Leistungsauftrag zur Verwertung der Schafwolle

ShortId
01.3762
Id
20013762
Updated
25.06.2025 01:54
Language
de
Title
Leistungsauftrag zur Verwertung der Schafwolle
AdditionalIndexing
55;Leistungsauftrag;Schaf;Wolle;Überschussverwertung landwirtschaftlicher Produkte;Verwertungsorganisation für landwirtschaftliche Produkte
1
  • L04K14020508, Wolle
  • L05K1401080103, Schaf
  • L06K140104030101, Überschussverwertung landwirtschaftlicher Produkte
  • L05K1401040315, Verwertungsorganisation für landwirtschaftliche Produkte
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Rahmen der Beratung der "Agrarpolitik 2002" wurde beschlossen, dass die Unterstützung zur Verwertung der Schafwolle bis Ende 2003 schrittweise abgebaut werden soll. Die Fortführung einer Inlandwollzentrale ist dadurch bereits heute nicht mehr möglich. Mit den in der Schweiz vorhandenen landwirtschaftlichen Produktionsrahmenbedingungen ist es nicht möglich, Schafwolle zu sammeln, zu sortieren und zu Weltmarktbedingungen zu produzieren. Die Schafwolle kann deshalb nur als überflüssiger Rohstoff entsorgt (verbrannt) werden, was auf legale oder illegale Weise geschehen kann. Schafwolle ist jedoch ein sehr guter Isolations- und Textilverarbeitungsrohstoff. Es gilt eine ökologisch vertretbare Verwertung für die Schafwolle zu finden. Diese kann es nur geben, wenn eine entsprechende Branchenorganisation mit einem Leistungsauftrag beauftragt wird, die Wolle ökologisch und ökonomisch sinnvoll zu verwerten.</p>
  • <p>Mit Verabschiedung des neuen Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft hat das Parlament den schrittweisen Abbau der Beiträge für die Verwertung der inländischen Wolle beschlossen. Gestützt auf Artikel 10 des aufgehobenen Viehabsatzgesetzes vom 15. Juni 1962 (SR 916.301) wurde der Absatz der Wolle mit einem jährlichen Bundesbeitrag von 1,8 Millionen Franken unterstützt. Wie bei anderen landwirtschaftlichen Produkten war das Parlament der Meinung, dass der Absatz der Schafwolle keine Aufgabe des Staates mehr sei, sondern von den Produzenten oder ihren Organisationen selber an die Hand zu nehmen sei, um so mehr, als die Schafe mit den übrigen Raufutter verzehrenden Nutztieren mit Beiträgen unterstützt werden.</p><p>Im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik hat die beratende Kommission Landwirtschaft den Vorschlag eines Leistungsauftrages für eine marktgerechte Verwertung der inländischen Schafwolle eingehend behandelt. Sie hat die gleichen Schlussfolgerungen gezogen wie das Parlament bei seinem Entscheid vom 29. April 1998.</p><p>Der Bundesrat wird aufgrund der Ergebnisse der laufenden Vernehmlassung zum Agrarpaket 2007 prüfen, ob er den Vorschlag eines Leistungsauftrages für die Verwertung der Schafwolle in die Botschaft "Agrarpolitik 2007" aufnehmen will. Aus diesen Überlegungen ist die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Leistungsauftrag zur Wollverwertung im Landwirtschaftsgesetz einzufügen.</p>
  • Leistungsauftrag zur Verwertung der Schafwolle
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Rahmen der Beratung der "Agrarpolitik 2002" wurde beschlossen, dass die Unterstützung zur Verwertung der Schafwolle bis Ende 2003 schrittweise abgebaut werden soll. Die Fortführung einer Inlandwollzentrale ist dadurch bereits heute nicht mehr möglich. Mit den in der Schweiz vorhandenen landwirtschaftlichen Produktionsrahmenbedingungen ist es nicht möglich, Schafwolle zu sammeln, zu sortieren und zu Weltmarktbedingungen zu produzieren. Die Schafwolle kann deshalb nur als überflüssiger Rohstoff entsorgt (verbrannt) werden, was auf legale oder illegale Weise geschehen kann. Schafwolle ist jedoch ein sehr guter Isolations- und Textilverarbeitungsrohstoff. Es gilt eine ökologisch vertretbare Verwertung für die Schafwolle zu finden. Diese kann es nur geben, wenn eine entsprechende Branchenorganisation mit einem Leistungsauftrag beauftragt wird, die Wolle ökologisch und ökonomisch sinnvoll zu verwerten.</p>
    • <p>Mit Verabschiedung des neuen Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft hat das Parlament den schrittweisen Abbau der Beiträge für die Verwertung der inländischen Wolle beschlossen. Gestützt auf Artikel 10 des aufgehobenen Viehabsatzgesetzes vom 15. Juni 1962 (SR 916.301) wurde der Absatz der Wolle mit einem jährlichen Bundesbeitrag von 1,8 Millionen Franken unterstützt. Wie bei anderen landwirtschaftlichen Produkten war das Parlament der Meinung, dass der Absatz der Schafwolle keine Aufgabe des Staates mehr sei, sondern von den Produzenten oder ihren Organisationen selber an die Hand zu nehmen sei, um so mehr, als die Schafe mit den übrigen Raufutter verzehrenden Nutztieren mit Beiträgen unterstützt werden.</p><p>Im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik hat die beratende Kommission Landwirtschaft den Vorschlag eines Leistungsauftrages für eine marktgerechte Verwertung der inländischen Schafwolle eingehend behandelt. Sie hat die gleichen Schlussfolgerungen gezogen wie das Parlament bei seinem Entscheid vom 29. April 1998.</p><p>Der Bundesrat wird aufgrund der Ergebnisse der laufenden Vernehmlassung zum Agrarpaket 2007 prüfen, ob er den Vorschlag eines Leistungsauftrages für die Verwertung der Schafwolle in die Botschaft "Agrarpolitik 2007" aufnehmen will. Aus diesen Überlegungen ist die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Leistungsauftrag zur Wollverwertung im Landwirtschaftsgesetz einzufügen.</p>
    • Leistungsauftrag zur Verwertung der Schafwolle

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