Terrorismus. Zusammenarbeit Schweiz/USA

ShortId
01.5150
Id
20015150
Updated
10.04.2024 07:55
Language
de
Title
Terrorismus. Zusammenarbeit Schweiz/USA
AdditionalIndexing
2811;freie Schlagwörter: vgl. auch Antwort zu 01.5148;Terrorismus;Rechtshilfe;USA
1
  • L04K04030108, Terrorismus
  • L05K1001020402, Rechtshilfe
  • L04K03050305, USA
Texts
  • <p>Bundesrat Kaspar Villiger erklärt gegenüber der Presse regelmässig, man könne sich bei finanziellen Transaktionen im Zusammenhang mit Terrorismus nicht auf das Bankgeheimnis berufen. Er erklärt auch, dass die Schweiz seit den Ereignissen vom 11. September 2001 eng mit den USA zusammenarbeitet.</p><p>Da nach der Schweizer Gesetzgebung weder die in- noch die ausländische Polizei Zugang zu Bankdokumenten hat, stellt sich die Frage, wie die enge Zusammenarbeit mit den USA im Einzelnen funktioniert. </p><p>Findet sie, wie im Schweizer Recht vorgesehen, mittels Rechtshilfeverfahren statt? Falls ja, sind Beschwerden eingereicht worden, welche die Weiterleitung von Informationen an die amerikanischen Behörden verzögern?</p><p>Oder findet die Zusammenarbeit, gestützt auf Ausnahmebestimmungen, ausserhalb eines Rechtshilfeverfahrens statt?</p>
  • Terrorismus. Zusammenarbeit Schweiz/USA
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bundesrat Kaspar Villiger erklärt gegenüber der Presse regelmässig, man könne sich bei finanziellen Transaktionen im Zusammenhang mit Terrorismus nicht auf das Bankgeheimnis berufen. Er erklärt auch, dass die Schweiz seit den Ereignissen vom 11. September 2001 eng mit den USA zusammenarbeitet.</p><p>Da nach der Schweizer Gesetzgebung weder die in- noch die ausländische Polizei Zugang zu Bankdokumenten hat, stellt sich die Frage, wie die enge Zusammenarbeit mit den USA im Einzelnen funktioniert. </p><p>Findet sie, wie im Schweizer Recht vorgesehen, mittels Rechtshilfeverfahren statt? Falls ja, sind Beschwerden eingereicht worden, welche die Weiterleitung von Informationen an die amerikanischen Behörden verzögern?</p><p>Oder findet die Zusammenarbeit, gestützt auf Ausnahmebestimmungen, ausserhalb eines Rechtshilfeverfahrens statt?</p>
    • Terrorismus. Zusammenarbeit Schweiz/USA

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