Die Schweiz und der Walfang
- ShortId
-
01.3754
- Id
-
20013754
- Updated
-
10.04.2024 08:20
- Language
-
de
- Title
-
Die Schweiz und der Walfang
- AdditionalIndexing
-
52;Meeressäugetier;biologische Vielfalt;Fischfang;Jagdvorschrift;Tierschutz
- 1
-
- L05K1401060104, Meeressäugetier
- L05K1401060310, Fischfang
- L04K06030306, biologische Vielfalt
- L05K0601040801, Jagdvorschrift
- L05K0601040802, Tierschutz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Vertreter der Schweiz in der Internationalen Walfangkommission haben in den letzten Jahren eher die Rolle der Vermittler bei den Diskussionen über die Wiederaufnahme des kommerziellen Walfangs eingenommen, anstatt mit Entschlossenheit für die Zukunft der Waltiere einzustehen. Das wird in Fachkreisen, aber auch in der breiten Bevölkerung je länger, desto weniger verstanden und akzeptiert.</p><p>Japan und Norwegen, die einzigen zwei Walfangnationen, arbeiten hartnäckig auf die Wiederaufnahme des kommerziellen Walfangs hin und schrecken auch nicht vor dem Gebrauch unangemessener Mittel zurück. So hat Japan mittels Wirtschaftshilfe Stimmen von Entwicklungsländern gekauft, und Norwegen handelt um Stimmen in der IWC mit Stimmen aus dem Artenschutzabkommen. Beide Länder werden direkt und indirekt von der Schweiz unterstützt. Die indirekte Unterstützung besteht darin, dass wichtigen Problemen und Gefahren, denen Waltiere ausgesetzt sind, keine Priorität beigemessen wird und sich die Schweizer Delegation nicht dagegen wehrt.</p><p>Direkte Unterstützung durch unsere Delegation erfolgt verbal z. B. für Japans so genannten "small type" Küstenwalfang. Das ist ausserordentlich stossend, denn genau diese zwei Walfangnationen blockieren mit ihren fragwürdigen Taktiken die restlichen IWC-Mitgliedstaaten und verhindern die längst fällige Weiterentwicklung beim Schutze der Meeressäuger.</p><p>Darüber hinaus existieren keine zuverlässigen wissenschaftlichen Beweise, dass Wale und Delfine in "humaner" Weise gejagt und getötet werden können. Die IWC hat dies während Jahren diskutiert. Die bisherigen Tötungsmethoden sind dabei immer wieder in Frage gestellt worden; nur die beiden einzigen Walfangnationen, Japan und Norwegen, beharren darauf, dass sie die Wale "human" töten würden. Die beiden Länder jagen die Wale zuerst mit so genannten Explosivharpunen, deren Sprengsätze so gering bemessen sind, dass möglichst wenig Fleisch zerstört wird. Weil darum die meisten Wale nicht sofort tot sind, wendet Japan als sekundäre Tötungsmethode die "elektrische Lanze" an, mit welcher die Tiere während 1 bis 15 Minuten mit Stromstössen durchflutet werden, bis sie keine Lebenszeichen mehr zeigen. Norwegen bringt die Tiere mit Gewehrschüssen endgültig zu Tode. Diese Methoden wurden immer wieder gefilmt und dokumentiert. Sie zeigen grosses und langanhaltendes Leiden bei den Walen und lösen Wellen der Empörung bei den Menschen aus.</p>
- <p>Das Internationale Übereinkommen vom 2. Dezember 1946 zur Regelung des Walfanges ist kein reines Schutzabkommen, sondern es bezweckt, eine nachhaltige Nutzung der Walbestände zu ermöglichen. Es schützt die Wale nur insofern, als sich die Bestände wieder erholen können, um "eine Erhöhung der Fangquoten" (Zitat aus dem Ingress des Abkommens) zu ermöglichen. Zur Erreichung dieses Zieles hat die Internationale Walfangkommission (IWC), in welcher alle Mitgliedstaaten des Übereinkommens vertreten sind, verschiedene Instrumente geschaffen, von denen das zeitlich beschränkte Walfangmoratorium das bekannteste ist.