Digitale Zertifizierung durch den Bund
- ShortId
-
01.3736
- Id
-
20013736
- Updated
-
25.06.2025 01:56
- Language
-
de
- Title
-
Digitale Zertifizierung durch den Bund
- AdditionalIndexing
-
15;elektronische Unterschrift;Staatsaufgaben;elektronischer Handel;eGovernment
- 1
-
- L05K0701010202, elektronischer Handel
- L05K0507020102, elektronische Unterschrift
- L04K08060105, eGovernment
- L04K08070105, Staatsaufgaben
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Zertifizierung einer Unterschrift und die Identifikation von Personen ist Sache des Staates. Die staatliche Lösung ist wettbewerbsneutral, dient der Vertrauenswürdigkeit und Rechtssicherheit und gewährleistet die kostengünstigste Abwicklung von Rechtsgeschäften. Die Identifikation von Personen ist eine hoheitliche Aufgabe. Eine Dezentralisierung dieser Aufgabe oder die Übertragung an private Anbieter führt für die Wirtschaft zur Unübersichtlichkeit und zu höheren Transaktionskosten. Für die Privaten und Firmen ist es die praktikabelste Lösung, wenn eine einzige staatliche Stelle die digitale Identifikation sicher stellt und für den Behördenverkehr und den Privatrechtsverkehr einheitlich regelt. Die Existenz verschiedener Zertifizierungsstellen in einem Land wäre ökonomisch suboptimal. Der nötige Datenschutz kann ausserdem mit einer staatlichen Lösung am optimalsten sichergestellt werden.</p><p>Wenn Zertifizierungsstellen mit Kundenbindung (z. B. durch einzelne Bankinstitute) errichtet werden oder wenn die Zertifizierung innerhalb von geschlossenen Benutzergruppen aufgezogen wird, entstehen Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil der Ausgeschlossenen und der kleinen und mittleren Unternehmen. Bei solchen Lösungen entstehen sofort wettbewerbsrechtliche Probleme. Es ist deshalb nicht zuletzt die interessierte Branche, die nach dem Absturz von Swisskey unwidersprochen nach einer Bundeslösung ruft.</p><p>Der Bundesrat hat in seinen Antworten auf die dringliche Interpellation Günter 01.3242 und die Motion Ehrler 01.3380 ausweichend erklärt, dass in dieser Angelegenheit staatliches Handeln "zumindest zu prüfen" sei bzw. dass "die Errichtung einer Public Key Infrastruktur durch den Bund für die Realisierung des elektronischen Behördenverkehrs in Betracht zu ziehen sei". Die seitherige Entwicklung hat nun den dringlichen staatlichen Handlungsbedarf erst recht bestätigt.</p><p>Offensichtlich kann, wie die Erfahrung gezeigt hat, eine private Firma die Zertifizierungsdienste nicht universell und kostendeckend sicherstellen. Es ist deshalb nicht angezeigt, dass nun Swisskey oder irgendeine andere private Stelle vom Bund wieder belebt, mitgetragen oder finanziert wird. Eine derartige Joint-Venture-Lösung wäre hinsichtlich der Kompetenzregelung komplizierter und bezüglich des Aufwandes kostspieliger als eine Bundeslösung, die einfach strukturiert ist und deren kostendeckende Preise der Preisüberwachung unterstehen.</p><p>Würde der Staat seine hoheitliche Aufgabe der Zertifizierung an eine private oder halbprivate Firma übertragen, müsste er dennoch als Garant für deren Weiterexistenz gerade stehen, denn ein Scheitern würde den Geschäfts- und Behördenverkehr viel zu stark schädigen. Eine staatliche Lösung ist nicht zuletzt deshalb vorzusehen, weil eine Weiterentwicklung des Systems zum E-Government (z. B. bei späteren elektronischen Abstimmungs- und Wahlverfahren) ohnehin nur staatlich abgewickelt werden könnte.</p><p>Wenn der Bund in Zukunft die digitale Zertifizierung und Identifikation gewährleistet, ist dies eine logische Weiterführung des bisherigen Systems der Personenidentifikation mit Pass oder Identitätskarte.</p><p>Der Bundesrat hat (neben der Stellungnahme zu diesen Postulat) die Gelegenheit, mit seinem für 2002 in Aussicht gestellten Bericht oder allenfalls mit einem Zusatzbericht zur Botschaft 01.044 zum Bundesgesetz vom 3. Juli 2001 über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur die nötigen Klärungen und Massnahmen vorzuschlagen.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Nachdem die private Zertifizierungsstelle Swisskey AG ihren Dienst eingestellt hat und nach langen Bemühungen keine Ersatzlösung gefunden worden ist, wird der Bundesrat gebeten, eine allgemein gültige Bundesersatzlösung für die digitale Zertifizierung zu prüfen und dabei vorzusehen, dass:</p><p>1. der Bund selber die Ausstellung qualifizierter Zertifikate für die elektronische Signatur rasch an die Hand nimmt, und zwar zur sicheren und vertrauenswürdigen Abwicklung des Behördenverkehrs und des Privatrechtsverkehrs; und</p><p>2. auf eine Bundesbeteiligung an Swisskey oder an anderen privaten Zertifizierungsdienstleistern verzichtet.</p>
