Geld und Demokratie. Gefährliche Verstrickungen

ShortId
01.3767
Id
20013767
Updated
10.04.2024 19:00
Language
de
Title
Geld und Demokratie. Gefährliche Verstrickungen
AdditionalIndexing
04;Offenlegung der Interessenbindungen;Interessenvertretung;Demokratie;Kapitalgewinnsteuer;Parteienfinanzierung;gebundenes Mandat;Abstimmungskampf-Kosten;Finanzierung von Abstimmungs- und Wahlkämpfen
1
  • L05K0801020103, Abstimmungskampf-Kosten
  • L05K0801010301, Finanzierung von Abstimmungs- und Wahlkämpfen
  • L04K08050103, Parteienfinanzierung
  • L04K08020311, Interessenvertretung
  • L05K0807010202, Demokratie
  • L04K08030404, Offenlegung der Interessenbindungen
  • L04K08030402, gebundenes Mandat
  • L04K11070406, Kapitalgewinnsteuer
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat war durch ein am 5. Oktober 1995 überwiesenes Postulat eingeladen worden, einen Bericht zur "Rolle des Geldes in der direkten Demokratie" zu unterbreiten. Diesen Bericht ("Moneypulation ....? Bericht zum Postulat Gross Andreas 94.3435 zur Rolle des Geldes in der direkten Demokratie") hat der Bundesrat den eidgenössischen Räten am 14. Dezember 1998 unterbreitet. Für diesen Bericht organisierte die Bundeskanzlei bei 16 Parteien und 8 Verbänden, 6 Referendums- und Initiativkomitees und 15 weiteren Organisationen und parteiunabhängigen Wahlgruppierungen eine eigene Umfrage anhand eines kurzen Fragebogens (vgl. "Moneypulation ....? Anhang 1) zu 11 Abstimmungsvorlagen verschiedener Komplexitätstypen und juristischer Form der Jahre 1994 und 1995 sowie zu den Nationalratswahlen im Herbst 1995. Den Adressaten wurden von vornherein streng vertrauliche Behandlung und Auswertung sowie Anonymisierung der Ergebnisse zugesichert.</p><p>Das Umfrageergebnis war ernüchternd: Von 45 angeschriebenen Organisationen antworteten ganze 14, und 2 Antworten waren reine Empfangsbestätigungen. Nur von 2 der 4 Bundesratsparteien war eine Reaktion zu erhalten. Das Schweigen verteilte sich gleichermassen auf das Rechts- wie das Linkslager (vgl. "Moneypulation ....? Ziff. 4 und 5 sowie Anhang 2).</p><p>Der Bundesrat bezweifelt, dass eine weitere Umfrage etwas bringt, wenn offensichtlich allenthalben die Bereitschaft zur Transparenz fehlt.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Der Bundesrat hat keine Kenntnis über Herkunft und Grössenordnung der befürwortenden und gegnerischen Investitionen in den Abstimmungskampf zur Kapitalgewinnsteuer-Initiative.</p><p>2. Die Umfrage der Bundeskanzlei von 1996 hat zu Herkunft und Grössenordnungen der Finanzierungsbeiträge von Unternehmen an politische Parteien eine Mauer des Schweigens zutage gefördert.</p><p>3. Dem Bundesrat fehlen gesetzliche Zwangsmittel zur Durchsetzung einer Kostentransparenz.</p><p>4. Der Bundesrat sieht weder die Unabhängigkeit der gewählten Behörden des Landes noch die Chancengleichheit der verschiedenen Akteure unserer rechtsstaatlichen Demokratie gefährdet, weil sie sich auf eine Gemeinschaft mündiger Bürgerinnen und Bürger stützt, die das politische Geschehen nach ihren eigenen Kriterien kritisch beurteilen. Der Bundesrat betont nicht zum ersten Mal (vgl. nur BBl 2002 408), dass politische Auseinandersetzungen fair geführt werden müssen. Demokratische Sachentscheide können Unzufriedenheit vorbeugen oder sie abbauen. Damit sie dies zu tun vermögen, müssen sie sauber durchgeführt werden. Auch wenn unter diesem Gesichtspunkt die Förderung der Transparenz in Abstimmungskampagnen grundsätzlich wünschenswert sein mag, so ist andererseits in der Schweiz doch generell eine weit zurückhaltendere Einstellung zur Veröffentlichung von Vermögen und Einkommen zu konstatieren als in vielen anderen Staaten.