</p><p>Die schweizerische Delegation hat sich an den Tagungen der IWC an ein bundesrätliches Mandat zu halten, das sich an Sinn und Zweck des Übereinkommens orientiert. Es ist richtig, dass die Schweiz dabei die Bemühungen um eine Erholung der Walbestände mit trägt. Die Delegation ist aber nicht ermächtigt, Bestrebungen in die Richtung eines absoluten Schutzes der Wale zu unterstützen, da dies dem Inhalt des Abkommens widersprechen würde.</p><p>Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Die Mitwirkung der schweizerischen Delegation in der IWC richtet sich nach dem Sinn und nach dem Zweck des Übereinkommens. Dieses strebt den Schutz und die Zunahme der grossen Walarten an, um in Zukunft eine nachhaltige Bejagung einzelner Bestände und eine geordnete Entwicklung der Walfangindustrie zu ermöglichen. Mitgliedstaaten des Abkommens streben nicht "einen möglichst freien und ungebremsten Walfang" an. Wenn sie das Abkommen unterzeichnet haben, sind sie auf die Erhaltung der Walbestände und die Nachhaltigkeit einer in Zukunft eventuell wieder möglichen Jagd verpflichtet. Ihr Interesse am Walfang ist im Rahmen dieses Übereinkommens legitim.</p><p>2. Seit 1986 gilt für den kommerziellen Walfang ein befristetes Moratorium. Der Moratoriumsbeschluss der IWC wird regelmässig überprüft. Seine Aufhebung ist an definierte Bedingungen gebunden: ausreichende Bestandesgrösse, strenge moderne Managementregeln ("RMS), Kontrollmassnahmen. Derzeit steht eine Aufhebung des Moratoriums nicht zur Diskussion. Es ist anzumerken, dass ein Grossteil aller Walfangaktivitäten ausserhalb der Kontrolle der IWC abgewickelt werden und sich somit dem bremsenden Einfluss des Moratoriums entziehen.</p><p>3. Der Bundesrat hält sich bei der Formulierung des Mandates der schweizerischen IWC-Delegation an den Inhalt des Übereinkommens. Dieses definiert die Aufgaben der IWC wie folgt: Festlegen der Richtlinien für den Walfang (geschützte und ungeschützte Arten, Fang- und Schonzeiten, offene und gesperrte Gewässer, Grössenbegrenzungen, Fanggeräte, Fangquoten u. a.), Anregen und Organisieren wissenschaftlicher Untersuchungen über Wale, Verarbeiten und Verbreiten der Ergebnisse solcher Untersuchungen.</p><p>Die Position der schweizerischen IWC-Delegation muss mit den Grundsätzen der durch die Schweiz im Inland und in anderen internationalen Gremien verfolgten Umweltpolitik kongruent sein. Diese ist generell einer nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen verpflichtet.</p><p>4. Die schweizerische Delegation stellt an den IWC-Tagungen immer wieder die Forderung nach einer raschen und möglichst schmerzfreien Tötung von Walen im Rahmen aller Jagdaktivitäten. Selbst mit einem korrekten Einsatz der heute verfügbaren Jagdgeräte lässt sich diese Forderung unter den Bedingungen der Waljagd nur bis zu einem gewissen Grad erfüllen. Die Schweiz unterstützt jede Massnahme zur Verbesserung der Jagdmethodik. Sie war beispielsweise massgebend daran beteiligt, dass die Tötungsmethode der so genannten elektrischen Lanzen durch Japan aufgegeben wurde; sie setzt sich auch für Verbesserungen im Rahmen der Subsistenzjagd (traditionelle Jagd zur Nahrungsgewinnung der Urvölker) ein.