Logistikabkommen zwischen den Luftwaffen der Schweiz und der USA
- ShortId
-
01.5216
- Id
-
20015216
- Updated
-
10.04.2024 13:48
- Language
-
de
- Title
-
Logistikabkommen zwischen den Luftwaffen der Schweiz und der USA
- AdditionalIndexing
-
09;Logistik;internationales Übereinkommen;Fliegertruppen;USA
- 1
-
- L05K0402030802, Fliegertruppen
- L03K100202, internationales Übereinkommen
- L05K0703050107, Logistik
- L04K03050305, USA
- Texts
-
- <p>Am 14. November 2001 hat der Bundesrat das Logistikabkommen zwischen den Luftwaffen der Schweiz und der USA genehmigt. Allein schon dieser Titel mahnt an eine Art "Waffenbrüderschaft" zwischen gleichgestellten Partnern und damit an Grössenwahn. Das Abkommen regelt insbesondere die gegenseitige logistische Unterstützung bei Trainings, Übungen und Einsätzen.</p><p>Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass ein solches Abkommen neutralitäts- und verfassungswidrig ist (Art. 58 und 185 BV)? Und ist er auch der Meinung, dass bezüglich "Einsätzen" ein Widerspruch zu Artikel 48a des Militärgesetzes vorliegt, indem der Bundesrat laut Absatz 1 Buchstabe c internationale Abkommen abschliessen kann über "gemeinsame Übungen mit ausländischen Truppen" - von Einsätzen ist hier keine Rede?</p><p>Wird der Bundesrat das Abkommen deshalb sistieren oder es zumindest dem Parlament und dem Volk vorlegen?</p>
- Logistikabkommen zwischen den Luftwaffen der Schweiz und der USA
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Am 14. November 2001 hat der Bundesrat das Logistikabkommen zwischen den Luftwaffen der Schweiz und der USA genehmigt. Allein schon dieser Titel mahnt an eine Art "Waffenbrüderschaft" zwischen gleichgestellten Partnern und damit an Grössenwahn. Das Abkommen regelt insbesondere die gegenseitige logistische Unterstützung bei Trainings, Übungen und Einsätzen.</p><p>Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass ein solches Abkommen neutralitäts- und verfassungswidrig ist (Art. 58 und 185 BV)? Und ist er auch der Meinung, dass bezüglich "Einsätzen" ein Widerspruch zu Artikel 48a des Militärgesetzes vorliegt, indem der Bundesrat laut Absatz 1 Buchstabe c internationale Abkommen abschliessen kann über "gemeinsame Übungen mit ausländischen Truppen" - von Einsätzen ist hier keine Rede?</p><p>Wird der Bundesrat das Abkommen deshalb sistieren oder es zumindest dem Parlament und dem Volk vorlegen?</p>
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