Regularisierung der "sans-papiers"
- ShortId
-
01.3743
- Id
-
20013743
- Updated
-
10.04.2024 13:11
- Language
-
de
- Title
-
Regularisierung der "sans-papiers"
- AdditionalIndexing
-
2811;Vollzug von Beschlüssen;Aufenthalt von Ausländern/-innen;Papierlose/r;Ausweisung;Integration der Zuwanderer
- 1
-
- L05K0506010402, Papierlose/r
- L04K05060101, Aufenthalt von Ausländern/-innen
- L05K0108030602, Integration der Zuwanderer
- L05K0501020202, Ausweisung
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Postulat wird gefordert, die Kantone einzuladen, eine besondere Kommission einzusetzen; diese soll eine Prüfung jener Fälle vornehmen, die dem Bundesrat von den Kantonen unterbreitet werden. Die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen an rechtswidrig anwesende Ausländerinnen und Ausländer setzt vorab das Einverständnis der zuständigen kantonalen Behörden voraus. Ist dieses gegeben, entscheidet das Bundesamt für Ausländerfragen darüber, ob sich eine Ausnahme von den Höchstzahlen gestützt auf Artikel 13 Buchstabe f der Begrenzungsverordnung rechtfertigt. In diesem Verfahren haben die betroffenen Personen Parteistellung; negative Entscheide des Bundesamtes können auf dem Rechtsmittelweg bis an das Bundesgericht angefochten werden.</p><p>Stammen die Personen mit rechtswidrigem Aufenthalt ursprünglich aus dem Asylbereich und beantragt die zuständige Regierungsrätin oder der zuständige Regierungsrat eine vorläufige Aufnahme, entscheidet darüber das Bundesamt für Flüchtlinge aufgrund derselben Kriterien, welche für die Härtefallprüfung gemäss Artikel 13 Buchstabe f der Begrenzungsverordnung angewendet werden.</p><p>Dieses Vorgehen garantiert Rechtsgleichheit; den Umständen jedes Einzelfalles kann auf diese Weise gebührend Rechnung getragen werden. Der Bundesrat erachtet es daher als wenig sinnvoll, wenn eine Kommission als Zwischeninstanz eine zusätzliche Prüfung der Einzelfälle durchführen würde.</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion 01.3442, "Legalisierung der 'sans-papiers'", sodann darauf hingewiesen, dass eine unabhängige Beratungsstelle den betroffenen Personen helfen kann, ihre weitere Zukunft - auch im Herkunftsland - gut zu planen und vorzubereiten. Der Bundesrat unterstützt in diesem Sinne die Empfehlung der Eidgenössischen Ausländerkommission, Ombudsstellen zu bezeichnen, wenn die Kantone dies für notwendig erachten. Angesichts des breit ausgebauten Verwaltungsverfahrens mit Rekursmöglichkeiten wäre es indessen auch nach der Meinung der EKA nicht sinnvoll, wenn solche Stellen laufende Verfahren beeinflussen könnten. </p><p>Verschiedene Kantone haben diese Anregung der EKA bereits umgesetzt und Ombudsstellen bezeichnet. Andere Kantone haben zur Vertrauensbildung beigetragen, indem sie bereit waren, anonymisierte Gesuche im Hinblick auf eine Anwesenheitsregelung zu prüfen.</p><p>Im Postulat wird im Weiteren die Einführung von einfacheren Kriterien und ein beschleunigtes Verfahren für eine klar umschriebene Kategorie von Ausländerinnen und Ausländern gefordert.</p><p>Das Bundesamt für Ausländerfragen und das Bundesamt für Flüchtlinge haben inzwischen in einem Rundschreiben vom 21. Dezember 2001 die Praxis der Bundesbehörden bei der Anwesenheitsregelung von Ausländerinnen und Ausländern in schwerwiegenden persönlichen Härtefällen eingehend erörtert. Der Vorstand der kantonalen Justiz- und Polzeidirektoren hat dieses Rundschreiben mehrheitlich begrüsst und empfiehlt auch den zuständigen kantonalen Behörden dessen Anwendung. Die Kriterien für die Annahme von Härtefallen werden im Rundschreiben ausführlich dargestellt. Selbstverständlich werden bei der Prüfung des Härtefalles auch die Umstände mitberücksichtigt, die zum rechtswidrigen Aufenthalt geführt haben. Insoweit wird dem Postulat schon mit der heutigen Praxis Rechnung getragen.</p><p>Es rechtfertigt sich nach der Auffassung des Bundesrates indessen nicht, einfachere Kriterien für bestimmte Gruppen von rechtswidrig anwesenden Ausländerinnen und Ausländern einzuführen. Vielmehr muss im Vordergrund eine umfassende Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles stehen. Das Bundesgericht hat in diesem Zusammenhang zu Recht festgehalten, dass eine schematische Beurteilung der Härtefallgesuche nicht möglich ist; jeder Fall muss individuell geprüft werden.