</p><p>5. Die Schweiz hat in der IWC mehrmals Vorstösse zu einer Revision initiiert oder unterstützt. Diese Vorstösse sind jedoch bisher nie auf Unterstützung durch die anderen Mitgliedstaaten gestossen. Die Schweiz wird sich aber auch in Zukunft dafür einsetzen, dass die IWC eine Politik verfolgt, die ein hohes Schutzniveau für sämtliche Walarten und ihre Lebensräume bezweckt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Schweiz hat im Jahre 1980 das Internationale Walfangabkommen ratifiziert, und sie hat Einsitz in der Internationalen Walfangkommission (IWC). Die Vertretung der Schweiz in dieser Kommission hinterlässt einen recht zwiespältigen Eindruck, denn vor ihrer ursprünglich walfreundlichen Startposition in der Kommission hat sich unsere Delegation je länger, desto mehr entfernt. Entsprechende Kommentare werden aus dem Umfeld der Kommission, aber auch in den Medien vernehmbar. Es stellen sich in diesem Zusammenhang folgende Fragen, um deren Beantwortung ich den Bundesrat bitte:</p><p>1. Ist er nicht auch der Auffassung, dass die Mitwirkung der Schweiz in der IWC in allererster Linie dem Schutz und Überleben der Wale und keinesfalls den wirtschaftlichen Interessen jener Länder dienen soll, die nach wie vor einen möglichst freien und ungebremsten Walfang anstreben?</p><p>2. Ist er bereit, sich mit seiner Vertretung bei der IWC nachdrücklich dafür zu engagieren, dass das Walfangmoratorium aufrecht erhalten bleibt?</p><p>3. Ist er bereit, seiner Delegation für nächste Entscheide an der IWC 54 im Mai 2002 neue zukunftsweisende "Leitplanken", d. h. Verhaltensansweisungen, zu erteilen, damit diese durch ihre Mitwirkung und ihr Abstimmungsverhalten ganz entschieden den Schutz und das Überleben der Wale fördert?</p><p>4. Ist er sich bewusst, dass die Wale, auf welche früher aus kommerziellen Gründen eine umbarmherzige Jagd gemacht wurde, heute trotz Moratorium zum Teil offenbar immer noch bejagt und getötet werden? Erachtet er die grausamen Tötungsmethoden als ethisch/moralisch vertretbar?</p><p>5. Ist er bereit, durch seine Mitwirkung in der IWC Impulse zu geben für progressive Initiativen sowie dafür, dass sich das Walfangabkommen schrittweise mit einer sich verändernden Umwelt und Öffentlichkeitsmeinung weiter entwickelt?</p>
- Die Schweiz und der Walfang
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Vertreter der Schweiz in der Internationalen Walfangkommission haben in den letzten Jahren eher die Rolle der Vermittler bei den Diskussionen über die Wiederaufnahme des kommerziellen Walfangs eingenommen, anstatt mit Entschlossenheit für die Zukunft der Waltiere einzustehen. Das wird in Fachkreisen, aber auch in der breiten Bevölkerung je länger, desto weniger verstanden und akzeptiert.</p><p>Japan und Norwegen, die einzigen zwei Walfangnationen, arbeiten hartnäckig auf die Wiederaufnahme des kommerziellen Walfangs hin und schrecken auch nicht vor dem Gebrauch unangemessener Mittel zurück. So hat Japan mittels Wirtschaftshilfe Stimmen von Entwicklungsländern gekauft, und Norwegen handelt um Stimmen in der IWC mit Stimmen aus dem Artenschutzabkommen. Beide Länder werden direkt und indirekt von der Schweiz unterstützt. Die indirekte Unterstützung besteht darin, dass wichtigen Problemen und Gefahren, denen Waltiere ausgesetzt sind, keine Priorität beigemessen wird und sich die Schweizer Delegation nicht dagegen wehrt.</p><p>Direkte Unterstützung durch unsere Delegation erfolgt verbal z. B. für Japans so genannten "small type" Küstenwalfang. Das ist ausserordentlich stossend, denn genau diese zwei Walfangnationen blockieren mit ihren fragwürdigen Taktiken die restlichen IWC-Mitgliedstaaten und verhindern die längst fällige Weiterentwicklung beim Schutze der Meeressäuger.