Koordination der kantonalen Bildungssysteme
- ShortId
-
02.302
- Id
-
20020302
- Updated
-
10.04.2024 18:53
- Language
-
de
- Title
-
Koordination der kantonalen Bildungssysteme
- AdditionalIndexing
-
32;Bildungspolitik;Hochschulförderung;Sekundarstufe;Anerkennung der Zeugnisse;Abschluss einer Ausbildung;Ausbildungsdauer;Schulkoordination;Einschulung;Evaluation;Beziehung Bund-Kanton;berufliche Bildung;Erwachsenenbildung
- 1
-
- L04K13030116, Schulkoordination
- L03K130301, Bildungspolitik
- L04K13030110, Einschulung
- L04K13030104, Ausbildungsdauer
- L04K13020505, Sekundarstufe
- L04K13010101, Abschluss einer Ausbildung
- L04K13030102, Anerkennung der Zeugnisse
- L05K1302050103, Hochschulförderung
- L03K130202, berufliche Bildung
- L04K13030202, Erwachsenenbildung
- L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
- L04K08020302, Evaluation
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft ersucht die Bundesbehörden, eine Verfassungs- und Gesetzesgrundlage zu schaffen, welche die kantonalen Bildungssysteme in der ganzen Schweiz koordiniert, insbesondere:</p><p>1. die Bildungsstufen (von der Vorschule bis zur Tertiärstufe), ihre Dauer und das Einschulungsalter festlegt;</p><p>2. die Abschlüsse am Ende der Sekundarstufe I hinsichtlich ihrer Anzahl, der jeweiligen Qualifikationsziele bzw. Anschlüsse an der Sekundarstufe II regelt;</p><p>3. die Zahl, Art und Qualifikationsziele der schweizerisch anerkannten allgemein bildenden und berufsbildenden Ausbildungen auf der Sekundarstufe II festlegt;</p><p>4. die Koordination, gleichmässige finanzielle Unterstützung und Förderung der Universitäten, technischen Hochschulen, Fachhochschulen und höheren Bildungsanstalten sicherstellt und die internationale Anerkennung der Abschlüsse gewährleistet;</p><p>5. die gesamte Berufsausbildung einheitlich regelt und die internationale Anerkennung der Abschlüsse gewährleistet;</p><p>6. die Erwachsenenbildung ausserhalb des Tertiärbereichs unterstützt und die Kompetenzen in diesem Bereich zwischen Bund und Kantonen aufteilt;</p><p>7. dem Bund die Aufgabe überträgt, die Qualität der kantonalen Bildungssysteme zu evaluieren und deren Weiterentwicklung laufend zu koordinieren.</p>
- Koordination der kantonalen Bildungssysteme
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft ersucht die Bundesbehörden, eine Verfassungs- und Gesetzesgrundlage zu schaffen, welche die kantonalen Bildungssysteme in der ganzen Schweiz koordiniert, insbesondere:</p><p>1. die Bildungsstufen (von der Vorschule bis zur Tertiärstufe), ihre Dauer und das Einschulungsalter festlegt;</p><p>2. die Abschlüsse am Ende der Sekundarstufe I hinsichtlich ihrer Anzahl, der jeweiligen Qualifikationsziele bzw. Anschlüsse an der Sekundarstufe II regelt;</p><p>3. die Zahl, Art und Qualifikationsziele der schweizerisch anerkannten allgemein bildenden und berufsbildenden Ausbildungen auf der Sekundarstufe II festlegt;</p><p>4. die Koordination, gleichmässige finanzielle Unterstützung und Förderung der Universitäten, technischen Hochschulen, Fachhochschulen und höheren Bildungsanstalten sicherstellt und die internationale Anerkennung der Abschlüsse gewährleistet;</p><p>5. die gesamte Berufsausbildung einheitlich regelt und die internationale Anerkennung der Abschlüsse gewährleistet;</p><p>6. die Erwachsenenbildung ausserhalb des Tertiärbereichs unterstützt und die Kompetenzen in diesem Bereich zwischen Bund und Kantonen aufteilt;</p><p>7. dem Bund die Aufgabe überträgt, die Qualität der kantonalen Bildungssysteme zu evaluieren und deren Weiterentwicklung laufend zu koordinieren.</p>
- Koordination der kantonalen Bildungssysteme
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