Forschungsstandort Schweiz. Buwal-Entscheid

ShortId
01.5247
Id
20015247
Updated
10.04.2024 08:25
Language
de
Title
Forschungsstandort Schweiz. Buwal-Entscheid
AdditionalIndexing
36;Umweltorganisation;Freisetzungsversuch;Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft;Expertise;Forschungspolitik;gentechnisch veränderte Organismen
1
  • L08K0706010501040201, Freisetzungsversuch
  • L03K160202, Forschungspolitik
  • L04K02020601, Expertise
  • L04K06010307, Umweltorganisation
  • L05K0804070501, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
  • L08K0706010501040202, gentechnisch veränderte Organismen
Texts
  • <p>Die Frage bezieht sich offensichtlich auf den Entscheid des Buwal vom 20. November 2001 über das Gesuch für einen Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Weizen.</p><p>Der Entscheid des Buwal vom 20. November ist noch nicht rechtskräftig. Der Instanzenweg führt zunächst an das UVEK und von diesem an das Bundesgericht. Ob die mit der Frage verbundene Feststellung zutrifft, kann im Rahmen dieses rechtsstaatlichen Verfahrens geprüft werden.</p><p>Das Buwal hält fest, dass die mit Zusatzabklärungen beauftragte Firma u. a. auch für die schweizerische Akademie der Wissenschaften Gutachten erstellt habe und nicht den Gegnern der Gentechnik zugeordnet werden könne.</p>
  • <p>Wie steht der Bundesrat dazu, dass bei der Vergabe von Zusatzgutachten und der Erarbeitung von Strategiepapieren für einen Freisetzungsentscheid einseitig nur Gentech-Gegner zum Zuge kamen?</p><p>Diese Gutachter und Gutachterinnen sind vorgängig für Greenpeace, WWF und weitere gegnerische Organisationen gutachterlich tätig gewesen.</p>
  • Forschungsstandort Schweiz. Buwal-Entscheid
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Frage bezieht sich offensichtlich auf den Entscheid des Buwal vom 20. November 2001 über das Gesuch für einen Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Weizen.</p><p>Der Entscheid des Buwal vom 20. November ist noch nicht rechtskräftig. Der Instanzenweg führt zunächst an das UVEK und von diesem an das Bundesgericht. Ob die mit der Frage verbundene Feststellung zutrifft, kann im Rahmen dieses rechtsstaatlichen Verfahrens geprüft werden.</p><p>Das Buwal hält fest, dass die mit Zusatzabklärungen beauftragte Firma u. a. auch für die schweizerische Akademie der Wissenschaften Gutachten erstellt habe und nicht den Gegnern der Gentechnik zugeordnet werden könne.</p>
    • <p>Wie steht der Bundesrat dazu, dass bei der Vergabe von Zusatzgutachten und der Erarbeitung von Strategiepapieren für einen Freisetzungsentscheid einseitig nur Gentech-Gegner zum Zuge kamen?</p><p>Diese Gutachter und Gutachterinnen sind vorgängig für Greenpeace, WWF und weitere gegnerische Organisationen gutachterlich tätig gewesen.</p>
    • Forschungsstandort Schweiz. Buwal-Entscheid

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