</p><p>Darüber hinaus existieren keine zuverlässigen wissenschaftlichen Beweise, dass Wale und Delfine in "humaner" Weise gejagt und getötet werden können. Die IWC hat dies während Jahren diskutiert. Die bisherigen Tötungsmethoden sind dabei immer wieder in Frage gestellt worden; nur die beiden einzigen Walfangnationen, Japan und Norwegen, beharren darauf, dass sie die Wale "human" töten würden. Die beiden Länder jagen die Wale zuerst mit so genannten Explosivharpunen, deren Sprengsätze so gering bemessen sind, dass möglichst wenig Fleisch zerstört wird. Weil darum die meisten Wale nicht sofort tot sind, wendet Japan als sekundäre Tötungsmethode die "elektrische Lanze" an, mit welcher die Tiere während 1 bis 15 Minuten mit Stromstössen durchflutet werden, bis sie keine Lebenszeichen mehr zeigen. Norwegen bringt die Tiere mit Gewehrschüssen endgültig zu Tode. Diese Methoden wurden immer wieder gefilmt und dokumentiert. Sie zeigen grosses und langanhaltendes Leiden bei den Walen und lösen Wellen der Empörung bei den Menschen aus.</p>
- <p>Das Internationale Übereinkommen vom 2. Dezember 1946 zur Regelung des Walfanges ist kein reines Schutzabkommen, sondern es bezweckt, eine nachhaltige Nutzung der Walbestände zu ermöglichen. Es schützt die Wale nur insofern, als sich die Bestände wieder erholen können, um "eine Erhöhung der Fangquoten" (Zitat aus dem Ingress des Abkommens) zu ermöglichen. Zur Erreichung dieses Zieles hat die Internationale Walfangkommission (IWC), in welcher alle Mitgliedstaaten des Übereinkommens vertreten sind, verschiedene Instrumente geschaffen, von denen das zeitlich beschränkte Walfangmoratorium das bekannteste ist.</p><p>Die schweizerische Delegation hat sich an den Tagungen der IWC an ein bundesrätliches Mandat zu halten, das sich an Sinn und Zweck des Übereinkommens orientiert. Es ist richtig, dass die Schweiz dabei die Bemühungen um eine Erholung der Walbestände mit trägt. Die Delegation ist aber nicht ermächtigt, Bestrebungen in die Richtung eines absoluten Schutzes der Wale zu unterstützen, da dies dem Inhalt des Abkommens widersprechen würde.</p><p>Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Die Mitwirkung der schweizerischen Delegation in der IWC richtet sich nach dem Sinn und nach dem Zweck des Übereinkommens. Dieses strebt den Schutz und die Zunahme der grossen Walarten an, um in Zukunft eine nachhaltige Bejagung einzelner Bestände und eine geordnete Entwicklung der Walfangindustrie zu ermöglichen. Mitgliedstaaten des Abkommens streben nicht "einen möglichst freien und ungebremsten Walfang" an. Wenn sie das Abkommen unterzeichnet haben, sind sie auf die Erhaltung der Walbestände und die Nachhaltigkeit einer in Zukunft eventuell wieder möglichen Jagd verpflichtet. Ihr Interesse am Walfang ist im Rahmen dieses Übereinkommens legitim.</p><p>2. Seit 1986 gilt für den kommerziellen Walfang ein befristetes Moratorium. Der Moratoriumsbeschluss der IWC wird regelmässig überprüft. Seine Aufhebung ist an definierte Bedingungen gebunden: ausreichende Bestandesgrösse, strenge moderne Managementregeln ("RMS), Kontrollmassnahmen. Derzeit steht eine Aufhebung des Moratoriums nicht zur Diskussion. Es ist anzumerken, dass ein Grossteil aller Walfangaktivitäten ausserhalb der Kontrolle der IWC abgewickelt werden und sich somit dem bremsenden Einfluss des Moratoriums entziehen.</p><p>3. Der Bundesrat hält sich bei der Formulierung des Mandates der schweizerischen IWC-Delegation an den Inhalt des Übereinkommens. Dieses definiert die Aufgaben der IWC wie folgt: Festlegen der Richtlinien für den Walfang (geschützte und ungeschützte Arten, Fang- und Schonzeiten, offene und gesperrte Gewässer, Grössenbegrenzungen, Fanggeräte, Fangquoten u. a.), Anregen und Organisieren wissenschaftlicher Untersuchungen über Wale, Verarbeiten und Verbreiten der Ergebnisse solcher Untersuchungen.