Krankenversicherung. Kantonale Ombudsstellen
- ShortId
-
01.3777
- Id
-
20013777
- Updated
-
10.04.2024 09:47
- Language
-
de
- Title
-
Krankenversicherung. Kantonale Ombudsstellen
- AdditionalIndexing
-
2841;Vertrauen;Kanton;Krankenversicherung;Ombudsstelle;Gesetz
- 1
-
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L04K08060109, Ombudsstelle
- L04K08020232, Vertrauen
- L05K0503010102, Gesetz
- L06K080701020108, Kanton
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Es ist in erster Linie Sache der Versicherer, die Versicherten über den Umfang der durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung abgedeckten Leistungen und die verschiedenen Versicherungsmodelle zu informieren. Dies ist in der Gesetzgebung zur obligatorischen Krankenversicherung in Artikel 16 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG) geregelt.</p><p>Im Rahmen der KVG-Wirkungsanalyse haben die Experten aufzeigen können, dass die Versicherten die von den Versicherern versandten Publikationen lesen. Allerdings wünschen sie neutrale Informationen zur Krankenversicherung. Diesem Anliegen kann mit den bestehenden Informationskanälen entsprochen werden. Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) etwa, das mehrere Broschüren zu den Prämien der Krankenversicherung (Prämienübersicht), den Aktivitäten der Versicherer und den Rechten der Versicherten herausgibt, ist eine wichtige Informationsquelle. Allgemeine Informationen entnehmen die Versicherten auch den in den verschiedenen einschlägigen Zeitschriften veröffentlichten Artikeln zur Krankenversicherung, z. B. in den Zeitschriften der Patienten- und Versichertenorganisationen.</p><p>Über die Beiträge zur Prämienverbilligung informieren die kantonalen Stellen. Sie sind dafür zuständig, die Prämienverbilligung und das Antragsverfahren allen potenziellen Bezügern näher zu bringen.</p><p>Der Bundesrat räumt ein, dass das Gesundheitssystem, was das Zusammenspiel der verschiedenen Verantwortlichkeits- und Kompetenzebenen anbelangt, komplex ist. Er ist allerdings der Auffassung, dass das Versicherungssystem selber für die Leistungsbezüger nicht kompliziert ist. Das Vorgehen für die Leistungsrückerstattung ist einfach und in der Regel weniger formalisiert als in anderen Systemen. Im Übrigen stehen öffentliche und private Stellen auf kantonaler oder kommunaler Ebene Neuzuzügern bei Bedarf oder Personen, die Schwierigkeiten bekunden, für zweckdienliche Auskünfte zur Verfügung.</p><p>Der Bundesrat ruft an dieser Stelle in Erinnerung, dass die Versicherer bereits 1996 eine Ombudsstelle für die Krankenversicherung ins Leben gerufen haben. Die Versicherten erhalten dort Antworten auf ihre Fragen, und zwar in drei Landessprachen. Das BSV hat seinerseits eine Fachstelle für Anfragen der Versicherten eingeführt.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, kantonale Ombudsstellen zu schaffen, welche die Versicherten in Angelegenheiten der Krankenversicherung unterstützen und beraten sollen.</p><p>Die Komplexität des KVG und die Forderungen vom Bund und den Kantonen sind eine grosse Belastung für das Vertrauen, das die Bevölkerung der Grundversicherung als öffentlicher Einrichtung entgegenbringt. Die Versicherten stehen der Macht von Krankenkassen, Spitälern und Ärzteschaft sowie Behörden hilflos gegenüber.</p><p>Der Bundesrat muss diesem Vertrauens- und Glaubwürdigkeitsverlust mit der Einrichtung und Koordination von unabhängigen kantonalen Vermittlungsstellen entgegenwirken. Ziel ist es, diese zu eigentlichen "Ombudsstellen" der Krankenversicherung mit präzisem Pflichtenheft zu machen. Diese dezentralisierte öffentliche Dienstleistung muss auch auf die zunehmende Anzahl von privaten Krankenversicherungsanbietern reagieren und dafür sorgen, dass der Krankenversicherungssektor ein Bereich des öffentlichen Dienstes bleibt.</p>
