Flexibilität des Staates bei sich verändernden Gästestrukturen im Tourismus
- ShortId
-
01.3770
- Id
-
20013770
- Updated
-
10.04.2024 12:37
- Language
-
de
- Title
-
Flexibilität des Staates bei sich verändernden Gästestrukturen im Tourismus
- AdditionalIndexing
-
15;Arbeitserlaubnis;Ferner Osten;Ausländerkontingent;Fremdarbeiter/in;Hotellerie;Tourismus
- 1
-
- L04K01010103, Tourismus
- L05K0101010308, Hotellerie
- L06K070203030201, Ausländerkontingent
- L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
- L05K0702030302, Arbeitserlaubnis
- L03K030305, Ferner Osten
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Interpellation zielt auf eine flexiblere Ausländerzulassung zugunsten des Tourismus, der immer mehr Gäste aus anderen Kontinenten empfängt. Die Gästestruktur ist ständigen Wechseln unterworfen, womit sich auch die Anforderungen an das Personal verändern. Aus diesen Gründen wünscht der Interpellant, dass für gästespezifische Bedürfnisse bei der Zulassung von Drittausländern von den üblichen Ausbildungsanforderungen abgewichen werden kann. Es sollten nicht ausschliesslich das Fachdiplom oder der berufliche Fachausweis, sondern auch andere Kriterien wie Sprachkenntnisse, spezifische Kenntnisse der Region, berufliche Erfahrung oder die besondere Eignung für gästespezifische Aufgaben berücksichtigt werden können. Damit die Hotelbetriebe der wechselnden Herkunft der Touristen besser Rechnung tragen können, sollte beispielsweise auch die Rekrutierung des Personals für die Küchenbrigaden, den Receptions- oder den Servicebereich aus den Herkunftsländern der Touristen erleichtert werden.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Personalrekrutierung in gewissen Bereichen, so u. a. in der Hotellerie, teilweise schwieriger ist als in anderen Wirtschaftszweigen mit attraktiveren Arbeitsbedingungen. Die touristische Entwicklung bzw. eine Veränderung der touristischen Herkunftsländer ist ihm ebenfalls bekannt. Er teilt daher die Ansicht des Interpellanten, dass sich Hotelbetriebe den neuen Bedürfnissen dieser Gästekategorien anpassen müssen. Es ist aber auch so, dass Arbeitgeber u. a. aus der Hotelbranche das geeignete Personal nicht finden, weil sie keine konkurrenzfähigen Lohn- und Arbeitsbedingungen oder nicht befriedigende Weiterbildungsmöglichkeiten für Anforderungen besonderer Gästekategorien anbieten. Dies könnte längerfristig aber der erfolgreichere Weg sein, als Arbeitskräfte aus den Herkunftsländern der Touristen anzustellen. Die touristischen Ströme und Bedürfnisse können sich schnell verändern.</p><p>Die Ausländerregelung gestattet es bereits heute, wesentlichen Anliegen der Interpellation entgegen zu kommen. Für Arbeitskräfte aus Drittstaaten geschieht dies - nebst Berücksichtigung der beruflichen Erfahrung - in der Regel unter Vorbehalt nachprüfbarer Berufsdiplome, die über die Eignung der Fachkräfte Auskunft geben. Ausserdem erfolgen die Bewilligungen im Rahmen der Kontingente. Vom Konzept der Zulassung von gut qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten will der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt grundsätzlich nicht abweichen.