</p><p>Was die Rolle des Geldes anbelangt, so sind sich politologische Untersuchungen einerseits und Erkenntnisse der Werbebranche mittlerweile darin weitgehend einig, dass Werbemassnahmen vorbestehende Urteile umworbener Schichten stärken und stützen, kaum aber entscheidend ändern können. Ohne den möglichen Einfluss des Geldes zu verkennen, ist der Bundesrat doch der Meinung, dass Phantasie, Kreativität und Engagement durch keine geldmächtige Kampagne zu ersetzen sind. Auch in den vergangenen zwanzig Jahren gewannen finanziell-werbetechnisch deutlich unterlegene Gruppierungen Abstimmungskämpfe gegen enorme Werbeübermacht (etwa 1987 doppeltes Ja, 2000 Beschleunigungs-Initiative).</p><p>5. Aus diesen Gründen sieht der Bundesrat keinen Anlass, Regelungsvorschläge zur Finanzierung, Offenlegung oder Ausgabenbeschränkung von Abstimmungs- oder Wahlkampagnen zu unterbreiten. Das Ergebnis der Umfrage von 1996 deutet darauf hin, dass die eidgenössischen Räte wohl kaum darauf eintreten würden.</p><p>Demnächst wird das Ministerkomitee des Europarates den Entwurf zu einer Empfehlung über die Finanzierung politischer Parteien und von Wahlkämpfen beraten, welcher die Korruption bekämpfen soll. Sollte diese Empfehlung angenommen werden, so wäre der Fragenkomplex unter Berücksichtigung institutioneller Eigenheiten wie Kollegialregierung, halbdirekte Demokratie und Föderalismus auch in der Schweiz neu zu prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Kann er, im Sinne eines Beispiels, die Höhe der Ausgaben schätzen, die das Pro- bzw. das Kontra-Komitee der Kapitalgewinnsteuer-Initiative getätigt haben, sowie die Herkunft der eingesetzten Mittel angeben?</p><p>2. Hat er Kenntnisse über die Herkunft und das Ausmass der Finanzierung durch Unternehmen zur Unterstützung von politischen Parteien und von Kampagnen zur Wahl ins eidgenössische Parlament?</p><p>3. Hat er die gesetzlichen und logistischen Mittel, um entsprechende Untersuchungen durchzuführen und das Parlament und die Öffentlichkeit darüber zu informieren?</p><p>4. Falls dies nicht der Fall ist, glaubt er, dass die Unabhängigkeit der gewählten Behördenvertreterinnen und -vertreter sowie die Chancengleichheit der verschiedenen Akteure unserer Demokratie garantiert sind?</p><p>5. Wird er dem Parlament einen Gesetzentwurf unterbreiten, in dem die Finanzierung von Kampagnen der Akteure und Parteien der schweizerischen Demokratie sowie namentlich die Transparenz und die Begrenzung der Ausgaben geregelt werden?</p>
  • Geld und Demokratie. Gefährliche Verstrickungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat war durch ein am 5. Oktober 1995 überwiesenes Postulat eingeladen worden, einen Bericht zur "Rolle des Geldes in der direkten Demokratie" zu unterbreiten. Diesen Bericht ("Moneypulation ....? Bericht zum Postulat Gross Andreas 94.3435 zur Rolle des Geldes in der direkten Demokratie") hat der Bundesrat den eidgenössischen Räten am 14. Dezember 1998 unterbreitet. Für diesen Bericht organisierte die Bundeskanzlei bei 16 Parteien und 8 Verbänden, 6 Referendums- und Initiativkomitees und 15 weiteren Organisationen und parteiunabhängigen Wahlgruppierungen eine eigene Umfrage anhand eines kurzen Fragebogens (vgl. "Moneypulation ....? Anhang 1) zu 11 Abstimmungsvorlagen verschiedener Komplexitätstypen und juristischer Form der Jahre 1994 und 1995 sowie zu den Nationalratswahlen im Herbst 1995. Den Adressaten wurden von vornherein streng vertrauliche Behandlung und Auswertung sowie Anonymisierung der Ergebnisse zugesichert.</p><p>Das Umfrageergebnis war ernüchternd: Von 45 angeschriebenen Organisationen antworteten ganze 14, und 2 Antworten waren reine Empfangsbestätigungen. Nur von 2 der 4 Bundesratsparteien war eine Reaktion zu erhalten. Das Schweigen verteilte sich gleichermassen auf das Rechts- wie das Linkslager (vgl. "Moneypulation ....? Ziff. 4 und 5 sowie Anhang 2).</p><p>Der Bundesrat bezweifelt, dass eine weitere Umfrage etwas bringt, wenn offensichtlich allenthalben die Bereitschaft zur Transparenz fehlt.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Der Bundesrat hat keine Kenntnis über Herkunft und Grössenordnung der befürwortenden und gegnerischen Investitionen in den Abstimmungskampf zur Kapitalgewinnsteuer-Initiative.