Rücktritt des stellvertretenden Direktors des BBT

ShortId
01.5047
Id
20015047
Updated
10.04.2024 10:58
Language
de
Title
Rücktritt des stellvertretenden Direktors des BBT
AdditionalIndexing
04;leitende/r Bundesangestellte/r;Überstunde;Bundesamt für Berufsbildung und Technologie
1
  • L06K070205030210, Überstunde
  • L07K08060103010301, leitende/r Bundesangestellte/r
  • L05K0804060102, Bundesamt für Berufsbildung und Technologie
Texts
  • <p>Der stellvertretende Direktor des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie ist auf Ende März 2001 zurückgetreten. Er ist bereits im Dezember 2000 angeblich unter Kompensierung seiner Überstunden aus dem Amt geschieden. Begründet wurde dieses frühe Ausscheiden mit Kompensierung seiner Überstunden.</p><p>Wie kann ein stellvertretender Direktor eines Bundesamtes Überstunden von mehr als drei Monaten geltend machen?</p><p>Wenn dies der Fall ist, warum weichen die Arbeitsregelungen des Bundes in solchem Ausmass von den üblichen Anstellungsbedingungen der Wirtschaft ab (keine Überstundenregelung im oberen Kader, dafür freie Gestaltung der Arbeitszeit)?</p>
  • Rücktritt des stellvertretenden Direktors des BBT
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der stellvertretende Direktor des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie ist auf Ende März 2001 zurückgetreten. Er ist bereits im Dezember 2000 angeblich unter Kompensierung seiner Überstunden aus dem Amt geschieden. Begründet wurde dieses frühe Ausscheiden mit Kompensierung seiner Überstunden.</p><p>Wie kann ein stellvertretender Direktor eines Bundesamtes Überstunden von mehr als drei Monaten geltend machen?</p><p>Wenn dies der Fall ist, warum weichen die Arbeitsregelungen des Bundes in solchem Ausmass von den üblichen Anstellungsbedingungen der Wirtschaft ab (keine Überstundenregelung im oberen Kader, dafür freie Gestaltung der Arbeitszeit)?</p>
    • Rücktritt des stellvertretenden Direktors des BBT

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