</p><p>Zu den grundsätzlichen Aspekten einer erleichterten Zulassung von Arbeitskräften aus touristischen Herkunftsländern verweist der Bundesrat auf seine ablehnende Stellungnahme vom 5. Juni 2001 zur Motion Suter 01.3200 mit ähnlicher Zielrichtung. </p><p>1. Soweit am Grundsatz der Zulassung von gut qualifiziertem Personal festgehalten wird, ist es - mit Ausnahme des beruflichen Fähigkeitszeugnisses - primär Angelegenheit des Arbeitgebers, die Eignung zukünftiger Mitarbeiter für seinen Betrieb nachzuweisen. Es liegt in seinem Interesse, wenn für alle Unternehmen transparente Qualifikationsvoraussetzungen gelten. Ein Berufsdiplom sowie einschlägige Branchenerfahrung lassen sich vom Gesuchsteller ohne grösseren Zeitaufwand nach objektivierbaren Kriterien nachweisen. Dies hat auch den Vorteil, dass die Behörden eine möglichst rechtsgleiche Zulassungspraxis für alle Branchen und Kantone gewähren können, womit sich das Gesuchsverfahren beschleunigt.</p><p>Aufwendiger und problematischer ist es, schwer nachweisbare Kriterien, wie etwa die besondere Eignung von Arbeitskräften für gästespezifische Aufgaben oder die kundenorientierte Flexibilität, objektiv nachzuweisen. Im Interesse einer ausgeglichenen Volkswirtschaft sind nebst dem Touristikbereich auch die anderen Branchen auf qualifizierte Arbeitskräfte angewiesen. Sollten sich branchenrelevante Fähigkeiten qualifizierter Fachkräfte nicht durch Diplome nachweisen lassen, so könnten aber auch zusätzliche Kriterien beigezogen werden, etwa wenn sie von Berufsorganisationen anerkannt werden oder international üblich sind. Auch die Lohnhöhe, die Spezialisierung oder der Grad der Selbstständigkeit der Arbeitskräfte sind Elemente, die entsprechend berücksichtigt werden können. Die zuständigen Behörden werden begründeten Bedürfnissen entsprechende Beachtung schenken. In diesem Sinne unterstützt der Bundesrat einen behördlichen Pragmatismus, um den wachsenden Anforderungen einer gästeorientierten Kundschaft Rechnung zu tragen.</p><p>2. Die Behörden haben sich im Rahmen des geltenden Rechtes in gesamtwirtschaftlich gut begründeten Fällen insbesondere bei der Bewilligung von Spezialitätenköchen, von Verkaufspersonal für Spezialitätengeschäfte und weiteren Bereichen in Tourismusgebieten mit einseitiger Kundenstruktur recht flexibel gezeigt. Aus wirtschafts- und integrationspolitischen Gründen soll dabei eine anerkannte berufliche Qualifikation bei Arbeitskräften aus Drittstaaten nach wie vor eine zentrale Rolle spielen; dies gilt grundsätzlich auch für Kurzaufenthalte. Sind die Erwerbstätigen für einen längeren Aufenthalt vorgesehen, so muss auch den gesellschaftlichen und arbeitsmarktlichen Aspekten in Zukunft noch vermehrt Rechnung getragen werden. Es soll ein solides Ausbildungsprofil mit genügenden Sprachkenntnissen - auch die Kenntnis von Landessprachen zählt zu einer wichtigen Qualifikation - vorliegen. Dadurch kann auch einem unerwarteten Stellenverlust später besser begegnet werden. </p><p>3. Der Entwurf zum neuen Ausländergesetz wurde auf der Basis der Vernehmlassungsergebnisse im obigen Sinne vorangetrieben und das Parlament dürfte bald Gelegenheit haben, sich auch zur Grundsatzfrage des Ausbildungsniveaus von zuzulassenden Arbeitskräften aus Nicht-EU/Efta-Staaten zu äussern. Man sollte sich aufgrund der Erfahrungen dabei allerdings bewusst sein, dass eine Aufweichung der Zulassungsvoraussetzungen konsequenterweise zu einem erhöhten Angebot von bzw. zu einer steigenden Nachfrage nach Arbeitskräften aus Drittstaaten führen würde. Um die entsprechenden Bedürfnisse der Wirtschaft in den verschiedenen Branchen rechtsgleich zu behandeln, würde dies wiederum eine stärkere Erhöhung der Nicht-EU/Efta-Kontingente bringen. Es gilt somit, branchenspezifische Interessen gegen gesamtwirtschaftliche und staatspolitische Überlegungen abzuwägen.