Handlungsspielraum FinöV-Projekte
- ShortId
-
01.3721
- Id
-
20013721
- Updated
-
10.04.2024 13:17
- Language
-
de
- Title
-
Handlungsspielraum FinöV-Projekte
- AdditionalIndexing
-
48;öffentlicher Verkehr;Hochgeschwindigkeitsverkehr;Kreditpolitik;Bahn 2000;NEAT;Finanzierung;Lärmschutz
- 1
-
- L03K110902, Finanzierung
- L04K18010213, öffentlicher Verkehr
- L04K18030201, Bahn 2000
- L04K18010209, Hochgeschwindigkeitsverkehr
- L05K1803020701, NEAT
- L04K06010410, Lärmschutz
- L03K110404, Kreditpolitik
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Der Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte (Finöv-Fonds) wird gespiesen durch Einnahmen (u. a. aus der LSVA); andererseits gibt es Ausgaben, nämlich die jährlichen Kredittranchen für die laufenden Projekte, zurzeit vor allem "Bahn 2000", erste Etappe, und Neat. Da in den ersten Jahren die Einnahmen deutlich unter den für die Realisierung der Projekte benötigten Kredittranchen liegen, bevorschusst der Bund die Auszahlungen bis zu einer Maximallimite von 4,2 Milliarden Franken.</p><p>Das zuständige Bundesamt für Verkehr aktualisiert die Fondssituation bei allen eingetretenen relevanten Veränderungen und informiert die Neat-Aufsichtsdelegation NAD. Im Sinne eines Frühwarnsystems werden zusätzlich weitere denkbare Ereignisse mit der Fondssimulation erfasst und die Resultate interpretiert. Auch die Vergabe des Tunnelloses Sedrun wurde untersucht und die Auswirkungen und Massnahmen wurden zuhanden der NAD beschrieben.</p><p>Alle Simulationen zeigen, dass die Bevorschussungslimite in den Jahren 2006-2008 kritisch ist und je nach Szenario erreicht oder überschritten wird. Deshalb müssen Steuerungsmassnahmen bereits ab heute bis zur Einführung des Höchstsatzes der LSVA nach Eröffnung des Lötschberg-Basistunnels (2007) berücksichtigt werden. Dies hat zwei Gründe: Einerseits sind gemäss der Bauplanung die Ausgaben bis zu diesem Zeitpunkt am höchsten, weil die grössten Baulose gebaut werden. Andererseits bringen laufende Verbesserungen der Bauprojekte am Gotthard (insbesondere am Doppelspurtunnel Ceneri) und am Lötschberg (insbesondere Frutigen) Mehrkosten mit sich. Zusätzlich führt uns der finanzielle Mehraufwand für den Teuerungsausgleich, z. B. bei der Vergabe des Loses Sedrun, immer näher an die gegebene Bevorschussungslimite heran. Damit wird der Spielraum für zusätzliche Investitionen im besagten Zeitraum immer enger.</p><p>1. Die Fondsentnahmen entsprechen für alle Eisenbahn-Grossprojekte dem Voranschlag bzw. den Finanzplanzahlen, wie sie in der Bundesrechnung ausgewiesen sind. Die zeitlichen Abläufe zur Realisierung der Eisenbahn-Grossprojekte wurden gegenüber den Aussagen im Abstimmungsbüchlein zur FinöV-Vorlage vom 29. November 1998 nicht verändert:</p><p>- Bei "Bahn 2000", zweite Etappe, werden die Bauprojekte ab 2010 realisiert. Bis dahin sind genügend Finanzmittel eingestellt, um die Planungen und Plangenehmigungsverfahren bis zu diesem Zeitpunkt abschliessen zu können. </p><p>- Bei den HGV-Anschlüssen sind Investitionen von 50 (2004) und ab 2005 von jeweils 150 Millionen Franken pro Jahr vorgesehen.</p><p>- Mit der Realisierung der Lärmsanierungsmassnahmen ist begonnen worden, und es stehen für die kommenden Jahre unverändert 70 bis 200 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung.</p><p>2. Die Restmittel aus "Bahn 2000", erste Etappe (rund 1,5 Milliarden Franken), verbleiben laut Beschluss des Bundesrates vom 4. April 2001 im FinöV-Fonds und stehen damit dem öffentlichen Verkehr weiter zur Verfügung. Bis heute ist jedoch deren Verwendungszweck nicht bestimmt, und daher sind die Mittel im FinöV-Fonds auch nicht genau terminiert. Wegen des durch die Bevorschussungslimite eingeschränkten Handlungsspielraums für Fondsentnahmen bis ins Jahr 2008 stehen diese Mittel vorläufig nicht zur Verfügung, können aber später, d. h. ab etwa 2010, verwendet werden.