</p><p>Eine konsequente Migrationspolitik ist nur dann glaubwürdig und wird von einer Mehrheit der Bevölkerung mit getragen, wenn die getroffenen Entscheide auch vollzogen werden. Sind die Voraussetzungen für einen Härtefall nicht gegeben, haben die betroffenen Personen die Schweiz zu verlassen. Ein konsequenter Vollzug der rechtmässig verfügten Wegweisungen verhindert auch, dass unsere Zuwanderungsbestimmungen unterlaufen werden.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Nachdem sich der Nationalrat für die vom Bundesrat eingeschlagene Linie entschieden hat, wird das zuständige Departement die Legalisierungsgesuche der Papierlosen Fall für Fall prüfen.</p><p>Diese Vorgehensweise könnte dazu führen, dass sich die betreffenden Personen weigern, ein Legalisierungsgesuch zu stellen, da sie einen negativen Entscheid und die daraus folgende Wegweisung befürchten. Um einem solchen Verhalten nach Möglichkeit entgegenzuwirken, sollte unbedingt ein Klima ausreichenden Vertrauens geschaffen werden, das die betroffenen Personen ermutigt, ein Legalisierungsgesuch zu stellen.</p><p>In diesem Zusammenhang wünsche ich, dass der Bundesrat:</p><p>- die Kantone einlädt, eine besondere Kommission einzurichten, die sich in erster Linie aus Vertreterinnen und Vertretern der am meisten betroffenen Institutionen zusammensetzt (Hilfsorganisationen für Ausländerinnen und Ausländer, Gewerkschaften usw.). Diese Zwischeninstanz würde die Fälle prüfen, bevor die Kantone die Gesuche dem Bundesrat unterbreiten würden;</p><p>- einfachere Kriterien und ein beschleunigtes Verfahren einführt für eine klar umschriebene Kategorie von Gesuchstellenden, deren Lage die Folge einer übertriebenen Härte der Rechtsnormen oder bei deren Anwendung ist. Es handelt sich dabei namentlich um Frauen, die ihre Aufenthaltsbewilligung durch Scheidung verloren haben, um Menschen aus Ex-Jugoslawien, die wegen der Aufhebung des Drei-Kreise-Modells benachteiligt worden sind, und schliesslich um Personen, die wegen Arbeitslosigkeit keine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung erhalten haben.</p>
- Regularisierung der "sans-papiers"
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Postulat wird gefordert, die Kantone einzuladen, eine besondere Kommission einzusetzen; diese soll eine Prüfung jener Fälle vornehmen, die dem Bundesrat von den Kantonen unterbreitet werden. Die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen an rechtswidrig anwesende Ausländerinnen und Ausländer setzt vorab das Einverständnis der zuständigen kantonalen Behörden voraus. Ist dieses gegeben, entscheidet das Bundesamt für Ausländerfragen darüber, ob sich eine Ausnahme von den Höchstzahlen gestützt auf Artikel 13 Buchstabe f der Begrenzungsverordnung rechtfertigt. In diesem Verfahren haben die betroffenen Personen Parteistellung; negative Entscheide des Bundesamtes können auf dem Rechtsmittelweg bis an das Bundesgericht angefochten werden.</p><p>Stammen die Personen mit rechtswidrigem Aufenthalt ursprünglich aus dem Asylbereich und beantragt die zuständige Regierungsrätin oder der zuständige Regierungsrat eine vorläufige Aufnahme, entscheidet darüber das Bundesamt für Flüchtlinge aufgrund derselben Kriterien, welche für die Härtefallprüfung gemäss Artikel 13 Buchstabe f der Begrenzungsverordnung angewendet werden.</p><p>Dieses Vorgehen garantiert Rechtsgleichheit; den Umständen jedes Einzelfalles kann auf diese Weise gebührend Rechnung getragen werden. Der Bundesrat erachtet es daher als wenig sinnvoll, wenn eine Kommission als Zwischeninstanz eine zusätzliche Prüfung der Einzelfälle durchführen würde.