Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer. Änderung
- ShortId
-
02.310
- Id
-
20020310
- Updated
-
10.04.2024 18:27
- Language
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de
- Title
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Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer. Änderung
- AdditionalIndexing
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2811;freie Schlagwörter: Kurzaufenthaltsbewilligung;Gastronomieberuf;landwirtschaftliche Arbeitskraft;Saisonarbeiter/in;Aufenthalt von Ausländern/-innen;Gesetz;Tourismus
- 1
-
- L04K05060101, Aufenthalt von Ausländern/-innen
- L05K0503010102, Gesetz
- L05K0702020115, Saisonarbeiter/in
- L05K1401050603, landwirtschaftliche Arbeitskraft
- L04K01010103, Tourismus
- L06K010101030701, Gastronomieberuf
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Grosse Rat des Kantons Waadt ersucht die Bundesversammlung gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung, dem Bundesrat zu beantragen, die Verordnung über die Begrenzung der Ausländerzahl und die Vollzugsbestimmungen zum Anag so zu ändern, dass:</p><p>1. Wirtschaftssektoren wie die Landwirtschaft, das Gastgewerbe und der Tourismus, die sich durch saisonale Besonderheiten auszeichnen, von der binären Rekrutierungspolitik ausgenommen werden; </p><p>2. für nicht speziell qualifizierte Arbeitskräfte ein Statut für sehr kurze, in der Regel auf acht Wochen begrenzte Aufenthalte geschaffen wird;</p><p>3. die Verfahren für die Erteilung einer solchen Kurzaufenthaltsbewilligung für Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller jeglicher Herkunft vereinfacht werden.</p>
- Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer. Änderung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Grosse Rat des Kantons Waadt ersucht die Bundesversammlung gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung, dem Bundesrat zu beantragen, die Verordnung über die Begrenzung der Ausländerzahl und die Vollzugsbestimmungen zum Anag so zu ändern, dass:</p><p>1. Wirtschaftssektoren wie die Landwirtschaft, das Gastgewerbe und der Tourismus, die sich durch saisonale Besonderheiten auszeichnen, von der binären Rekrutierungspolitik ausgenommen werden; </p><p>2. für nicht speziell qualifizierte Arbeitskräfte ein Statut für sehr kurze, in der Regel auf acht Wochen begrenzte Aufenthalte geschaffen wird;</p><p>3. die Verfahren für die Erteilung einer solchen Kurzaufenthaltsbewilligung für Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller jeglicher Herkunft vereinfacht werden.</p>
- Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer. Änderung
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