Tod eines Asylbewerbers

ShortId
01.5088
Id
20015088
Updated
10.04.2024 15:55
Language
de
Title
Tod eines Asylbewerbers
AdditionalIndexing
2811;Asylbewerber/in;Ausschaffung;Tod
1
  • L05K0108010102, Asylbewerber/in
  • L06K010801020102, Ausschaffung
  • L04K01010304, Tod
Texts
  • <p>1. Bund und Kantone haben bereits im Dezember 2000 zur Frage der Rückführungen eine Projektgruppe unter kantonaler Leitung eingesetzt. Sie hat den Auftrag, ein umfassendes Ausbildungs- und Einsatzkonzept für polizeiliche Begleitpersonen bei zwangsweisen Rückführungen von weg- und ausgewiesenen ausländischen Personen zu erarbeiten. Sie soll auch Richtlinien betreffend die Anwendung von polizeilichem Zwang vorbereiten. Die Projektgruppe lässt in diesem Zusammenhang komplexe rechtliche Fragen durch das Bundesamt für Justiz sowie durch einen anerkannten externen Experten begutachten. Die von Amnesty International abgegebenen Empfehlungen werden selbstverständlich in die Arbeit der Projektgruppe einfliessen.</p><p>2./3. Die Bundesgesetzgebung verpflichtet die Kantone, Weg- und Ausweisungen von ausländischen Personen zu vollziehen. Der zwangsweise Vollzug muss lediglich in Einzelfällen und nur gegenüber Personen angewendet werden, die ihrer Pflicht zur Ausreise nicht selbstständig nachgekommen sind. Die schweizerische Asyl- und Ausländerpolitik wäre unglaubwürdig, wenn der illegale Aufenthalt von weg- oder ausgewiesenen Personen toleriert würde.</p><p>Selbstverständlich treffen die kantonalen Behörden schon heute sämtliche notwendigen Vorkehren, um die Sicherheit und Würde von weggewiesenen Personen bei einem zwangsweisen Vollzug zu schützen. Der Bundesrat sieht sich daher nicht veranlasst, den Kantonen zu empfehlen, keine zwangsweisen Rückführungen mehr vorzunehmen.</p><p>In Zusammenhang mit dem erwähnten tragischen Todesfall verweist der Bundesrat zudem auf seine Antwort auf die dringliche Einfache Anfrage Vermot-Mangold (01.1030, Todesfall bei Ausschaffung. Untersuchung durch unabhängige Instanz).</p>
  • <p>Am 1. Mai 2001 starb im Walliser Gefängnis Crêtelongue der Nigerianer Samson Chukwu während den Vorbereitungen zu seiner Ausschaffung mit einem Charterflug, der vom Bundesamt für Flüchtlinge organisiert worden war. Amnesty International hat daraufhin die Behörden des Kantons Wallis in einem Brief aufgefordert, das Ausschaffungsverfahren zu überprüfen.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Ist er bereit, bei der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren zu intervenieren, damit die Empfehlungen von Amnesty International rasch umgesetzt werden?</p><p>2. Ist er bereit, die Kantone aufzufordern, jegliche Art von zwangsweiser Ausschaffung zu unterlassen, bis die neuen Empfehlungen in Kraft treten?</p><p>3. Ist er bereit, das Bundesamt für Flüchtlinge anzuweisen, die Zusammenarbeit mit Kantonen, die zwangsweise Ausschaffungen durchführen, einzustellen?</p>
  • Tod eines Asylbewerbers
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Bund und Kantone haben bereits im Dezember 2000 zur Frage der Rückführungen eine Projektgruppe unter kantonaler Leitung eingesetzt. Sie hat den Auftrag, ein umfassendes Ausbildungs- und Einsatzkonzept für polizeiliche Begleitpersonen bei zwangsweisen Rückführungen von weg- und ausgewiesenen ausländischen Personen zu erarbeiten. Sie soll auch Richtlinien betreffend die Anwendung von polizeilichem Zwang vorbereiten. Die Projektgruppe lässt in diesem Zusammenhang komplexe rechtliche Fragen durch das Bundesamt für Justiz sowie durch einen anerkannten externen Experten begutachten. Die von Amnesty International abgegebenen Empfehlungen werden selbstverständlich in die Arbeit der Projektgruppe einfliessen.</p><p>2./3. Die Bundesgesetzgebung verpflichtet die Kantone, Weg- und Ausweisungen von ausländischen Personen zu vollziehen. Der zwangsweise Vollzug muss lediglich in Einzelfällen und nur gegenüber Personen angewendet werden, die ihrer Pflicht zur Ausreise nicht selbstständig nachgekommen sind. Die schweizerische Asyl- und Ausländerpolitik wäre unglaubwürdig, wenn der illegale Aufenthalt von weg- oder ausgewiesenen Personen toleriert würde.</p><p>Selbstverständlich treffen die kantonalen Behörden schon heute sämtliche notwendigen Vorkehren, um die Sicherheit und Würde von weggewiesenen Personen bei einem zwangsweisen Vollzug zu schützen. Der Bundesrat sieht sich daher nicht veranlasst, den Kantonen zu empfehlen, keine zwangsweisen Rückführungen mehr vorzunehmen.</p><p>In Zusammenhang mit dem erwähnten tragischen Todesfall verweist der Bundesrat zudem auf seine Antwort auf die dringliche Einfache Anfrage Vermot-Mangold (01.1030, Todesfall bei Ausschaffung. Untersuchung durch unabhängige Instanz).</p>
    • <p>Am 1. Mai 2001 starb im Walliser Gefängnis Crêtelongue der Nigerianer Samson Chukwu während den Vorbereitungen zu seiner Ausschaffung mit einem Charterflug, der vom Bundesamt für Flüchtlinge organisiert worden war. Amnesty International hat daraufhin die Behörden des Kantons Wallis in einem Brief aufgefordert, das Ausschaffungsverfahren zu überprüfen.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Ist er bereit, bei der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren zu intervenieren, damit die Empfehlungen von Amnesty International rasch umgesetzt werden?</p><p>2. Ist er bereit, die Kantone aufzufordern, jegliche Art von zwangsweiser Ausschaffung zu unterlassen, bis die neuen Empfehlungen in Kraft treten?</p><p>3. Ist er bereit, das Bundesamt für Flüchtlinge anzuweisen, die Zusammenarbeit mit Kantonen, die zwangsweise Ausschaffungen durchführen, einzustellen?</p>
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