</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion 01.3442, "Legalisierung der 'sans-papiers'", sodann darauf hingewiesen, dass eine unabhängige Beratungsstelle den betroffenen Personen helfen kann, ihre weitere Zukunft - auch im Herkunftsland - gut zu planen und vorzubereiten. Der Bundesrat unterstützt in diesem Sinne die Empfehlung der Eidgenössischen Ausländerkommission, Ombudsstellen zu bezeichnen, wenn die Kantone dies für notwendig erachten. Angesichts des breit ausgebauten Verwaltungsverfahrens mit Rekursmöglichkeiten wäre es indessen auch nach der Meinung der EKA nicht sinnvoll, wenn solche Stellen laufende Verfahren beeinflussen könnten. </p><p>Verschiedene Kantone haben diese Anregung der EKA bereits umgesetzt und Ombudsstellen bezeichnet. Andere Kantone haben zur Vertrauensbildung beigetragen, indem sie bereit waren, anonymisierte Gesuche im Hinblick auf eine Anwesenheitsregelung zu prüfen.</p><p>Im Postulat wird im Weiteren die Einführung von einfacheren Kriterien und ein beschleunigtes Verfahren für eine klar umschriebene Kategorie von Ausländerinnen und Ausländern gefordert.</p><p>Das Bundesamt für Ausländerfragen und das Bundesamt für Flüchtlinge haben inzwischen in einem Rundschreiben vom 21. Dezember 2001 die Praxis der Bundesbehörden bei der Anwesenheitsregelung von Ausländerinnen und Ausländern in schwerwiegenden persönlichen Härtefällen eingehend erörtert. Der Vorstand der kantonalen Justiz- und Polzeidirektoren hat dieses Rundschreiben mehrheitlich begrüsst und empfiehlt auch den zuständigen kantonalen Behörden dessen Anwendung. Die Kriterien für die Annahme von Härtefallen werden im Rundschreiben ausführlich dargestellt. Selbstverständlich werden bei der Prüfung des Härtefalles auch die Umstände mitberücksichtigt, die zum rechtswidrigen Aufenthalt geführt haben. Insoweit wird dem Postulat schon mit der heutigen Praxis Rechnung getragen.</p><p>Es rechtfertigt sich nach der Auffassung des Bundesrates indessen nicht, einfachere Kriterien für bestimmte Gruppen von rechtswidrig anwesenden Ausländerinnen und Ausländern einzuführen. Vielmehr muss im Vordergrund eine umfassende Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles stehen. Das Bundesgericht hat in diesem Zusammenhang zu Recht festgehalten, dass eine schematische Beurteilung der Härtefallgesuche nicht möglich ist; jeder Fall muss individuell geprüft werden.</p><p>Eine konsequente Migrationspolitik ist nur dann glaubwürdig und wird von einer Mehrheit der Bevölkerung mit getragen, wenn die getroffenen Entscheide auch vollzogen werden. Sind die Voraussetzungen für einen Härtefall nicht gegeben, haben die betroffenen Personen die Schweiz zu verlassen. Ein konsequenter Vollzug der rechtmässig verfügten Wegweisungen verhindert auch, dass unsere Zuwanderungsbestimmungen unterlaufen werden.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Nachdem sich der Nationalrat für die vom Bundesrat eingeschlagene Linie entschieden hat, wird das zuständige Departement die Legalisierungsgesuche der Papierlosen Fall für Fall prüfen.</p><p>Diese Vorgehensweise könnte dazu führen, dass sich die betreffenden Personen weigern, ein Legalisierungsgesuch zu stellen, da sie einen negativen Entscheid und die daraus folgende Wegweisung befürchten. Um einem solchen Verhalten nach Möglichkeit entgegenzuwirken, sollte unbedingt ein Klima ausreichenden Vertrauens geschaffen werden, das die betroffenen Personen ermutigt, ein Legalisierungsgesuch zu stellen.</p><p>In diesem Zusammenhang wünsche ich, dass der Bundesrat:</p><p>- die Kantone einlädt, eine besondere Kommission einzurichten, die sich in erster Linie aus Vertreterinnen und Vertretern der am meisten betroffenen Institutionen zusammensetzt (Hilfsorganisationen für Ausländerinnen und Ausländer, Gewerkschaften usw.). Diese Zwischeninstanz würde die Fälle prüfen, bevor die Kantone die Gesuche dem Bundesrat unterbreiten würden;</p><p>- einfachere Kriterien und ein beschleunigtes Verfahren einführt für eine klar umschriebene Kategorie von Gesuchstellenden, deren Lage die Folge einer übertriebenen Härte der Rechtsnormen oder bei deren Anwendung ist. Es handelt sich dabei namentlich um Frauen, die ihre Aufenthaltsbewilligung durch Scheidung verloren haben, um Menschen aus Ex-Jugoslawien, die wegen der Aufhebung des Drei-Kreise-Modells benachteiligt worden sind, und schliesslich um Personen, die wegen Arbeitslosigkeit keine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung erhalten haben.</p>
- Regularisierung der "sans-papiers"
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