Umsetzung der NIS-Verordnung im Elektrizitätsbereich
- ShortId
-
01.5241
- Id
-
20015241
- Updated
-
10.04.2024 10:25
- Language
-
de
- Title
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Umsetzung der NIS-Verordnung im Elektrizitätsbereich
- AdditionalIndexing
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52;elektromagnetische schädliche Auswirkung;Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft;Elektrizitätsindustrie
- 1
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- L04K06020103, elektromagnetische schädliche Auswirkung
- L03K170303, Elektrizitätsindustrie
- L05K0804070501, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
- Texts
-
- <p>Das Eidgenössische Starkstrominspektorat (Esti) vollzieht die NISV im Bereich elektrische Anlagen. Es hat die Elektrizitätsversorgungsunternehmen Ende August 2001 aufgefordert, eine Triage ihrer Anlagen vorzunehmen. Sie sollen dem Esti melden, welche der Anlagen die NISV sicher einhalten, welche sicher saniert werden müssen, und wo vertiefte Abklärungen nötig sind. Diese Triage lässt sich ohne detaillierte Messempfehlung vornehmen. Das Esti hat den Unternehmen zu diesem Zweck eine einfache Anleitung mit klaren Kriterien zur Verfügung gestellt, welche mit dem Buwal abgesprochen ist. Ziel dieses Vorgehens ist es, rasch eindeutig sanierungsbedürftige Anlagen zu erkennen und dort die erforderlichen Massnahmen einzuleiten.</p>
- <p>In der Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung ist festgehalten, dass das Buwal eine Anleitung zum Messverfahren bezüglich elektrischer und magnetischer Felder bei elektrischen Anlagen herausgeben wird. Dies ist bis heute unterblieben. Trotzdem sind die Netzbetreiberinnen vom Eidgenössischen Starkstrominspektorat, gestützt auf die NIS, aufgefordert worden, innert dreier Monate, d. h. bis zum 30. November 2001, Datenblätter zu ihren Anlagen abzuliefern, welche bezüglich Belastung mit nichtionisierenden Strahlen Auskunft geben sollen. Das Erstellen dieser zahllosen Datenblätter stellt einen enormen Aufwand dar, angesichts der unklaren Basis ergeben sich folgende Fragen:</p><p>Wie beurteilt der Bundesrat das Vorgehen, umfangreiche Daten unter Zeitdruck erheben zu lassen, ohne vorher das Messverfahren festzulegen, welches die Beurteilungsbasis liefern soll?</p><p>Wie beurteilt der Bundesrat die Auswertung des umfangreichen Datenmaterials angesichts der Tatsache, dass die Netzbetreiberinnen die Daten ohne einheitliche Basis geliefert haben?</p>
- Umsetzung der NIS-Verordnung im Elektrizitätsbereich
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Eidgenössische Starkstrominspektorat (Esti) vollzieht die NISV im Bereich elektrische Anlagen. Es hat die Elektrizitätsversorgungsunternehmen Ende August 2001 aufgefordert, eine Triage ihrer Anlagen vorzunehmen. Sie sollen dem Esti melden, welche der Anlagen die NISV sicher einhalten, welche sicher saniert werden müssen, und wo vertiefte Abklärungen nötig sind. Diese Triage lässt sich ohne detaillierte Messempfehlung vornehmen. Das Esti hat den Unternehmen zu diesem Zweck eine einfache Anleitung mit klaren Kriterien zur Verfügung gestellt, welche mit dem Buwal abgesprochen ist. Ziel dieses Vorgehens ist es, rasch eindeutig sanierungsbedürftige Anlagen zu erkennen und dort die erforderlichen Massnahmen einzuleiten.</p>
- <p>In der Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung ist festgehalten, dass das Buwal eine Anleitung zum Messverfahren bezüglich elektrischer und magnetischer Felder bei elektrischen Anlagen herausgeben wird. Dies ist bis heute unterblieben. Trotzdem sind die Netzbetreiberinnen vom Eidgenössischen Starkstrominspektorat, gestützt auf die NIS, aufgefordert worden, innert dreier Monate, d. h. bis zum 30. November 2001, Datenblätter zu ihren Anlagen abzuliefern, welche bezüglich Belastung mit nichtionisierenden Strahlen Auskunft geben sollen. Das Erstellen dieser zahllosen Datenblätter stellt einen enormen Aufwand dar, angesichts der unklaren Basis ergeben sich folgende Fragen:</p><p>Wie beurteilt der Bundesrat das Vorgehen, umfangreiche Daten unter Zeitdruck erheben zu lassen, ohne vorher das Messverfahren festzulegen, welches die Beurteilungsbasis liefern soll?</p><p>Wie beurteilt der Bundesrat die Auswertung des umfangreichen Datenmaterials angesichts der Tatsache, dass die Netzbetreiberinnen die Daten ohne einheitliche Basis geliefert haben?</p>
- Umsetzung der NIS-Verordnung im Elektrizitätsbereich
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