</p><p>Die Position der schweizerischen IWC-Delegation muss mit den Grundsätzen der durch die Schweiz im Inland und in anderen internationalen Gremien verfolgten Umweltpolitik kongruent sein. Diese ist generell einer nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen verpflichtet.</p><p>4. Die schweizerische Delegation stellt an den IWC-Tagungen immer wieder die Forderung nach einer raschen und möglichst schmerzfreien Tötung von Walen im Rahmen aller Jagdaktivitäten. Selbst mit einem korrekten Einsatz der heute verfügbaren Jagdgeräte lässt sich diese Forderung unter den Bedingungen der Waljagd nur bis zu einem gewissen Grad erfüllen. Die Schweiz unterstützt jede Massnahme zur Verbesserung der Jagdmethodik. Sie war beispielsweise massgebend daran beteiligt, dass die Tötungsmethode der so genannten elektrischen Lanzen durch Japan aufgegeben wurde; sie setzt sich auch für Verbesserungen im Rahmen der Subsistenzjagd (traditionelle Jagd zur Nahrungsgewinnung der Urvölker) ein.</p><p>5. Die Schweiz hat in der IWC mehrmals Vorstösse zu einer Revision initiiert oder unterstützt. Diese Vorstösse sind jedoch bisher nie auf Unterstützung durch die anderen Mitgliedstaaten gestossen. Die Schweiz wird sich aber auch in Zukunft dafür einsetzen, dass die IWC eine Politik verfolgt, die ein hohes Schutzniveau für sämtliche Walarten und ihre Lebensräume bezweckt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Schweiz hat im Jahre 1980 das Internationale Walfangabkommen ratifiziert, und sie hat Einsitz in der Internationalen Walfangkommission (IWC). Die Vertretung der Schweiz in dieser Kommission hinterlässt einen recht zwiespältigen Eindruck, denn vor ihrer ursprünglich walfreundlichen Startposition in der Kommission hat sich unsere Delegation je länger, desto mehr entfernt. Entsprechende Kommentare werden aus dem Umfeld der Kommission, aber auch in den Medien vernehmbar. Es stellen sich in diesem Zusammenhang folgende Fragen, um deren Beantwortung ich den Bundesrat bitte:</p><p>1. Ist er nicht auch der Auffassung, dass die Mitwirkung der Schweiz in der IWC in allererster Linie dem Schutz und Überleben der Wale und keinesfalls den wirtschaftlichen Interessen jener Länder dienen soll, die nach wie vor einen möglichst freien und ungebremsten Walfang anstreben?</p><p>2. Ist er bereit, sich mit seiner Vertretung bei der IWC nachdrücklich dafür zu engagieren, dass das Walfangmoratorium aufrecht erhalten bleibt?</p><p>3. Ist er bereit, seiner Delegation für nächste Entscheide an der IWC 54 im Mai 2002 neue zukunftsweisende "Leitplanken", d. h. Verhaltensansweisungen, zu erteilen, damit diese durch ihre Mitwirkung und ihr Abstimmungsverhalten ganz entschieden den Schutz und das Überleben der Wale fördert?</p><p>4. Ist er sich bewusst, dass die Wale, auf welche früher aus kommerziellen Gründen eine umbarmherzige Jagd gemacht wurde, heute trotz Moratorium zum Teil offenbar immer noch bejagt und getötet werden? Erachtet er die grausamen Tötungsmethoden als ethisch/moralisch vertretbar?</p><p>5. Ist er bereit, durch seine Mitwirkung in der IWC Impulse zu geben für progressive Initiativen sowie dafür, dass sich das Walfangabkommen schrittweise mit einer sich verändernden Umwelt und Öffentlichkeitsmeinung weiter entwickelt?</p>
- Die Schweiz und der Walfang
Back to List