</p><p>4. Die Betriebe sollten ein besonderes Interesse am Ausbildungsstandard ihres Personals haben. Dies gilt ebenfalls für kurzfristig tätige Arbeitskräfte. Oftmals entsteht für solche, die mehrmals in der Schweiz tätig gewesen sind, der Bedarf nach dauerndem Verbleib, da diese Arbeitskräfte für den Betrieb inzwischen unentbehrlich geworden sind. Diplome und Ausbildungsnachweise sind transparent und belegen einzelne Ausbildungsschritte sowie fundierte Kenntnisse, die letztlich auch den nachfragenden Branchen und der Kundschaft zugute kommen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In vielen Tourismusorten hat sich die Gästestruktur bezüglich der Herkunftsländer in den letzten Jahren sehr stark verändert. Insbesondere aus dem ostasiatischen Raum (vor allem Japan) reisen immer mehr Gäste bzw. Touristen in unser Land. In laufend mehr Betrieben sind diese Touristen zu einem immer wichtigeren Gästesegment von teilweise existenzieller Bedeutung geworden. Diese Entwicklung wird sich fortsetzen und verstärken, wobei neben dem Gruppentourismus immer häufiger Individualtouristen anreisen.</p><p>Der Gast aus dem ostasiatischen Raum pflegt bekanntlich eine ganz besondere Kulinar-Kultur und hat ein spezifisches Gästeverhalten. Der Hotelbetrieb muss diesen neuen Gegebenheiten mit entsprechenden Massnahmen z. B. personeller Art nicht nur entgegenkommen wollen sondern entgegenkommen können. Wenn der Staat dies durch Unflexibilität verhindert, würde er zum Tourismusverhinderer und touristischen Entwicklungsbremser.</p><p>Die Hotelbetriebe, die immer mehr Gäste aus diesen Ländern beherbergen, müssen sich den gegebenen neuen Bedürfnissen dieser Gästekategorien vor allem im Gastronomie- und im allgemeinen Empfangs- und Auskunftsbereich anpassen können. Dies ist nur möglich, wenn die Küchenbrigaden und der Receptions- und eventuell Servicebereich mit entsprechenden Fachkräften aus diesen Ländern ergänzt werden kann.</p><p>Bei der Bewilligung solcher Fachkräfte sind nicht ausschliesslich das Fachdiplom oder der berufliche Fachausweis zu berücksichtigen, sondern aus pragmatischer Sicht auch andere Kriterien wie beispielsweise Sprachkenntnisse, spezifische Kenntnisse der Region, nachgewiesene berufliche Erfahrung und die besondere Eignung für gastspezifische Aufgaben.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen gebeten:</p><p>1. Ist er in der Annahme, dass ihm diese Entwicklung bestens bekannt ist, bereit zu prüfen, wie der veränderten Gästestruktur bezüglich Herkunftsländer bei der Bewilligung von speziellem Fachpersonal aus Nicht-EU-Ländern (vor allem Japan, Südkorea, China, Indien) für die Hotelbetriebe Rechnung getragen werden kann?</p><p>2. Sieht er die Möglichkeit, die rechtlichen Grundlagen kurzfristig mit bedarfsgerechter Flexibilität zu handhaben, um der Hotellerie/Gastronomie die Anstellung der entsprechend notwendigen Fachpersonen während einer noch zu bestimmenden Zeitspanne zu ermöglichen?</p><p>3. Ist er im Falle einer sich verstärkenden Veränderung des Gästesegmentes bereit, die Anpassungen der rechtlichen Grundlagen an die neuen Bedürfnisse in die Wege zu leiten und damit diesen volkswirtschaftlich bedeutsamen Wandel in der Tourismuswirtschaft zu unterstützen und zu fördern?</p><p>4. Ist er bereit, in Berücksichtigung spezifischer Situationen bei der Erteilung von Bewilligungen neben dem so genannten Fachdiplom oder Fachausweis auch andere fallbezogene Kriterien einzubeziehen und damit der Idee der Liberalisierung zugunsten der Neuausrichtung vieler Hotel- und Gastronomiebetriebe Rechnung zu tragen?</p>