- Krankenversicherung. Kantonale Ombudsstellen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Es ist in erster Linie Sache der Versicherer, die Versicherten über den Umfang der durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung abgedeckten Leistungen und die verschiedenen Versicherungsmodelle zu informieren. Dies ist in der Gesetzgebung zur obligatorischen Krankenversicherung in Artikel 16 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG) geregelt.</p><p>Im Rahmen der KVG-Wirkungsanalyse haben die Experten aufzeigen können, dass die Versicherten die von den Versicherern versandten Publikationen lesen. Allerdings wünschen sie neutrale Informationen zur Krankenversicherung. Diesem Anliegen kann mit den bestehenden Informationskanälen entsprochen werden. Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) etwa, das mehrere Broschüren zu den Prämien der Krankenversicherung (Prämienübersicht), den Aktivitäten der Versicherer und den Rechten der Versicherten herausgibt, ist eine wichtige Informationsquelle. Allgemeine Informationen entnehmen die Versicherten auch den in den verschiedenen einschlägigen Zeitschriften veröffentlichten Artikeln zur Krankenversicherung, z. B. in den Zeitschriften der Patienten- und Versichertenorganisationen.</p><p>Über die Beiträge zur Prämienverbilligung informieren die kantonalen Stellen. Sie sind dafür zuständig, die Prämienverbilligung und das Antragsverfahren allen potenziellen Bezügern näher zu bringen.</p><p>Der Bundesrat räumt ein, dass das Gesundheitssystem, was das Zusammenspiel der verschiedenen Verantwortlichkeits- und Kompetenzebenen anbelangt, komplex ist. Er ist allerdings der Auffassung, dass das Versicherungssystem selber für die Leistungsbezüger nicht kompliziert ist. Das Vorgehen für die Leistungsrückerstattung ist einfach und in der Regel weniger formalisiert als in anderen Systemen. Im Übrigen stehen öffentliche und private Stellen auf kantonaler oder kommunaler Ebene Neuzuzügern bei Bedarf oder Personen, die Schwierigkeiten bekunden, für zweckdienliche Auskünfte zur Verfügung.</p><p>Der Bundesrat ruft an dieser Stelle in Erinnerung, dass die Versicherer bereits 1996 eine Ombudsstelle für die Krankenversicherung ins Leben gerufen haben. Die Versicherten erhalten dort Antworten auf ihre Fragen, und zwar in drei Landessprachen. Das BSV hat seinerseits eine Fachstelle für Anfragen der Versicherten eingeführt.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, kantonale Ombudsstellen zu schaffen, welche die Versicherten in Angelegenheiten der Krankenversicherung unterstützen und beraten sollen.</p><p>Die Komplexität des KVG und die Forderungen vom Bund und den Kantonen sind eine grosse Belastung für das Vertrauen, das die Bevölkerung der Grundversicherung als öffentlicher Einrichtung entgegenbringt. Die Versicherten stehen der Macht von Krankenkassen, Spitälern und Ärzteschaft sowie Behörden hilflos gegenüber.</p><p>Der Bundesrat muss diesem Vertrauens- und Glaubwürdigkeitsverlust mit der Einrichtung und Koordination von unabhängigen kantonalen Vermittlungsstellen entgegenwirken. Ziel ist es, diese zu eigentlichen "Ombudsstellen" der Krankenversicherung mit präzisem Pflichtenheft zu machen. Diese dezentralisierte öffentliche Dienstleistung muss auch auf die zunehmende Anzahl von privaten Krankenversicherungsanbietern reagieren und dafür sorgen, dass der Krankenversicherungssektor ein Bereich des öffentlichen Dienstes bleibt.</p>
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