</p><p>2. Die Umfrage der Bundeskanzlei von 1996 hat zu Herkunft und Grössenordnungen der Finanzierungsbeiträge von Unternehmen an politische Parteien eine Mauer des Schweigens zutage gefördert.</p><p>3. Dem Bundesrat fehlen gesetzliche Zwangsmittel zur Durchsetzung einer Kostentransparenz.</p><p>4. Der Bundesrat sieht weder die Unabhängigkeit der gewählten Behörden des Landes noch die Chancengleichheit der verschiedenen Akteure unserer rechtsstaatlichen Demokratie gefährdet, weil sie sich auf eine Gemeinschaft mündiger Bürgerinnen und Bürger stützt, die das politische Geschehen nach ihren eigenen Kriterien kritisch beurteilen. Der Bundesrat betont nicht zum ersten Mal (vgl. nur BBl 2002 408), dass politische Auseinandersetzungen fair geführt werden müssen. Demokratische Sachentscheide können Unzufriedenheit vorbeugen oder sie abbauen. Damit sie dies zu tun vermögen, müssen sie sauber durchgeführt werden. Auch wenn unter diesem Gesichtspunkt die Förderung der Transparenz in Abstimmungskampagnen grundsätzlich wünschenswert sein mag, so ist andererseits in der Schweiz doch generell eine weit zurückhaltendere Einstellung zur Veröffentlichung von Vermögen und Einkommen zu konstatieren als in vielen anderen Staaten.</p><p>Was die Rolle des Geldes anbelangt, so sind sich politologische Untersuchungen einerseits und Erkenntnisse der Werbebranche mittlerweile darin weitgehend einig, dass Werbemassnahmen vorbestehende Urteile umworbener Schichten stärken und stützen, kaum aber entscheidend ändern können. Ohne den möglichen Einfluss des Geldes zu verkennen, ist der Bundesrat doch der Meinung, dass Phantasie, Kreativität und Engagement durch keine geldmächtige Kampagne zu ersetzen sind. Auch in den vergangenen zwanzig Jahren gewannen finanziell-werbetechnisch deutlich unterlegene Gruppierungen Abstimmungskämpfe gegen enorme Werbeübermacht (etwa 1987 doppeltes Ja, 2000 Beschleunigungs-Initiative).</p><p>5. Aus diesen Gründen sieht der Bundesrat keinen Anlass, Regelungsvorschläge zur Finanzierung, Offenlegung oder Ausgabenbeschränkung von Abstimmungs- oder Wahlkampagnen zu unterbreiten. Das Ergebnis der Umfrage von 1996 deutet darauf hin, dass die eidgenössischen Räte wohl kaum darauf eintreten würden.</p><p>Demnächst wird das Ministerkomitee des Europarates den Entwurf zu einer Empfehlung über die Finanzierung politischer Parteien und von Wahlkämpfen beraten, welcher die Korruption bekämpfen soll. Sollte diese Empfehlung angenommen werden, so wäre der Fragenkomplex unter Berücksichtigung institutioneller Eigenheiten wie Kollegialregierung, halbdirekte Demokratie und Föderalismus auch in der Schweiz neu zu prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Kann er, im Sinne eines Beispiels, die Höhe der Ausgaben schätzen, die das Pro- bzw. das Kontra-Komitee der Kapitalgewinnsteuer-Initiative getätigt haben, sowie die Herkunft der eingesetzten Mittel angeben?</p><p>2. Hat er Kenntnisse über die Herkunft und das Ausmass der Finanzierung durch Unternehmen zur Unterstützung von politischen Parteien und von Kampagnen zur Wahl ins eidgenössische Parlament?</p><p>3. Hat er die gesetzlichen und logistischen Mittel, um entsprechende Untersuchungen durchzuführen und das Parlament und die Öffentlichkeit darüber zu informieren?</p><p>4. Falls dies nicht der Fall ist, glaubt er, dass die Unabhängigkeit der gewählten Behördenvertreterinnen und -vertreter sowie die Chancengleichheit der verschiedenen Akteure unserer Demokratie garantiert sind?</p><p>5. Wird er dem Parlament einen Gesetzentwurf unterbreiten, in dem die Finanzierung von Kampagnen der Akteure und Parteien der schweizerischen Demokratie sowie namentlich die Transparenz und die Begrenzung der Ausgaben geregelt werden?</p>
    • Geld und Demokratie. Gefährliche Verstrickungen

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