- Flexibilität des Staates bei sich verändernden Gästestrukturen im Tourismus
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Interpellation zielt auf eine flexiblere Ausländerzulassung zugunsten des Tourismus, der immer mehr Gäste aus anderen Kontinenten empfängt. Die Gästestruktur ist ständigen Wechseln unterworfen, womit sich auch die Anforderungen an das Personal verändern. Aus diesen Gründen wünscht der Interpellant, dass für gästespezifische Bedürfnisse bei der Zulassung von Drittausländern von den üblichen Ausbildungsanforderungen abgewichen werden kann. Es sollten nicht ausschliesslich das Fachdiplom oder der berufliche Fachausweis, sondern auch andere Kriterien wie Sprachkenntnisse, spezifische Kenntnisse der Region, berufliche Erfahrung oder die besondere Eignung für gästespezifische Aufgaben berücksichtigt werden können. Damit die Hotelbetriebe der wechselnden Herkunft der Touristen besser Rechnung tragen können, sollte beispielsweise auch die Rekrutierung des Personals für die Küchenbrigaden, den Receptions- oder den Servicebereich aus den Herkunftsländern der Touristen erleichtert werden.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Personalrekrutierung in gewissen Bereichen, so u. a. in der Hotellerie, teilweise schwieriger ist als in anderen Wirtschaftszweigen mit attraktiveren Arbeitsbedingungen. Die touristische Entwicklung bzw. eine Veränderung der touristischen Herkunftsländer ist ihm ebenfalls bekannt. Er teilt daher die Ansicht des Interpellanten, dass sich Hotelbetriebe den neuen Bedürfnissen dieser Gästekategorien anpassen müssen. Es ist aber auch so, dass Arbeitgeber u. a. aus der Hotelbranche das geeignete Personal nicht finden, weil sie keine konkurrenzfähigen Lohn- und Arbeitsbedingungen oder nicht befriedigende Weiterbildungsmöglichkeiten für Anforderungen besonderer Gästekategorien anbieten. Dies könnte längerfristig aber der erfolgreichere Weg sein, als Arbeitskräfte aus den Herkunftsländern der Touristen anzustellen. Die touristischen Ströme und Bedürfnisse können sich schnell verändern.</p><p>Die Ausländerregelung gestattet es bereits heute, wesentlichen Anliegen der Interpellation entgegen zu kommen. Für Arbeitskräfte aus Drittstaaten geschieht dies - nebst Berücksichtigung der beruflichen Erfahrung - in der Regel unter Vorbehalt nachprüfbarer Berufsdiplome, die über die Eignung der Fachkräfte Auskunft geben. Ausserdem erfolgen die Bewilligungen im Rahmen der Kontingente. Vom Konzept der Zulassung von gut qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten will der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt grundsätzlich nicht abweichen.</p><p>Zu den grundsätzlichen Aspekten einer erleichterten Zulassung von Arbeitskräften aus touristischen Herkunftsländern verweist der Bundesrat auf seine ablehnende Stellungnahme vom 5. Juni 2001 zur Motion Suter 01.3200 mit ähnlicher Zielrichtung. </p><p>1. Soweit am Grundsatz der Zulassung von gut qualifiziertem Personal festgehalten wird, ist es - mit Ausnahme des beruflichen Fähigkeitszeugnisses - primär Angelegenheit des Arbeitgebers, die Eignung zukünftiger Mitarbeiter für seinen Betrieb nachzuweisen. Es liegt in seinem Interesse, wenn für alle Unternehmen transparente Qualifikationsvoraussetzungen gelten. Ein Berufsdiplom sowie einschlägige Branchenerfahrung lassen sich vom Gesuchsteller ohne grösseren Zeitaufwand nach objektivierbaren Kriterien nachweisen. Dies hat auch den Vorteil, dass die Behörden eine möglichst rechtsgleiche Zulassungspraxis für alle Branchen und Kantone gewähren können, womit sich das Gesuchsverfahren beschleunigt.