Strafgesetzbuch. Pflegepersonal ist kein "Hilfsberuf"
- ShortId
-
01.5181
- Id
-
20015181
- Updated
-
14.11.2025 06:40
- Language
-
de
- Title
-
Strafgesetzbuch. Pflegepersonal ist kein "Hilfsberuf"
- AdditionalIndexing
-
2841;arztähnlicher Beruf;Strafgesetzbuch;Berufsgeheimnis
- 1
-
- L04K01050401, arztähnlicher Beruf
- L05K0702040203, Berufsgeheimnis
- L04K05010207, Strafgesetzbuch
- Texts
-
- <p>Vor einem Jahr wurde die von mir und 105 Ratsmitgliedern unterzeichnete Motion 00.3344, "Berufsgeheimnis. Anpassung", als Postulat überwiesen. Der Bundesrat hat in seiner Antwort damals versprochen zu klären, wie Artikel 321 des Strafgesetzbuches (StGB) geändert werden soll. Dabei geht es nicht zuletzt darum, die für das Pflegepersonal und andere Berufsgruppen benutzte Bezeichnung "Hilfspersonen" in eine dem Berufsstand angepasste Bezeichnung überzuführen.</p><p>1. Wie weit ist diese Umsetzung bisher fortgeschritten? Welche Lösung zeichnet sich ab?</p><p>2. Wie lange wird sich das Pflegepersonal auf Gesetzesebene noch mit der absolut erniedrigenden Bezeichnung "Hilfspersonal" abfinden müssen? Etwa in wie vielen Monaten oder Jahren kann das Pflegepersonal mit einer adäquaten Berufsbezeichnung auch im StGB rechnen?</p>
- Strafgesetzbuch. Pflegepersonal ist kein "Hilfsberuf"
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Vor einem Jahr wurde die von mir und 105 Ratsmitgliedern unterzeichnete Motion 00.3344, "Berufsgeheimnis. Anpassung", als Postulat überwiesen. Der Bundesrat hat in seiner Antwort damals versprochen zu klären, wie Artikel 321 des Strafgesetzbuches (StGB) geändert werden soll. Dabei geht es nicht zuletzt darum, die für das Pflegepersonal und andere Berufsgruppen benutzte Bezeichnung "Hilfspersonen" in eine dem Berufsstand angepasste Bezeichnung überzuführen.</p><p>1. Wie weit ist diese Umsetzung bisher fortgeschritten? Welche Lösung zeichnet sich ab?</p><p>2. Wie lange wird sich das Pflegepersonal auf Gesetzesebene noch mit der absolut erniedrigenden Bezeichnung "Hilfspersonal" abfinden müssen? Etwa in wie vielen Monaten oder Jahren kann das Pflegepersonal mit einer adäquaten Berufsbezeichnung auch im StGB rechnen?</p>
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