Terrorismus. Zusammenarbeit Schweiz/USA
- ShortId
-
01.5150
- Id
-
20015150
- Updated
-
10.04.2024 07:55
- Language
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de
- Title
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Terrorismus. Zusammenarbeit Schweiz/USA
- AdditionalIndexing
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2811;freie Schlagwörter: vgl. auch Antwort zu 01.5148;Terrorismus;Rechtshilfe;USA
- 1
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- L04K04030108, Terrorismus
- L05K1001020402, Rechtshilfe
- L04K03050305, USA
- Texts
-
- <p>Bundesrat Kaspar Villiger erklärt gegenüber der Presse regelmässig, man könne sich bei finanziellen Transaktionen im Zusammenhang mit Terrorismus nicht auf das Bankgeheimnis berufen. Er erklärt auch, dass die Schweiz seit den Ereignissen vom 11. September 2001 eng mit den USA zusammenarbeitet.</p><p>Da nach der Schweizer Gesetzgebung weder die in- noch die ausländische Polizei Zugang zu Bankdokumenten hat, stellt sich die Frage, wie die enge Zusammenarbeit mit den USA im Einzelnen funktioniert. </p><p>Findet sie, wie im Schweizer Recht vorgesehen, mittels Rechtshilfeverfahren statt? Falls ja, sind Beschwerden eingereicht worden, welche die Weiterleitung von Informationen an die amerikanischen Behörden verzögern?</p><p>Oder findet die Zusammenarbeit, gestützt auf Ausnahmebestimmungen, ausserhalb eines Rechtshilfeverfahrens statt?</p>
- Terrorismus. Zusammenarbeit Schweiz/USA
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Bundesrat Kaspar Villiger erklärt gegenüber der Presse regelmässig, man könne sich bei finanziellen Transaktionen im Zusammenhang mit Terrorismus nicht auf das Bankgeheimnis berufen. Er erklärt auch, dass die Schweiz seit den Ereignissen vom 11. September 2001 eng mit den USA zusammenarbeitet.</p><p>Da nach der Schweizer Gesetzgebung weder die in- noch die ausländische Polizei Zugang zu Bankdokumenten hat, stellt sich die Frage, wie die enge Zusammenarbeit mit den USA im Einzelnen funktioniert. </p><p>Findet sie, wie im Schweizer Recht vorgesehen, mittels Rechtshilfeverfahren statt? Falls ja, sind Beschwerden eingereicht worden, welche die Weiterleitung von Informationen an die amerikanischen Behörden verzögern?</p><p>Oder findet die Zusammenarbeit, gestützt auf Ausnahmebestimmungen, ausserhalb eines Rechtshilfeverfahrens statt?</p>
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