</p><p>Aufwendiger und problematischer ist es, schwer nachweisbare Kriterien, wie etwa die besondere Eignung von Arbeitskräften für gästespezifische Aufgaben oder die kundenorientierte Flexibilität, objektiv nachzuweisen. Im Interesse einer ausgeglichenen Volkswirtschaft sind nebst dem Touristikbereich auch die anderen Branchen auf qualifizierte Arbeitskräfte angewiesen. Sollten sich branchenrelevante Fähigkeiten qualifizierter Fachkräfte nicht durch Diplome nachweisen lassen, so könnten aber auch zusätzliche Kriterien beigezogen werden, etwa wenn sie von Berufsorganisationen anerkannt werden oder international üblich sind. Auch die Lohnhöhe, die Spezialisierung oder der Grad der Selbstständigkeit der Arbeitskräfte sind Elemente, die entsprechend berücksichtigt werden können. Die zuständigen Behörden werden begründeten Bedürfnissen entsprechende Beachtung schenken. In diesem Sinne unterstützt der Bundesrat einen behördlichen Pragmatismus, um den wachsenden Anforderungen einer gästeorientierten Kundschaft Rechnung zu tragen.</p><p>2. Die Behörden haben sich im Rahmen des geltenden Rechtes in gesamtwirtschaftlich gut begründeten Fällen insbesondere bei der Bewilligung von Spezialitätenköchen, von Verkaufspersonal für Spezialitätengeschäfte und weiteren Bereichen in Tourismusgebieten mit einseitiger Kundenstruktur recht flexibel gezeigt. Aus wirtschafts- und integrationspolitischen Gründen soll dabei eine anerkannte berufliche Qualifikation bei Arbeitskräften aus Drittstaaten nach wie vor eine zentrale Rolle spielen; dies gilt grundsätzlich auch für Kurzaufenthalte. Sind die Erwerbstätigen für einen längeren Aufenthalt vorgesehen, so muss auch den gesellschaftlichen und arbeitsmarktlichen Aspekten in Zukunft noch vermehrt Rechnung getragen werden. Es soll ein solides Ausbildungsprofil mit genügenden Sprachkenntnissen - auch die Kenntnis von Landessprachen zählt zu einer wichtigen Qualifikation - vorliegen. Dadurch kann auch einem unerwarteten Stellenverlust später besser begegnet werden. </p><p>3. Der Entwurf zum neuen Ausländergesetz wurde auf der Basis der Vernehmlassungsergebnisse im obigen Sinne vorangetrieben und das Parlament dürfte bald Gelegenheit haben, sich auch zur Grundsatzfrage des Ausbildungsniveaus von zuzulassenden Arbeitskräften aus Nicht-EU/Efta-Staaten zu äussern. Man sollte sich aufgrund der Erfahrungen dabei allerdings bewusst sein, dass eine Aufweichung der Zulassungsvoraussetzungen konsequenterweise zu einem erhöhten Angebot von bzw. zu einer steigenden Nachfrage nach Arbeitskräften aus Drittstaaten führen würde. Um die entsprechenden Bedürfnisse der Wirtschaft in den verschiedenen Branchen rechtsgleich zu behandeln, würde dies wiederum eine stärkere Erhöhung der Nicht-EU/Efta-Kontingente bringen. Es gilt somit, branchenspezifische Interessen gegen gesamtwirtschaftliche und staatspolitische Überlegungen abzuwägen.