</p><p>3. Wie eingangs erwähnt, ist der Handlungsspielraum für zusätzliche Investitionen stark eingeengt. Bereits beschlossene Projektänderungen sind dadurch aber nicht unmittelbar betroffen. Aufgrund der voraussichtlich höheren Einnahmen aus der LSVA könnte sich allenfalls ein noch nicht abschliessend geklärter Spielraum für geringfügige Projektanpassungen ab dem Jahre 2004 ergeben.</p><p>4. Der Bundesrat kann zusätzlichen Handlungsspielraum schaffen, indem er die Investitionen kürzt oder hinausschiebt. Dies ist jedoch nur bei Projektteilen sinnvoll, die noch nicht im Bau sind; massgebend sind die Ziele der übergeordneten Verkehrspolitik. Weitergehende Massnahmen sind zurzeit nicht vorgesehen und bei effizienter Fondsbewirtschaftung auch nicht notwendig.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Beim Tunnelhauptlos Sedrun der Neat muss gegenüber dem Kostenvoranschlag mit einer Kostensteigerung von rund 58 Prozent gerechnet werden. Die Simulation des FinöV-Fonds hat in diesem Zusammenhang gezeigt, dass dadurch in den Jahren 2005 bis 2008 die gesetzlich geregelte Bevorschussungslimite von 4,2 Milliarden Franken nur knapp eingehalten werden kann. In Zukunft wird deshalb der Handlungsspielraum bei den FinöV-Projekten eingeschränkt sein. Dies kann allenfalls Einfluss auf Projektänderungen und Baubeschleunigungsmassnahmen bei der Neat haben. Aber auch die Terminplanung für die anderen FinöV-Projekte ("Bahn 2000", zweite Etappe, Lärmschutzmassnahmen und HGV-Anschlüsse) dürfte betroffen sein. Gerade, was die zweite Etappe der "Bahn 2000" anbelangt, gab es zum Teil widersprüchliche Aussagen aus dem zuständigen Departement. </p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche allfälligen Auswirkungen hat die beschriebene Einschränkung des Handlungsspielraumes auf den Zeitplan der Verwirklichung:</p><p>- der zweiten Etappe der "Bahn 2000"?</p><p>- der HGV-Anschlüsse?</p><p>- der Lärmschutzmassnahmen?</p><p>2. Für welche Projekte stehen die Restmittel aus "Bahn 2000", erste Etappe, zur Verfügung? Ab welchem Zeitpunkt?</p><p>3. Sind durch die neue Situation bei der Neat Projektänderungen und Baubeschleunigungsmassnahmen unmittelbar betroffen? Wenn ja, inwiefern und in welchem Umfang?</p><p>4. Welche Massnahmen stehen dem Bundesrat offen, um den Handlungsspielraum wieder zu gewinnen? Ist der Bundesrat bereit, solche Massnahmen zu ergreifen?</p>
- Handlungsspielraum FinöV-Projekte
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte (Finöv-Fonds) wird gespiesen durch Einnahmen (u. a. aus der LSVA); andererseits gibt es Ausgaben, nämlich die jährlichen Kredittranchen für die laufenden Projekte, zurzeit vor allem "Bahn 2000", erste Etappe, und Neat. Da in den ersten Jahren die Einnahmen deutlich unter den für die Realisierung der Projekte benötigten Kredittranchen liegen, bevorschusst der Bund die Auszahlungen bis zu einer Maximallimite von 4,2 Milliarden Franken.</p><p>Das zuständige Bundesamt für Verkehr aktualisiert die Fondssituation bei allen eingetretenen relevanten Veränderungen und informiert die Neat-Aufsichtsdelegation NAD. Im Sinne eines Frühwarnsystems werden zusätzlich weitere denkbare Ereignisse mit der Fondssimulation erfasst und die Resultate interpretiert. Auch die Vergabe des Tunnelloses Sedrun wurde untersucht und die Auswirkungen und Massnahmen wurden zuhanden der NAD beschrieben.</p><p>Alle Simulationen zeigen, dass die Bevorschussungslimite in den Jahren 2006-2008 kritisch ist und je nach Szenario erreicht oder überschritten wird. Deshalb müssen Steuerungsmassnahmen bereits ab heute bis zur Einführung des Höchstsatzes der LSVA nach Eröffnung des Lötschberg-Basistunnels (2007) berücksichtigt werden. Dies hat zwei Gründe: Einerseits sind gemäss der Bauplanung die Ausgaben bis zu diesem Zeitpunkt am höchsten, weil die grössten Baulose gebaut werden. Andererseits bringen laufende Verbesserungen der Bauprojekte am Gotthard (insbesondere am Doppelspurtunnel Ceneri) und am Lötschberg (insbesondere Frutigen) Mehrkosten mit sich. Zusätzlich führt uns der finanzielle Mehraufwand für den Teuerungsausgleich, z. B. bei der Vergabe des Loses Sedrun, immer näher an die gegebene Bevorschussungslimite heran. Damit wird der Spielraum für zusätzliche Investitionen im besagten Zeitraum immer enger.