Forschungsstandort Schweiz. Buwal-Entscheid
- ShortId
-
01.5247
- Id
-
20015247
- Updated
-
10.04.2024 08:25
- Language
-
de
- Title
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Forschungsstandort Schweiz. Buwal-Entscheid
- AdditionalIndexing
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36;Umweltorganisation;Freisetzungsversuch;Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft;Expertise;Forschungspolitik;gentechnisch veränderte Organismen
- 1
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- L08K0706010501040201, Freisetzungsversuch
- L03K160202, Forschungspolitik
- L04K02020601, Expertise
- L04K06010307, Umweltorganisation
- L05K0804070501, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
- L08K0706010501040202, gentechnisch veränderte Organismen
- Texts
-
- <p>Die Frage bezieht sich offensichtlich auf den Entscheid des Buwal vom 20. November 2001 über das Gesuch für einen Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Weizen.</p><p>Der Entscheid des Buwal vom 20. November ist noch nicht rechtskräftig. Der Instanzenweg führt zunächst an das UVEK und von diesem an das Bundesgericht. Ob die mit der Frage verbundene Feststellung zutrifft, kann im Rahmen dieses rechtsstaatlichen Verfahrens geprüft werden.</p><p>Das Buwal hält fest, dass die mit Zusatzabklärungen beauftragte Firma u. a. auch für die schweizerische Akademie der Wissenschaften Gutachten erstellt habe und nicht den Gegnern der Gentechnik zugeordnet werden könne.</p>
- <p>Wie steht der Bundesrat dazu, dass bei der Vergabe von Zusatzgutachten und der Erarbeitung von Strategiepapieren für einen Freisetzungsentscheid einseitig nur Gentech-Gegner zum Zuge kamen?</p><p>Diese Gutachter und Gutachterinnen sind vorgängig für Greenpeace, WWF und weitere gegnerische Organisationen gutachterlich tätig gewesen.</p>
- Forschungsstandort Schweiz. Buwal-Entscheid
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Frage bezieht sich offensichtlich auf den Entscheid des Buwal vom 20. November 2001 über das Gesuch für einen Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Weizen.</p><p>Der Entscheid des Buwal vom 20. November ist noch nicht rechtskräftig. Der Instanzenweg führt zunächst an das UVEK und von diesem an das Bundesgericht. Ob die mit der Frage verbundene Feststellung zutrifft, kann im Rahmen dieses rechtsstaatlichen Verfahrens geprüft werden.</p><p>Das Buwal hält fest, dass die mit Zusatzabklärungen beauftragte Firma u. a. auch für die schweizerische Akademie der Wissenschaften Gutachten erstellt habe und nicht den Gegnern der Gentechnik zugeordnet werden könne.</p>
- <p>Wie steht der Bundesrat dazu, dass bei der Vergabe von Zusatzgutachten und der Erarbeitung von Strategiepapieren für einen Freisetzungsentscheid einseitig nur Gentech-Gegner zum Zuge kamen?</p><p>Diese Gutachter und Gutachterinnen sind vorgängig für Greenpeace, WWF und weitere gegnerische Organisationen gutachterlich tätig gewesen.</p>
- Forschungsstandort Schweiz. Buwal-Entscheid
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