Situation der Swissair. Überwachungsinstanzen

ShortId
01.5224
Id
20015224
Updated
10.04.2024 12:48
Language
de
Title
Situation der Swissair. Überwachungsinstanzen
AdditionalIndexing
04;48;Bundesamt für Zivilluftfahrt;Kontrolle;Swissair;Luftverkehrskontrolle;Verkehrsunternehmen
1
  • L04K08040708, Bundesamt für Zivilluftfahrt
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L05K1801021104, Swissair
  • L04K18010211, Verkehrsunternehmen
  • L05K1802040301, Luftverkehrskontrolle
Texts
  • <p>Es gibt eine Anzahl Sachverständige (Prüfungsexperten und Flugunfall-Untersuchungsleiter), welche hauptberuflich in Luftfahrtbetrieben (auch andere als Swissair und Crossair) tätig sind und nebenamtlich den Behörden für spezielle Aufgaben zur Verfügung stehen.</p><p>Für das Bazl sind externe Experten in diversen Arbeitsgruppen und mehrheitlich im Bereich Flugausbildung tätig. Sie nehmen in seinem Auftrag vor allem Flugprüfungen von Piloten ab. Für das Büro für Flugunfalluntersuchung sind eine Anzahl nebenamtlicher Untersuchungsleiter tätig.</p><p>Die Tätigkeit dieser nebenamtlichen Experten wird von internationalen Qualitätsstandards bestimmt, welche die unabhängige Ausübung ihrer Aufsichtsfunktionen sicherstellen. Grundsätzlich werden die Aufsichtsfunktionen von Experten ausgeübt, die in keinerlei Beziehung zum betreffenden Flugbetrieb stehen. Bei der Abnahme von Flugprüfungen ist dies nicht immer möglich, weil zum Teil die erforderlichen technischen und operationellen Kenntnisse nur beim entsprechenden Betrieb vorhanden sind.</p><p>Die Aufsichtspflichten im technischen, operationellen und Ausbildungsbereich sind durch internationale Vorschriften minutiös geregelt; hier besteht praktisch kein Handlungsspielraum.</p>
  • <p>Gemäss Medienberichten der vergangenen Wochen nehmen aktive Piloten der Swissair und Crossair Expertenfunktionen für das Bazl und das Büro für Flugunfalluntersuchungen wahr:</p><p>- Gibt es Funktionäre weiterer Airlines, welche für Aufsichtsbehörden tätig sind?</p><p>- Um welche Funktionen innerhalb der Aufsichtsbehörden handelt es sich?</p><p>- Ist die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden angesichts personeller Verflechtungen gewährleistet?</p><p>- Sieht der Bundesrat einen Handlungsbedarf für die Neuregelung der Aufsichtspflichten im Bereich der Luftfahrt?</p>
  • Situation der Swissair. Überwachungsinstanzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es gibt eine Anzahl Sachverständige (Prüfungsexperten und Flugunfall-Untersuchungsleiter), welche hauptberuflich in Luftfahrtbetrieben (auch andere als Swissair und Crossair) tätig sind und nebenamtlich den Behörden für spezielle Aufgaben zur Verfügung stehen.</p><p>Für das Bazl sind externe Experten in diversen Arbeitsgruppen und mehrheitlich im Bereich Flugausbildung tätig. Sie nehmen in seinem Auftrag vor allem Flugprüfungen von Piloten ab. Für das Büro für Flugunfalluntersuchung sind eine Anzahl nebenamtlicher Untersuchungsleiter tätig.</p><p>Die Tätigkeit dieser nebenamtlichen Experten wird von internationalen Qualitätsstandards bestimmt, welche die unabhängige Ausübung ihrer Aufsichtsfunktionen sicherstellen. Grundsätzlich werden die Aufsichtsfunktionen von Experten ausgeübt, die in keinerlei Beziehung zum betreffenden Flugbetrieb stehen. Bei der Abnahme von Flugprüfungen ist dies nicht immer möglich, weil zum Teil die erforderlichen technischen und operationellen Kenntnisse nur beim entsprechenden Betrieb vorhanden sind.</p><p>Die Aufsichtspflichten im technischen, operationellen und Ausbildungsbereich sind durch internationale Vorschriften minutiös geregelt; hier besteht praktisch kein Handlungsspielraum.</p>
    • <p>Gemäss Medienberichten der vergangenen Wochen nehmen aktive Piloten der Swissair und Crossair Expertenfunktionen für das Bazl und das Büro für Flugunfalluntersuchungen wahr:</p><p>- Gibt es Funktionäre weiterer Airlines, welche für Aufsichtsbehörden tätig sind?</p><p>- Um welche Funktionen innerhalb der Aufsichtsbehörden handelt es sich?</p><p>- Ist die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden angesichts personeller Verflechtungen gewährleistet?</p><p>- Sieht der Bundesrat einen Handlungsbedarf für die Neuregelung der Aufsichtspflichten im Bereich der Luftfahrt?</p>
    • Situation der Swissair. Überwachungsinstanzen

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