Strafgesetzbuch. Pflegepersonal ist kein "Hilfsberuf"

ShortId
01.5181
Id
20015181
Updated
14.11.2025 06:40
Language
de
Title
Strafgesetzbuch. Pflegepersonal ist kein "Hilfsberuf"
AdditionalIndexing
2841;arztähnlicher Beruf;Strafgesetzbuch;Berufsgeheimnis
1
  • L04K01050401, arztähnlicher Beruf
  • L05K0702040203, Berufsgeheimnis
  • L04K05010207, Strafgesetzbuch
Texts
  • <p>Vor einem Jahr wurde die von mir und 105 Ratsmitgliedern unterzeichnete Motion 00.3344, "Berufsgeheimnis. Anpassung", als Postulat überwiesen. Der Bundesrat hat in seiner Antwort damals versprochen zu klären, wie Artikel 321 des Strafgesetzbuches (StGB) geändert werden soll. Dabei geht es nicht zuletzt darum, die für das Pflegepersonal und andere Berufsgruppen benutzte Bezeichnung "Hilfspersonen" in eine dem Berufsstand angepasste Bezeichnung überzuführen.</p><p>1. Wie weit ist diese Umsetzung bisher fortgeschritten? Welche Lösung zeichnet sich ab?</p><p>2. Wie lange wird sich das Pflegepersonal auf Gesetzesebene noch mit der absolut erniedrigenden Bezeichnung "Hilfspersonal" abfinden müssen? Etwa in wie vielen Monaten oder Jahren kann das Pflegepersonal mit einer adäquaten Berufsbezeichnung auch im StGB rechnen?</p>
  • Strafgesetzbuch. Pflegepersonal ist kein "Hilfsberuf"
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Vor einem Jahr wurde die von mir und 105 Ratsmitgliedern unterzeichnete Motion 00.3344, "Berufsgeheimnis. Anpassung", als Postulat überwiesen. Der Bundesrat hat in seiner Antwort damals versprochen zu klären, wie Artikel 321 des Strafgesetzbuches (StGB) geändert werden soll. Dabei geht es nicht zuletzt darum, die für das Pflegepersonal und andere Berufsgruppen benutzte Bezeichnung "Hilfspersonen" in eine dem Berufsstand angepasste Bezeichnung überzuführen.</p><p>1. Wie weit ist diese Umsetzung bisher fortgeschritten? Welche Lösung zeichnet sich ab?</p><p>2. Wie lange wird sich das Pflegepersonal auf Gesetzesebene noch mit der absolut erniedrigenden Bezeichnung "Hilfspersonal" abfinden müssen? Etwa in wie vielen Monaten oder Jahren kann das Pflegepersonal mit einer adäquaten Berufsbezeichnung auch im StGB rechnen?</p>
    • Strafgesetzbuch. Pflegepersonal ist kein "Hilfsberuf"

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