse für die zu schaffende IFM vorgezeichnet, wobei keine neue Institution vorgesehen ist. Ein Zentrum mit Spezialaufgabe soll einem im Wettbewerb zu bestimmenden universitären Institut angegliedert werden, welches mit bestehenden Institutionen (Universitäten, Fachhochschulen, kantonalen Instituten) in den verschiedenen Sprachregionen vernetzt wird. Dadurch soll die IFM den verschiedenen Bedürfnissen in allen Sprachregionen des Landes, namentlich auch jenen der zweisprachigen Kantone und des dreisprachigen Kantons Graubünden, Rechnung tragen können. </p><p>Der Bundesrat hat das EDI beauftragt, gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Vorentwurf SpG, in der ersten Jahreshälfte 2002 eine Botschaft auszuarbeiten. Im Hinblick darauf werden die Vertretungen von Bund und Kantonen das Konzept für die Schaffung der IFM konkretisieren. Das Ergebnis der Vernehmlassung zum SpG wird möglicherweise neue Anhaltspunkte liefern. Dieses Vorgehen lässt auch weitere Optionen offen, sowohl was das Konzept wie auch den möglichen Standort der zu schaffenden Institution betrifft. Der Bundesrat wird im Rahmen der Behandlung der Botschaft zum SpG und in Kenntnis der Fakten und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel zur IFM Stellung nehmen können.</p><p>Aufgrund dieser Aussagen kann festgehalten werden, dass bei der Realisierung der IFM in erster Linie die landesweiten Bedürfnisse im Vordergrund stehen und dass die Vorarbeiten eine mögliche Standortwahl für die Institution nicht präjudizieren.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das von der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz seit Jahren diskutierte und im Entwurf zum neuen Sprachengesetz des Bundes vorgesehene Institut zur Förderung der Mehrsprachigkeit im Kanton Graubünden domiziliert wird; er soll insbesondere dahin wirken, dass bereits laufende Vorarbeiten keine diesen Standort präjudizierende Wirkungen zeitigen.</p>
    • Für ein Institut für Mehrsprachigkeit in Graubünden

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