</p><p>4. Die Betriebe sollten ein besonderes Interesse am Ausbildungsstandard ihres Personals haben. Dies gilt ebenfalls für kurzfristig tätige Arbeitskräfte. Oftmals entsteht für solche, die mehrmals in der Schweiz tätig gewesen sind, der Bedarf nach dauerndem Verbleib, da diese Arbeitskräfte für den Betrieb inzwischen unentbehrlich geworden sind. Diplome und Ausbildungsnachweise sind transparent und belegen einzelne Ausbildungsschritte sowie fundierte Kenntnisse, die letztlich auch den nachfragenden Branchen und der Kundschaft zugute kommen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In vielen Tourismusorten hat sich die Gästestruktur bezüglich der Herkunftsländer in den letzten Jahren sehr stark verändert. Insbesondere aus dem ostasiatischen Raum (vor allem Japan) reisen immer mehr Gäste bzw. Touristen in unser Land. In laufend mehr Betrieben sind diese Touristen zu einem immer wichtigeren Gästesegment von teilweise existenzieller Bedeutung geworden. Diese Entwicklung wird sich fortsetzen und verstärken, wobei neben dem Gruppentourismus immer häufiger Individualtouristen anreisen.</p><p>Der Gast aus dem ostasiatischen Raum pflegt bekanntlich eine ganz besondere Kulinar-Kultur und hat ein spezifisches Gästeverhalten. Der Hotelbetrieb muss diesen neuen Gegebenheiten mit entsprechenden Massnahmen z. B. personeller Art nicht nur entgegenkommen wollen sondern entgegenkommen können. Wenn der Staat dies durch Unflexibilität verhindert, würde er zum Tourismusverhinderer und touristischen Entwicklungsbremser.</p><p>Die Hotelbetriebe, die immer mehr Gäste aus diesen Ländern beherbergen, müssen sich den gegebenen neuen Bedürfnissen dieser Gästekategorien vor allem im Gastronomie- und im allgemeinen Empfangs- und Auskunftsbereich anpassen können. Dies ist nur möglich, wenn die Küchenbrigaden und der Receptions- und eventuell Servicebereich mit entsprechenden Fachkräften aus diesen Ländern ergänzt werden kann.</p><p>Bei der Bewilligung solcher Fachkräfte sind nicht ausschliesslich das Fachdiplom oder der berufliche Fachausweis zu berücksichtigen, sondern aus pragmatischer Sicht auch andere Kriterien wie beispielsweise Sprachkenntnisse, spezifische Kenntnisse der Region, nachgewiesene berufliche Erfahrung und die besondere Eignung für gastspezifische Aufgaben.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen gebeten:</p><p>1. Ist er in der Annahme, dass ihm diese Entwicklung bestens bekannt ist, bereit zu prüfen, wie der veränderten Gästestruktur bezüglich Herkunftsländer bei der Bewilligung von speziellem Fachpersonal aus Nicht-EU-Ländern (vor allem Japan, Südkorea, China, Indien) für die Hotelbetriebe Rechnung getragen werden kann?</p><p>2. Sieht er die Möglichkeit, die rechtlichen Grundlagen kurzfristig mit bedarfsgerechter Flexibilität zu handhaben, um der Hotellerie/Gastronomie die Anstellung der entsprechend notwendigen Fachpersonen während einer noch zu bestimmenden Zeitspanne zu ermöglichen?</p><p>3. Ist er im Falle einer sich verstärkenden Veränderung des Gästesegmentes bereit, die Anpassungen der rechtlichen Grundlagen an die neuen Bedürfnisse in die Wege zu leiten und damit diesen volkswirtschaftlich bedeutsamen Wandel in der Tourismuswirtschaft zu unterstützen und zu fördern?</p><p>4. Ist er bereit, in Berücksichtigung spezifischer Situationen bei der Erteilung von Bewilligungen neben dem so genannten Fachdiplom oder Fachausweis auch andere fallbezogene Kriterien einzubeziehen und damit der Idee der Liberalisierung zugunsten der Neuausrichtung vieler Hotel- und Gastronomiebetriebe Rechnung zu tragen?</p>
- Flexibilität des Staates bei sich verändernden Gästestrukturen im Tourismus
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