Aussagen des Bundesrates zur Neutralität

ShortId
01.5154
Id
20015154
Updated
10.04.2024 16:52
Language
de
Title
Aussagen des Bundesrates zur Neutralität
AdditionalIndexing
08;UNO (speziell);Neutralität;Beitritt zu einer internationalen Organisation
1
  • L04K10010503, Neutralität
  • L03K150402, UNO (speziell)
  • L05K1002010301, Beitritt zu einer internationalen Organisation
Texts
  • <p>Am 19. September 2001 hat Bundesrat Deiss vor dem Nationalrat erklärt: "Der Bundesrat will die Neutralität in keiner Weise aufgeben; er will daran festhalten. Das Einzige, was uns trennt, ist, dass wir überzeugt sind, dass die Schweiz der Uno beitreten und dabei neutral bleiben kann, so wie sie es heute ist."</p><p>Wie beurteilt der Bundesrat angesichts diesem Neutralitätsbekenntnis die folgenden früheren bundesrätlichen Aussagen zum Uno-Beitritt?</p><p>- "Die militärischen Massnahmen, die der Sicherheitsrat nach Artikel 42 anordnen kann .... kommen für einen neutralen Staat schon allein deswegen nicht in Betracht, weil sie mit dem Neutralitätsrecht im Widerspruch stünden." (Botschaft des Bundesrates zum Uno-Beitritt, 21. Dezember 1981, Seite 49)</p><p>- "Die Uno-Charta spricht nirgends von Neutralität, weil es in einem stets funktionierenden System der kollektiven Sicherheit für die klassische Neutralitätskonzeption dem Grundsatze nach keinen Platz mehr gibt. Dieses System verlangt immer und von allen Staaten aktives Handeln gegen die Friedensbrecher." (Bericht des Bundesrates zur Neutralität, 29. November 1993, Seite 75)</p>
  • Aussagen des Bundesrates zur Neutralität
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 19. September 2001 hat Bundesrat Deiss vor dem Nationalrat erklärt: "Der Bundesrat will die Neutralität in keiner Weise aufgeben; er will daran festhalten. Das Einzige, was uns trennt, ist, dass wir überzeugt sind, dass die Schweiz der Uno beitreten und dabei neutral bleiben kann, so wie sie es heute ist."</p><p>Wie beurteilt der Bundesrat angesichts diesem Neutralitätsbekenntnis die folgenden früheren bundesrätlichen Aussagen zum Uno-Beitritt?</p><p>- "Die militärischen Massnahmen, die der Sicherheitsrat nach Artikel 42 anordnen kann .... kommen für einen neutralen Staat schon allein deswegen nicht in Betracht, weil sie mit dem Neutralitätsrecht im Widerspruch stünden." (Botschaft des Bundesrates zum Uno-Beitritt, 21. Dezember 1981, Seite 49)</p><p>- "Die Uno-Charta spricht nirgends von Neutralität, weil es in einem stets funktionierenden System der kollektiven Sicherheit für die klassische Neutralitätskonzeption dem Grundsatze nach keinen Platz mehr gibt. Dieses System verlangt immer und von allen Staaten aktives Handeln gegen die Friedensbrecher." (Bericht des Bundesrates zur Neutralität, 29. November 1993, Seite 75)</p>
    • Aussagen des Bundesrates zur Neutralität

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