Situation der Swissair. Sonderprüfung
- ShortId
-
01.5223
- Id
-
20015223
- Updated
-
10.04.2024 08:25
- Language
-
de
- Title
-
Situation der Swissair. Sonderprüfung
- AdditionalIndexing
-
48;Konkurs;Swissair
- 1
-
- L05K1801021104, Swissair
- L06K110403010202, Konkurs
- Texts
-
- <p>Im Hinblick auf mögliche Verantwortlichkeitslagen gegen Gesellschaftsorgane hat sich der Bund anlässlich der ordentlichen Generalversammlung (GV) von SAir Group am 25. April 2001 sämtliche Rechte gewahrt. Einerseits wurde dem VR (mit Ausnahme seines Präsidenten) keine Decharge erteilt. Andererseits hat die GV auf Antrag des Bundes und des Kantons Zürich mit grossem Mehr einer Sonderprüfung nach den Artikeln 697a ff. OR zugestimmt. Die Sonderprüfung bezieht sich schwergewichtig auf das Geschäftsjahr 2000. Sie erfasst nur den Zeitraum bis zur GV vom 25. April 2001. Als Sonderprüferin wurde vom Einzelrichter des Bezirksgerichtes Zürich Ernst & Young eingesetzt. Aufgrund der richterlichen Verfügung erteilte SAir Group der Sonderprüferin auf eigene Rechnung einen privatrechtlichen Auftrag nach den Artikeln 394ff. OR. Die Arbeiten wurden in den ersten Augusttagen aufgenommen, stehen heute in der Halbzeit und müssten eigentlich bis zum 12. Dezember 2001 abgeschlossen werden. Zurzeit sind sie wegen ausstehender Honorarzahlungen im Umfang von fast 2 Millionen Schweizerfranken sistiert. Um zu verhindern, dass gewonnene Erkenntnisse brach liegen, wird gegenwärtig geprüft, ob die bisherige Sonderpüfung mit einem finanziellen Engagement der öffentlichen Hand (Bund und Kanton Zürich) möglichst nahtlos in ein vom Sachwalter geführtes Untersuchungsverfahren übergeleitet werden kann. Eine Übernahme des Verfahrens durch den Sachwalter hätte u. a. den Vorteil, dass der im Rahmen der Sonderprüfung vom Richter gebilligte Fragenkatalog aufgrund der laufenden Erkenntnisse auf weitere Tatbestände und auch die Zeit nach der GV ausgedehnt, gegebenenfalls aber auch auf die verantwortlichkeitsrelevanten Sachverhaltselemente reduziert werden könnte. Die Aussicht darauf, dass allfällige Sorgfaltspflichtverletzungen von Gesellschaftsorganen aufgedeckt und wirksam weiterverfolgt werden können, würde sich durch eine solche Fokussierung wesentlich verbessern.</p>
- <p>Bis wann ist mit den Ergebnissen der Sonderprüfung zu rechnen?</p><p>Wird die Zeitspanne von der Generalversammlung der Swissair im April 2001 bis zum Grounding der gesamten Swissair-Flotte am 2. Oktober 2001 durch die Sonderprüfung abgedeckt?</p>
- Situation der Swissair. Sonderprüfung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Hinblick auf mögliche Verantwortlichkeitslagen gegen Gesellschaftsorgane hat sich der Bund anlässlich der ordentlichen Generalversammlung (GV) von SAir Group am 25. April 2001 sämtliche Rechte gewahrt. Einerseits wurde dem VR (mit Ausnahme seines Präsidenten) keine Decharge erteilt. Andererseits hat die GV auf Antrag des Bundes und des Kantons Zürich mit grossem Mehr einer Sonderprüfung nach den Artikeln 697a ff. OR zugestimmt. Die Sonderprüfung bezieht sich schwergewichtig auf das Geschäftsjahr 2000. Sie erfasst nur den Zeitraum bis zur GV vom 25. April 2001. Als Sonderprüferin wurde vom Einzelrichter des Bezirksgerichtes Zürich Ernst & Young eingesetzt. Aufgrund der richterlichen Verfügung erteilte SAir Group der Sonderprüferin auf eigene Rechnung einen privatrechtlichen Auftrag nach den Artikeln 394ff. OR. Die Arbeiten wurden in den ersten Augusttagen aufgenommen, stehen heute in der Halbzeit und müssten eigentlich bis zum 12. Dezember 2001 abgeschlossen werden. Zurzeit sind sie wegen ausstehender Honorarzahlungen im Umfang von fast 2 Millionen Schweizerfranken sistiert. Um zu verhindern, dass gewonnene Erkenntnisse brach liegen, wird gegenwärtig geprüft, ob die bisherige Sonderpüfung mit einem finanziellen Engagement der öffentlichen Hand (Bund und Kanton Zürich) möglichst nahtlos in ein vom Sachwalter geführtes Untersuchungsverfahren übergeleitet werden kann. Eine Übernahme des Verfahrens durch den Sachwalter hätte u. a. den Vorteil, dass der im Rahmen der Sonderprüfung vom Richter gebilligte Fragenkatalog aufgrund der laufenden Erkenntnisse auf weitere Tatbestände und auch die Zeit nach der GV ausgedehnt, gegebenenfalls aber auch auf die verantwortlichkeitsrelevanten Sachverhaltselemente reduziert werden könnte. Die Aussicht darauf, dass allfällige Sorgfaltspflichtverletzungen von Gesellschaftsorganen aufgedeckt und wirksam weiterverfolgt werden können, würde sich durch eine solche Fokussierung wesentlich verbessern.</p>
- <p>Bis wann ist mit den Ergebnissen der Sonderprüfung zu rechnen?</p><p>Wird die Zeitspanne von der Generalversammlung der Swissair im April 2001 bis zum Grounding der gesamten Swissair-Flotte am 2. Oktober 2001 durch die Sonderprüfung abgedeckt?</p>
- Situation der Swissair. Sonderprüfung
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