- Digitale Zertifizierung durch den Bund
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Zertifizierung einer Unterschrift und die Identifikation von Personen ist Sache des Staates. Die staatliche Lösung ist wettbewerbsneutral, dient der Vertrauenswürdigkeit und Rechtssicherheit und gewährleistet die kostengünstigste Abwicklung von Rechtsgeschäften. Die Identifikation von Personen ist eine hoheitliche Aufgabe. Eine Dezentralisierung dieser Aufgabe oder die Übertragung an private Anbieter führt für die Wirtschaft zur Unübersichtlichkeit und zu höheren Transaktionskosten. Für die Privaten und Firmen ist es die praktikabelste Lösung, wenn eine einzige staatliche Stelle die digitale Identifikation sicher stellt und für den Behördenverkehr und den Privatrechtsverkehr einheitlich regelt. Die Existenz verschiedener Zertifizierungsstellen in einem Land wäre ökonomisch suboptimal. Der nötige Datenschutz kann ausserdem mit einer staatlichen Lösung am optimalsten sichergestellt werden.</p><p>Wenn Zertifizierungsstellen mit Kundenbindung (z. B. durch einzelne Bankinstitute) errichtet werden oder wenn die Zertifizierung innerhalb von geschlossenen Benutzergruppen aufgezogen wird, entstehen Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil der Ausgeschlossenen und der kleinen und mittleren Unternehmen. Bei solchen Lösungen entstehen sofort wettbewerbsrechtliche Probleme. Es ist deshalb nicht zuletzt die interessierte Branche, die nach dem Absturz von Swisskey unwidersprochen nach einer Bundeslösung ruft.</p><p>Der Bundesrat hat in seinen Antworten auf die dringliche Interpellation Günter 01.3242 und die Motion Ehrler 01.3380 ausweichend erklärt, dass in dieser Angelegenheit staatliches Handeln "zumindest zu prüfen" sei bzw. dass "die Errichtung einer Public Key Infrastruktur durch den Bund für die Realisierung des elektronischen Behördenverkehrs in Betracht zu ziehen sei". Die seitherige Entwicklung hat nun den dringlichen staatlichen Handlungsbedarf erst recht bestätigt.</p><p>Offensichtlich kann, wie die Erfahrung gezeigt hat, eine private Firma die Zertifizierungsdienste nicht universell und kostendeckend sicherstellen. Es ist deshalb nicht angezeigt, dass nun Swisskey oder irgendeine andere private Stelle vom Bund wieder belebt, mitgetragen oder finanziert wird. Eine derartige Joint-Venture-Lösung wäre hinsichtlich der Kompetenzregelung komplizierter und bezüglich des Aufwandes kostspieliger als eine Bundeslösung, die einfach strukturiert ist und deren kostendeckende Preise der Preisüberwachung unterstehen.</p><p>Würde der Staat seine hoheitliche Aufgabe der Zertifizierung an eine private oder halbprivate Firma übertragen, müsste er dennoch als Garant für deren Weiterexistenz gerade stehen, denn ein Scheitern würde den Geschäfts- und Behördenverkehr viel zu stark schädigen. Eine staatliche Lösung ist nicht zuletzt deshalb vorzusehen, weil eine Weiterentwicklung des Systems zum E-Government (z. B. bei späteren elektronischen Abstimmungs- und Wahlverfahren) ohnehin nur staatlich abgewickelt werden könnte.</p><p>Wenn der Bund in Zukunft die digitale Zertifizierung und Identifikation gewährleistet, ist dies eine logische Weiterführung des bisherigen Systems der Personenidentifikation mit Pass oder Identitätskarte.</p><p>Der Bundesrat hat (neben der Stellungnahme zu diesen Postulat) die Gelegenheit, mit seinem für 2002 in Aussicht gestellten Bericht oder allenfalls mit einem Zusatzbericht zur Botschaft 01.044 zum Bundesgesetz vom 3. Juli 2001 über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur die nötigen Klärungen und Massnahmen vorzuschlagen.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Nachdem die private Zertifizierungsstelle Swisskey AG ihren Dienst eingestellt hat und nach langen Bemühungen keine Ersatzlösung gefunden worden ist, wird der Bundesrat gebeten, eine allgemein gültige Bundesersatzlösung für die digitale Zertifizierung zu prüfen und dabei vorzusehen, dass:</p><p>1. der Bund selber die Ausstellung qualifizierter Zertifikate für die elektronische Signatur rasch an die Hand nimmt, und zwar zur sicheren und vertrauenswürdigen Abwicklung des Behördenverkehrs und des Privatrechtsverkehrs; und</p><p>2. auf eine Bundesbeteiligung an Swisskey oder an anderen privaten Zertifizierungsdienstleistern verzichtet.</p>
- Digitale Zertifizierung durch den Bund
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