Koordination der kantonalen Bildungssysteme

ShortId
02.302
Id
20020302
Updated
10.04.2024 18:53
Language
de
Title
Koordination der kantonalen Bildungssysteme
AdditionalIndexing
32;Bildungspolitik;Hochschulförderung;Sekundarstufe;Anerkennung der Zeugnisse;Abschluss einer Ausbildung;Ausbildungsdauer;Schulkoordination;Einschulung;Evaluation;Beziehung Bund-Kanton;berufliche Bildung;Erwachsenenbildung
1
  • L04K13030116, Schulkoordination
  • L03K130301, Bildungspolitik
  • L04K13030110, Einschulung
  • L04K13030104, Ausbildungsdauer
  • L04K13020505, Sekundarstufe
  • L04K13010101, Abschluss einer Ausbildung
  • L04K13030102, Anerkennung der Zeugnisse
  • L05K1302050103, Hochschulförderung
  • L03K130202, berufliche Bildung
  • L04K13030202, Erwachsenenbildung
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
  • L04K08020302, Evaluation
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft ersucht die Bundesbehörden, eine Verfassungs- und Gesetzesgrundlage zu schaffen, welche die kantonalen Bildungssysteme in der ganzen Schweiz koordiniert, insbesondere:</p><p>1. die Bildungsstufen (von der Vorschule bis zur Tertiärstufe), ihre Dauer und das Einschulungsalter festlegt;</p><p>2. die Abschlüsse am Ende der Sekundarstufe I hinsichtlich ihrer Anzahl, der jeweiligen Qualifikationsziele bzw. Anschlüsse an der Sekundarstufe II regelt;</p><p>3. die Zahl, Art und Qualifikationsziele der schweizerisch anerkannten allgemein bildenden und berufsbildenden Ausbildungen auf der Sekundarstufe II festlegt;</p><p>4. die Koordination, gleichmässige finanzielle Unterstützung und Förderung der Universitäten, technischen Hochschulen, Fachhochschulen und höheren Bildungsanstalten sicherstellt und die internationale Anerkennung der Abschlüsse gewährleistet;</p><p>5. die gesamte Berufsausbildung einheitlich regelt und die internationale Anerkennung der Abschlüsse gewährleistet;</p><p>6. die Erwachsenenbildung ausserhalb des Tertiärbereichs unterstützt und die Kompetenzen in diesem Bereich zwischen Bund und Kantonen aufteilt;</p><p>7. dem Bund die Aufgabe überträgt, die Qualität der kantonalen Bildungssysteme zu evaluieren und deren Weiterentwicklung laufend zu koordinieren.</p>
  • Koordination der kantonalen Bildungssysteme
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft ersucht die Bundesbehörden, eine Verfassungs- und Gesetzesgrundlage zu schaffen, welche die kantonalen Bildungssysteme in der ganzen Schweiz koordiniert, insbesondere:</p><p>1. die Bildungsstufen (von der Vorschule bis zur Tertiärstufe), ihre Dauer und das Einschulungsalter festlegt;</p><p>2. die Abschlüsse am Ende der Sekundarstufe I hinsichtlich ihrer Anzahl, der jeweiligen Qualifikationsziele bzw. Anschlüsse an der Sekundarstufe II regelt;</p><p>3. die Zahl, Art und Qualifikationsziele der schweizerisch anerkannten allgemein bildenden und berufsbildenden Ausbildungen auf der Sekundarstufe II festlegt;</p><p>4. die Koordination, gleichmässige finanzielle Unterstützung und Förderung der Universitäten, technischen Hochschulen, Fachhochschulen und höheren Bildungsanstalten sicherstellt und die internationale Anerkennung der Abschlüsse gewährleistet;</p><p>5. die gesamte Berufsausbildung einheitlich regelt und die internationale Anerkennung der Abschlüsse gewährleistet;</p><p>6. die Erwachsenenbildung ausserhalb des Tertiärbereichs unterstützt und die Kompetenzen in diesem Bereich zwischen Bund und Kantonen aufteilt;</p><p>7. dem Bund die Aufgabe überträgt, die Qualität der kantonalen Bildungssysteme zu evaluieren und deren Weiterentwicklung laufend zu koordinieren.</p>
    • Koordination der kantonalen Bildungssysteme

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