</p><p>1. Die Fondsentnahmen entsprechen für alle Eisenbahn-Grossprojekte dem Voranschlag bzw. den Finanzplanzahlen, wie sie in der Bundesrechnung ausgewiesen sind. Die zeitlichen Abläufe zur Realisierung der Eisenbahn-Grossprojekte wurden gegenüber den Aussagen im Abstimmungsbüchlein zur FinöV-Vorlage vom 29. November 1998 nicht verändert:</p><p>- Bei "Bahn 2000", zweite Etappe, werden die Bauprojekte ab 2010 realisiert. Bis dahin sind genügend Finanzmittel eingestellt, um die Planungen und Plangenehmigungsverfahren bis zu diesem Zeitpunkt abschliessen zu können. </p><p>- Bei den HGV-Anschlüssen sind Investitionen von 50 (2004) und ab 2005 von jeweils 150 Millionen Franken pro Jahr vorgesehen.</p><p>- Mit der Realisierung der Lärmsanierungsmassnahmen ist begonnen worden, und es stehen für die kommenden Jahre unverändert 70 bis 200 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung.</p><p>2. Die Restmittel aus "Bahn 2000", erste Etappe (rund 1,5 Milliarden Franken), verbleiben laut Beschluss des Bundesrates vom 4. April 2001 im FinöV-Fonds und stehen damit dem öffentlichen Verkehr weiter zur Verfügung. Bis heute ist jedoch deren Verwendungszweck nicht bestimmt, und daher sind die Mittel im FinöV-Fonds auch nicht genau terminiert. Wegen des durch die Bevorschussungslimite eingeschränkten Handlungsspielraums für Fondsentnahmen bis ins Jahr 2008 stehen diese Mittel vorläufig nicht zur Verfügung, können aber später, d. h. ab etwa 2010, verwendet werden.</p><p>3. Wie eingangs erwähnt, ist der Handlungsspielraum für zusätzliche Investitionen stark eingeengt. Bereits beschlossene Projektänderungen sind dadurch aber nicht unmittelbar betroffen. Aufgrund der voraussichtlich höheren Einnahmen aus der LSVA könnte sich allenfalls ein noch nicht abschliessend geklärter Spielraum für geringfügige Projektanpassungen ab dem Jahre 2004 ergeben.</p><p>4. Der Bundesrat kann zusätzlichen Handlungsspielraum schaffen, indem er die Investitionen kürzt oder hinausschiebt. Dies ist jedoch nur bei Projektteilen sinnvoll, die noch nicht im Bau sind; massgebend sind die Ziele der übergeordneten Verkehrspolitik. Weitergehende Massnahmen sind zurzeit nicht vorgesehen und bei effizienter Fondsbewirtschaftung auch nicht notwendig.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Beim Tunnelhauptlos Sedrun der Neat muss gegenüber dem Kostenvoranschlag mit einer Kostensteigerung von rund 58 Prozent gerechnet werden. Die Simulation des FinöV-Fonds hat in diesem Zusammenhang gezeigt, dass dadurch in den Jahren 2005 bis 2008 die gesetzlich geregelte Bevorschussungslimite von 4,2 Milliarden Franken nur knapp eingehalten werden kann. In Zukunft wird deshalb der Handlungsspielraum bei den FinöV-Projekten eingeschränkt sein. Dies kann allenfalls Einfluss auf Projektänderungen und Baubeschleunigungsmassnahmen bei der Neat haben. Aber auch die Terminplanung für die anderen FinöV-Projekte ("Bahn 2000", zweite Etappe, Lärmschutzmassnahmen und HGV-Anschlüsse) dürfte betroffen sein. Gerade, was die zweite Etappe der "Bahn 2000" anbelangt, gab es zum Teil widersprüchliche Aussagen aus dem zuständigen Departement. </p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche allfälligen Auswirkungen hat die beschriebene Einschränkung des Handlungsspielraumes auf den Zeitplan der Verwirklichung:</p><p>- der zweiten Etappe der "Bahn 2000"?</p><p>- der HGV-Anschlüsse?</p><p>- der Lärmschutzmassnahmen?</p><p>2. Für welche Projekte stehen die Restmittel aus "Bahn 2000", erste Etappe, zur Verfügung? Ab welchem Zeitpunkt?</p><p>3. Sind durch die neue Situation bei der Neat Projektänderungen und Baubeschleunigungsmassnahmen unmittelbar betroffen? Wenn ja, inwiefern und in welchem Umfang?</p><p>4. Welche Massnahmen stehen dem Bundesrat offen, um den Handlungsspielraum wieder zu gewinnen? Ist der Bundesrat bereit, solche Massnahmen zu ergreifen?</p>
- Handlungsspielraum FinöV-Projekte
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