Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer. Änderung

ShortId
02.310
Id
20020310
Updated
10.04.2024 18:27
Language
de
Title
Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer. Änderung
AdditionalIndexing
2811;freie Schlagwörter: Kurzaufenthaltsbewilligung;Gastronomieberuf;landwirtschaftliche Arbeitskraft;Saisonarbeiter/in;Aufenthalt von Ausländern/-innen;Gesetz;Tourismus
1
  • L04K05060101, Aufenthalt von Ausländern/-innen
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L05K0702020115, Saisonarbeiter/in
  • L05K1401050603, landwirtschaftliche Arbeitskraft
  • L04K01010103, Tourismus
  • L06K010101030701, Gastronomieberuf
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Grosse Rat des Kantons Waadt ersucht die Bundesversammlung gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung, dem Bundesrat zu beantragen, die Verordnung über die Begrenzung der Ausländerzahl und die Vollzugsbestimmungen zum Anag so zu ändern, dass:</p><p>1. Wirtschaftssektoren wie die Landwirtschaft, das Gastgewerbe und der Tourismus, die sich durch saisonale Besonderheiten auszeichnen, von der binären Rekrutierungspolitik ausgenommen werden; </p><p>2. für nicht speziell qualifizierte Arbeitskräfte ein Statut für sehr kurze, in der Regel auf acht Wochen begrenzte Aufenthalte geschaffen wird;</p><p>3. die Verfahren für die Erteilung einer solchen Kurzaufenthaltsbewilligung für Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller jeglicher Herkunft vereinfacht werden.</p>
  • Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer. Änderung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Grosse Rat des Kantons Waadt ersucht die Bundesversammlung gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung, dem Bundesrat zu beantragen, die Verordnung über die Begrenzung der Ausländerzahl und die Vollzugsbestimmungen zum Anag so zu ändern, dass:</p><p>1. Wirtschaftssektoren wie die Landwirtschaft, das Gastgewerbe und der Tourismus, die sich durch saisonale Besonderheiten auszeichnen, von der binären Rekrutierungspolitik ausgenommen werden; </p><p>2. für nicht speziell qualifizierte Arbeitskräfte ein Statut für sehr kurze, in der Regel auf acht Wochen begrenzte Aufenthalte geschaffen wird;</p><p>3. die Verfahren für die Erteilung einer solchen Kurzaufenthaltsbewilligung für Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller jeglicher Herkunft vereinfacht werden.</p>
    • Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer. Änderung

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